1und1 Anruf

matamoras schrieb:
Aha - wenn ich den Rtaschlag gebe, einfach ein Onlinefax für ein paar Pfennige loszuschicken...,

Es geht nicht um den Ratschlag wegen dem Fax. Es geht um den Inhalt der ganzen aufgeblähten Beiträge von Dir.
Und der "Bubi" bist ja wohl Du.

--> Was ist das? Ich spreche kein Spanisch.
 
moquai schrieb:
Es geht nicht um den Ratschlag wegen dem Fax. Es geht um den Inhalt der ganzen aufgeblähten Beiträge von Dir.
Und der "Bubi" bist ja wohl Du.

--> Was ist das? Ich spreche kein Spanisch.



Ja, genau, so habe ich mir das auch gedacht, dass Dir wohl der Stern des Schwarzen Adlerordens nicht verliehen worden wäre !
 
Um mal Deine Intelligenz(?) zu fördern: Du solltest auch an die Leute denken, die kein Fax oder Internet haben, es soll doch tatsächlich noch Menschen geben, die einfach nur ihre Versicherung per Einschreiben kündigen, eben wegen dem Nachweis der ordentlichen Kündigung.

Und wie ich schon in #48 erwähnt habe:

Wenn Deine Aussage im täglichen Leben Geltung hätte, dann wäre der Sinn und Zweck vom Einschreiben nicht mehr gegeben.

Ich kenne keinen Richter, der jemals auf dieser Basis anders geurteilt hätte. Ein Einschreiben wird als das angesehen, was es bezwecken soll. Eine Absicherung, ein glaubhafter Nachweis.

Kein Richter hat wohl jemals gesagt: "Herr Müller, nun geben Sie es doch endlich zu, Sie haben doch nur ein leeres Blatt Papier versendet. Denn Sie wollen doch gar nicht Ihre Versicherung kündigen!"

Naja, wer weiß, vielleicht hast Du das ja bei Alexander Hold oder Barbara Salesch gesehen. Stammt daher Deine Bildung?

Ach ja: Mir hat man dafür damals ganz andere Orden verliehen. ;)
 
moquai schrieb:
..... eben wegen dem Nachweis der ordentlichen Kündigung .....


Ja, eben, genau: Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod !!!




Ach so, und klar, natürlich: Weil es ja so viele - insbesondere hier im Forum - gibt, die kein Internet haben und auch niemanden kennen, der über so eine absurde technische Einrichtung verfügen mag, deshalb darf ich natürlich den Wenigen, die über Internet verfügen, nicht den Ratschlag geben, wie sie über Onlinefax eine rechtswirksame Zustellung ganz preiswert und sicher bewerkstelligen können ! Nein, da fehlt es mir eben an Sinn und Verstand ! Aber echt gut, dass es Dir daran nicht mangelt !

Ja, neeee, schon klar ! Vieleicht bist Du Postbeamter und möchtest Deine oppulenten Penionsansprüche auch in Zukunft gesichert sehen !
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein schlechtes Zitat, denn wie auch schon erwähnt habe: Man setzt kein Leerzeichen vor einem Satzzeichen.

Ja, eben, genau: Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod ! <--- Falsch.
Ja, eben, genau: Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod! <--- Richtig.

Die "Schreierei" habe ich mal entfernt. ;)

Auch scheint es mir, Du kesser Bursche Du, dass Dir die Argumente ausgehen. :p
 
Irgendwie denke ich, dass Du mal "irgendwo" kräftig in die Scheiße gelangt hast.
Und zwar deswegen, weil Du zu "Laurel" warst, um ordentlich zu kündigen. :evillol:
 
Hallo,
hier geht es ja ziemlich heiß her. Mal ein paar Richtigstellungen:
1) Weder Email noch Fax begründen einen Anscheinsbeweis für den Zugang (Absenderkennung etc. können manipuliert werden); rechtssicherer Zugang kann lediglich durch Einschreiben/Rückschein bewirkt werden. Jedoch gilt der Rückschein auch nur als Anscheinsbeweis; der Gegenbeweis durch den Empfänger ist grundsätzlich möglich, jedoch praktisch kaum relevant.
2) Der Zugangsbeweis eines Einschreibens bezieht sich jedoch nur auf den Briefumschlag; der Inhalt kann hierdurch nicht bewiesen werden. Praxistipp: Das Schreiben in Gegenwart eines Zeugen (am besten eine neutrale Person) ikn den Umschlag stecken und am Postschalter aufgeben und auf einer Kopie des Schreibens mit Datum bestätigen lassen, dass das Original in dem versandten Umschlag war.
3) Der Widerruf bei Fernabsatzverträgen wie hier kann innerhalb von 14 Tagen ab Erfüllung verschiedener Aufklärungspflichten und Übermittlung der Widerrufsbelehrung in Textform (= per Email reicht) erklärt werden; es gilt das Datum der Absendung des Widerrufs.
4) Bei Vertragsverlängerungen stellt sich 1&1 offenbar stets auf den Standpunkt, hier gelte das Widerrufsrecht nicht, da es sich um eine Inhaltsänderung eines bestehenden Vertrages handelt. Ich halte dies für falsch. Entscheidend ist, dass eine neue vertragliche Bindung (rglm. 24 Monate) zu meist auch anderen Konditionen begründet wird. Genau für diese Fälle ist das Widerrufsrecht gemacht: Der Verbraucher soll vor übereilten Vertragsabschlüssen und -bindungen geschützt werden, indem er eine Überlegungsfrist erhält. Da 1&1 das aber wohl anders sehen will und wohl noch überhaupt nicht belehrt hat, hat zunächst die Widerrufsfrist noch überhaupt nicht zu laufen begonnen. Aber es empfiehlt sich, hierzu Rechtsrat etwa bei einer Verbraucherberatung einzuholen.

Viel Erfolg!
gluckgluck
 
Hallo,

Du hast weiter differenziert, das ist gut. Ich hoffe aber nur, dass Du keine ruhenden Mühlen geweckt hast.
Ach ja, wenn Du Leerzeilen nach "Hallo", den Punkten 1, 2 und 3 einfügst, dann wird der Text besser lesbar.

Viel Spaß im Forum.
 
Mal was zum Thema Enschreiben:

Wer sich vor Gericht auf eine gegenüber dem Gegner abgegebene Erklärung beruft (z.B. eine ausgesprochene Kündigung, einen erklärten Widerruf etc), muss beweisen können, dass diese Erklärung dem Gegner auch (rechtzeitig) zugegangen ist. Das ist oft gar nicht so einfach, wenn der Gegner diesen Zugang dreist bestreitet. Ein normaler Brief ist wertlos, da ihn die Post verloren haben kann. (…)

Das kann man noch verstehen. Was viele aber verblüfft: Ebenso wertlos sind Einschreiben – und zwar in jeder Variante . Der beste Zugangsbeweis ist – neben einer Empfangsquittung, die der Gegner aber meist verweigert – der Einwurf in dessen Briefkasten oder die persönliche Übergabe durch eine Person, die später als Zeuge zur Verfügung steht (also nicht durch den Erklärenden selbst, denn der ist später Prozesspartei und kann deshalb nicht Zeuge in eigener Sache sein). Nun wird man aber nicht – mit einem Zeugen im Schlepptau – zu jedem Geschäftspartner fahren wollen, um den Brief vor den Augen des Zeugen in den Briefkasten zu werfen.

Ist also das Telefax eine sichere Alternative? Konkreter: Akzeptiert das Gericht ein Fax-Sendeprotokoll als Vollbeweis dafür, dass das Telefax-Schreiben auch wirklich zugegangen ist? Nun, hier galt (und gilt?) bislang die alte Juristenregel: zwei Juristen, drei Meinungen. Manche Gerichte sahen im Sendeprotokoll keinen Beweis des tatsächlichen Zugangs, da ja zum Beispiel auf Empfängerseite der Toner leer sein konnte, so dass das Faxgerät zwar “druckt” (und dem Sendefax eine Meldung “OK” signalisiert), beim Empfänger aber nur ein weißes Blatt ausgespuckt wird. Na ja, das spricht für die Phantasie des Richters, weniger für dessen Gespür für praktische Anforderungen des Rechtsverkehrs.

Bislang konnte man als Anwalt seinen Mandanten daher nicht raten, ein wichtiges Schreiben per Telefax zu übermitteln. Kurios, denn die Anwälte selbst reichen fristwahrende Schriftsätze schon seit Jahren per Fax zum Gericht. Hier gibt es auch kein Problem, da der Anwalt jedenfalls Wiedereinsetzung erhält, wenn er ein Sendeprotokoll vorlegen kann, das die richtige Faxnummer, Seitenzahl und Uhrzeit aufweist.

Nun zeigten die OLGs Karlsruhe und Celle aber etwas mehr Realitätsnähe (Entscheidungen vom 30.09.2008; 12 U 65/08, DB 2008, 2479 bzw. 19.06.2008 – 8 U 80/07): Die entscheidende Frage ist, ob der Sendebericht unzweifelhaft belegt, dass die Sendung im Empfangsspeicher angekommen ist. Diese technische Frage war einem Sachverständigen vorgelegt worden, welcher das Risiko einer Fehlübertragung trotz OK-Vermerks mit 0 % bewertete. Damit hält der Senat den Beweis für erbracht.

Doch Vorsicht: Der Empfänger kann immer noch den Gegenbeweis erbringen (z. B. mittels Empfangsjournal). Das dürfte allerdings eher eine theoretische Möglichkeit sein.

Endgültige Klarheit wird nun hoffentlich bald der BGH schaffen, bei dem exakt diese Frage noch anhängig ist ((Az. IV ZR 233/08).

http://www.rechthaber.com/einschreiben-sind-rechtlich-wertlos/

http://www.rechthaber.com/zugangsbeweis-per-fax-sendeprotokoll-also-doch/


Das ist lateinisch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Inhalt Deiner roten Passage ist mir wohl bekannt. Ebenso ist aber richtig, dass meine Aussagen auf das reale Leben bezogen waren. In diesem Leben kommen auch Menschen ohne Fax vor. Und diese Menschen sind auch den diversen Richtern nicht unbekannt.

Und wenn sich nun jemand fragen sollte, was der moquai denn immer mit seinem realen Leben hat:

Es ist immer gut, wenn man einen Anwalt in der Familie hat, z.B. mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsrecht, der einem in eigenen Angelegenheiten als Firmeninhaber zur Seite steht.

surfix schrieb:
Das ist lateinisch.

Wer mich nur ein wenig kennt, der sollte wissen, dass der Satz "Ich spreche kein Spanisch." von moquai geschrieben wurde.
Er wird vielleicht sogar wissen, dass es kein Latein ist.

Und es wäre doch auch ein Leichte
s die Bedeutung per Google herauszufinden, findest Du nicht auch? ;)

Pax vobiscum...
 
Es gibt noch eine zweite Möglichkeit.

1und1 hat Ihr Abrechnungssystem geändert. Sprich dir "alte" Handy-Flat die in den alten Verträgen mit dabei waren, werden seit einigen Monaten getrennt aufgeführt!

Es kann daher durchaus sein, dass sich sein Vertrag überhaupt nicht verändert hat, sondern nur umgeandelt wurde!

Das heißt er hat die Flat kostenlos.

Ein Blick in das Control Center unter "Meine Verträge" sollte aufschluss bringen. Hier müssten auch alle Emails die von 1und1 kommen im Bereich NAchrichten hinterlegt sein.

Dieses Gebashe auf 1und1 ist in diesem Fall unnötig, da er den Vertrag am Telefon zugestimmt hat. Bei Problemen die ich mit 1und1 hatte wurde immer alles zu meinen Wünschen geregelt.

Wiegesagt, ins Control Center schauen und gucken was da steht!
 
@Leon:
Genau! Mein Reden, aber die wollen nicht nachsehen, sondern sich über Einschreiben, Latein, Faxgerät, Leerstellen vor Satzzeichen, Gerichtsvollzieher, etc. unterhalten.

Ne, im Ernst. Leon hat recht und Du solltest erst mal nachsehen.

Gruß
 
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