Hallo zusammen,
ich arbeite seit 1.9.2019 fest angestellt in einer Stadtverwaltung, zuvor habe ich dort 3 Jahre dual studiert. Durch Zufall habe ich mitbekommen, dass meine Stelle eine Erschwerniszulage von knapp 80€/Monat beinhaltet. Diese wurde mir jedoch nie gezahlt. Den Anspruch hätte ich aber mindestens vom 1.9.19-31.12.19 gehabt, da die Zulage zum 31.12.19 ausgelaufen ist und im Juli eine neue kommt, die dann rückwirkend ab Januar 2020 gezahlt wird. Es geht also insbesondere um die Monate September-Dezember 2019.
Problem: Auf meinem Entgeltnachweis steht, dass eine Ausschlussfrist von 6 Monaten gilt, d.h. ich muss Berechnungsfehler etc. grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten monieren, damit ich ein Recht auf Erstattung habe, richtig? Allerdings sehe ich das in diesem Fall nicht ein, da ich von der Zulage nicht gewusst habe und sie von Anfang an nicht gezahlt wurde. Scheinbar wusste das die Personalstelle genau so wenig.
Meine Frage: Wie seht ihr meine Chancen? Habe ich irgendeinen Anspruch darauf, dass mir diese Zulage rückwirkend trotz der 6monatigen Ausschlussfrist gezahlt wird oder hätte ich mich tatsächlich informieren müssen, dass so eine Zulage existiert und das entsprechend schneller nachfordern müssen? Ich habe schon der Personalstelle geschrieben, warte aber noch auf eine Antwort.
Vielen Dank im Voraus!
ich arbeite seit 1.9.2019 fest angestellt in einer Stadtverwaltung, zuvor habe ich dort 3 Jahre dual studiert. Durch Zufall habe ich mitbekommen, dass meine Stelle eine Erschwerniszulage von knapp 80€/Monat beinhaltet. Diese wurde mir jedoch nie gezahlt. Den Anspruch hätte ich aber mindestens vom 1.9.19-31.12.19 gehabt, da die Zulage zum 31.12.19 ausgelaufen ist und im Juli eine neue kommt, die dann rückwirkend ab Januar 2020 gezahlt wird. Es geht also insbesondere um die Monate September-Dezember 2019.
Problem: Auf meinem Entgeltnachweis steht, dass eine Ausschlussfrist von 6 Monaten gilt, d.h. ich muss Berechnungsfehler etc. grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten monieren, damit ich ein Recht auf Erstattung habe, richtig? Allerdings sehe ich das in diesem Fall nicht ein, da ich von der Zulage nicht gewusst habe und sie von Anfang an nicht gezahlt wurde. Scheinbar wusste das die Personalstelle genau so wenig.
Meine Frage: Wie seht ihr meine Chancen? Habe ich irgendeinen Anspruch darauf, dass mir diese Zulage rückwirkend trotz der 6monatigen Ausschlussfrist gezahlt wird oder hätte ich mich tatsächlich informieren müssen, dass so eine Zulage existiert und das entsprechend schneller nachfordern müssen? Ich habe schon der Personalstelle geschrieben, warte aber noch auf eine Antwort.
Vielen Dank im Voraus!