News Zero-Day-Exploits: Staatstrojaner-Klage scheitert vor Bundes­verfassungsgericht

Ripcord schrieb:
Welche These?

Im ersten Beitrag schrieb ich wie egal es mir ist, wenn Politiker mit Staatstrojanern ausspioniert werden, so lange ich als Büger ebenfalls aktiv durch unseren Staat mit einem Trojaner überwacht werden kann. Als Antwort darauf kam der Einwand, dass unser Staat mich nicht vor Trojanern aus Isralel, genutzt durch Andere schützen kann.

Was haben jetzt Staatstrojaner anderer Regierungen mit dem Handeln unserer Regierung gegenüber der eigenen Bevölkerung zu tun?

Aha. Du glaubst, "unser Staat" überwachte dich mit "Staatstrojanern'. Dann lesen wir uns gemeinsam in eine der entsprechenden Rechtsgrundlagen ein:

Paragraph 100s Strafprozessordnung:
Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn
1.
bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat begangen, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht, oder durch eine Straftat vorbereitet hat,
2.
die Tat auch im Einzelfall schwer wiegt und
3.
die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre.

Zusammengefasst müssen den deutschen Behörden belegbare Verdachtsmomente gegen dich gesammelt haben, nach dem du einer der in Absatz 2 genannten schweren Straftaten verdächtig bist, und andere, konventionelle Ermittlungsmethoden erbrachten keinen Erfolg.

Beim Vorliegen dieser Vorrausetzungen kann ein Richter nach 100e Strafprozessordnung die von dir gefürchtete Maßnahme anordnen. Demnach liegt dem Beschluss ein rechtsstaatliches Prüfverfahren zugrunde, das sich an der Würdigung gesetzlicher Tatsbestände, die durch das demokratische Gesetzgebungsverfahren von der Mehrheit des deutschen Bundestag beschlossen worden sind und das sich an verfassungsrechtlich gebotenen Prinzipen des Rechtsstaates und somit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientiert.

Jetzt habe ich drei kleine Fragen an dich.
Welche Straftaten begehst du regelmäßig, dass du einen richterlichen Beschluss zum Trojanereinsatz durch deutsche Behörden auf deinem Handy fürchtest?

Welches Gericht püfte im Vorfeld den Einsatz des NSO-Trojaners gegen Journalisten und Politiker in den bekannt gewordenen Fällen?

Oder glaubst du nicht doch, selbst ein NSO-Opfer zu werden oder geworden zu sein? Davor kann dich die deutsche Regierung mit keinem Gesetz schützen. Nicht aus juristischen sondern aus technischen Gründen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Crowbar schrieb:
Aha. Du glaubst, "unser Staat" überwachte dich mit "Staatstrojanern'. Dann lesen wir uns gemeinsam in eine der entsprechenden Rechtsgrundlagen ein:

Ich sprach von der Möglichkeit, nicht davon gleich auf einer Überwachungsliste zu stehen. Das ist schon ein Unterschied.

Daher schweift mir das hier jetzt auch zu weit von meinem Beitrag ab.
 
Ripcord schrieb:
Ich sprach von der Möglichkeit, nicht davon gleich auf einer Überwachungsliste zu stehen. Das ist schon ein Unterschied.

Daher schweift mir das hier jetzt auch zu weit von meinem Beitrag ab.
Die gesamte Strafprozessordnung beschreibt "Möglichkeiten" strafverfolgender Maßnahmen. Die "Möglichkeit" des Einsatzes des Staatstrojaners beruht auf die von mir zusammengefassten Voraussetzungen. "Schweift" das ab, scheinst selbst du zu erkennen, dass deine Sorge nicht rational begründet ist. Fürchten sich Menschen vor irrationalen Konfrontationen, nennt man sie Paranoiker. Oder Alu-Hut-Träger. Der Besuch eines Therapeuten ist zu empfehlen.
 
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