1und1 Anruf

Hallo

Ich habe eine Bestätigung per E mail bekommen aber keine info was kosten angeht.


Betreff: Tarifwechsel

Sehr geehrter Herr ,

gerne teilen wir Ihnen mit, dass Sie ab sofort Ihren neuen Tarif
1&1 All-Net-Flat mVL (05/11) nutzen können. Ihre bisherige Vertragsnummer bleibt
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Mit freundlichen Grüßen

Ihre 1&1 Telecom GmbH


Wass sol ich jetzt tun ?
Einfach per Einschreiben mit Rückschein wie mir moquai oben erklärt hat wiedersprechen oder wie ?
Ich habe mein Handy noch nicht benutzt.

Mfg. leon
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist ja nur die Auftragsbestätigung für den telefonischen Auftrag.

Ich dachte, Du hättest den Brief auch schon per Einschreiben versendet?

Anrufen, abklären, dass Du schon den Widerspruch per Mail gesendet hast.

Nicht mit dem Handy telefonieren!

Denn sonst nimmst Du diese Leistung in Anspruch. Dein Widerrufsrecht geht dann mit ziemlicher Sicherheit verloren!
 
Nein noch nicht.

Ja ich habe mein Handy sofort ausgeschaltet.

Per E mail habe ich einfach keine Antwort bekommen also muss ich jetzt per Einschreiben mit Rückschein einfach das gleiche schreiben ?

E mail bringt doch sowieso nichts.
 
Zuletzt bearbeitet:
Einschreiben bringt auch keine Rechtssicherheit, denn Du müsstest im Streitfall beweisen können, welchen Inhalt der eingeschriebene Biefumschlag hatte! Im Extremfall könnte ein Empfänger behaupten, es lag en leeres Blatt drin !

Rechtssichere Zustellung: Telefax mit Sendenachweis oder förmliche Zusellung durch Gerichtsvollzieher !
 
leon482 schrieb:
... also muss ich jetzt per Einschreiben mit Rückschein einfach das gleiche schreiben ?

Müssen nicht, aber es wäre besser, denn in der Mail steht ja: "Diese Mitteilung werden sie auch noch per Einschreiben erhalten."
Also solltest Du das auch umsetzen. Aber wie auch schon erwähnt, einfach mal anrufen und nachhaken.
 
matamoras schrieb:
Einschreiben bringt auch keine Rechtssicherheit, denn Du müsstest im Streitfall beweisen können, welchen Inhalt der eingeschriebene Biefumschlag hatte! Im Extremfall könnte ein Empfänger behaupten, es lag en leeres Blatt drin ! Rechtssichere Zustellung: Telefax mit Sendenachweis oder förmliche Zusellung durch Gerichtsvollzieher !

Ach was, jetzt mache mal leon482 nicht verrückt. In der Theorie könnte das ja stimmen, aber wenn das im täglichen Leben Geltung hätte, dann wäre der Sinn und Zweck vom Einschreiben nicht mehr gegeben.

Ich kenne kein Gericht, das jemals auf dieser Basis anders geurteilt hätte. Ein Einschreiben wird als das angesehen, was es bezwecken soll. Eine Absicherung, ein glaubhafter Nachweis. ;)

Wenn Du anderer Meinung bist, dann sende in Zukunft keine Waren mehr zurück. Nicht dass Dir unterstellt wird, Du hättest nur einen leeren Karton versendet.
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung hinzugefügt.)
Danke moquai

Mein Onkel hat mir gesagt du musst kein Wiederspruch sondern Kündigung schreiben !
Warum Kündigung ?

Ich schreibe jetzt einfach Wiederspuch und schicke morgen gleich weg.

Muss man auch Anschrift wie bei Bewerbungen schreiben ?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich widerspreche hiermit dem mir am 07.11.2011 per Telefon unterbreiteten und zugestimmten Angebot "Mobilfunk All Net".
An meinem derzeit laufenden Vertrag 1und1 4dsl 16000 und 1und1 Handyflat Classic soll sich daher in keinster Weise etwas ändern.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung.

Mit freundlichen Grüßen
Kundennummer
Unterschrift
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum eine Kündigung? Sorry, aber wenn Dein Onkel das sagt, dann frage ihn... ;)

Ich sage, eine Kündigung würde erst zum Ablauf der neuen Vertragslaufzeit greifen.
Du musst einen Widerspruch einlegen, so wie wir es besprochen haben.

Hast Du angerufen? Wohl nicht...
 
Zuletzt bearbeitet: (Einen wichtigen Faktor ROT markiert.)
Mein Onkel hat kein Plan

Ich werde morgen anrufen und fragen bringt mir aber sowieso nichts.

Dannach werde ich gleich Wiederspruch abschicken.

Muss ich Betreff und Datum auch schreiben ?

Ich muss mich nochmal bei dir bedanken moquai
 
Zuletzt bearbeitet:
leon482 schrieb:
Mein Onkel hat kein Plan

Lasse ihn das nur nicht lesen, Dein Onkel haut Dir eine hinter die Löffel. :D

Wegen dem Brief: Eigentlich hat man ja einen Briefkopf, für alles gibt es Normen.
Aber ich würde das in dem Fall nicht so eng sehen. Welches Programm verwendest Du?


******************************************************

Stornierung der All-Net-Flat, Auftragsnummer 1234567



Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich Ihnen bereits vorab per Mail mitgeteilt habe, widerspreche ich hiermit dem mir am 07.11.2011 per Telefon unterbreiteten und zugestimmten Angebot "Mobilfunk All in Net".

Anscheinend ist dieser Widerruf noch nicht bearbeitet worden, da ich heute eine Bestätigung über den Tarifwechsel erhalten habe.

Ich möchte aber erneut darauf hinweisen, dass mein derzeit laufender Vertrag 1und1 4dsl 16000 sich in keinster Weise ändern soll.

Ich bitte Sie daher um eine kurze Rückmeldung per Mail, alternativ darum, eine Bestätigung in meinem Kundencenter zu hinterlassen.


Mit freundlichen Grüßen

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leon482 schrieb:
Hallo

Ich habe eine Bestätigung per E mail bekommen aber keine info was kosten angeht.


Betreff: Tarifwechsel

Sehr geehrter Herr ,

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Wass sol ich jetzt tun ?
Einfach per Einschreiben mit Rückschein wie mir moquai oben erklärt hat wiedersprechen oder wie ?
Ich habe mein Handy noch nicht benutzt.

Mfg. leon

Das ist eine Vertrags Bestätigung wo die Preisangabe ganz fehlt so was dürfe unzulässig sein?
ist nich ein Tarifwechsel ein Neuer Vertrag ?
Es müssen bei so was immer die gesammten Kosten genau aufgeführt sein,
wahrscheinlich macht 1&1 heute ihre eigenen Gesetzte ?


wieso man kann doch der Vertragsänderung innerhalb von 14 Tage Wiedersprechen
dann läuft der alte Vertrag bis Ende so weiter .
bin zwar kein Jurist aber einen Vertrag komplett Kündigen dürfte was anderes sein
als wenn man einer anschließen Vertragsänderung innerhalb von 14 Tagen Widerspricht,
du Widerspricht einfach der Änderung so das der alte Vertrag weiter Gültig ist bis ende,
wende nicht sicher bist geh am besten zum Verbraucher Schutz Zentrale .

man macht eigentlich nicht viel falsch wenn man Sachen gleich storniert die einem nicht
geheuer erscheinen und wo Preis Angeben verschleiert werden .

Widerruf per Fax oder Einschreiben am besten wenn man einen Zeugen hat
es geht da auch um die Frist wenn die verstrichen ist 14 Tage ..

Eine Vertragsänderung ist auch oftmals eine versteckte Vertragsverlängerung
von noch mal 24 Monte mal in die AGB kucken was da steht .
 
Zuletzt bearbeitet:
moquai schrieb:
Ach was, jetzt mache mal leon482 nicht verrückt. In der Theorie könnte das ja stimmen, aber wenn das im täglichen Leben Geltung hätte, dann wäre der Sinn und Zweck vom Einschreiben nicht mehr gegeben.

Ich kenne kein Gericht, das jemals auf dieser Basis anders geurteilt hätte. Ein Einschreiben wird als das angesehen, was es bezwecken soll. Eine Absicherung, ein glaubhafter Nachweis. ;)

Haha ... einerseits soll formal alles stimmen, andererseits soll man drauf vertrauen, dass so ein Laden so wohlwollend ist, dass er im Zweifel natürlich auf Seiten des Kunden steht; einfach lächerlich ! Und wenn so eine Sache dann vor Gericht geht (was natürlich auch Unsinn wäre), hängt das nicht vom Wohlwollen des jeweiligen Richters ab, auch wenn Du den "kennen" magst, wie der zu entscheiden hat, sondern von den realen Fakten !

Überleg Dir mal, wie unsinnig Deine Aussage ist, denn da stünden Lug und Trug die Tore offen !


Deshalb, warum nicht ganz einfach dem TE empfehlen, alles richtig und wasserdicht zu machen: ein Online-Fax beispielsweise über WEB.de, kostet Pfennige, und alles ist nachgewiesen und sauber rechtssicher dokumentiert und noch dazu viel billiger als ein rechtsunsichereres Einschreiben !

Und wie gesagt, auch die förmliche Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher kostet nicht viel mehr als ein Einschreibebrief mi Rückschein - so um die 12 Euro oder so - wäre dafür aber 100% rechtssicher !

Übrigens: keiner als kein geht nicht, deshalb gibt es "keinster" nicht !
 
Zuletzt bearbeitet:
matamoras schrieb:
Übrigens: keiner als kein geht nicht, deshalb gibt es "keinster" nicht !

Ja was haben wird denn da für einen Klugscheißer? Gratuliere, Dir ist anscheinend nicht bekannt, dass der Ausdruck ein rhetorischer Aspekt ist. Er stellt eine Analogie zum Elativ dar. Jetzt wirst Du natürlich behaupten, "keinster" sei kein Elativ.

Aber wenn Du das machst, dann hast Du den Zusammenhang eh nicht kapiert.
Und natürlich kann man diesen Ausdruck durchaus in Form einer sprachlichen Stilblüte verwenden.

Deine hochintellektuelle (gibt es diesen Begriff überhaupt?;)) Interpretation ist also Käse.
Dies gilt übrigens auch für den restlichen Inhalt in Deinem Beiträg: Käse³.
 
@ moquai

Also dann hoffe ich mal, mein Käse hat Dir enigstens geschmeckt !

:schaf::schaf::schaf:


Im übrigen: Was ein Elativ ist, davon scheinst keine Ahnung zu haben !


Und warum regst Du Dich eigentlich so auf, meine Aussgage war doch lediglich ein

"rethorischer Aspekt" !!!


.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte einen ähnlichen Fall mit meinen Eltern. Meine Eltern haben Festnetz und Internet bei denen.

1&1 hatte meine Mutter angerufen und ihr 2 Handyverträge mit Smartphones andrehen wollen, was zusammen etwa 80 Euro im Monat gekostet hätte. Meine Eltern haben beide Vodafone-Verträge, wo sie noch 1 Jahr bis zum Auslaufen der Verträge hatten und hätten so einiges an Mehrkosten im Monat gehabt.
Ich habe meiner Mutter geraten, per Einschreiben mit Rückschein zu widersprechen und die ankommenden Geräte nicht anzunehmen, also die Annahme zu verweigern, oder sie postwendend zurückzuschicken.

Sie hat die Annahme der Pakete verweigert (der Paketbote wollte sowieso den Personalausweis vor der Auhändigung sehen, also nichts mit Abgabe beim Nachbarn oder so), hat per Einschreiben mit Rückschein widersprochen und es hat wunderbar geklappt. Die Aufträge wurden storniert, sie bekam einmal eine mündliche Bestätigung per Telefon und eine schriftliche per Post.
Am Telefon sagte man ihr zwar, dass sie 2 Schreiben hätte schicken müssen, da es 2 Verträge waren, aber man hat es trotzdem so aktzeptiert.

Sowas klappt in der Regel wunderbar, man muss dazu keine Gerichtvollzieher losschicken. :lol:

Mancher mag zwar bei 1&1 Probleme haben, aber die haben andere Leute bei allen anderen Anbietern auch. In der Regel sollte aber alles seinen Gang gehen, wenn man sachlich und freundlich bleibt.
Fehler können überall passieren und auch überall gibt es Leute in den Callcentern, die nicht gerade mit Kompetenz gesegnet sind. So ist das halt. :lol:
 
_Systemfehler_ schrieb:
Sowas klappt in der Regel wunderbar, man muss dazu keine Gerichtvollzieher losschicken. :lol:

Hab ich ja auch gar nicht gesagt, sondern ich habe für den einfachsten und billigsten Weg plädiert: Fax und Sendenachweis aufheben.


Die Sache mit dem Gerichtsvollzieher kam ja nur auf im Zusammenhang mit der daraus sich ergebenden Diskussion, welches der am meisten rechtssichere Weg sei; im übrigen ist es wirklich einfacher und nicht viel teuerer, ein wichtiges Schreiben mit dem Gerichtsvollzieher förmlich zustellen zu lassen, und es ist außerdem der unangreifbarste Weg, wenn es um etwas Wichtigstes geht.

Schließlich ist es auch meine Meining und meine eigene Erfahrung, dass Unternehmen wie 1 & 1 und Konsorten solche Dinge in der Regel ziemlich großzügig und entgegenkommend handhaben, denn die wissen genau, daß auf Dauer die beste und peiswerteste Werbung zufriedene Kunden sind !
 
matamoras schrieb:
Im übrigen: Was ein Elativ ist, davon scheinst keine Ahnung zu haben ! Und warum regst Du Dich eigentlich so auf...

Was hat Papa moquai extra vorab noch geschrieben? :D
Aber wenn Du das machst, dann hast Du den Zusammenhang eh nicht kapiert.
Ich rege mich auch nicht auf, ich mache mich nur lustig über Dich. ;)
Ich verzichte auch darauf Dir zu erklären, dass man kein Leerzeichen vor einem Satzzeichen setzt.

So, und jetzt würde ich vorschlagen, Du redest nicht immer alles schlecht, sondern überlässt leon482 die Entscheidung.

Denn Du veranstaltest hier nur einen großen Budenzauber, dazu noch ohne Sinn und Verstand.
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung hinzugefügt.)
moquai schrieb:
Was hat Papa moquai

Denn Du veranstaltest hier nur einen großen Budenzauber, dazu noch ohne Sinn und Verstand.
[/B]

Aha - wenn ich den Ratschlag gebe, einfach ein Onlinefax für ein paar Pfennige loszuschicken, um rechtssicher zu reklamieren, und sich daraus dann eine Diskussion ergibt, dass man unebdingt ein Einschreiben mit Rückschein für viel Geld und ohne wirkliche Rechtssicherheit schicken müsse und dazu dan ergänze, dass wenn man schon diesen Auftrag mit dem Einschreiben treiben will, es besser sicherer und nicht viel teuerer, dazu noch einfach wäre, das Schreiben mit einer Zustellungsurkunde zustellen zu lassen, dann fehlen mir also Sinn und Verstand ?


Klar, verstehe, manche Bubis wie Du einer sein magst, haben so einen inneren Durchmarsch wohl nötig, um ihr inneres Ego zu befriedigen ! Du bist halt das Maß aller Dinge und Dir gebührt dafür die Krone !!!!

:king:

SUUM CUIQUE !!!



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