Wurde ich über den Tisch gezogen?

Vielen Dank für Eure Antworten
Gerne dazu folgende Infos. Ich nutze den PC als eine Art Kommandozentrale. Ich bin schwer behindert und liege fast 24 Stunden tägl. im Bett. Musik, Fernseher, Gespräche, Einkäufe usw. alles läuft über den PC. Mehrere von Euch schreiben ich soll den PC zurückgeben. Kann ich das bei einem zusammengebauten No-Name PC? Was mache ich wenn der Verkäufer den PC nicht zurücknehmen will?
Danke

P.S. Spiele sind Nebensache, ich fragte nach einer Grafikkarte welche gut 4K Filme auf meinen Grossbildschirm bringt.
 
Wie hier alle schon wieder über die Zusammenstellung meckern, auch ein Händler muss was verdienen! Hochwertiger PC + Zusammenbau und Funktionstests + Garantie und Kundenservice + Software und alles bitte zum Geizhalssonderpreis für den CB-Member inkl. 10 Flaschen Champagner für die prickelnde Wakü :rolleyes:
 
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Ich kenne mich mit den Rückgabegesetzen in der Schweiz leider überhaupt nicht aus. Kann dir diesbezüglich also keine Auskunft geben. Eine Gute Idee fand ich mit dem Händler eine Garantierverlängerung zu vereinbaren aufgrund der SSD belastung.
 
@JPZ

spielst du mit der Kommandozentrale ?
welche Programme ?

einkaufen und filme gucken kann mann mit jedem i3 =)
 
Hast den PC so als ganzes Bestellt, dir selber zusammengeklickt oder einen Auftrag erteilt?
Zurückgeben könnte da in der Tat schwer werden, aber du könntest den Händler auffordern bei der SSD nachzubessern wenn keine schlüssige Erklärung geliefert wird.
 
Aus den SMART Werten der SSD kann man auch die Power ON Time der SSD ablesen. Wenn die nur getestet haben, dürfte die höchstens 1-2 Tage an gewesen sein. Wenn sie länger an war und sie den PC als neu verkauft haben, dann ist das einfach kein neuer PC. Damit kann man zumindest in Deutschland Nachbesserung verlangen.
 
Ich bin jetzt nicht so fit mit dem Schweizer Recht, aber wenn das Ding Online bestellt wurde, sollte es ja ein Rückgaberecht geben, oder?

Und falls es möglich ist, lasse ihn zurück gehen und bestelle die Teile nach Beratung hier im Forum noch einmal. Den Zusammenbau kann dann ein motivierter Helfer in deiner Nähe machen (siehe Sig). Ich war jetzt auch schon bei ein paar Leuten die an Rollstuhl/Bett gefesselt waren. Das klappt ganz gut. :)
 
sikarr schrieb:
Falsch!

Vielleicht ersmal vom TE erklären lassen was der Sinn des Systems ist, ich habs oben schon gesagt, nicht jeder Rechner ist zum spielen da.

Danach kann man überlegen ob eine Reklamation sinnvoll ist.
Ich finde es zwar süß, dass du hier fröhlich am rum trollen bist. Aber natürlich ist das System, zu dem Preis, ein absoluter Fehlkauf. Es ist vollkommen irrelevant ob TE mit dem System zocken möchte oder nicht. Entweder muss da eine bessere GPU rein, oder der Preis ein ganzes Stück runter.

Stichwort "Horizont erweitern" ;)
 
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sikarr schrieb:
Das ein RAID kein Backup ersetzt weis ich selber, aber ein RAID schützt vor Hardwareausfall!

Auch das ist Käse. Ein Raid schützt nicht vor Ausfall. Das Raid versucht nur die darauf gespeicherten Daten verfügbar zu halten.
 
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Gesundheitlich natürlich eine Schweißnummer.... Ich denke mal du bist versichert und hast dort eine Rechtsberatung. Nutze die Zeit und lass dich in sachen Rückgaberecht beraten. Gute Betreuer bei Versicherungen kennen sich auch aus. Ansonsten gibt es auch einen Konsumentenschutz die wissen auch Bescheid. Ziel muss es sein den PC zurück zu geben und sich was vernünftige bauen lassen.

Alles Gute und viel Glück :daumen:
 
maggel schrieb:
@JPZ

spielst du mit der Kommandozentrale ?
welche Programme ?

einkaufen und filme gucken kann mann mit jedem i3 =)
Echt jetzt?
Du reitest immer noch auf der Ausstattung rum, der TE hat SICH den PC gekauft nicht DIR, ich unterstelle ihm schon das er weis was er zum Kauf des Systems wollte.
 
@JPZ

Da es in der Schweiz kein Fernabsatzgesetz gibt, solltest du mal in die AGBs gucken. Dort könntest du die Händler Konditionen für ein Widerrufsrecht finden. Meist befinden diese sich auf der Rückseite der Rechnung. Damit wirst du auf der sicheren Seite. Ich denke aber auch das man ganz klar von einem gebrauchten Gerät sprechen kann. (Zu mindestens die SSD).
 
Stöf schrieb:
Ich finde es zwar süß, dass du hier fröhlich am rum trollen bist. Aber natürlich ist das System, zu dem Preis, ein absoluter Fehlkauf. Es ist vollkommen irrelevant ob TE mit dem System zocken möchte oder nicht. Entweder muss da eine bessere GPU rein, oder der Preis ein ganzes Stück runter.

Stichwort "Horizont erweitern" ;)

Wir sollten erst mal abwarten was der TE dazu sagt. Wenn er z.B. 5 Jahre Garantie, einen teuren Controller für das Raid (für spätere Erweiterungen) oder ähnliches hat dann rückt der Preis plötzlich wieder in realistische Bereiche.
 
sikarr schrieb:
Echt jetzt?
Du reitest immer noch auf der Ausstattung rum, der TE hat SICH den PC gekauft nicht DIR, ich unterstelle ihm schon das er weis was er zum Kauf des Systems wollte.
immer noch ?
und ich reite nicht auf der Ausstattung rum, sondern möchte verstehen warum er einen i9 verbaut bekommen hat.

entspanne doch etwas wir haben Montag...
 
sikarr schrieb:
Ja ein RAID schützt nicht vorausfall, aber es schützt vor den Folgen eines Ausfalls, zumindest wenn man darauf reagiert.

Euer Duell hilft dem TE ganz groß oder?
 
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SP1D3RM4N schrieb:
Ich bin jetzt nicht so fit mit dem Schweizer Recht, aber wenn das Ding Online bestellt wurde, sollte es ja ein Rückgaberecht geben, oder?

Da es individuell zusammengebaut wurde, will ich das stark anzweifeln. Sowas ist selbst in DE nicht möglich.
 
puuh.. also die SSD ist fix gebraucht/Kundenretoure.. würde da aber locker bleiben.. schließlich hast du einen echt echt geilen PC jetzt :D

Ich würde einfach um eine Preisreduktion von der SSD anfragen 15-20% Rabatt sollte drin sein ;)

Viel Spaß noch mitn PC ;)
 
JPZ schrieb:
Vielen Dank für Eure Antworten
Gerne dazu folgende Infos. Ich nutze den PC als eine Art Kommandozentrale. Ich bin schwer behindert und liege fast 24 Stunden tägl. im Bett. Musik, Fernseher, Gespräche, Einkäufe usw. alles läuft über den PC. Mehrere von Euch schreiben ich soll den PC zurückgeben. Kann ich das bei einem zusammengebauten No-Name PC? Was mache ich wenn der Verkäufer den PC nicht zurücknehmen will?
Danke

P.S. Spiele sind Nebensache, ich fragte nach einer Grafikkarte welche gut 4K Filme auf meinen Grossbildschirm bringt.
Entscheidend ist doch, was vertraglich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart wurde. Was sind denn die wesentlichen Vertragspunkte ?
 
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