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VerbraucherzentraleEs muss nicht unbedingt ein klassischer Button sein. Tatsächlich reicht auch ein klar beschrifteter Link. Wichtig ist, dass Verbraucher:innen die Funktion leicht finden und eindeutig erkennen können.
§356a Abs.1 S.2 BGBDie Widerrufsfunktion muss gut lesbar mit „Vertrag widerrufen“ oder einer anderen gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Sie muss während des Laufs der Widerrufsfrist auf der Online-Benutzeroberfläche ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und für den Verbraucher leicht zugänglich sein.
„Leicht auffindbar“ ist auch so eine Auslegungssache.
Viele Händler haben zwar einen Kündigungsbutton, welcher aber schon versteckt ist bzw. unter verschachtelten Menüs wie bei Amazon Audible Abo.
Noch schlimmer sind Streaming-Abos, wie Paramount+, Netflix etc., über Telekom. Ein Abschluss ist kinderleicht, aber für das Kündigen muss man über den Vertrag und Partnerdienste bearbeiten gehen, sodass viele im Forum nachfragen müssen.
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