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Hi, habe heute nach 19 Jahren erfahren das mit mir nicht mehr beruflich plant.
Der Betrieb möchte das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen einvernehmen beenden
Ich bin Leitender Angestellter in einer Grossbäckerei
WIEVIEL KANN ICH ALS aBFINDUNG VORSCHLAGEN: MEIN LETZTES BRUTTO JAHRESGEHALT LAG BEI 48500 €
DER BETRIEB BOT MIR 20000 € UND 6 MONATE FREISTELLUNG
Ich habe die 6 Monate Freistellung nicht überlesen - ich liefere nur einen groben Anhaltswert. (wie gesagt, die Höhe der Abfindung hängt von mehreren Faktoren ab)
Ihr diskutiert hier so schön über die Höhe, aber ist das alles rechtlich so sicher? Kann der Arbeitgeber nicht einfach sagen "keine Abfindung und tschüss" oder "hier sind ein paar tausend und nun raus hier"? Ist die Abfindung eine Pflicht des Arbeitgebers oder eine nette Geste am Ende? Ich meine, es steht nichts darüber im Arbeitsvertrag und man hat ja für seine Arbeit das Gehalt bekommen, worauf beruft man sich bei einer Abfindung?
Ich habe mal gegooglet (soll ja keiner sagen ich würde hier auf alles warten ) und sehe, das es keine rechtliche Handhabe gibt:
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Haben Sie als Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung?
Im Allgemeinen haben Sie als Arbeitnehmer bei Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Viele Arbeitnehmer gehen zwar wie selbstverständlich davon aus, dass ihnen bei einer durch den Arbeitgeber ausgesprochen Kündigung eine Abfindung "zustehe", doch ist das rechtlich schlicht falsch. Ebenso unrichtig ist natürlich auch die spiegelverkehrte Annahme von Arbeitgebern, eine Kündigung sei unvermeidlich mit der Pflicht zur Zahlung einer Abfindung verbunden.
Es gibt aber Ausnahmen, in denen die Zahlung einer Abfindung rechtlich beansprucht werden kann. Solche Ausnahmen finden sich in Sozialplänen oder in Tarifverträgen, manchmal auch in Einzelarbeitsverträgen. Möglich ist natürlich auch, dass die Arbeitsvertragsparteien bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine freiwillige vertragliche Vereinbarung über die Zahlung einer Abfindung abschließen.
Die 6 monate wären die gestzliche Kündigungsfrist, man möchte mich loswerden...
Ich habe mir auch nichts zu Schulden kommen lassen, man wirft mir nach 19 jahren vor ich könnte die Mitarbeiter nicht Motivieren,hätte Sie mit meinem Sicher Old School Führungs. eher
Demotiviert.Es hätten sich die MA beim Betriebsrat beschwert und mit Kündigung gedroht wenn ich nicht gehe.
Der Betriebsrat hat mir aber in einem Persönlichen Gespräch erklärt zzt. wäre alles ok, aber wenn ich Persönliche Gespräche mit der BR Vorsitzenden hatte drangen immer Sachen an unseren Betriebsleiter oder sonstige Ma aus unserem Führungskreis 1. Sehr merkwürdig
Sollte ich nach meinem Urlaub wieder kommen,dann würde man Gründe suchen um mich Fristlos zu Kündigen,das heisst mit Abmahning Bombardieren
Das ist eine Sache, wo sich ein fähiger und erfahrener auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt mit beschäftigen sollte. Jedenfalls nichts, wo ein Forum weiter helfen könnte.
Du musst in jedem Fall dammit rechnen, dass ein solcher Spezialist auf der Gegenseite auftritt, sobald es nicht so läuft, wie der Arbeitgeber möchte. Vielleicht ist auch schon einer am Fall dran?! In diesem Fall wird dann das Ziel sein dich schnell und kostengünstig abzuservieren. Niemand hat Geld zu verschenken! Alles was hier passiert ist Zeitverschwendung. Bisher ist noch nichtmal geklärt, ob du wirklich "leitender Angestellter" bist, was für die Beurteilung der Verhandlungsaussichten große Bedeutung hat.
Scheinbar muss man nichtmal einen korrekten Satz formulieren können, um eine Führungsposition zu erhalten und sich dumm und dämlich verdienen zu können... kleiner Tipp: Solltest du Bewerbungen schreiben müssen, lass die doppelt und dreifach korrekturlesen.
Wende dich an eine entsprechende Beratungsstelle oder lies den für dich geltenden (Tarif)vertrag zu diesem Thema durch. Alternativ kannst du auch einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren. Einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Abfindung gibt es nicht (keine Ahnung, warum immer wider irgendwelche Kinder auf diese Idee kommen).
Woher sollen wir wissen, wie dein Vertrag aussieht, welche Zusatzvereinbarungen getroffen wurden und welcher Tarifvertrag (wenn überhaupt) maßgebend ist?
Wenn der BR hinter der Geschäftsführung steht heisst das meistens das da etwas nicht im Argen ist - bin selber im BR und solche Fälle gehen meistens zugunsten des Arbeitnehmers aus, aber wenn wir einer Entlassung zustimmen müssen dann ist das meist auch berechtigt. Es gibt aber durchaus auch Leute die als BRler eher hinter der Geschäftsführung stehen als hinter den Mitarbeitern - bei meinem ersten Lehrbetrieb war der Personalchef Vorsitzender des BRs - haha.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 6 Monate, also sind 20k€ + Freistellung durchaus in Ordnung, das würde sogar etwas über deinem Jahresbrutto liegen. Das würd ich dann auch annehmen.
Für weitere Beratung bräuchte man Informationen wie die Größe des Betriebes, Gesellschaftsart und den Arbeitsvertrag.
Wie alt bist du denn? Es gibt natürlich immer Härtefälle bei denen es sich lohnt vors AG zu ziehen, aber wenn du noch 20-30 Jahre Berufslaufbahn vor dir hast wird es ja mit deiner Qualifikation als Führungspersonal mit 19 jähriger Festanstellung/Berufserfahrung und entsprechendem Arbeitszeugniss kein Problem sein eine neue Stelle zu finden.
Und, das ist jetzt nicht böse gemeint, aber vor der nächsten Bewerbung wäre ein umfangreiches Training in deutscher Orthographie von Vorteil!
Ich würde auch noch bedenken, dass die Arbeitslosengeldansprüche zu berücksichtigen sind. Erhält man 20.000 EUR Abfindung, muss man davon erstmal leben.
Sinn macht das, wenn man einen neuen Job in Aussicht hat. Bei einem vorherigen Lohn von 4000,- pro Monat, sollte also innerhalb von 4 Monaten eine neue Arbeit dasein, sonst war das ganze ein Nullgeschäft.
Einzig die Freistellung wäre halt ein netter Bonus. Da muss aber noch das vetragliche gepürft werden. Darf z.b. während der Freistellung eine neue Arbeitsstelle angetreten werden !?
Nichr direkt, da er ja der Abfindung zustimmt, würde er sicherlich eine Sperre kassieren. Meist 3 Monate.
Zusätzlich müssen Abfindungen versteuert werden, da gibt es Freibeträge, kenne ich aber grad nicht spontan.
Letzendlich sollte man sich genau kalkulieren, ob der Betrag sinnvoll ist. Es klingt erstmal verlockend, kann aber zum Ende ein Nullgeschäft werden.
Ich würde aber auch bei solchen Beträgen einen Fachanwalt konsultieren.