Zulage wurde seit Monaten nicht gezahlt, nachfordern?

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Alphadude schrieb:
wie gesagt: Tarifvertrag ÖD. Wenn andere in der exakt selben Tätigkeit die Zulage bekommen, muss ich sie auch bekommen. Die alte hätte ich ab September bekommen müssen, weil da mein duales Studium vorbei war und ich vom Praktikanten zum normalen Mitarbeiter "befördert" wurde.

Es sei denn, es gelten Fristen, ab wann Du die Zulage bekommst.

Das ist sehr häufig der Fall.
Probezeit etc.
Gehaltsanpassungen nach Beförderung gibt es oft auch erst nach einer gewissen zeitlichen Frist.
 
FrankenDoM schrieb:
Bist Du Gewerkschaftsmitglied?

nein, bin ganz normaler Tarifbeschäftigter in der Stadtverwaltung München. Bis jetzt immer noch keine Antwort erhalten. Probezeit ist seit März vorbei. Wahrscheinlich überlegen die noch, wie sie jetzt vorgehen sollen. Ich werde denen spätestens Montag nochmal schreiben. Habe von ehemaligen Kommilitonen erfahren, dass die auch nix erhalten haben. Die Stadt ist prinzipiell ein guter Arbeitgeber, aber derartige Schlampereien würden mich erfahrungsgemäß nicht wundern.
 
Wahrscheinlich einfach wegen der Probezeit keinen Anspruch darauf gehabt. Scheint ja normal zu sein wenn es bei anderen Einsteigern genau so ist.
 
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Also bei dem Unterton und manchen Aussagen kann sich die Stadtverwaltung München ja richtig freuen, dich als Mitarbeiter zu haben 🤷🏼‍♂️
PS: alle Beiträge hier sind per Google zu finden 😉
 
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Ist doch typisch für Leute die frisch von der Uni kommen, die haben schließlich studiert und wissen jetzt ganz genau wie das Leben funktioniert und was ihnen zusteht.
 
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Er hat doch schon bei der zuständigen Stelle nachgefragt und wartet auf Antwort. Es kann durchaus sein, dass die Personalabteilung diese Zulage aufgrund der Probezeit nicht berücksichtigt hat. Das muss allerdings nicht richtig sein - wenn das im Tarifvertrag nicht berücksichtigt ist, dann besteht vielleicht Anspruch und die lange Antwortzeit könnte bedeuten, dass da etwas übersehen wurde bzw. erstmal abgeklärt gehört.

Sollte der TE hier eine Lücke gefunden haben, hätte das durchaus große Auswirkungen aufs Budget (rückwirkend) und das ist natürlich der Alptraum einer Verwaltung ;)
 
FrankenDoM schrieb:
Steht das so in Deinem Arbeitsvertrag bzw. ist der Tarifvertrag allgemeinverbindlich?

jo, ist ein Standard-Arbeitsvertrag mit Verweis auf TVöD

Wertzius schrieb:
Warum gehst du nicht einfach zu deinem zuständigem Zulagenbearbeiter, der so gefühlt 3 Räume weiter sitzt? Das kann man leicht aus der Welt schaffen, anstatt mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.

Das habe ich bereits vor einer Woche.


ChotHoclate schrieb:
Ist doch typisch für Leute die frisch von der Uni kommen, die haben schließlich studiert und wissen jetzt ganz genau wie das Leben funktioniert und was ihnen zusteht.

Man sollte immer wissen, was einem zusteht. Tut mir Leid, wenn das auf dich nicht zutrifft. Im Übrigen war das nicht mein erstes Studium und dein Kommentar ist irgendwie hohl.

ChotHoclate schrieb:
Wahrscheinlich einfach wegen der Probezeit keinen Anspruch darauf gehabt. Scheint ja normal zu sein wenn es bei anderen Einsteigern genau so ist.

Wie bereits erwähnt ist die Probezeit schon seit März um. War auch nur ne pro forma-Probezeit, weil ich unbefristet eingestellt worden bin.

Im Prinzip geht es jetzt nur noch darum, wie reagiert wird. Dass die Zulage mir zusteht, ist so gut wie sicher. Ich glaube nicht, dass ich irgendwas übersehen habe. Bei gleicher Arbeit, gleicher Eingruppierung und gleichem Arbeitsverhältnis ist das auch nicht schwer zu erkennen. Wenn es Stress geben wird, dann wegen der Ausschlussfrist von 6 Monaten, deren Anwendung in diesem Fall aber sehr fragwürdig wäre.


Edit:

@hallo7 So sehe ich das auch - insbesondere, weil der Fehler ja offenbar bei mehreren (wenn nicht gar allen) Studienabgängern (vielleicht sogar inkl. die der letzten Jahre) gemacht wurde.
 
Es geht dir aber doch nicht um die Zulagen seit März 2020 sondern um das letzte Quartal 2019 und zu dem Zeitpunkt warst du noch in Probezeit.

Es ist also gut möglich, dass du keinen Anspruch auf die Zulagen hattest solange du noch in Probezeit warst. Die Wahrscheinlichkeit dieser Handhabe ist deutlich realistischer als dass konsequent einem ganzen Personenkreis die Zulagen nicht gezahlt werden/wurden.

Natürlich ist es sinnvoll zu wissen worauf man Anspruch hat, weiss ich auch, ich informiere mich aber darüberhinaus auch vorab ab wann ich den Anspruch habe und wann dieser fällig wird.

So hohl war mein Kommentar übrigens gar nicht, das wirst du eventuell auch erkennen wenn du ein paar Jahre Berufserfahrung hast, vielleicht aufgrund der Arbeit im ÖD aber auch nicht.

Die Probezeit hat übrigens nichts mit einer befristeten oder unbefristeten Stelle zu tun.
 
Oder jemand Neues im Unternehmen informiert sich stärker und eher über sowas als die, die seit Jahrzehnten dabei sind.
 
Warum sollte sich jemand, der seit Jahrzehnten im Unternehmen tätig ist und nichts damit zu tun hat auch darüber informieren ob ein Neueinsteiger Anspruch auf Zulagen hat ;)
 
Weil manche der Alten keine Ahnung haben, was neue Tarifverträge etc mit sich bringen. Neue informieren sich da natürlich eher mal.
 
@ChotHoclate dass das was mit der Probezeit zu tun hat, halte ich zwar für unwahrscheinlich - es könnte aber tatsächlich ein Grund sein, der zumindest einigermaßen plausibel erscheint. Ich schreibe am Montag nochmal ne Mail und halte euch auf dem Laufenden.
 
So ist es bei meinem AG auch (allerdings nicht öd, sollte aber keine Rolle spielen). In den Monaten April, Mai und November werden das 13. 14. Gehalt und Boni gezahlt.

Fängt man zum 01.01 an bekommt man diese sonderzahlungen zum 01.04 und 01.05 nicht. Diese werden freiwillig nach bestehen der Probezeit anteilig gezahlt.
 
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Alphadude schrieb:
(...) dass das was mit der Probezeit zu tun hat, halte ich zwar für unwahrscheinlich - es könnte aber tatsächlich ein Grund sein, der zumindest einigermaßen plausibel erscheint. (...)
Wenn es so wäre, was würdest Du aus dieser Angelegenheit für Dich selbst mitnehmen?
 
@Alphadude


Mein alter Verwaltungsrechtsdozent pflegte immer zu sagen "Ein Blick in das Gesetzt hilft bei der Rechtsfindung". Mit dieser durchaus nützlichen Weisheit würde ich dich gerne auf §37 TVöD (sollte dir aus dem Studium hinlänglich bekannt sein) stoßen.

Falls dieser Paragraph bei dir Fragen hinterlassen sollte, gibt es dazu allerlei Kommentare und Hinweise. Bei vernünftiger Bedienung von Google solltest du diese finden.
 
Die Ausschlussfrist hat er im ersten Post doch erwähnt.
Mein alter Deutschlehrer sagte immer : "Wer lesen kann ist klar im Vorteil."
 
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@uincom

Er hat erwähnt das sie auf seiner Abrechnung steht. Das hat nicht im Ansatz die selbe Wirkung wie eine tarifvertragliche Regelung. Mein Hinweis auf §37 TVöD sollte aufzeigen, dass der genannte Sachverhalt abschließend tarifvertraglich geregelt ist und eine große Diskussion wenig zielführend.

Jetzt gibt es sicherlich Sachverhalte wo besagter Paragraph nicht gilt (Verstoß gegen Treu und Glauben durch AG), dafür müsste aber mehr vorliegen als ein bloßes nicht Zahlen durch den AG.

Und falls du Anstoß an meinem Tonfall genommen haben solltest (deine Erwiderung "Mein alter Deutschlehrer ..." deutet darauf hin): Hier handelt es sich um einen Sachverhalt, den jemand mit Berufserfahrung in Verwaltungs- oder Verwaltungsnahertätigkeit im ÖD easy klären können sollte. Zu meiner Zeit (vor 14 Jahren) hat man das in der 4. Woche der Ausbildung beigebracht gekriegt. Ein abgeschlossenes Studium + Berufserfahrung sollte einen dann doch dazu befähigen so einen Sachverhalt zu beurteilen.
 
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