Abfindung nach 5 Berufsjahren

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Mich würde einmal interessieren was für möglichkeiten man hat, nach fünf Berufsjahren bei einem AG und einem Bruttolohn von 2300 € eine Abfindng einzuklagen. Die Kündigung war fristgerecht wegen Flaute und schlechter Unternehmenslage. Ich bin 35 Jahre und mich würde Interessieren ob der Streitwert schon reicht oder der noch zu gering ist.
 
Wie kommst du zu dem Ansinnen, dass man dir eine Abfindung zahlen müsste?
 
Weil es in diesem Land oft vorkommt das man pro Jahr ein Halbes Bruttogehalt pro Jahr als Abfindung bekommt. Allerdings erst ab einem gewissem Alter, und nach einer gewissrn Zeit.

Ein bekannter war Drucker und wurde nach 12 Jahren gekündigt. Bei dem war das so etwas über 12000 Euro. Der war aber da schon 43.
 
Afaik hast du einen Anspruch nur bei betriebsbedingter Kündigung, von der Abhängigkeit vom Alter hab ich noch nix gehört. Dann gelten die 0,5 Bruttogehälter pro Jahr Betriebszugehörigkeit. Wenn du fristgemäß gekündigt wurdest, dann sollte sich das auch nicht aufs Arbeitslosengeld auswirken (Sperrfristen o.ä.)... Steuern musst du auf den Betrag dann aber noch zahlen...

Steht z.B. hier zum Nachlesen:

Ob das alles bei dir zutrifft, musst du sehen, evtl. kannst du ja mal zu nem Anwalt gehen... Ich persönlich kenne mich da zu wenig aus, hatte mich nur vor etwa nem Jahr mal dazu etwas eingelesen, weil mein Vater wegen Umstrukuturierung gegangen wurde...

Gruß

Micha
 
Ein Recht auf Abfindung hast du nur, wenn dir diese vom Arbeitsgericht zugesprochen wurde oder es ausdrücklich im Arbeitsvertrag steht, ansonsten hast du keinerlei Ansprüche auf eine Abfindung. Dem AG steht es natürlich frei dir eine anzubieten, wenn du den Klageweg (sofern überhaupt lohnend) nicht einschreitest, aber nochmal, ein Anspruch hast du grundsätzlich darauf nicht.
 
Es ist so wie Blackraven sagt. Anspruch gibt es nicht. Du kannst klagen vielleicht bekommst du was oder dein AG bietet dir was an wenn du auf die Kündigunsgschutzklage verzichtest. Das ist aber stark abhängig wie sicher die Position deine AG ist und was usus ist in der Firma.
Als Faustregel gilt halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Kann aber auch jede beliebige andere Summe sein.
Mir hatte man nach 20 Jahren das auch so angeboten. Der Richter hat das dann auf ein volles Monatsgehalt pro Jahr erhöht.
 
Danke für die Antworten. Da war ich ja nicht ganz auf dem Holzweg.
 
Gucky10 schrieb:
Als Faustregel gilt halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
Aber nur wenn der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt. Trifft dies zu, hast du gute Chancen eine Abfindung einzuklagen.
 
@hasugoon
Die Kündigung war fristgerecht und somit hat er doch keinen Anspruch auf eine Abfindung, warum auch?
 
Bei einer Kündigung wegen der wirtschaftlichen Lage (also betriebsbedingte Kündigung) wird in größeren Unternehmen - habt Ihr einen Betriebsrat? - ja oft nach Sozialauswahl gekündigt, also die Arbeitnehmer entlassen, denen es 'am wenigsten' weh täte.
Also die Jüngsten, die am kürzesten im Unternehmen sind und/oder diejenigen, die keine Kinder zu versorgen haben.

Wenn Du der Meinung bist, dass Du nach einer solchen Auswahl zu denen gehören würdest, die nicht gehen müssten, dann wäre eventuell eine Überlegung auf Weiterbeschäftigung zu klagen.
So etwas führt dann oft eben zu einer Einigung bei der ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung zustande kommt (wenn diese halt nicht von vorneherein vom Arbeitgeber angeboten werden)
 
Kündigungsschutzrecht greift nach 6monaten nach Anstellung und bei nachweisbaren 10Mitarbeitern exkl. Führungspersonal.
Auch unbezahlte Praktikanten gehören zu Mitarbeitern.
Egal ob schlechte Lage, bla bla, nennt sich einfach betriebsbedingt. Einen Anspruch auf Abfindung hast du. Eigentlich sollte in deinem Kündigungsschreiben auch ein Abfindungsangebot schon inne sein. Den Anspruch verlierst du, wenn er nachweisen kann das es eine personenbezogene Kündigung gerechtfertigt ist. Eine Auswahl nach Sozialplan sollte vorher schon schriftlich angekündigt worden sein.
Eine KüSchuKlage muss 21 Tage nach erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingegangen sein, wärst du über der Frist --> Pech.
Die erste Stufe wäre dann die Schiedskammer des Arbeitsgerichtes, die hat keinen RA-Zwang --> da geht es dann ab wie auf einem türkischen Bazar. Zeigt der AG keine Einsicht oder ist der AN mit den Angeboten unzufrieden gehts zum Arbeitsgericht --> ab da brauchst du einen RA.
Hast du eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja, anrufen und eine kostenfreie Erstberatung beim RA ausmachen.
Wenn nein --> beim Arbeitsamt anrufen, die können dir entsprechende Ansprechpartner nennen.
 
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