NJay schrieb:
Einfach machen, die Logik von den Regeln habe ich noch nie verstanden.
Bei uns wurde einem Wohnheim vom RZ das Interent abgedreht, weil auch einige so gedacht haben. Die anderen 400 Bewohner haben sich bedankt.
Und an den Vorgaben vom RZ kann das Wohnheim halt auch nichts machen. Da heißt es a) ihr habt 1k IPs für 400 Leute (weil der Uni selbst die IPs ausgehen) und b) kein NAT.
Daher gibt es dann eben eine Begrenzung auf 3 Geräte je Person. Ende.
NJay schrieb:
Sollte doch nach der Abschaffung der Störerhaftung keine Rolle mehr spielen?
Dem DFN geht es hier Wahrscheinlich um "etwas" mehr als Störerhaftung. Man will Angriffe auf die eigene Infrastruktur minimieren, Forschungsdaten schützen usw. Da ist dann beschränkter Zugang nur mit Zugangsdaten eine Maßnahme. Je nach öffentlichen Projekt, Industriepartnern und co. können da auch heftige Vertragsstrafen anstehen, wenn Daten abhanden kommen.
Ob das Hochschulnetz und DFN eine tolle Lösung sind, kann man drüber streiten. Dafür hat man im Wohnheim bei uns zumindest eine Gbit Verbindung für 1,50€ / Monat. Wenn das Wohnheim eine dicke Leitung direkt bei einem Provider buchen will, kostet das garantiert mehr.
Und wie soll ma dass dann lösen,w enn man PC, Laptop, XBox, Fernseher und Handy im Internet haben möchte?
Wohnheim ist halt kein Luxusapartment, sondern günstige Wohngelegenheit, die mit einigen Einschränkungen und Sonderregeln (nicht nur beim Internet, sondern z.B. auch im Mietrecht) einhergeht. Wenn dir die Einschränkungen nicht passen - dein Problem.
@Topic:
Günstige Fritz-Box, Internet über LAN 1, WLAN an, fertig.