2 Nebenjobs - erlaubt?

LynQ

Lt. Commander
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März 2007
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Hallo Leute,
ich hab da mal eine Frage. Ich mache derzeit eine schulische Ausbildung (die ich selbst bezahlen muss) und suche deshalb einen Nebenjob. Jetzt wurden mir gleich zwei Stellen angeboten, die mir beide gut gefallen und sich nicht zeitlich überschneiden würden.
Beide sind auf 400€ Basis. Nun frage ich mich:

- Kann ich beide Jobs gleichzeitig machen?
- Muss ich das den jeweiligen Chefs von dem anderen Job erzählen?

Ich muss ja in beiden Jobs nicht 400€ im Monat erreichen.
Gibt es da nicht einen Freibetrag von 7500€ oder so ähnlich? Dann dürfte man nicht mehr als 625€ im Monat verdienen (7500€ durch 12 Monate = 625)? Und muss man die Summe, die man verdient dem Amt melden?

Dann könnte man ja in einem Job z.B. 300 € verdienen und in dem anderen 200€.
Über Antworten würde ich mich freuen.
Danke im Vorraus
 
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So lange der eine Job nicht im Stripclub ist und der andere in der Kirche dürfen die imho schon voneinander wissen :king:

Kommt drauf an was das für Jobs sind und wer da für dich verantwortlich ist. Wie das steuerlich läuft kann ich dir leider nicht sagen.
 
alles was über diesem betrag ist musst du versteuern. man kann auch in einem 400€job bis zu 800€ verdienen und muss dann die differenz zwischen dem realen gehalt absüglich der 400€ nach und nach besteuern.

hab selbst nen 400€ job neben dem studium und will auch meinen chef mal fragen, wies mit dieser sogenannten "gleitzone" für mich aussieht.

Vllt schlägst du das ja mal deine mchef vor und nimmst nur eine von den beiden jobs ;)
 
Ich denke, dass Du nur einmal in den Genuss dieses Privilegs kommst. Schließlich bist Du ja bei einem 400 € Job steuerlich vorteilhafter behandelt als mit einer Steuerkarte.

5 x so einen einen Job ausgeübt = 2000 € Verdienst und Steuer gleich Null >>>da macht der Gesetzgeber nicht mit. Gleiches passiert auch bei 2 x 400 € Job, denn letztendlich verdienst Du ja 800 €.
 
Kannst du, aber das Problem wird die Krankenversicherung sein. Wie bist du denn versichert und wo?
 
Der Arbeitgeber muß über jede weiteren Mini Job informiert werden. Für jeden weiteren Mini Job musst du eine weitere Lohnsteuerkarte abgeben. Achtung Lohnsteuerklasse 6. Kommst du über 400,00 € gesamt, wird Lst. Klasse 6 abezogen
 
Du darfst so viele Minijobs haben wie du willst solange du nicht monatlich über 400€ kommst.
Der Grundfreibetrag wurde 2010 auf 8004€ Erhöht, das heisst bis 8004€ darfst du im Jahr Einkommenssteuerfrei verdienen.... ABER bei den Sozialabgaben siehts wiederum anders aus.
Sofern du über 400€ im Monat kommst, damit reinzurechnen sind ALLE Einnahmen über das Jahr inklusive etwaiger Weihnachtsgeld zahlungen.

Als Beispiel du bekommst 300€ bei dem einem Minijob und als Weihnachtsgeld 150€
Macht 12x300= 3600 + 150€ = 3750€ : 12 = 312,50€
Mit so einer Rechnung wärst du noch unter den 400€ monatlich und es ist nicht Sozialversicherungspflichtig.

Musst du halt sehen.
Und zu deiner anderen Frage, NEIN du musst deinen Chefs NIX davon erzählen, weil das geht die erst dann etwas an, wenn sich die Arbeitszeiten überschneiden würden, oder du durch zu viel Arbeit in einer Hauptberuflichen tätigkeit Leistungseinbußen hat. In dem Falle KÖNNTE dein Chef da Widerspruch einlegen und du müsstest den 400€ Job aufgeben, was aber ja bei dir nicht der Fall ist.
 
Meine Güte, mit sovielen Antwort auf einmal hab ich gar nicht gerechnet ;)

Also, ich versuch mal auf das ganze einzugehen. Ich hab leider kaum ne Ahnung von den Dingen, also für meine bescheuerten Überlegungen entschuldige ich mich jetzt schonmal ;)

800€ würde ich nicht verdienen, weil ich eh dann nicht voll arbeiten würde.
Weihnachtsgeld oder so gibts eh nicht.

Ist es den Pflicht eine Lohnsteuerkarte abzugeben? Hab schon mal bei einem Pizza-Lieferanten gearbeitet und da war nichts mit Lohnsteuerkarte. Und bei den Unterlagen die ich für den einen Job abgeben soll, ist auch keine Lohnsteuerkarte dabei. Ist das dann überhaupt mit Sozialabgaben verbunden? oder red ich mich grad um Kopf und Kragen und rede von Schwarzarbeit ? ;)

Zu deiner Rechnung @ Repi:
Was ist wenn ich sagen wir mal mit beiden Jobs insgesamt 500€ im Monat verdiene , dann wären dass doch im Jahr 6000 € und das wäre wieder unter dem Freibetrag. Wie soll man den nur mit einem 400€ Job auf 8004€ kommen? Das wären doch nur 4800€ insgesamt.

kompliziert, kompliziert
 
noch eine sache: bekommst du bafäg? dann darfst du in keinem einzigen monat über 400 € liegen, sonst gibbet nix mehr. für krankenversicherung wenn du familienversichert bist und bleiben willst: darfst du jeden monat 400 verdienen und 2 monate über die stränge schlagen (z.B. Im sommer 2 monate die man in den ferien aufm bau verbringt oder so).
wenn du es irgendwie schaffst mit beiden jobs zusammen unter 400 € zu bleiben wäre perfekt. wichtig noch: nicht 2 lohnsteuerkarten anfodern und abgeben oder so. höchstens eine, sonst kommst du direkt in steuerklasse 5 ( -> nicht gut für dich ^^ )
ich habs so gelöst, dass bei der uni meine Steuerkarte liegt und auf der Baustelle zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalsatz von 2%. Die Möglichkeit hat jeder bei Mini-Jobs.

Mfg Schlummi

aber: alle angaben ohne gewähr :D
 
Nee ist es nicht :)
Wenn du 12 Monate lang 500€ verdienst bist du immer 100€ über dem, was du verdienen darfst.

Du zahlst darauf zwar immernoch keine Lohnsteuer aaaaaaaber Sozialversicherungen wie Krankenkasse, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung etc pp.
Faktisch gesehen ist es so, das du im Jahr 4800€ verdienen darfst ohne Sozialabgaben zahlen zu müssen.

Die 8004€ bei Lohnsteuerklasse 1 respektive 16008€ bei Lohnsteuerklasse 3 ist mehr interessant für Leute in einem Normalarbeitsverhältnis.

Und lass dir nix einreden. Jeder in Deutschland hat recht auf Arbeit und das bestimmst du und nur DU alleine. Du musst ausser dem Staat/Finanzamt niemanden darüber informieren wieviele Jobs du hast. Weil das könnte dir ja zum Nachteil gereichen. Wer anderes behauptet, der belege das bitte mit dem Gesetzestext und nicht mit irgendetwas, was in den Arbeitsverträgen drin stehen mag von wegen "sie dürfen neben diesem Job keiner anderen Beschäftigung nachgehen" das ist nämlich gesetzeswidrig und damit nichtig, hat vor jedem Gericht kein Bestand.

Man kann auch im StripClub putzen und in der Kirche Brötchen bei ner Armenspeisung verteilen (ist nur ein Beispiel) und auch wenn das vielleicht moralisch nicht zueinander passt so kann man es dennoch machen!
 
1. Sobald du mit einem oder mehreren Jobs über die 400€ im Monat kommst, bist du sozialversicherungspflichtig, die Beitragsuntergrenze liegt da bei 16,60 (also z.B. bei 401€)

2. Solange du im Mini-Job unter 400€ bleibst, bekommst du deine KV vom Arbeitgeber nicht bezuschusst. Das ist kein Problem - bzw. sogar ein Vorteil - wenn du noch familienversichert bist. Als freiwillig Versicherter musst du dann aber halt alles selber zahlen (um die 140€).

3. Ob mit oder ohne Lohnsteuerkarte entscheidet der Arbeitgeber. Die meisten zahlen einfach die Pauschale von 20% (oder 25%? k.A.) und verzichten auf das Ding.

4. Zum genannten Steuerfreibetrag: Das ist der Grundfreibetrag bis zu dem du nix versteuern musst. Erst für den 8005. Euro den du verdienst, zahlst du also Steuern. Allerdings erhöht sich der Betrag wenn du bestimmte Ausgaben (z.B. für Bildung wie Studiengebühren) steuerlich geltend machst.
Das ist halt interessant für Leute, die nur 2 mal im Jahr Ferienjobs machen (und zum Bsp. in 2x6Wochen jew. 3000€ verdienen). Zu beachten ist dann aber, dass in einem solchen Fall erstmal Steuern erhoben werden, die man sich dann aber am Beginn des nächsten Jahres vom Finanzamt zurückholen kann. Dazuz muss man dann natürlich ne Steuererklärung machen. --> Vorteil Mini-Job: Du zahlst von vornherein keine Steuern und bekommst alles sofort raus.
 
Hier wird dir geholfen: www.minijob-zentrale.de
Dort werden alle deine Fragen beantwortet.

Das du deinem Chef nichts sagen musst ist schlich weg falsch, jeder Mini-Job ist anzeigepflichtig bei allen anderen Arbeitgebern.
Denn dieser kann dir das Verwehren falls, und nur dann, es zu einem Interessenenkonflikt kommen könnte.
Plakatives Beispiel:
Du hast einen 400EUR Job im Krankenhaus und den anderen als Totengräber.

EDIT:
genau genommen ist die Antwort hier: http://www.minijob-zentrale.de/nn_1...g/2__mehrere__minijobs/mehrere__minijobs.html
 
Zuletzt bearbeitet:
In meinem Arbeitsvertrag steht sogar drin, dass ich meinem AG weitere Nebentätigkeiten angeben muss. Den Vertrag also mal lesen und wissen was neben dem Gehalt und den Urlaubstagen noch so alles drin steht kann unter Umständen schon hilfreich sein ;)
 
@Markus83Muc + swz.alucard
Ich hab mir das eben mal durchgelesen, in dem Text, den du gepostet hast @Markus83Muc steht nix davon drin, dass man den ARBEITGEBER darüber informieren muss. Man muss das zuständige AMT davon in kenntnis setzen, NICHT aber den Arbeitgeber. Das mehrere Minijobs anzeigepflichtig sind, ist korrekt, aber bitte bei der richtigen Stelle.

Ein Interessenkonflikt entsteht nur dann, wenn man in der selben Branche tätig ist.
Als Beispiel: Ich arbeite bei der Edding AG (Schreibwaren kennt ja wohl jeder) und fange einen Nebenjob bei der Firma Pelikan an (ebenfalls Schreibwaren) dass wäre ein Interessenkonflikt. Fahr ich morgens vor der Arbeit Brötchen vom lokalem Bäcker aus, so ist das wiederum kein Interessenkonflikt und dann hat das den Arbeitgeber nicht zu interessieren.

Egal was im Arbeitsvertrag drin steht @ swz.alucard es gelten IMMER die Regelungen wie sie im Betriebsverfassungsgesetz drin stehen und NICHT was im Vertrag steht. Einzige Ausnahme diesbezüglich ist, wenn der Vertrag den Arbeitnehmer besser stellt als es das Gesetz vorgibt. Ansonsten hat der Vertrag in diesem Punkt keine gültigkeit und eine solche Klausel ist ohne Probleme als nichtig zu ignorieren.

Ich bin bei mir in der Firma im Betriebsrat und wir schauen auf solche Dinge, ob die bei uns in den Arbeitsverträgen drin stehen und bei unseren steht es NICHT drin weil es einfach gegen geltendes Gesetz ist. Einzig wie gesagt, ist das mit dem möglichem Interessenkonflikt zu betrachten. Wer im Krankenhaus Arbeitet und nebenbei als Totengräber jobbt hat übrigens auch kein Interessenkonflikt. Das eine ist im Gesundheitswesen, das andere im Bestattungsgewerbe.

edit: Sicherlich gehört es zum guten Ton, den Arbeitgeber darüber zu informieren. Worauf ich hinaus möchte, ist, dass es kein MUSS ist.

Dem Grundsatz nach (wieder etwas «Grundsätzliches») sind Sie nicht verpflichtet, Ihren Hauptarbeitgeber über Ihre Nebentätigkeit zu informieren. Im Regelfall kann Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Nebentätigkeit auch nicht untersagen. Was Sie nach Feierabend tun, ist Freizeit und somit ganz allein Ihre Privatsache. Aber das gilt auch wieder einmal nur in der Regel, und bekanntlich keine Regel ohne Ausnahme.

Viele Arbeitsverträge enthalten die sogenannte "Nebentätigkeitsklausel", die besagt, dass die Ausübung von Nebentätigkeiten (das gilt auch für unentgeltliche!) der vorherigen Zustimmung des Arbeitgebers bedarf, es sei denn, die Interessen des Arbeitgebers werden durch die Nebenbeschäftigung nicht berührt.

Solange sich die Haupttätigkeit nicht mit der Nebentätigkeit kollidiert und die interessen des Arbeitgebers berührt MUSS er darüber auch nicht informiert werden.
Ob man das machen sollte, ist etwas anderes, gehört zum sogenannte guten Ton und bildet eine Vertrauensbasis.

Im Grundgesetz ist für jeden freies Recht auf Arbeit geregelt und die einzigen Faktoren die das noch einschränken sind das Arbeitszeitgesetz und das Bundesurlaubsgesetz.
Als Beispiel: Nicht über 48h die Woche Arbeiten mit beiden Tätigkeiten. Wenn ich in der Haupttätigkeit Urlaub habe, so darf ich in diesem Urlaub keiner Nebentätigkeit nachgehen weil das laut Gesetz vorgeschrieben ist mindestens 24Tage im Jahr zu Erholen!

Die Frage nach der Lohnsteuerkarte wurde noch nicht beantwortet. Es geht sowohl mit als auch Ohne, wer in einem Normalarbeitsverhältnis ist, für den wäre die Variante mit der Lohnsteuerkarte eher steuerlich unvorteilhafter.
 
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