Zulage wurde seit Monaten nicht gezahlt, nachfordern?

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Alphadude

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Hallo zusammen,

ich arbeite seit 1.9.2019 fest angestellt in einer Stadtverwaltung, zuvor habe ich dort 3 Jahre dual studiert. Durch Zufall habe ich mitbekommen, dass meine Stelle eine Erschwerniszulage von knapp 80€/Monat beinhaltet. Diese wurde mir jedoch nie gezahlt. Den Anspruch hätte ich aber mindestens vom 1.9.19-31.12.19 gehabt, da die Zulage zum 31.12.19 ausgelaufen ist und im Juli eine neue kommt, die dann rückwirkend ab Januar 2020 gezahlt wird. Es geht also insbesondere um die Monate September-Dezember 2019.

Problem: Auf meinem Entgeltnachweis steht, dass eine Ausschlussfrist von 6 Monaten gilt, d.h. ich muss Berechnungsfehler etc. grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten monieren, damit ich ein Recht auf Erstattung habe, richtig? Allerdings sehe ich das in diesem Fall nicht ein, da ich von der Zulage nicht gewusst habe und sie von Anfang an nicht gezahlt wurde. Scheinbar wusste das die Personalstelle genau so wenig.

Meine Frage: Wie seht ihr meine Chancen? Habe ich irgendeinen Anspruch darauf, dass mir diese Zulage rückwirkend trotz der 6monatigen Ausschlussfrist gezahlt wird oder hätte ich mich tatsächlich informieren müssen, dass so eine Zulage existiert und das entsprechend schneller nachfordern müssen? Ich habe schon der Personalstelle geschrieben, warte aber noch auf eine Antwort.

Vielen Dank im Voraus!
 
Das solltest du mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht besprechen.
 
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ich denke, man muss sich über seine rechte selbst informieren.
die pflichten bekommt man sofort unter die nase gerieben. :D
 
Hier stand Müll.

Aber: gibt es evtl. eine Wartezeit, die vor Anspruch der Zulage erfüllt sein muss? Was sagt der Personalrat, so es denn einen gibt? Wo genau steht, dass dir diese Zulage zusteht? Steht sie dir überhaupt zu oder nur unter bestimmten Voraussetzungen? TVöD?

ich zitiere mal von „Haufe“:
Nach § 19 Abs. 1 TVöD werden Erschwerniszuschläge nur noch gezahlt für Arbeiten, die außergewöhnliche Erschwernisse beinhalten.
Für Erschwernisse, die mit dem der Eingruppierung zugrunde liegenden Berufs- oder Tätigkeitsbild verbunden sind, werden Erschwerniszuschläge nicht mehr gezahlt.
"Außergewöhnliche Erschwernisse" im Sinne dieser Vorschrift ergeben sich nach der tariflichen Definition in § 19 Abs. 2 TVöD grundsätzlich nur bei Arbeiten
  1. mit besonderer Gefährdung
  2. mit extremer nicht klimabedingter Hitzeeinwirkung
  3. mit besonders starker Schmutz- oder Strahlenbelästigung
  4. mit besonders starker Strahlenexposition oder
  5. unter sonstigen vergleichbar erschwerten Umständen.
Soweit der außergewöhnlichen Erschwernis durch geeignete Vorkehrungen, insbesondere zum Arbeitsschutz, ausreichend Rechnung getragen wird, besteht kein Anspruch auf Zuschläge (§ 19 Abs. 3 TVöD).
 
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Alphadude schrieb:
Hallo Ich habe schon der Personalstelle geschrieben, warte aber noch auf eine Antwort.

Vielen Dank im Voraus!

Hier ist der erste Lösungsansatz!
Erstmal abwarten was die HR Abteilung antwortet
Danach können wir uns gerne hier im Forum austauschen

Alles andere ist jetzt ins Blaue geraten
 
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Tinkerton schrieb:
Aber: gibt es evtl. eine Wartezeit, die vor Anspruch der Zulage erfüllt sein muss?

Das dachte ich auch erst zuerst.
Ist bei vielen Unternehmen ja auch so wenn es um Weihnachts bzw Urlaubsgeld geht.
 
Alphadude schrieb:
(...) Ich habe schon der Personalstelle geschrieben, warte aber noch auf eine Antwort.(...)
1. Weshalb kein direkter Anruf bei der verantwortlichen Stelle?
2. Bevor Du eine Antwort Deines Arbeitgebers erhalten hast, wendest Du Dich an ein anonymes Forum bzgl. der weiteren Schritte?

Du bist noch sehr "neu" für Deine Kollegen dort. Überleg mal was für ein Bild Du abgibst, bevor Du wegen so einer Kleinigkeit eine große Nummer abziehst. Von Souveränität zeugt dies eher nicht.

Warte am besten die Antwort der Personalstelle ab, dann hat sich die Angelegenheit sehr wahrscheinlich geklärt.
 
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Vielen Dank für eure Antworten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Zulage gezahlt werden müsste, da meine Kollegin die auch bekommt und sie die gleiche Tätigkeit wie ich hat. Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht, werde das Ganze dann einfach innerhalb der Verwaltung eskalieren lassen, wenn die tatsächlich blockieren sollten.

Ich habe zudem erfahren, dass meine ehemaligen Kommilitonen, die auch einen Anspruch hätten, ebenfalls die Zulage nicht erhalten haben. Hier wurde einfach geschlampt. Es geht hier wahrscheinlich nur um 300€ brutto für die 4 Monate, aber mir geht es einfach ums Prinzip...

Ich melde mich wieder, sobald ich Neuigkeiten habe.
 
Da du in einer Stadtverwaltung arbeitest, wäre auch eine Nachfragen beim Personalrat eine gute Idee.
 
Alphadude schrieb:
. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Zulage gezahlt werden müsste, da meine Kollegin die auch bekommt und sie die gleiche Tätigkeit wie ich hat

Wovon Du aber nicht einfach ableiten kannst, Du hast auch Anspruch darauf. Du arbeitest in der öffentlichen Verwaltung. Da ist alles durch geregelt und du findest zig Ansprechpartner, das zu klären. Außerhalb Deiner Abteilung und durch vergleiche mit Deinen Kollegen.
 
Alphadude schrieb:
Vielen Dank für eure Antworten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Zulage gezahlt werden müsste, da meine Kollegin die auch bekommt und sie die gleiche Tätigkeit wie ich hat. Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht, werde das Ganze dann einfach innerhalb der Verwaltung eskalieren lassen, wenn die tatsächlich blockieren sollten.

Ich habe zudem erfahren, dass meine ehemaligen Kommilitonen, die auch einen Anspruch hätten, ebenfalls die Zulage nicht erhalten haben. Hier wurde einfach geschlampt. Es geht hier wahrscheinlich nur um 300€ brutto für die 4 Monate, aber mir geht es einfach ums Prinzip...

Ich melde mich wieder, sobald ich Neuigkeiten habe.
Wenn man Deine Beiträge liest, dann könnte man meinen es handelt sich um einen potentiellen Gegner in einer sich anbahnenden juristischen Auseinandersetzung ("Rechtsschutzversicherung", "einfach innerhalb der Verwaltung eskalieren lassen") und nicht um Deinen Arbeitgeber, bei dem Du noch viele Jahre beschäftigt sein und eventuell Karriere machen willst. M. E. solltest Du die Einstellung "aber mir geht es einfach ums Prinzip..." gegenüber Deinem Arbeitgeber überdenken, damit meine ich nicht dass Du kuschen sollst. Aber als Neuling (und Prinzipienreiter) hat man sich im Kollegenkreis schnell unbeliebt gemacht. Und gehe mit Vorwürfen wie " Hier wurde einfach geschlampt." vorsichtig um. Sollte der Anspruch durch irgendeine tarifliche oder betriebliche Regelung nicht bestehen könnte sich der für die Abrechnung Verantwortliche schnell auf den Schlips getreten fühlen.

Wie auch immer, ich wünsche Dir eine glückliche Hand und viel Erfolg für Dein weiteres Berufsleben.
 
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Sollte klar sein, dass ich mit dem Arbeitgeber nicht so kommuniziere wie in einem Internetforum. Ich versuche es wie gesagt zunächst auf die freundliche Tour, alles andere macht da auch keinen Sinn. Je nach Reaktion des AG werde ich dann weiter verfahren. Im öffentlichen Dienst muss man aus Angst um den eigenen Job Gptt sei Dank nicht katzbuckeln...
 
Vielleicht hat die Kollegin einen Berträg, der noch zu älteren Konditionen läuft?

Das könnte auch erklären, warum deine Kommilitonen ebenfalls nicht die Zulage bekommen haben.

Außerdem wird der TVöD quasi jährlich geändert, es gibt zig Sonderregelungen, auch getrennt nach Bundesländern mit entsprechenden Bestimmungen.

Kläre es freundlich und lass dein „Prinzip“ mal in der Schublade. Auch im ÖD hat man keine Narrenfreiheit.
Auf mich machst du den typischen Eindruck eines Studenten, der alles gelernt hat und weiß wie der Hase läuft. Die anderen schlampen, du weißt es besser. Immerhin bist du der junge, neue Nachwuchschef...

Das kann auch stimmen, aber trete bitte nicht so auf. Auch nicht unterschwellig. Das hat nichts mit Katzbuckeln zu tun, sondern mit Respekt, Höflichkeit und der Fähigkeit zur Selbstkritik sowie dem Einräumen der Möglichkeit, dass andere mehr können und wissen als man selbst.
 
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@Tinkerton Ich gebe dir da vollkommen Recht und versuche das Ganze möglichst vernünftig zu klären. Ab Juli gibt es wie gesagt eine neue Zulage, welche die alte ablöst und nach meinen Informationen sogar rückwirkend ab Januar 20 gezahlt wird. Die alte Zulage ist zum 31.12.19 abgelaufen, weswegen es auch nur um den Zeitraum September bis Dezember geht. Die Zulage bezieht sich meines Wissens auch nur auf die Stadtverwaltung, in der ich arbeite, weswegen ich ziemlich sicher bin, dass ich anspruchsberechtigt bin. Ich halte euch aber auf dem Laufenden...
 
Alphadude schrieb:
Sollte klar sein, dass ich mit dem Arbeitgeber nicht so kommuniziere wie in einem Internetforum.


Zuerst, das richtige hast Du gemacht: Mit der Personalstelle Kontakt aufnehmen.

Aber... Im Internet in irgendeiner Form über den Arbeitgeber meckern kommt nie gut. Durch einen ziemlich dummen Zufall findet Dein Vorgesetzter oder ein Kollege der Dich nicht mag das Thema hier.
 
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Und wer sagt Dir, dass Du die neue Zulage bekommst? Die "Alte" hast Du ja auch nicht bekommen.
Greif doch einfach mal zum Hörer und ruf Deinen zuständigen Personaler an....
Auch Personaler sind nur Menschen. Man kann mit ihnen reden und manchmal machen die sogar Fehler.
 
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FrankenDoM schrieb:
Und wer sagt Dir, dass Du die neue Zulage bekommst? Die "Alte" hast Du ja auch nicht bekommen.
Greif doch einfach mal zum Hörer und ruf Deinen zuständigen Personaler an....
Auch Personaler sind nur Menschen. Man kann mit ihnen reden und manchmal machen die sogar Fehler.

wie gesagt: Tarifvertrag ÖD. Wenn andere in der exakt selben Tätigkeit die Zulage bekommen, muss ich sie auch bekommen. Die alte hätte ich ab September bekommen müssen, weil da mein duales Studium vorbei war und ich vom Praktikanten zum normalen Mitarbeiter "befördert" wurde. Antwort vom Personalbereich steht immer noch aus...
 
Ich halte zwei Dinge für möglich:

Es wurde vergessen
Es gab/gibt eine Art frist ab wann das gezahlt wird. Viele Unternehmen handhaben das bei Zusatzzahlungen ebenfalls so
 
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