00Julius
Commodore
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Was ich schade finde, dass es anscheinend professionellen Lösungen (wir nutzen Paperless.io) nicht als „pay per sign“ für Privatkunden gibt.
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Ja das ist echt eine Lücke. Die Sache von d-trust ist die einzige, die ich finden konnte. Nach den ersten zwei Dokumenten muss man da aber für 35 oder 130 Euro neue Credits kaufen. Das bedeutet ca. 1,40 Euro/Dokument ("not great, not bad"), aber eben nicht reines pay per sign sondern mit relativ enormer Vorkasse.00Julius schrieb:dass es anscheinend professionellen Lösungen (wir nutzen Paperless.io) nicht als „pay per sign“ für Privatkunden gibt.
Lege einfach eine Unterschrift-Bild-Datei in Farbe, z.B. blau, an und füge diese, nachdem du dieses Bild über einen auch Gratis Background-Remover transparent gemacht hast, als Unterschrifzt ein. Geht z.B. auch mit dem FoxitReader oder auch im Browser. Dann sieht die Unterschrift wie echt aus.echte schrieb:Ja, aber dann beschwert sich der Empfänger weil er sieht, dass es keine handschriftliche Unterschrift ist.
Ergänzung ()
Ja, aber dann beschwert sich der Empfänger weil er sieht, dass es keine handschriftliche Unterschrift ist.
Nein, einfach hier im Thread nachlesen...ulfied schrieb:Dann sieht die Unterschrift wie echt aus.
Das ist nicht ganz richtig.Serana schrieb:Da nur ein wenig aufpassen, weil diese einfache elektronische Signatur eben nicht das Erfordernis der Schriftform erfüllt. Solange das von niemandem beanstandet wird hat man Glück gehabt, aber sollte es irgendwann mal Probleme geben gilt das entsprechende Dokument dann eben als niemals wirksam eingereicht.
Keine Ahnung, wo diese Beschwere eingereicht wurde, aber ich vermute stark in einem ("zivilem") Amtsgericht.Serana schrieb:In einem ähnlichen Zusammenhang ist mal ein Angehöriger der Bundeswehr reingefallen. Mit den Dienstausweisen der BW lassen sich Nachrichten signieren und im Normalfall wird diese Unterschrift auch immer anerkannt. In einem Beschwerdeverfahren in dem die Schriftform vorgesehen ist hatte nun ein Soldat, so wie er das immer machte, mit seinem Dienstausweis unterschrieben. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen weil sie nicht der in diesem Fall vorgesehenen Schriftform genüge. Die nachträglich geschickte Beschwerde die der Form dann genügte wurde zurückgewiesen weil sie nicht mehr fristgerecht erfolgte. Der Soldat beschwerte sich und das BVerwG entschied, daß die Dienstausweise nur eine fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) aber eben keine qualifizierte elektronische Signatur (QES) beinhalten. Der kleine aber bedeutende Unterschied in diesem Fall ist, daß die ausgebende Stelle keine Akkreditierung besitze. Diese ist aber zwingend notwendig für die Ausgabe einer QES.
Quelle: https://www.bverwg.de/de/251121B1WB27.21.0
Serana schrieb:Wenn es zum Streit kommt muß man einfach damit rechnen, daß auch bei solchen Unterschriften ganz genau hingesehen wird. Und bitte nicht davon ausgehen, daß in Ämtern immer Leute sitzen die genau wissen wofür welche Signatur oder Unterschrift genutzt werden darf.
Das zuständige Gericht geht schon aus dem Kontext hervor. Bei Streitigkeiten von Soldaten/Beamten mit ihrem Dienstherrn sind die Verwaltungsgerichte zuständig.Hypothek schrieb:Keine Ahnung, wo diese Beschwere eingereicht wurde, aber ich vermute stark in einem ("zivilem") Amtsgericht.
->echte schrieb:Daher soll es so aussehen, als wäre es auf Papier unterschrieben worden.
gerade das sieht halt so nah wie es nur geht nach papier aus.Nilson schrieb:1. Auf Papier unterschreiben
2. Einscannen
3. Freistellen und als .png speichern
4. Die Unterschrift als Bild z.B. über PDF24 einfügen.
echte schrieb:Der Empfänger beschwert sich aber.
Daher soll es so aussehen, als wäre es auf Papier unterschrieben worden.
Erstens ist das völlig irrelevant ob die Unterschrift per Hand auf das Papier gebracht wurde oder die Unterschrift eingefügt wurde.echte schrieb:Ja, aber dann beschwert sich der Empfänger weil er sieht, dass es keine handschriftliche Unterschrift ist.