3. Reparatur - Und nu?

Sumit

Lt. Junior Grade
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Frohes Neues

Boah ich bin echt stinkig und komme gleich zur Sache.

Mein sch**** Laptop (Kaufdatum 08.02.08) Acer Aspire 7720G werd ich nun zum dritten Mal in Reparatur schicken.
Das 1. mal wars, weil die Grafikkarte defekt war (sie wurde ausgetauscht)
das 2. mal weil die Grafikkarte zu heiß wurde und das "Gaming"-Notebook wegen überhitzung ständig abstürzte. (der Graka-Lüfter wurde lediglich gereinigt!)
das 3. mal (hab grad support-ticket geschrieben) ist dasselbe wie beim 2. mal.

Ich bin zwar kein chronischer Zocker, aber mich nervt das trotzdem tierisch und ich muss auch sagen, dass das Notebook allgemein sehr heiß wird. Spiele wie kostenlose online-spiele a lá Gunbound oder Smash Online zwingen mein Notebook schon nach 10 Minuten zum Absturz. Von grafklastigeren Spielen muss ich garnicht erst anfangen.

Ich würde jetzt gerne genau wissen wie das mit dem rückgaberecht läuft. Ich find hier leider fast nur Infos über diese 14 Tage nach Kauf.
Ich hab jetzt paar sachen gelesen wie:

Nach 2 (oder 3?) Reparaturen am gleichen komponenten hat man ein rückgaberecht oder ähnliches oder zumindest Anspruch auf ein neues Gerät.
Wie ist das denn nu genau? Ich hätte am liebsten das Geld zurück!
Wobei ich aber sagen muss: die erste Reparatur lief über den Händler (Flösch/Expert). Die 2te und jetzt auch die 3te laufen über Acer. Ändert das was?

lg

Sumit
 
Zuletzt bearbeitet:
Soweit ich weiss, hat man beim 3. Defekt am gleichen Gerät das Recht, sein Geld zurückzuverlangen oder gleichwertigen/besseren Ersatz zu erhalten. Dass die Reparatur über 2 verschiedene Unternehmen geführt wurde, dürfte keine Rolle spielen.

btw: Acer!=Qualität. Das weiss ich aus eigener Erfahrung :freak:
 
ich wuerde ne runde stressen bis mein geld wieder da is. am besten noch ne klage auf schadensersatz hinterher

lappys stinken des öfteren mit diesen probs ab ...
 
reicht es nicht, wenn ich erstmal mit der schadensersatzklage drohe? Bzw. einfach "mit rechtlichen" Schritten. Und nochmal: kann ich beim 3. Defekt mein Geld verlangen? oder muss ich warten bis das Gerät den 4. defekt aufweist ?

lg

Sumit
 
Nach dem 3. defekt hast du soweit ich weiß mindestens ein anrecht auf ein neues gleich gutes oder besseres Gerät, wie es mit Geld zurück aussieht weiß ich leider auch nicht.
 
der hersteller / händler hat 3 versuche den selben fehler zu beheben erst dann ist eine wandlung des kaufvertrages möglich. allerdings ist es auch eine reine kulanzsache ob es der hersteller / händler nicht shon eher macht.

aber 3 versuche hat er aufjedenfall, beim gleichen fehler, nicht wenn es immer andere sind.
 
alffrommars schrieb:
aber 3 versuche hat er aufjedenfall, beim gleichen fehler, nicht wenn es immer andere sind.
Soweit ich weiß, hat der Hersteller sogar nur 2 Mal die Möglichkeit, den Fehler zu beseitigen. Beim dritten Mal kann man auf Ersatz/Geldrückgabe bestehen.
 
Im Prinzip kann er stress machen wie er will, ich würde erst einmal eine Rechnung stellen für deinen Aufwand (15 Euro pro Stunde oder Vorgang sind fair) und zur Not (fiese Sache) einen gerichtlichen MAhnbescheid wenn sie nicht reagieren beantragen (m.W. 24 Euro Kosten) - wenn er nich in 14 tagen darauf reagiert kannst du dir einen Pfändungsbeschluss dafür holen und den Gerichtsvollzieher schicken.

Dass löst zwar nicht das Notebookproblem aber verschärft den Druck erheblich
 
15€ pro stunde für was? das is totaler schwachsinn^^
du hast echt ne dolle fantasie :)

den versand hat der händler / hersteller sowieso zu erstatten und kein cent mehr außer den kaufpreis bei wandlung des vertrags.
 
Soweit ich weiss, hat man beim 3. Defekt am gleichen Gerät das Recht, sein Geld zurückzuverlangen oder gleichwertigen/besseren Ersatz zu erhalten. Dass die Reparatur über 2 verschiedene Unternehmen geführt wurde, dürfte keine Rolle spielen.

btw: Acer!=Qualität. Das weiss ich aus eigener Erfahrung :freak:

Falsch!
Erst nach der dreifachen Reperatur des selben Problems ist es möglich sein Geld zurückzuverlangen oder gleichwertigen/besseren Ersatz zu erhalten!
 
Eigentlich hat der Händler (nicht der Hersteller) nur zwei Nachbesserungsversuche.
Dein Ansprechpartner ist aber diesbezüglich stets der Händler, denn der Kuafvertrag muss gewandelt werden und den kaufvertrag hast du mit dem Händler geschlossen und nicht mit dem Hersteller.
Der Fehler muss zudem immer wieder das gleiche Teil betreffen. Üblich ist, dass der Händler dir ein mindestens gleichwertiges Gerät anbietet im Tausch.

Das Problem in deinem Fall ist, dass dem Händler zwei Reparaturversuche zustehen, du das gerät aber direkt an Acer geschickt hast und damit die Garantie in Anspruch genommnen hast, aber nicht die Gewährleistung.
Das bedeutet, dass sich der Händler querstellen könnte. Zur zeit hast du noch nicht das recht auf Rücktritt vom kaufvertrag. Es kommt auf die Kulanz dees Händlers an.
 
Wenn das 3. mal ein Fehler auftritt der auf den gleichen Ursprungsfehler zurück zu führen ist ist hast du das Recht den Kaufvertrag zu anulieren. Jedoch zählt dies nur, wenn du dem Händler diese Chance eingeräumt hast. Wurdest du vom Händler explizit auf den Hersteller verwiesen und hast daraufhin beim Hersteller eine Reparatur durchführen lassen ist dieser Reparatuerversuch dem Händler als Nachbesserungsmöglichkeit an zu rechnen.
Wenn du den Kaufvertrag anulierst bieten viele Händler stattdessen ein leicht besseres Austauschgerät an. Wobei diese Geräte auf das Kaufdatum des eigentlich defekten Notebooks zurückdatiert werden. Dies solltest du ABLEHNEN. Da die angeblich bessere Hardware so zum Vorteil des Händlers wird und nicht zu deinem. Lieber das Geld in die Hand nehmen und selber etwas neues kaufen.
Manchmal will dir der Händler auch nur einen Zeitwert gut schreiben. Darauf solltest du dich in den ersten 6Monaten+Reparaturzeit überhaupt nicht einlassen! Ein guter Händler gewährt dir meist auch ein Jahr ohne Nutzwertabzug. Ansonsten ist der Wertverlust auf 4Jahre ab Kauf (Abschreibungzeit) als linear an zu sehen. Ergo: 1Jahr->75% 2Jahre->50% 3Jahre->25% des Neupreises.
 
@fi**en32

Ist das Niveau echt schon so tief gesunken, dass du solche wertvollen Tipps hier loswerden musst? Ist das echt dein Ernst? Wenn ja, glaube ich bist du hier fehl am Platz....

btt:
Ich kann den Ärger des Autors sehr gut verstehen, mach es doch ganz einfach wie es jeder Otto-Normal-Verbraucher mit Hirn auch machen würde:

Geh zu deinem Vertragspartner=Händler und schildere ganz normal die Sachlage. Am bestens bringst du die ganzen Reparaturberichte inkl. der RMA-Nummer mit.
Der Händler wird dann das Gerät zu Acer mit der Bitte um Gutschrift einschicken. Acer wird das Gerät prüfen, den Fehler nachvollziehen und entweder reparieren oder sinnvollerweise dem Händler seinen Einkaufspreis netto erstatten. Eventuell fallen auch Gebühren für die Nutzung an, schließlich hast du das Gerät ja auch xx Monate in Benutzung gehabt. Logisch! Wenn der Händler die Gutschriftszusage seitens Acer hat, wird er dir entweder den (geminderten) Kaufpreis erstatten oder du suchst dir für den Wert der Gutschrift wieder bei diesem Händler ein neues Notebook aus und kannst gleich weiterarbeiten. Du solltest nicht vergessen, der Händler hat das Gerät nicht gebaut, sondern die kleinen Acer-Chinesen ;-)

Also Hirn einschalten, nett und freundlich sein, natürlich nicht mit so einem Blödsinn wie Schadensersatz etc... daherkommen (für was denn auch? welcher Schaden?) und du wirst sehen, alles wird ganz ohne Probleme ablaufen....
 
Zuletzt bearbeitet:
Tobi schrieb:
(für was denn auch? welcher Schaden?)

Zeitverlust, Arbeitsausfall z.B ob man sowas aber bei nem Notebook von privater Person durchsetzten kann ist sehr fraglich.

Ist eher bei Fertigungsmaschinen in der Industrie möglich.
 
Hab jetzt nicht alles hier durchgelesen. Du hast ab dem 3. mal das Recht auf ein neues gleiche oder gleichwertige gerät, sowie auf die zurückgabe dieses und erhalten von geld. da kann es aber sein, dass du das geschäft dir eine abnutzungsgebühr verlangt, d.h. du musst nicht den vollen kaufpreis erhalten. Sie müssen es dir auszahlen, wenn du es willst, also lass dich nicht mit einem Gutschein abwimmeln.

Aber da du ja scheinbar das NB schon eingeschickt hast, musst du bis zum 4. warten, da du somit mit einer reperatur einverstanden warst. wird schwierig dies nun durchzusetzen
 
Tag

nein ich habe das Notebook noch hier. Bin in dieser minute mit der Datensicherung fertig. Von acer bekam ich grad die Mail mit UPS Daten und blabla damit ich das Notebook einschicken kann.

Ich habe die 2. Reparatur bei Acer machen lassen, weil der Händler absolut inkompetentes Personal hat die mich schon oft falsch beraten haben und mir sinnlose Dinge angedreht haben die ein Problem lösen sollten (natürlich wurde das Problem nicht gelöst). Außerdem geht die ganze Prozedur bei Acer um EINIGES schneller und problemloser.
WEnn ich zum Händler gehe, muss ich IMMER zuerst formatieren egal wieviel ahnung ich habe und wie oft ich sage, dass es nichts mit der Software zutun hat. Dort muss ich jedesmal warten und warten und meißt auchnoch zeigen wo der Fehler vorliegt, denn:

Wenn ich das GErät zum händler gebe, wird es zuerst dort geprüft, finden die nichts krieg ichs zurück. Aber deren "Grafiklasttests" sind der Witz anscheinend. Bei mir hält das Notebook keine 10 minuten durch und bei denen übersteht es anscheinend den Lasttest (genauso wie bei Acer). Und dann verbringe ich 1 Woche nur mit hin und her fahren zum Händler und Diskussion... und am Ende muss ich vor denen irgendein Game zocken und zu zeigen das er dann abstürzt... muss ich mir das echt antun?

Ich hab also das Gerät noch hier. Zweimal war es in Reparatur, einmal beim Händler (der es zu acer geschickt hat) und einmal bei Acer direkt.)

Kann ich nun zum Händler (oder besser zu Acer) gehen und mein Geld zurückverlangen oder nicht?

Das 1. mal wars, weil die Grafikkarte defekt war (sie wurde ausgetauscht)
das 2. mal weil die Grafikkarte zu heiß wurde und das "Gaming"-Notebook wegen überhitzung ständig abstürzte. (der Graka-Lüfter wurde lediglich gereinigt!)
das 3. mal (hab grad support-ticket geschrieben) ist dasselbe wie beim 2. mal.

lg

Sumit
 
Zuletzt bearbeitet:
Dein Gerät ist unter 6Monate alt. Wenn man so will muss der Händler dir nachweisen, dass KEIN Fehler vorliegt. Das Formatieren ist einfach nur Frech und kann der Händler nicht von der verlangen. Er kann nachbesser und wenn es nachweislich an der Software liegt kann er dir das in Rechnung stellen NACHDEM das ausdrücklich bei der Eingangsberatung klargestellt wurde. Bei Acer würde ich an deiner Stelle nur einschicken, wenn du vorher den Händler anfragst ob es so in seinem Sinne ist. Wenn er zusagt ist es der nächste Reparaturversuch des Händlers.

BTW: Den Händler kannste ma angreiden und namentlich nennen! (Notfalls per PN)
 
in post eins stehts: Kaufdatum 08.02.08. Nach meiner Rechnung ist er dann bereits 10 Monate alt!

Der Händler schimpft sich FLÖSCH GmbH ( gibts hier im süden 3 mal) und gehört zu EXPERT.
Ich könnt jetz hier mit Geschichten von denen anfangen grrrrrr (kommt grad alles wieder hoch).. aber darum gehts jetzt nicht

So sehr ich eure Antworten schätze und froh bin das mir geholfen wird: ich weiß immernoch nicht was ich bei genau meiner Situation tun kann.


1. zählt eine Reinigung des Lüfter als Reparatur?
2. Verschiedene Probleme der selben Komponente = 3 mal "gleicher Fehler" oder sind das dann verschiedene?
3. Die Vorangegangene Rep. bei Acer zählt nicht zu den Händlerversuchen?
4. Geldrückerstattung direkt bei Acer möglich oder nicht?
5. Gerät von Acer aber Reps. (insoweit, dass sie beim Händler registriert sind und zu den magischen 2 (3) Versuchen gezählt werden) und Geld zurück geht nur beim Händler?

lg

Sumit
 
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Sumit schrieb:
2. Verschiedene Probleme der selben Komponente = 3 mal "gleicher Fehler" oder sind das dann verschiedene?
Der Hersteller/Vertragspartner muss mindestens zwei mal die Chance bekommen, genau denselben Fehler reparieren zu können. Beim dritten Defekt (derselben Hardware auf dieselbe Art), hast du das Recht auf Rückgabe.
 
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