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Er hat ja bereits einen Beratungstermin bei WBS.LEGAL.
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Das ist ein sehr merkwürdiger Tipp. Treibt nur die Kosten in die Höhe und ist vermutlich die schlechteste Option, die er hat.Syntax_41 schrieb:Meine Frau (Anwältin) sagt: nichts machen, bis nichts Offizielles kommt von einem Gericht, sprich aussitzen.
HaftPflicht und Privatrechtsschutz schließen Urheberrecht meist aus. Ist zumindest bei meinen beiden der Fall.Col. Jessep schrieb:Eine Haftpflicht Versicherung ist dafür da einen Schaden abzuwehren.
nein das ist schon empfohlen so, diese Abmahnbuden arbeitet da ziemlich billig und nach dem Bulk Verfahren.gaym0r schrieb:Das ist ein sehr merkwürdiger Tipp. Treibt nur die Kosten in die Höhe und ist vermutlich die schlechteste Option, die er hat.
gaym0r schrieb:Das ist ein sehr merkwürdiger Tipp. Treibt nur die Kosten in die Höhe und ist vermutlich die schlechteste Option, die er hat.
Scirca schrieb:nein das ist schon empfohlen so,
Scirca schrieb:ISP hat 1 öffentliche IPv4 Adresse, dahinter sind 10.000 Kunden jetzt lädt 1er versehntlich etwas herunter, alle werden abgemahnt.
Ne, die machen sich das nur einfach.Chriz schrieb:Ich meine ein ISP weiß zum einen sehr genau wem die IP mit zugehörigen Port gehört, zum anderen würde ich es als zumindest kritisch erachten, wenn ein Anwalt generell alle IPs unter Generalverdacht stellt und Forderungen gegenüber allen IPs stellt.
Das wäre für mein Empfinden Betrug, oder etwa nicht!?
Er meint etwas anderes: Mit der IPv4 Adresse ist es nicht möglich, das man mit der Kenntnis dieser Adresse allein Dich identfizieren kann. Also wenn Du jetzt Deine IPv4 hier im Forum posten würdest, könnte keiner von uns einfach Deinen Namen oder Wohnadresse herausfinden.Metalveteran schrieb:Er hat mir zwar gerade bestätigt, dass man mich anhand dieser v4-Adresse nicht identifizieren kann, aber so wirklich "fit" schien er mir nicht zu sein... :/ Was bedeutet dieses "übergelagert"?
Das so pauschal zu behaupten und "nichts tun" zu emfpehlen, ist risikoreich. Es gibt in der Tat auch eher substanzlose Massenabmahnungen die vor Gericht nicht durchkommen würden (z.B. gab es mal eine Zeitlang "Download Portale", wo man sowas wie Adobe Acrobat runterladen konnte, aber irgendwo versteckt angeblich ein Abo abgeschlossen hat. Die waren in ihrer Form rechtswidrig, und daher sind die "Anwälte" nicht vor Gericht gegangen sondern haben nur auf Leute spekuliert die in Panik gleich zahlen).chr1zZo schrieb:Also! Ein Anwalt will etwas.... lächerlich!
Wenn Du den Thread gründlich gelesen hättest, wüsstest Du, dass im vorliegenden Fall der TE eine eigene (wenn auch dynamische) öffentliche IPv4 Adresse hat.Scirca schrieb:Die loggen über irgendwelche Dienstleister mit wer welche IP was heruntergeladen hat, da öffentlichen IPv4 Adresse mittlerweile bei den ISPs hinter einem Block zusammengefasst werden werden, sogar Bonus für sie.
Das ist ohne genaue inahltliche Kenntnis des Abmahnschreibens ein mutiger Tipp.Syntax_41 schrieb:Meine Frau (Anwältin) sagt: nichts machen, bis nichts Offizielles kommt von einem Gericht, sprich aussitzen.
Was sollte den ISP den veranlassen, die Adressen von 10.000 Kunden pauschal herauszugeben? Das wäre ein schwere Verstoß gegen die DSGVO, und ich bezweifele auch, genau aus diesem Grund, dass ein Richter einen derart breiten Beschluss herausgeben würde.Scirca schrieb:ISP hat 1 öffentliche IPv4 Adresse, dahinter sind 10.000 Kunden jetzt lädt 1er versehntlich etwas herunter, alle werden abgemahnt.
Das bezweifle ich. Dir wird nicht das Runterladen vorgeworfen sondern das Hochladen. Das Runterladen liegt im Schadensbereich des Kaufpreises. Dafür steht kein Anwalt auf.Metalveteran schrieb:ich habe gestern Post von einem Anwalt bekommen, ich hätte den "Autobahn Police Simulator 3" runtergeladen.
Ja, die IPv4-Adressen sind aufgebraucht. Wenn du als Provider einen neuen IPv4-Adresspool beantragst, wirst du vermutlich Probleme bekommen. Ich hatte früher bei 1&1 einen DSL-Anschluss. Ich hatte eine native IPv4. Mittlerweile hab ich meinen Vertrag bei der Deutschen Glasfaser. Da hab ich nur eine CGNAT-IPv4. Das ist aber alles irrelevant bei Dir. Die Tools der Abmahnkanzleien sollten Deine IP schon korrekt rausbekommen. Die Info bekommen sie von Deinem Provider.Metalveteran schrieb:Ich kenne mich mit sowas zuwenig aus, aber ich dachte immer, IPv4-Adressen sind "aufgebraucht" und User in einem bestimmten Gebiet(?) bekommen alle dieselbe(?) IP-Adresse (IP Pool)?
Ich hatte Ende 2010 eine Abmahnung von Waldorff-Frommer bekommen, da ich damals 2 Sharika-Alben über Torrent gezogen hatte. Die hier verlinkte Abmahn-Dreipage war damals auch mein Anlaufpunkt. Das 30-seitige Vorwurfsschreiben kam 10 Tage zurückdatiert mit einer 14-tägigen Antwortfrist bei mir an. Ich hab damals 2 Tage Panik geschoben und mich über die Abmahn-Dreipage zum Pseudo-Anwalt in Sachen Uhrheber- und Lizenzrecht weitergebildet.Metalveteran schrieb:Und ein Tip, wie ich in der Sache verfahren soll wäre auch nett.
Versicherungen schließen fast immer die Sachen aus, für die man eigentlich die Versicherung abgeschlossen hat. Zumindest ist das meine Erfahrung der letzten 30 Jahre.SaxnPaule schrieb:HaftPflicht und Privatrechtsschutz schließen Urheberrecht meist aus. Ist zumindest bei meinen beiden der Fall.
Das ist gerade das seltsame, daß meistens unbedeutende Fickfilme oder Spiele immer die meisten Abmahnungen bekommen.iSight2TheBlind schrieb:Mein Gedanke: Das Spiel ist praktisch unbedeutend! Es hat 355 Bewertungen in Steam (die dazu auch noch recht schlecht sind) und das spielen pro Tag maximal 20 Leute gleichzeitig.