Apple entgeht EU-Wettbewerbsverfahren

Martin Weller
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Apple lenkt bei den Garantieregelungen für das iPhone in Europa ein und entzieht sich damit einem drohenden Verfahren der EU-Wettbewerbskommission. Diese kritisierte unter anderem, dass Apple nur innerhalb des Käuferlandes Garantie gewährte und somit importierte Geräte außen vor blieben.

Vor allem deutsche Fans der kalifornischen Kultmarke dürfte das freuen. So kostete hierzulande das iPhone 4 zur Markteinführung um die 1000 Euro, während man in Frankreich, Großbritannien und anderen EU-Staaten nur 700 bis 750 Euro löhnen musste. Und auch gegenwärtig muss man für die freie Version mit 16 GB in schwarz mindestens 850 Euro berappen. Somit lag es für viele nahe, ein Gerät im europäischen Ausland zu kaufen und zu importieren. Nach den Bestimmungen von Apple gab es dafür dann aber keinen Garantieanspruch.

Dies war den Wettbewerbswächtern der EU ein Dorn im Auge, genauso wie der Zwang der Entwickler die iOS-Anwendungen mit Apples iPhone-SDK entwickeln zu müssen, woraufhin die EU bereits im Frühjahr Ermittlungsverfahren einleitete. Apple reagierte zwar schon im Mai mit einer Lockerung der Garantiebestimmungen, aber erst jetzt sind die neuen Bestimmungen „hochoffiziell“ und ein importiertes iPhone kann problemlos in Deutschland zur Reparatur gebracht werden. Da Apple die Einschränkungen bei den iOS-Entwickler-Richtlinien bereits Anfang September ebenfalls zurücknahm, hat die EU-Wettbewerbskommission die Verfahren gegen Apple eingestellt.

Die Kommission wertet dies als großen Erfolg, da sich die Wettbewerbsregeln somit als wirksames Mittel für die Rechte der Verbraucher herausstellen.

iPhone 4