Abmahnung wegen verlinktem Bild?

essidge

Lt. Junior Grade
Registriert
Juni 2007
Beiträge
423
Hi,

ich habe in letzter Zeit des öfteren gelesen, dass Leute abgemahnt wurden weil sie Fotos aus der google-Bildersuche auf Ihrer Seite verlinkt haben.

Da ich selbst ein kleines Forum betreibe, in dem wir einen "Google-Bilder-Such-Thread" haben, mach ich mir jetzt etwas Sorgen.

Das Forum habe ich ausschließlich für meine Clique gemacht, es sind 30 Leute angemeldet. Jeder muss sich vorher registrieren und ich muss jeden vorher manuell freischalten, bevor er ins Forum kommt und Beiträge lesen/schreiben kann. Jemand Fremdes kann sich die Seite also nicht anschauen.

Muss ich mir Sorgen machen und sollte den Bilder-Such-Thread lieber löschen oder kann mir da nichts passieren?

Gruß
 
Ich würde dazu raten nur Bilder mit genehmigung zu verwenden!

Ja es stimmt das dies gerade sich zu eienr tollen Einnahmequelle der RA mausert!
Und bei den vielen Meldungen darüber würde ich kein Risiko eingehen! Das wird eifnach zu teuer
 
Das kommt drauf an. Prinzipiell benötigst Du für die Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Bildes das Recht vom Urheber, das Bild auf diese Weise zu "verwerten". Bei der Beurteilung, ob Du abgemahnt werden könntest, ist die Frage von Belang, ob die Bilder in Deinem Forum überhaupt veröffentlicht werden. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Das Forum ist ein privater Zusammenschluss von engen Freunden, Bekannten und/oder Verwandten.

In diesem Fall hat auch nur dieser Personenkreis Zugriff auf die Bilder, eine Urheberrechtsverletzung sehe ich deshalb mangels Veröffentlichung nicht.

2. Zu dem Forum hat prinzipiell jeder Zugriff, nachdem er von Dir freigeschaltet wurde.

Dann ist es eine Veröffentlichung und Du bist jederzeit wegen Urheberrechtsverletzung abmahnbar.
 
Nun ja aber auf sowas würde ich mich in der heutigen zeit nicht verlassen wollen! Du etwa?
Es gibt immer Lücken - der User oder der Besuch eines Users - Sicherheihtslücken - hacking etc!
 
@TheCatcher: Na und? Wenn sich der Anwalt eines Urhebers in ein per Passwort gesichertes Webangebot einhackt, dann macht er sich strafbar und die "Beweise" sind dann ohnehin nicht verwertbar.
 
Wie aber sieht es aus wenn einer der User ein Bild aus seinem Forum im Netz veröffentlicht?

Wer kann zur Rechenschaft gezogen werden? Der User, der Forumbetreiber oder sogar beide?

Habe gerade letzte Woche den Bericht beim c't magazin über die Abmahnungen bzgl. Bilder aus "Marions Kochbuch" gesehen. Übel, übel . . . .

grEEtz
fuzzy
 
bytefuzzy schrieb:
Wie aber sieht es aus wenn einer der User ein Bild aus seinem Forum im Netz veröffentlicht?

Dann muss der User die Verantwortung dafür übernehmen.

bytefuzzy schrieb:
Habe gerade letzte Woche den Bericht beim c't magazin über die Abmahnungen bzgl. Bilder aus "Marions Kochbuch" gesehen. Übel, übel . . . .

Bei dieser Kochbuchseite liegen die Umstände aber weitaus anders, als bei diesem Fall. Aber übel ist das schon, keine Frage.
 
@Tankred

Also wenn die Bilder nicht von ihm stammen dann darf auch seine Verwandtschaft nicht drauf zugreifen, die Verletzen das Urheberrecht ja genauso, oder täusche ich mich da?

Ich dachte immer, dass man z.B. eigene Dinge (CDs oder so) familienintern oder Freunden weitergeben, jedoch nicht der Masse zur Verfügung stellen darf. Stimmt das?

Gruss
 
Ich bin kein RA (diese Pe**!), aber m.E. betreibst du kein öffentl. Forum, daher wäre eine Abmahnung wohl nicht wahrscheinlich.
Ein Telefonat mit Google (ja die gibt´s auch in echt) kann da einiges klären, denke ich.

@ Paokara:

Deine CDs mit Deinen Urlaubsbildern darfst du JEDEM geben. Deine CDs mit Metallica drauf NICHT. Die dürfen nur enge Freunde und Verwandte ausleihen.
 
Zuletzt bearbeitet:
paokara schrieb:
Also wenn die Bilder nicht von ihm stammen dann darf auch seine Verwandtschaft nicht drauf zugreifen, die Verletzen das Urheberrecht ja genauso, oder täusche ich mich da?

Naja, die Bilder sind ja im Internet bzw. bei Google öffentlich zugänglich. Der Urheber hat also entweder die Zustimmung zur Veröffentlichung durch Google in Kauf genommen oder er hat rechtliche Ansprüche gegen Google. Für den Nutzer heißt das aber, dass er die Bilder nutzen kann, indem er sie zum Beispiel ansieht oder aber auch auf seinen eigenen Computer lädt (lässt sich bei der Konzeption des Cache ja nicht vermeiden). Wichtig ist nur, dass der Nutzer keine Urheberrechtsverletzung begeht, indem er die Bilder veröffentlicht. Und deshalb ist es wichtig, dass nur das engere soziale Umfeld die Bilder zu sehen bekommen, damit nicht ein Verstoß gegen UrhG §12 angenommen werden kann.

paokara schrieb:
Ich dachte immer, dass man z.B. eigene Dinge (CDs oder so) familienintern oder Freunden weitergeben, jedoch nicht der Masse zur Verfügung stellen darf. Stimmt das?

Ja, das nennt man in der Öffentlichkeit gerne "Privatkopie":

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html
 
paokara schrieb:
Ich dachte immer, dass man z.B. eigene Dinge (CDs oder so) familienintern oder Freunden weitergeben, jedoch nicht der Masse zur Verfügung stellen darf. Stimmt das?
Ich meine, das ist so korrekt. Erübrigt sich aber aufgrund des Kopierschutzes sowieso. Den darfst du nicht knacken. Geht jetzt aber in Richtung offtopic glaub ich.
 
Ich finde das Thema sehr interessant und mir stellen sich bei dem Thema ein paar Fragen ...

Also es geht ja nur ums (inline) verlinken, also nicht um das kopieren, oder? Inwiefern macht man sich damit strafbar?

Warum wird google wegen der Bildersuche nicht belangt? Die habe auch inline links oder was ja noch schlimmer sein müsste: die haben das Bild (in den Cache) kopiert, oder? Frage die etwa bei jedem Bild um Erlaubnis?

Das ganze Urheberecht find ich zwar vielleicht nicht völlig unnötig, aber zumindest extrem verwirrend. :freak:
 
Tankred schrieb:
Naja, die Bilder sind ja im Internet bzw. bei Google öffentlich zugänglich. Der Urheber hat also entweder die Zustimmung zur Veröffentlichung durch Google in Kauf genommen oder er hat rechtliche Ansprüche gegen Google.

Ich denke das ist die Antwort auf deine Frage.

Gruss
 
Da Frage ich mich wie das generell aussieht bei Bildern und Grafiken. Wie sieht das zb bei Forenavataren aus ? Denn Strenggenommen muss man doch um Erlaubnis Fragen wenn man etwas verwendet was man nicht selbst erstellt hat oder ? Wenn diese nicht ausdrücklich zur Freien Verwendung bereitgestellt wurden.
 
bytefuzzy schrieb:
Wie aber sieht es aus wenn einer der User ein Bild aus seinem Forum im Netz veröffentlicht?
Was meinst du damit? Wenn er eine Link dazu postet, muss derjenige, der das Bild sehen möchte, im Forum registiert sein. Und wenn er das Bild so irgendwo veröffentlicht, trägt er selber die Verantwortung.
 
Wo kein Kläger, da kein Richter...
Und du maust schon ein außergewöhliches Avatar haben, um bei den paar Pixeln klar deines erkenne zu können...
 
Euromaster00 schrieb:
Da Frage ich mich wie das generell aussieht bei Bildern und Grafiken. Wie sieht das zb bei Forenavataren aus ? Denn Strenggenommen muss man doch um Erlaubnis Fragen wenn man etwas verwendet was man nicht selbst erstellt hat oder ? Wenn diese nicht ausdrücklich zur Freien Verwendung bereitgestellt wurden.

Ja, so ist das. Aber es geht noch weiter: zeitweise wurden Forenbetreiber sogar abgemahnt, weil einige ihrer User markenrechtlich geschützte Bezeichnungen als Alias führten. Klingt komisch, ist aber rechtens. Stell Dir mal vor, Du bringst ein Produkt auf den Markt und lässt Dir den Namen schützen. Nun tummeln sich aus irgendeinem Grund haufenweise Leute in verschiedenen Foren, die sehr negativ auffallen. Und da Du nicht willst, dass sich dieses Image auf Dein Produkt auswirkt, lässt Du die Forenbetreiber abmahnen.

Natürlich gab es auch reichtlich Fälle, in denen einfach mal so auf "gut Glück" und vor allem nur wegen des Geldes abgemahnt wurde. Es gibt aber wie gesagt auch Fälle, in denen das Abmahnen ein "gutes" Recht des Urhebers ist.
 
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