Telekommonopol womöglich bald gebrochen

Thomas Hübner
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Bereits im März dieses Jahres hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post angeordnet, dass die Telekom Leistungen im Schmalbandbereich wie beispielsweise ISDN und im Breitbandbereich Leistungen wie die überall heiß begehrten ADSL-Zugänge für andere Telefonanbieter getrennt anbieten müsse.

Auf diese Art und Weise müssten andere Telefonkonzerne nicht länger den kompletten Telefonanschluss bei der Telekom anmieten. Bislang hat es jedoch leider mit der Umsetzung dieser Regelung gehapert, da sich die Telekom mit rechtlichen Mitteln gegen die Anordnung gewährt hat. Um in der Zeit bis zum endgültigen Gerichtsurteil das von der RegTP angeordneten Line Sharing nicht anbieten zu müssen, hat man zudem in der Vergangenheit Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Köln beantragt. Nachdem dieses den Antrag bereits abgelehnt hat, kam nun auch das Oberverwaltungsgericht Münster zu dem selben Schluss. Da dieses Urteil bindend ist, muss die Telekom nun zumindest dem Telekommunikationskonzern Debitel, der bereits im November 2000 bei der RegTP Beschwerde gegen den Missbrauch der beherrschenden Stellung der Telekom im Ortnetzbereich eingereicht hatte, ein so genanntes Resellerangebot für Line Sharing unterbereiten. Somit könnte es in Kürze möglich sein, den ADSL-Anschluss über Debitel laufen zu lassen, wobei der Telefonanschluss nach wie vor über die Telekom läuft. Unter Berücksichtung, dass die Mindestbandbreite des ADSL-Anschlusses bei der Telekom eine reine Festlegungssache ist, können unter Umständen Alle die aufatmen, die bislang noch keinen ADSL Anschluss erhalten haben. Denn viele Haushalte erhalten diesen bei der Telekom nur deshalb nicht, weil die anliegende Bandbreite nicht für einen TDSL-Anschluss (768kbps im Downstream) ausreichend ist. Wenn Debitel die Anforderungen an die anliegenden Bandbreiten für einen „debitel DSL-Anschluss“ nun entsprechend niedrig wählt, könnten viele geplagte Nutzer hier ihren Brandband Internetzugang erhalten. Denn schließlich wären beispielsweise 400kbps im Downstream mit ADSL Flatrate immer noch besser als 64kbps mit T-Online SurfTime90.<BR>Das aktuelle Urteil trifft zwar nur auf Debitel zu, sobald jedoch das Verwahren über die Standhaftigkeit der RegTP Anordnung zum Line Sharing abgeschlossen und zu Gunsten der Regulierungsbehörde ausfallen ist, und danach sieht es nach Insiderberichten aus, so könnte es in naher Zukunft zu einer Beflügelung des ADSL-Marktes mit neuen Anbietern kommen. Da jedoch das erste Resellerpreise der Telekom zum Line Sharing ähnlichen unangemessen hoch wie die Preise der Großhandelsflatrate ausfallen werden, wird das Magenta „T“ vermutlich noch eine Zeit lang als einziger Fels in der Brandung stehen, da auch hier die RegTP erst nach dem Angebot weitere Maßnahmen einleiten kann.