Wo kann man PDF-Dateien online kostenlos unterscheiben?

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Was ich schade finde, dass es anscheinend professionellen Lösungen (wir nutzen Paperless.io) nicht als „pay per sign“ für Privatkunden gibt.
 
Würde es ausdrucken mit digitaler Unterschrift (da gab es ja hier schon einige Tipps) und dann den Ausdruck nochmal scannen. Verschleiert einigermaßen, was am Dokument nicht stimmt, außer wenn eine forensische Prüfung stattfindet. Dann bist du eventuell böse gefickt.
 
Wo ist denn der Vorteil, das digital zu unterschreiben, auszudrucken und wieder einzuscannen?
Dann kann man den Ausdruck gleich selbst von Hand unterschreiben. Das geht sicher nicht langsamer, wenn körperliche Beeinträchtigungen keine Rolle spielen.
 
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PDF in Firefox öffnen.
Auf das Stiftsymbol (Zeichnen) klicken.
Mit der Maus (oder am Laptop mit Finger oder Stift auf dem Mousepad) unterschreiben.
PDF speichern (Symbol ganz rechts).
Absenden.

übrigens: digitale Unterschrift in der Art gibt es schon sehr lange. zB bei Autovermietung, bei Paketlieferung, ... Willkommen im digitalen Zeitalter. Für hängengebliebene eben altmodisch per Briefpost.
 
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Wahnsinn. Einige der Beiträge hier im Thread erklären sehr gut, warum wir vielerorts noch ein Fax anbieten.
 
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00Julius schrieb:
dass es anscheinend professionellen Lösungen (wir nutzen Paperless.io) nicht als „pay per sign“ für Privatkunden gibt.
Ja das ist echt eine Lücke. Die Sache von d-trust ist die einzige, die ich finden konnte. Nach den ersten zwei Dokumenten muss man da aber für 35 oder 130 Euro neue Credits kaufen. Das bedeutet ca. 1,40 Euro/Dokument ("not great, not bad"), aber eben nicht reines pay per sign sondern mit relativ enormer Vorkasse.
 
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echte schrieb:
Ja, aber dann beschwert sich der Empfänger weil er sieht, dass es keine handschriftliche Unterschrift ist.
Ergänzung ()


Ja, aber dann beschwert sich der Empfänger weil er sieht, dass es keine handschriftliche Unterschrift ist.
Lege einfach eine Unterschrift-Bild-Datei in Farbe, z.B. blau, an und füge diese, nachdem du dieses Bild über einen auch Gratis Background-Remover transparent gemacht hast, als Unterschrifzt ein. Geht z.B. auch mit dem FoxitReader oder auch im Browser. Dann sieht die Unterschrift wie echt aus.
 
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Serana schrieb:
Da nur ein wenig aufpassen, weil diese einfache elektronische Signatur eben nicht das Erfordernis der Schriftform erfüllt. Solange das von niemandem beanstandet wird hat man Glück gehabt, aber sollte es irgendwann mal Probleme geben gilt das entsprechende Dokument dann eben als niemals wirksam eingereicht.
Das ist nicht ganz richtig.
Sobald es akzeptiert wurde, gilt es als wirksam.
Sollte im späteren Verlauf festgestellt werden, dass eine Prüfung durch das Amt einen Fehler aufwies, wird bspw. eine Zwischenverfügung mit einer Frist zur Nachreichung erlassen. Es wird nicht einfach so als "niemals wirksam eingereicht" betrachtet.
Serana schrieb:
In einem ähnlichen Zusammenhang ist mal ein Angehöriger der Bundeswehr reingefallen. Mit den Dienstausweisen der BW lassen sich Nachrichten signieren und im Normalfall wird diese Unterschrift auch immer anerkannt. In einem Beschwerdeverfahren in dem die Schriftform vorgesehen ist hatte nun ein Soldat, so wie er das immer machte, mit seinem Dienstausweis unterschrieben. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen weil sie nicht der in diesem Fall vorgesehenen Schriftform genüge. Die nachträglich geschickte Beschwerde die der Form dann genügte wurde zurückgewiesen weil sie nicht mehr fristgerecht erfolgte. Der Soldat beschwerte sich und das BVerwG entschied, daß die Dienstausweise nur eine fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) aber eben keine qualifizierte elektronische Signatur (QES) beinhalten. Der kleine aber bedeutende Unterschied in diesem Fall ist, daß die ausgebende Stelle keine Akkreditierung besitze. Diese ist aber zwingend notwendig für die Ausgabe einer QES.
Quelle: https://www.bverwg.de/de/251121B1WB27.21.0
Keine Ahnung, wo diese Beschwere eingereicht wurde, aber ich vermute stark in einem ("zivilem") Amtsgericht.
Dort ist eine elektronische Signatur nach dem § 130a ZPO möglich. >95% der Bürger haben / können es sowieso nicht.

Aber da dieser Soldat anscheinend diese Unterlagen selbst eingereicht hat, hat er bereits den größten Anfängerfehler gemacht: Es hat sich nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Dieser weiß ganz genau, wie das Ganze funktioniert und signiert jedes Dokument elektronisch, da Rechtsanwälte sowieso verpflichtet sind, Unterlagen ans Gericht elektronisch zu übermitteln.
Außerdem haben Soldaten in der Regel im ersten Rechtsstreit eine "kostenlose" Vertretung oder nahezu jeder eine Rechtsschutzversicherung, in der Regel über den Bundeswehrverband, wenn ich mich nicht irre.

Bei Formfehlern hat man außerdem die Möglichkeit den Prozess in den vorherigen Stand zurückzuversetzen oder Aufschub zu beantragen. Das weiß man natürlich nicht, wenn man kein Jurist ist bzw. sich nicht durch einen Juristen vertreten lässt.

Einige meinen, dass sich mit Google oder KI dasselbe wie ein Anwalt können.
Damit riskieren sie aber mit sehr sehr hoher Wahrscheinlichkeit, dass sie einfach verlieren oder ggf. so viele Gerichtsgebühren generieren, weil sie ständig etwas falsch oder umständlich machen, sodass diese höher als Gerichtsgebühren + Anwaltsgebühren werden.
Und wenn man gewinnt, werden diese Gebühren sowieso vom "Verlierer" erstattet. Daher sollte man erst recht einen Anwalt beauftragen, um die Chance zu erhöhen, den Prozess zu gewinnen.
https://www.bverwg.de/de/251121B1WB27.21.0
Serana schrieb:
Wenn es zum Streit kommt muß man einfach damit rechnen, daß auch bei solchen Unterschriften ganz genau hingesehen wird. Und bitte nicht davon ausgehen, daß in Ämtern immer Leute sitzen die genau wissen wofür welche Signatur oder Unterschrift genutzt werden darf.

Im Zweifel ruft man an, schreibt dem Bearbeiter oder geht persönlich zur Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Dann wird einem gesagt, was genau und in welcher Form man etwas zu tun hat.

Das Ganze hat zwar nur entfernt etwas mit dem Thema zu tun, aber für das Allgemeinwissen sehe ich eine Verbindung mit diesem Thema. Der TE hüllt sich ja in schweigen, warum genau er die Unterschrift in der Art erstellen möchte.
 
Hypothek schrieb:
Keine Ahnung, wo diese Beschwere eingereicht wurde, aber ich vermute stark in einem ("zivilem") Amtsgericht.
Das zuständige Gericht geht schon aus dem Kontext hervor. Bei Streitigkeiten von Soldaten/Beamten mit ihrem Dienstherrn sind die Verwaltungsgerichte zuständig.
https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__54.html

Der Vollständigkeit halber sei noch gesagt, daß für Soldaten außerdem noch die Truppendienstgerichte zuständig sind, aber auch hier landet man am Ende des Weges dann beim Bundesverwaltungsgericht.

Die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte gilt übrigens im Normalfall auch wenn der normale Bürger mit einer Behörde Streit hat. Jedenfalls immer dann wenn es um Verwaltungsakte geht.
 
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echte schrieb:
Daher soll es so aussehen, als wäre es auf Papier unterschrieben worden.
->
Nilson schrieb:
1. Auf Papier unterschreiben
2. Einscannen
3. Freistellen und als .png speichern
4. Die Unterschrift als Bild z.B. über PDF24 einfügen.
gerade das sieht halt so nah wie es nur geht nach papier aus.
Diese online dienste sind da alle schlechter.

Noch mehr nach papier sieht es nur aus, wenn du es auf papier unterschreibst und es einscannt.

Und wenn dein empfaenger keinen dieser rechtlich validen Wege anerkennen will, soll er sich halt mal mit einem juristen hinsetzen, oder selber einen docusign account klicken und dich darin unterschreiben lassen. soll er selbst zahlen (was den genau so aussieht wie von @Nilson geschrieben). Sein problem wenn er unrealistische vorstellungen hat..


Nextcloud hat auch ein plugin mit dem du PDFs unterschreiben kannst. Sieht aber ebenfalls so aus.


Oder halt mit zertifikat / gpg signieren..
 
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Wurde hier schon I love PDF erwähnt?
https://www.ilovepdf.com/de

Was den Datenschutz angeht, wäre ich natürlich vorsichtig aber das musst du wissen.
Eine Unterschrift erstellen, Einscannen und diese dann in der PDF reinkopieren sollte auch keine Problem sein.
 
echte schrieb:
Der Empfänger beschwert sich aber.
Daher soll es so aussehen, als wäre es auf Papier unterschrieben worden.

Das hat dich nicht zu interessieren, solange du das mit Hand unterschrieben hast (Werkzeug Maus oder per Finger auf dem Touchpad) und dein Nachname erkennbar ist... Sag den einfach: Hast du unterschrieben und fertig. Würde mich da nicht großartig auf eine Diskussion einlassen.
 
Da hier schon so viel über Rechtsvorschriften geredet wurde! Per AGB oder Satzung oder Gesellschaftsvertrag oder oder oder lassen sich auch Sonderformen für "schriftlich" oder die "form" festlegen.

Wenn der Fragesteller (Welcher seit Seite 1 nicht mehr aktiv war) als zum Beispiel in einem Verein Mitglied werden will, wo in der Satzung steht dass der Mitgliedsantrag als PDF mit echt aussehender Unterschrift zu stellen ist, dann ist das so.

Ich unterschreibe seit mehr als 10 Jahren der PNG oder auch mal paint, es wurde bislang nie etwas zurückgewiesen.
Auch nicht von Gerichten, obwohl ich strenggenommen das Dokument nie eigenhändig unterschrieben habe.
 
Hab das bisher mit IrfanView gemacht. Etwas umständlich. PDF Plugin installieren.

Mit Firefox geht das ziemlich easy. Sieht halt typisch nach Mouse aus.

unterschrift-firefox-1.png
unterschrift-firefox-2.png
 
echte schrieb:
Ja, aber dann beschwert sich der Empfänger weil er sieht, dass es keine handschriftliche Unterschrift ist.
Erstens ist das völlig irrelevant ob die Unterschrift per Hand auf das Papier gebracht wurde oder die Unterschrift eingefügt wurde.

Auf der anderen Seite willst du deine Unterlagen hochladen und irgendeiner unseriösen Seite diese Dokumente zeigen? Würde ich nicht machen.
 
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Ich nutze unter Linux den Master PDF Editor um PDFs zu "unterschreiben". Gibt es auch in kostenloser Version mit geringen Einschränkungen.
 
Es hat geklappt!!!
Der Empfänger hat die unterschriebene PDF akzeptiert.

Danke nochmals für die Hilfe! :daumen:
 
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