Zulage wurde seit Monaten nicht gezahlt, nachfordern?

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Wo nimmst du jetzt dein Wissen her, was er studiert hat oder welcher Tätigkeit er nachgeht?
Vllt war es Informatik. Da lernt man so etwas nicht.
Tarifvertragliche Regelungen gelten unmittelbar nur für Tarifvertragsparteien. Eine dynamische oder statische Verweisung im Arbeitsvertrag hat rechtlich nicht die gleiche normative Bindungswirkung. Blick ins Gesetz hilft: § 4 Abs. 1 TVG.
Da er verneint hat Gewerkschaftsmitglied zu sein, ist es wohl nur eine einfache arbeitsvertragliche Regelung. Die AGB Kontrolle steht offen. Das BAG hat vor nicht sehr langer Zeit entschieden, dass Ausschlussklauseln, die Mindestlohnansprüche nicht ausdrücklich herausnehmen, unwirksam sind.

Gilt das auch hier? Fragen über Fragen. Ich hoffe du kannst sie beantworten, wenn du hier schon auf allwissend machst und den Sachverhalt komplett analysiert hast.
 
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@Mickey90 Schön, dass auch du das Thema dieses Threads umrissen hast.

BTT: Morgen weiß ich eventuell mehr. Eine Kollegin hat ein Schreiben erhalten, aus dem u.a. hervorgeht, dass die Zulage tatsächlich erst nach Beendigung der Probezeit gezahlt wird. Ich melde mich dann nochmal, wenn ich das Schreiben gesehen habe. Ich werde morgen auf jeden Fall auch nochmal der Personalabteilung schreiben, habe immer noch keine Antwort erhalten...
 
Vor allem auch die Zulässigkeit prüfen.

Meiner Frau wurde im Rahmen einer PE auch mal ein Teil einer Zulage gestrichen. Sie hat diese nach etwas Nachfassen dann erhalten.
 
Falls Du dieses Schreiben, das Deine Kollegin erwähnte, allerdings auch erhalten hast, dann wirst Du Dir sicherlich im Unternehmen keine Freunde gemacht haben.
 
So, ich habe jetzt das Schreiben von meiner Kollegin erhalten, das die Voraussetzungen für die NEUE (!) Zulage definiert. Man könnte aber davon ausgehen, dass die Voraussetzungen für die alte Zulage dieselben waren. Ich füge den entsprechenden Passus mal ein. Es sieht also ganz danach aus, dass tatsächlich alles legitim ist, falls(!) die Voraussetzungen für diese alte Zulage (September-Dezember) dieselben sind wie die der neuen (auf die sich auch dieses Schreiben bezieht). Die Frage wäre nun jedoch, ob das überhaupt zulässig ist und, falls ja, ob die Probezeit von 6 Monaten der entscheidende Maßstab ist oder ob ich tatsächlich erst nach einem Jahr den Anspruch habe. De Facto wurde ich bereits im Praktikum eingearbeitet und übernehme schon längst alle Aufgaben eines vollwertigen Mitarbeiters.

zulage.png
 
Da das jetzt in eine recht konkrete Rechtsberatung abdriftet kann ich nur zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht raten, falls du das wirklich klären möchtest.
 
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Du wirst definitiv nicht (niemals) in einem Praktikum diesen Punkt 2 (Anordnungs- und Entscheidungsbefugnis) haben.
 
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Gerade ausgelernt bzw -studiert und erstmal die „Alten“ angehen, die eh nur „schlampen“. Aber gut. Dann wäre jetzt der nächste logische Schritt: nimm dir einen Anwalt und klage notfalls dein (vermeintliches) Recht ein. Hast ja zweimal studiert. Wirst schon Recht haben
🤮
 
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Du erwartest jetzt aber nicht, dass wir dir hier die Arbeit abnehmen und das prüfen?
 
@hallo7 soweit lasse ich es nicht kommen, der Streitwert ist viel zu gering und ich bekomme den allergrößten Teil durch die neue Zulage sowieso.

@hamju63 das Praktikum war auch schon längst vorbei. Wir sprechen hier vom Zeitraum, in dem ich schon längst ausgelernt war und sämtliche Befugnisse hatte.

@Tinkerton Genau das ist die Denke des klassischen betriebsblinden Beamten. Im Übrigen sieht es jetzt ja ohnehin so aus, dass alles legitim ist.

Hab jetzt dennoch nochmal der Personalstelle geschrieben, da bisher noch keine Antwort gekommen ist. Mal schauen was die sagen.
 
Ich befürchte, solltest Du Deine Einstellung nicht ändern, dass Du in den bervorstehenden 40 Jahren (?) Berufsleben noch einige Probleme bekommen wirst. Weshalb? Das steht schon alles in vielen Kommentaren der anderen Foristen.

Einen Hinweis zum Schluss hätte ich noch. Dein Beitrag steht eigentlich in der falschen Rubrik, "Beruf" wäre richtig nicht "Recht", weil... ach, ja.
 
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Binalog schrieb:
Ich befürchte, solltest Du Deine Einstellung nicht ändern

Das Gute daran ist, seine Einstellung wird sich ändern sobald er richtig im Arbeitsleben angekommen ist.
 
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Ich finde seine Einstellung nicht verkehrt. Ich würde dem auch nachgehen. Ob öD oder nicht, man sollte erstmal dezent nachforschen und höflich nachfragen. Solange er das macht ist alles gut. Und dann sollte man auch weiterhin keine Probleme haben.
Zumal im öD das ganze ja recht "einfach" nachzuweisen / nachzulesen ist.

Geld zu verschenken hat am Ende schließlich keiner.....
 
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Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht, warum sich hier so echauffiert wird. Ich habe in der Personalabteilung freundlich nachgefragt, weil ich es einfach detailliert wissen wollte. Hatte aber ohnehin schon des Öfteren den Eindruck, dass einige User das Forum als Plattform für ihre persönliche Unzufriedenheit missbrauchen. Ich bin lieber der unbeliebte Querulant, als (wie scheinbar einige andere hier) autoritätshöriger Duckmäuser, der im "Real Life" nix zu melden hat.
 
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In Deutschland macht man was der Chef sagt und hinterfragt nicht. Widerworte sind nicht gerne gesehen. Es ist so, weil es schon immer so war!
Der ÖD ist aber wohl der einzige Bereich in dem man den Arbeitgeber/Dienstherren verklagen kann und dennoch weiter dort arbeiten kann.
 
PCGamer007 schrieb:
Ich finde seine Einstellung nicht verkehrt. Ich würde dem auch nachgehen. Ob öD oder nicht, man sollte erstmal dezent nachforschen und höflich nachfragen.

Ich glaube nicht, dass es den Kommentierenden hier um die Tatsache der Nachfrage ging bei der Kritik zwecks Einstellung. Zumindest verstehe ich es nicht so...
Diese Nachfrage ist völlig legitim mMn.
 
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Ich habe gerade einen sehr freundlichen Anruf von meiner zuständigen Sachbearbeiterin der Entgeltabrechnung bekommen. Leider ist die Abteilung in dem Fall nicht zuständig, da die Zulagenansprüche von der Geschäftsstelle gemeldet werden. Die Kollegin am Telefon meinte, die Ausschlussfrist könnte zum Problem werden - man könnte aber auch auf Kulanz hoffen, da man nicht erwarten könne, dass ich als neuer Mitarbeiter direkt sämtliche Zulagen kennen muss. Ich habe nun der richtigen Ansprechperson geschrieben, mal schauen was dabei rauskommt.
 
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FrankenDoM schrieb:
Ich glaube nicht, dass es den Kommentierenden hier um die Tatsache der Nachfrage ging
Genau. Es ging um die arrogante, überhebliche „die Leute da schlampen eh und wollen mir ans Bein pinkeln, denen zeig ich’s“-Art, untermauert mit „iCh HaB zWeImAl StUdIeRt und weiß es besser als Neuling, weil ich der einzige bin, der lesen kann“-Aussagen.

Wäre ich Personalverantwortlicher bei der Stadt München, würde ich alles daran setzen, so einen Typ schnellstmöglich loszuwerden. Nicht wegen der Nachfrage, sondern wegen dieser egozentrischen Art, die über die Zeit jede Menge Unfrieden stiften wird.
 
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Update: Ich habe gerade noch ein Telefonat mit der Geschäftsstelle gehabt. Demnach habe ich definitiv Anspruch auf die neue Zulage ab 1.1.2020, und zwar rückwirkend. Jetzt geht es aber immer noch um die alte Zulage von September bis Dezember 2019. Hierfür musste ich mich nochmal an eine dezentrale Geschäftsstelle wenden, mal schauen was die antworten. Eventuell geht es sogar schon ab August 2019 los, da ich da auch schon alle Entscheidungs- und Anordnungsbefugnisse hatte. Aber die Ausschlussfrist wird mir das wahrscheinlich sowieso versauen, falls ich überhaupt Anspruch hatte in der Probezeit. Gott sei Dank geht es nicht um wahnsinnig viel und die neue Zulage ist sowieso viel höher. Aber wissen will ich das trotzdem gerne.

@Tinkerton such dir mal professionelle Hilfe. Dein Hass auf Studenten nimmt schon groteske Züge an. Und wer im ÖD arbeitet, weiß, dass es da schon mal zu solchen Fehlern kommen kann. Wobei das in der Privatwirtschaft auch nicht viel anders ist. ;)
 
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Tinkerton schrieb:
iCh HaB zWeImAl StUdIeRt und weiß es besser als Neuling, weil ich der einzige bin, der lesen kann

Hab ich so nirgends rausgelesen...aber nagut.
 
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