Wo kann man PDF-Dateien online kostenlos unterscheiben?

Ich finde es lustig aber auch befremdlich, wie der TE bei jeder vorgeschlagenen Lösung immer darauf rumreitet, dass der Empfänger dann meckert dass das nicht original unterschrieben ist und nun versucht dem Empfänger ein möglichst gutes Fake unterzujubeln, das ja auch NICHT original unterschrieben ist.
Hast Du Dir das schon mal genau überlegt was Du da faselst?
 
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spamarama schrieb:
Das ist sowieso der Hammer, das es so was überhaupt gibt...

A: Ich könnte dir das Dokument in schön schicken..
B: Ne will ich nicht, könnte ja digital manipuliert worden sein...
A: Ok ich kann's dir auch in hässlich schicken
B: Cool, sieht ja aus wie wie schlecht selbst (hin)geschossen - das nehm ich!

Ich hab gehört, (Finanz)Ämter lieben den Scheiss! (Tim Pritlove hatte da letztes Jahr mal 'ne Episode von erzählt als er in Asien war aber schnell was regeln musste mit dem hiesigen FA.. die Seite hatte ihm dann den Arsch gerettet)
 
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Ich kenne mich nicht genug mit Vertragsrecht aus.
Trotzdem scheinen wir aneinander vorbei zu schreiben/denken.

Gemäß Link siehe steht im Text: "Wird die Unterschrift im finalen PDF editierbar sein?" ...
"gesamte Seite zu einem Bild rasterisiert."

Ich kann mir vorstellen, dass es genau darum geht, die Unterschrift so einzubetten, als wäre das Dokument ausgedruckt, unverfälschbar einmalig unterschrieben und wieder eingescannt worden.

Könnt ihr dem TE bitte helfen, das umzusetzen?
Wie geht ein Dokument neu zu rasterisieren?
 
Incanus schrieb:
und schicke es ihm per

Fax wäre die korrekte Deutsche Antwort.
Ergänzung ()

dB150 schrieb:
Ich kann mir vorstellen, dass es genau darum geht, die Unterschrift so einzubetten, als wäre das Dokument ausgedruckt, unverfälschbar einmalig unterschrieben und wieder eingescannt worden.

das gibts nicht
 
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echte schrieb:
Ich suche eine kostenlose Internetseite, wo man PDF Dateien online unterschreiben kann.
ist irgendwie ein wiederspruch an sich...

entweder du unterschreibst es selbst über tablet oder smartphone oder du druckst die seite aus und unterschreibst es und machst ein foto von

wenn das mit einem business zu tun hat, und hier verträge unterzeichnet werden soll, kann die anforderung halt sein, das es handschriftlich sein muss oder online durch ein unterschriften zertifizierer (z.b. adobe esign) bestätigt werden muss und die kosten
 
Snapuman schrieb:
Ich hab gehört, (Finanz)Ämter lieben den Scheiss!
Hatte ich bei einer Versicherung. Vektorisierte Unterschrift mit Inkscape eingefügt und hingeschickt.
Kann nicht verarbeitet werden (o.Ä.). Dann habe ich einfach nur dieses bereits unterschriebene Dokument ausgedruckt und direkt wieder eingescannt. Das war dann ok.

dB150 schrieb:
Wie geht ein Dokument neu zu rasterisieren?
Einfach in GIMP öffnen.
 
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lol ja so ähnlich war's bei Tim wohl auch (nur halt mit besagter Seite)... :freaky:
 
echte schrieb:
Ich suche eine kostenlose Internetseite, wo man PDF Dateien online unterschreiben kann.
Das was du suchst gibt es meines Wissens nicht.

Ich habe es so gemacht wie viele andere auch:

  • Auf einem weißen Blatt Papier unterschreiben
  • Mit dem Handy abfotografieren und im PC importieren
  • MIt einer geeigneten Bildbearbeitung freistellen und so bearbeiten, daß weiß zu transparent wird
  • Abspeichern

Das kann ich mir in Libreoffice Draw in jedes PDF reinpacken und es sieht aus wie von dir gewünscht. Das kriegt jeder hin der etwas Mühe investiert und entspricht den gesetzlichen Erfordernissen solange nicht die Schriftform vorgeschrieben ist.

Wäre die Schriftform vorgeschrieben, dann würde auch ein per Email zugesandtes PDF dieser nicht entsprechen. Die Schriftform im juristischen Sinn verlangt entweder eine dokumentenechte Unterschrift auf totem Baum oder ein PDF (oder anderes geeignetes elektronisches Dokument) mit qualifizierter elektronischer Signatur.

Du hast genau zwei Möglichkeiten:

1. Du machst es so wie von mir und einigen anderen bereits vorgeschlagen oder

2. du druckst das PDF aus, unterschreibst es eigenhändig, scannst es wieder ein und schickst es als PDF an seinen Bestimmungsort.

Rechtlich sind beide Varianten gleichwertig. In beiden Fällen kommt eine einfache elektronische Signatur zum Einsatz. Alternativ gäbe es natürlich noch die fortgeschrittene elektronische Signatur. Obgleich auch hier gewöhnlich eine Chipkarte zum Einsatz kommt erfüllt diese aber ebenfalls nicht die gesetzlichen Voraussetzungen der Schriftform. Ich bin zwar keine Anwältin, habe mich aber aus privaten Gründen ausführlich mit dem Thema beschäftigt.

Wer nachlesen will kann das ab §126 ff BGB gerne machen. Da steht es nochmal ganz genau.
 
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Serana schrieb:
In beiden Fällen kommt eine einfache elektronische Signatur zum Einsatz.
Guter Hinweis, kann man auch hier nochmal etwas ausführlicher nachlesen: (1. Spalte in der Tabelle, "Elektronische Signatur")
https://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Signatur#Formen_der_elektronischen_Signatur

Eine elektronische Signatur sind Daten, die mit elektronischen Informationen verknüpft sind, um deren Unterzeichner oder Signaturersteller zu identifizieren. [...] Die elektronische Signatur erfüllt somit technisch gesehen den gleichen Zweck wie eine eigenhändige Unterschrift auf Papierdokumenten.
[...]

Eigenschaften oder Voraussetzungen
  • Eine selbst erstellte E-Mail mit sogenannter E-Mail-Signatur reicht
  • Das Einkopieren einer eingescannten Unterschrift in ein Dokument reicht
 
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Nilson schrieb:
Die Unterschrift als Bild z.B. über PDF24 einfügen.
oder so gut wieder jedem anderen PDF Tool.
Ich nutz aktuell den Foxit Reader und hab einfach mal vor Jahren meine Unterschrift eingescannt. Ich klatsch die quasi überall drauf, wo ich eine brauche und noch nie wurde gemeckert.
 
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Damit es wie eine richtige Unterschrift aussieht, kann man eine Zeichen-App wie Krita oder Infinite Painter verwenden. Darin werden verschiedene Stifte mit unterschiedlichen Effekten angeboten und es können bei Bedarf selbst welche erstellt oder Selbsterstellte von Anderen importiert werden.

Sie sehen sehr realistisch aus, sofern man mit einer hohen Auflösung zeichnet.

Nach dem Zeichnen / der Unterschrift kann man die Datei als PDF digital oder analog "ausdrucken" (nicht speichern!), wodurch die Editierbarkeit verloren geht.

So unterschreibe ich schon lange alle Dokumente.

Falls es aber ein gesetzlich vorgeschriebenes Formerfordernis gibt, sollte in der Voraussetzung stehen, wie genau die Unterschrift oder der Nachweis sein muss.
Abgesehen von der Urschrift bzw. dem Original, ist die Ausfertigung die stärkste Form. Ansonsten muss man zum Notar, damit er die Unterschrift beglaubigt, weil er neben den Ämtern der einzige ist, der die Gültigkeit einer Unterschrift auf Echtheit prüfen und dies bestätigen kann.
Für seltene Angelegenheiten ist es auch nicht teuer.
 
Hi...

Ich hab' das zumind. für meine nicht digital übermittelte Korrespondenz mittels eingescannter Unterschrift als Grafik in den jeweiligen Dokumentvorlagen mit dem in Klammern unter die Namensnennung gesetzten Zusatz "digitalisierte Handsignierung" gekennzeichnet - hat bis dato noch niemand bemängelt, auch nicht Behörden oder Gerichtsinstitutionen. 🤷‍♂️

- EDIT -
Bei digital übermittelten Dokumenten sind die im nachfolgenden Beitrag hingewiesenen FES sowie QES als Zugangsnachweis relevant.​
 
Zuletzt bearbeitet: (Beitrag ergänzt (bzgl. Hinweis in nachfolgendem Beitrag))
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User007 schrieb:
hat bis dato noch niemand bemängelt, auch nicht Behörden oder Gerichtsinstitutionen. 🤷‍♂️
Da nur ein wenig aufpassen, weil diese einfache elektronische Signatur eben nicht das Erfordernis der Schriftform erfüllt. Solange das von niemandem beanstandet wird hat man Glück gehabt, aber sollte es irgendwann mal Probleme geben gilt das entsprechende Dokument dann eben als niemals wirksam eingereicht.

In einem ähnlichen Zusammenhang ist mal ein Angehöriger der Bundeswehr reingefallen. Mit den Dienstausweisen der BW lassen sich Nachrichten signieren und im Normalfall wird diese Unterschrift auch immer anerkannt. In einem Beschwerdeverfahren in dem die Schriftform vorgesehen ist hatte nun ein Soldat, so wie er das immer machte, mit seinem Dienstausweis unterschrieben. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen weil sie nicht der in diesem Fall vorgesehenen Schriftform genüge. Die nachträglich geschickte Beschwerde die der Form dann genügte wurde zurückgewiesen weil sie nicht mehr fristgerecht erfolgte. Der Soldat beschwerte sich und das BVerwG entschied, daß die Dienstausweise nur eine fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) aber eben keine qualifizierte elektronische Signatur (QES) beinhalten. Der kleine aber bedeutende Unterschied in diesem Fall ist, daß die ausgebende Stelle keine Akkreditierung besitze. Diese ist aber zwingend notwendig für die Ausgabe einer QES.
Quelle: https://www.bverwg.de/de/251121B1WB27.21.0

Wenn es zum Streit kommt muß man einfach damit rechnen, daß auch bei solchen Unterschriften ganz genau hingesehen wird. Und bitte nicht davon ausgehen, daß in Ämtern immer Leute sitzen die genau wissen wofür welche Signatur oder Unterschrift genutzt werden darf.
 
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Serana schrieb:
[...] weil diese einfache elektronische Signatur eben nicht das Erfordernis der Schriftform erfüllt.
Das ist ja eben der "Kniff" daran - das gilt nicht als "elektronische Signatur", da das jeweilige Dokument ja auch nicht elektronisch übermittelt wird und dsh. muß sie auch kein dahingehendes Erfordernis erfüllen.
Dsbzgl. hätte ich allerdings in meinem Beitrag wohl die entsprechende Formulierung betreffend die Übermittlungsmethode meiner Korrespondenz spezifizieren sollen - danke für den Hinweis, ist nachgeholt.​
Serana schrieb:
[...] gilt das entsprechende Dokument dann eben als niemals wirksam eingereicht.
Das steht wo genau so in welchem Gesetzestext verhaftet?
Serana schrieb:
In einem ähnlichen Zusammenhang [...]
Njääh... die anekdotische Beschreibung zeigt doch einen anders gelagerten Fall, da es hier um ein elektronisch übermitteltes Dokument im Zuge der Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes ging und hierbei ist für den Zugangsnachweis die QES zwingend unabdingbar gesetzlich vorgeschrieben.​
Serana schrieb:
[...] daß in Ämtern immer Leute sitzen die genau wissen wofür welche Signatur oder Unterschrift genutzt werden darf.
Richtig, aber dafür gibt's ja dann die Gerichte zur Feststellung und dazu können durchaus auf fachliche Expertisen zurückgegriffen werden. 😉​
 
User007 schrieb:
Das steht wo genau so in welchem Gesetzestext verhaftet?

§126 Abs. 1 BGB
Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.

Eine Grafik die auf ein Blatt Papier gedruckt wird erfüllt nun einmal nicht die Bedingung "eigenhändig durch Namensunterschrift". Ist das Dokument nicht gemäß der Erfordernis unterschrieben gilt es als nicht eingereicht.

Auf der einen Seite hast du natürlich recht mit dem Einwurf, daß so eine aufgedruckte Unterschrift eben keine elektronische Unterschrift darstellt, auf der anderen Seite ist aufgedruckt nun einmal nicht eigenhändig.

Wird die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht eingehalten, ist die Erklärung oder der Vertrag regelmäßig unwirksam. Abweichend kann in einzelnen Rechtsbereichen eine Heilung vorgesehen sein, etwa wenn der Rechtszweck später auf andere Weise vollständig erreicht wurde. Teilweise kann eine nicht formgerechte Vereinbarung in eine formfreie oder textförmige Erklärung umgedeutet werden, wenn dies dem erkennbaren Willen nahekommt und rechtlich zulässig ist.
Quelle: https://www.mtrlegal.com/wiki/schriftform/

Wichtig ist hier: Wenn per Gesetz die Schriftform verlangt wird dann erfüllt ein Stempel oder Aufdruck niemals das Erfordernis der eigenhändigen Namensunterschrift. Wird der Formmangel erst nachträglich entdeckt kann es dann eben sein, daß sich die Behörde auf den Standpunkt stellt, daß das entsprechende Dokument niemals wirksam eingereicht wurde.

Wie gesagt heißt es immer aufpassen welche Formerfordernisse in jedem Einzelfall zu beachten sind. Günstig ist es natürlich wenn man die entsprechenden Legaldefinitionen kennt bzw. weiß in welchen Gesetzen man nachsehen kann. Glücklicherweise wird die Schriftform nur sehr selten von Gesetzes wegen verlangt. Aber wenn sie verlangt wird sollte man sich schon im eigenen Interesse keinen Patzer leisten.
 
Hier kannst du eine richtige, rechtsverbindliche qualifizierte elektronische Signatur bekommen:
https://www.d-trust.net/en/support/sign-me

Als Startguthaben hast du 10 Credits, das sind zwei QES.
Sieht nicht wie händisch unterschrieben aus, aber wenn der Empfänger die Datei (nicht ausdrucken!) nicht akzeptieren will ist das sein Problem und du kannst sie ihm um die Ohren hauen.
 
echte schrieb:
Der Empfänger beschwert sich aber.
Daher soll es so aussehen, als wäre es auf Papier unterschrieben worden.
Dann liegt das Problem auf Empfänger-Seite. Ich hatte bisher nie Probleme, dass Unterschriften auf eingescannten Dokumenten als PDF übermittelt nicht akzeptiert wurden. Selbst Bank und Autohaus haben das akzeptiert. Ist eh sehr selten geworden.

Wer ist überhaupt der Empfänger, dass er sich so querstellt?

|Moppel| schrieb:
Dann musst du dir wohl einen Scanner kaufen
Sollte jedes Smartphone heute hinbekommen, bspw. Google-Dokumenten-Scan.
 
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Vigilant schrieb:
Dann liegt das Problem auf Empfänger-Seite. Ich hatte bisher nie Probleme, dass Unterschriften auf eingescannten Dokumenten als PDF übermittelt nicht akzeptiert wurden. Selbst Bank und Autohaus haben das akzeptiert. Ist eh sehr selten geworden
Bei mir ebenfalls. Egal ob Amt, Arzt, Telekommunikation, etc.

In dem Moment wo eine Email und nen PDF akzeptiert werden, juckt es keinen mehr.
Selbst mein Arbeitsvertrag war nur ne digitale Kopie meiner Unterschrift.
 
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Vigilant schrieb:
Google-Dokumenten-Scan.

Der ist auch mein Favorit.

Es ist allerdings davon auszugehen, dass der Empfänger vom TE ein amtlich beglaubigtes Polaroid Foto des Scanner Setups sehen möchte.
 
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