Wiederrufrecht

Jonas5

Admiral
🎅Rätsel-Elite ’25
Registriert
Dez. 2010
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8.234
Hallo leute

ich habe eine Frage, und zwar bekomme ich, innerhalb von 14 tagen, das geld für einen prozessor wieder, dessen siegel aufgebrochen ist aber womit sonst nichts war? also weder eingebaut etc.?

mfg Jonas
 
Kommt drauf an. Das 14tägige Wiederrufsrecht hast du sowieso nur nach dem Fernabsatzgesetz, d.h. wenn es im Versandhandel gekauft ist. Wenn du es in einem Laden gekauft hast hast du das nicht und es ist für den Händler vollkommen unproblematisch eine Rücknahme zu verweigern.
 
der Händler könnte dir Euros abziehen da du das Siegel zerstört hast und er den Artikel nicht mehr als neu verkaufen darf / kann.
 
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