Palomino
Captain
- Registriert
- März 2005
- Beiträge
- 3.547
Es gibt in Deutschland eine gesetzlich vorgeschrieben Gewährleistung, die in der Regel 2 Jahre beträgt (Es gibt ein Paar Ausnahmen). Der Gewährleistungsanspruch bestehr nur gegenüber dem Händler und kann auch nur diesem gegenüber eingefordert werden.
Bei der Gewährleistung gibt es 2 Phasen. Innerhalb der ersten 6 Monate wird unterstellt, dass der Artikel bereits beim Verkauf defekt war und der Händler müsste beweisen, dass der Kunde den Schaden verursacht hat.
Nach 6 Monaten geht die Beweislast auf den Kunden über. Jetzt muss er nachweisen, dass der Artikel beim Kauf schon defekt war.
Garantie ist freiwillig! Sollte ein Hersteller oder Händler freiwillig eine Garantie anbieten, dann kann man diese im Schadensfall zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsanspruch in Anspruch nehmen. Hier kann der Hersteller den Umfang des Anspruchs selbst festlegen. Üblicherweise werden nur die durch die Gewährleistung bereits abgedeckten Schadensfälle übernommen.
Die Garantie ist vor allem ein schönes Marketinginstrument für den Hersteller (den sich mancher gut bezahlen lässt) und für den Kunden nur ein zweiter Ansprechpartner im Schadensfall.
Wenn Gigabyte eine Herstellergarantie anbietet, kann der TE anstatt beim Händler sich direkt an Gigabyte wenden und dort einen Garantiefall melden. Dazu benötigt er aber sein altes Mainboard.
Das bedeutet im hier geschilderten Thread: Hätte der TE sein Mainboard sofort reklamiert, hätter sich darauf berufen können dass ihm ein defektes Mainboard verkauft wurde und ihm deshalb ein fehlerfreies zusteht. Dieses hätte er anstandslos bekommen.
Dadurch, dass er so lange gewartet hat, muss er den Beweis erbringen, dass der Defekt bereits beim Kauf vorhanden war. Das ist nahezu unmöglich. Ohne diesen Beweis hat er keine Chance um erfolgreich ein neues Mainboard als Ersatz zu verlangen.
Der TE könnte zwar verlangen, dass sein bisheriges Mainboard repariert werden soll. Sofern die Kosten dafür unverhältnismäßig hoch sind (im Vergleich mit dem Zeitwert des Mainboards nach 11 Monaten) ist der Händler berechtigt, den Ersattzanspruch des Käufers auf andere Weise zu befriedigen. Durch die Lieferung eines gebrauchten Mainboards wurde der TE angemessen entschädigt, da sein altes Mainboard auch gebraucht war und er nicht nachweisen konnte, dass der defekt beim Kauf bereits vorhanden war.
Der Kratzer auf dem Kühlkörper stellt sicher auch einen Mangel am Produkt dar. Die Ersatzlieferung einer gebrauchten Sache darf jedoch auch Kratzer haben (dazu gibt es Gerichtsurteile), es sei denn, es entstehen dadurch erhebliche Nachteile für den Käufer oder die Optik ist für den Artikel von großer Bedeutung (z.B. PC-Gehäuse, Auto oder Schmuck).
Die Optik ist bei einem Mainboard kein wesentliches Merkmal. Dass der TE ein Fenster in seinem Gehäuse hat und jetzt den Kratzer sehen kann, gehört auch nicht zur üblichen Gebrauchsweise eines Mainboards. Da es auch kein besonderes Designerstück war, fehlen jedwede Argumente, mit denen sich begründen ließe, dass die Optik in diesem Fall für den Käufer ein wesentliches Kaufkriterium dargestellt hat. Es ist Massenware und Gebrauchsgegenstand.
Bei der Gewährleistung gibt es 2 Phasen. Innerhalb der ersten 6 Monate wird unterstellt, dass der Artikel bereits beim Verkauf defekt war und der Händler müsste beweisen, dass der Kunde den Schaden verursacht hat.
Nach 6 Monaten geht die Beweislast auf den Kunden über. Jetzt muss er nachweisen, dass der Artikel beim Kauf schon defekt war.
Garantie ist freiwillig! Sollte ein Hersteller oder Händler freiwillig eine Garantie anbieten, dann kann man diese im Schadensfall zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsanspruch in Anspruch nehmen. Hier kann der Hersteller den Umfang des Anspruchs selbst festlegen. Üblicherweise werden nur die durch die Gewährleistung bereits abgedeckten Schadensfälle übernommen.
Die Garantie ist vor allem ein schönes Marketinginstrument für den Hersteller (den sich mancher gut bezahlen lässt) und für den Kunden nur ein zweiter Ansprechpartner im Schadensfall.
Wenn Gigabyte eine Herstellergarantie anbietet, kann der TE anstatt beim Händler sich direkt an Gigabyte wenden und dort einen Garantiefall melden. Dazu benötigt er aber sein altes Mainboard.
Das bedeutet im hier geschilderten Thread: Hätte der TE sein Mainboard sofort reklamiert, hätter sich darauf berufen können dass ihm ein defektes Mainboard verkauft wurde und ihm deshalb ein fehlerfreies zusteht. Dieses hätte er anstandslos bekommen.
Dadurch, dass er so lange gewartet hat, muss er den Beweis erbringen, dass der Defekt bereits beim Kauf vorhanden war. Das ist nahezu unmöglich. Ohne diesen Beweis hat er keine Chance um erfolgreich ein neues Mainboard als Ersatz zu verlangen.
Der TE könnte zwar verlangen, dass sein bisheriges Mainboard repariert werden soll. Sofern die Kosten dafür unverhältnismäßig hoch sind (im Vergleich mit dem Zeitwert des Mainboards nach 11 Monaten) ist der Händler berechtigt, den Ersattzanspruch des Käufers auf andere Weise zu befriedigen. Durch die Lieferung eines gebrauchten Mainboards wurde der TE angemessen entschädigt, da sein altes Mainboard auch gebraucht war und er nicht nachweisen konnte, dass der defekt beim Kauf bereits vorhanden war.
Der Kratzer auf dem Kühlkörper stellt sicher auch einen Mangel am Produkt dar. Die Ersatzlieferung einer gebrauchten Sache darf jedoch auch Kratzer haben (dazu gibt es Gerichtsurteile), es sei denn, es entstehen dadurch erhebliche Nachteile für den Käufer oder die Optik ist für den Artikel von großer Bedeutung (z.B. PC-Gehäuse, Auto oder Schmuck).
Die Optik ist bei einem Mainboard kein wesentliches Merkmal. Dass der TE ein Fenster in seinem Gehäuse hat und jetzt den Kratzer sehen kann, gehört auch nicht zur üblichen Gebrauchsweise eines Mainboards. Da es auch kein besonderes Designerstück war, fehlen jedwede Argumente, mit denen sich begründen ließe, dass die Optik in diesem Fall für den Käufer ein wesentliches Kaufkriterium dargestellt hat. Es ist Massenware und Gebrauchsgegenstand.
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