Wo nimmst du jetzt dein Wissen her, was er studiert hat oder welcher Tätigkeit er nachgeht?
Vllt war es Informatik. Da lernt man so etwas nicht.
Tarifvertragliche Regelungen gelten unmittelbar nur für Tarifvertragsparteien. Eine dynamische oder statische Verweisung im Arbeitsvertrag hat rechtlich nicht die gleiche normative Bindungswirkung. Blick ins Gesetz hilft: § 4 Abs. 1 TVG.
Da er verneint hat Gewerkschaftsmitglied zu sein, ist es wohl nur eine einfache arbeitsvertragliche Regelung. Die AGB Kontrolle steht offen. Das BAG hat vor nicht sehr langer Zeit entschieden, dass Ausschlussklauseln, die Mindestlohnansprüche nicht ausdrücklich herausnehmen, unwirksam sind.
Gilt das auch hier? Fragen über Fragen. Ich hoffe du kannst sie beantworten, wenn du hier schon auf allwissend machst und den Sachverhalt komplett analysiert hast.
Vllt war es Informatik. Da lernt man so etwas nicht.
Tarifvertragliche Regelungen gelten unmittelbar nur für Tarifvertragsparteien. Eine dynamische oder statische Verweisung im Arbeitsvertrag hat rechtlich nicht die gleiche normative Bindungswirkung. Blick ins Gesetz hilft: § 4 Abs. 1 TVG.
Da er verneint hat Gewerkschaftsmitglied zu sein, ist es wohl nur eine einfache arbeitsvertragliche Regelung. Die AGB Kontrolle steht offen. Das BAG hat vor nicht sehr langer Zeit entschieden, dass Ausschlussklauseln, die Mindestlohnansprüche nicht ausdrücklich herausnehmen, unwirksam sind.
Gilt das auch hier? Fragen über Fragen. Ich hoffe du kannst sie beantworten, wenn du hier schon auf allwissend machst und den Sachverhalt komplett analysiert hast.