Bundesnetzagentur senkt Terminierungsentgelte für Anrufe

Przemyslaw Szymanski
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Nachdem die EU-Kommission im Mai diesen Jahres bereits neue Preisobergrenzen für die sogenannten Roaming-Gebühren, welche ab Juni 2012 gelten und zukünftig weiter sinken werden, beschlossen hat, zieht die Bundesnetzagentur nun nach und senkt die Terminierungsentgelte für Mobilfunkanrufe.

Demnach werden die deutschen Mobilfunkanbieter wie beispielsweise T-Mobile, Vodafone, O2 und E-Plus ab dem 1. Dezember 2012 nur noch 1,85 Cent pro Minute netto (2,2 Cent brutto) für die Zustellung von Anrufen aus anderen Netzen berechnen können. In einem zweiten Schritt soll das Entgelt ab dem 1. Dezember 2013 noch einmal geringfügig auf 1,79 Cent pro Minute netto sinken. Derzeit liegen diese zwischen 3,36 und 3,39 Cent pro Minute netto.

Die betroffenen Handynetzbetreiber kritisieren die Entscheidung scharf. „Die Absenkung ist ein schlechtes Signal für weitere Investitionen in modernen breitbandigen Mobilfunk“, sagt ein Telekom-Sprecher laut der FAZ und merkt an, dass den Unternehmen ein Umsatzvolumen von 500 Millionen Euro entzogen werde. Auch Vodafone äußert sich ähnlich und spricht von einer dramatischen Absenkung sowie einem völlig falschen Signal. Erneut werde Geld aus dem Markt gezogen, das für den Ausbau neuer digitaler Infrastrukturen dringend benötigt werde.

Doch der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, begründete den Abschlag mit dem wachsenden Anteil des Datenvolumens im Mobilfunk. „Immer weniger Kosten werden durch den Sprachverkehr verursacht“, sagt Homann. Durch die Absenkung der Preise wird auch Luft für eine Verringerung der Endkundentarife geschaffen, wobei sie den Unternehmen jedoch zugleich Spielraum lässt, um „weiterhin ihre Investitionen in den Breitbandausbau, insbesondere LTE“, vorantreiben zu können.

Dass die Mobilfunkanbieter die Preisänderungen direkt an die Kunden weitergeben werden, ist höchst unwahrscheinlich. Zwar hatte die zuletzt vollzogene Absenkung der Terminierungsentgelte zu Tarifangeboten mit einheitlichen Minutenpreisen von 8 Cent sowie Allnet-Flatrate-Tarifen für monatliche Grundpreise ab 20 Euro geführt, dies jedoch erst nach zeitlicher Verzögerung.

Allerdings kann das neu festgesetzte Terminierungsentgelt nicht sofort verbindlich in Kraft treten, da ab Mitte dieser Woche zunächst noch ein vierwöchiges nationales Konsultationsverfahren zu den Entscheidungsentwürfen durchgeführt wird. Anschließend wird die Bundesnetzagentur eigenen Angaben nach den Entgeltvorschlag mitsamt der Begründung der Europäischen Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermitteln, damit diese dazu Stellung nehmen können.