Fireplace April 2026

Angebliche Urheberrechtsverletzung, wie verfahren?

Er hat ja bereits einen Beratungstermin bei WBS.LEGAL.
 
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Meine Frau (Anwältin) sagt: nichts machen, bis nichts Offizielles kommt von einem Gericht, sprich aussitzen. Meist kommt da nichts mehr und falls doch, kannst du noch immer einen Anwalt nehmen. Jetzt einen Anwalt einzuschalten würde nur Geld kosten.
 
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Syntax_41 schrieb:
Meine Frau (Anwältin) sagt: nichts machen, bis nichts Offizielles kommt von einem Gericht, sprich aussitzen.
Das ist ein sehr merkwürdiger Tipp. Treibt nur die Kosten in die Höhe und ist vermutlich die schlechteste Option, die er hat.
 
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Würde vermutlich auch widersprechen und es eskalieren lassen, im zweifel landet es ja vor Gericht. Kanzleien können viel fordern.
 
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Also! Ein Anwalt will etwas.... lächerlich!

Relevant wird es, wenn ein Schreiben vom Gericht kommt. Dort formlos in den Widerspruch gehen.

Dann kommt eine Schriftliche Anhörung.

Dort bestreitest du den Download und verlangst die korrekte Form der Erhebung der IP Adresse, ob diese auch DSGVO Konform ist, welches Tool wurde verwendet usw.

Ansonsten können dir die Lutscher gar nix.
 
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Col. Jessep schrieb:
Eine Haftpflicht Versicherung ist dafür da einen Schaden abzuwehren.
HaftPflicht und Privatrechtsschutz schließen Urheberrecht meist aus. Ist zumindest bei meinen beiden der Fall.
 
gaym0r schrieb:
Das ist ein sehr merkwürdiger Tipp. Treibt nur die Kosten in die Höhe und ist vermutlich die schlechteste Option, die er hat.
nein das ist schon empfohlen so, diese Abmahnbuden arbeitet da ziemlich billig und nach dem Bulk Verfahren.
Die loggen über irgendwelche Dienstleister mit wer welche IP was heruntergeladen hat, da öffentlichen IPv4 Adresse mittlerweile bei den ISPs hinter einem Block zusammengefasst werden werden, sogar Bonus für sie.
Dann reicht es wenn einer da nur was runterlädt was gar nicht genau stimmen muss und sie fragen bei ISP die Benutzer des Blocks ab und alle werden abgemahnt.
Hier mal eine Milchmädchen Rechnung
ISP hat 1 öffentliche IPv4 Adresse, dahinter sind 10.000 Kunden jetzt lädt 1er versehntlich etwas herunter, alle werden abgemahnt.
50 davon zahlen direkt, easy hat sich schon gelohnt.

Das ist das billige Schema nach dem diese Leute arbeiten.

Da ist erstmal abwarten ob noch was kommt schon lange die erste Empfehlung, Anwalt und Einspruch kann man dann immer noch stellen.
Man kann aber auch wenn man will direkt einen Anwalt einschalten, Hauptsache wie bei Scammern nicht direkt zahlen.
 
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gaym0r schrieb:
Das ist ein sehr merkwürdiger Tipp. Treibt nur die Kosten in die Höhe und ist vermutlich die schlechteste Option, die er hat.

Wenn man keine Ahnung hat, wie du sie ja nicht hast, dann ist er merkwürdig.
Ergänzung ()

Scirca schrieb:
nein das ist schon empfohlen so,

Gibt halt immer leute wie ihn mit halbwissen.
 
Scirca schrieb:
ISP hat 1 öffentliche IPv4 Adresse, dahinter sind 10.000 Kunden jetzt lädt 1er versehntlich etwas herunter, alle werden abgemahnt.

Ich kenne mich dann jetzt wirklich „null“ aus, aber kann das wirklich so sein?
gibt es da irgendwo verlässliche Aussagen dazu?

Ich meine ein ISP weiß zum einen sehr genau wem die IP mit zugehörigen Port gehört, zum anderen würde ich es als zumindest kritisch erachten, wenn ein Anwalt generell alle IPs unter Generalverdacht stellt und Forderungen gegenüber allen IPs stellt.
Das wäre für mein Empfinden Betrug, oder etwa nicht!?
 
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Ich hatte mal einen Fall bei einem Bekannten vor ca. 3 Jahren, der von der Polizei wegen Verdacht auf KiPo zur Befragung vorgeladen wurde, und auch seinen Frau. Sie waren natürlich beide geschockt, und haben dann auf Rat einen Anwalt eingeschaltet. Das Verfahren zog sich mehrere Monate, letztlich kam genau das raus, was hier schon einige sagten, die Neuvergabe der IPs hat sich überschnitten. Hat in aber trotzdem 3500 € gekostet.
Ergänzung ()

Chriz schrieb:
Ich meine ein ISP weiß zum einen sehr genau wem die IP mit zugehörigen Port gehört, zum anderen würde ich es als zumindest kritisch erachten, wenn ein Anwalt generell alle IPs unter Generalverdacht stellt und Forderungen gegenüber allen IPs stellt.
Das wäre für mein Empfinden Betrug, oder etwa nicht!?
Ne, die machen sich das nur einfach.
 
Metalveteran schrieb:
Er hat mir zwar gerade bestätigt, dass man mich anhand dieser v4-Adresse nicht identifizieren kann, aber so wirklich "fit" schien er mir nicht zu sein... :/ Was bedeutet dieses "übergelagert"?
Er meint etwas anderes: Mit der IPv4 Adresse ist es nicht möglich, das man mit der Kenntnis dieser Adresse allein Dich identfizieren kann. Also wenn Du jetzt Deine IPv4 hier im Forum posten würdest, könnte keiner von uns einfach Deinen Namen oder Wohnadresse herausfinden.

Aber die Provider, also z.B. die Deutsche Telekom, sind verpflichtet die Zuordnung von Anschluss und IP Adressen (IPv4 und IPv6) eine gewisse Zeit zu speichern und auf richterlichen Beschluss den Anschlussinhaber an einem benannten Zeitpunkt herauszugeben. Die Anwaltskanzeleien, die "ernsthaft" arbeiten, machen genau das. D.h. wenn es so eine ernsthafte Abmahnung ist, haben sie schon Arbeit und Geld da reingesteckt, und werden das auch weiterverfolgen.

chr1zZo schrieb:
Also! Ein Anwalt will etwas.... lächerlich!
Das so pauschal zu behaupten und "nichts tun" zu emfpehlen, ist risikoreich. Es gibt in der Tat auch eher substanzlose Massenabmahnungen die vor Gericht nicht durchkommen würden (z.B. gab es mal eine Zeitlang "Download Portale", wo man sowas wie Adobe Acrobat runterladen konnte, aber irgendwo versteckt angeblich ein Abo abgeschlossen hat. Die waren in ihrer Form rechtswidrig, und daher sind die "Anwälte" nicht vor Gericht gegangen sondern haben nur auf Leute spekuliert die in Panik gleich zahlen).

Wenn ich aber die Berichte zur Nimrod und dem Autobahn Simulator lese, dann gehen die schon substanzvoller vor, und ignorieren führt zu einen hohen Risiko, dass es zu einer einstweiligen Verfügung kommt, deren Abwehr Geld kostet.
Letztendlich muss der TE selber entscheiden, ob er es drauf ankommen lässt.


Scirca schrieb:
Die loggen über irgendwelche Dienstleister mit wer welche IP was heruntergeladen hat, da öffentlichen IPv4 Adresse mittlerweile bei den ISPs hinter einem Block zusammengefasst werden werden, sogar Bonus für sie.
Wenn Du den Thread gründlich gelesen hättest, wüsstest Du, dass im vorliegenden Fall der TE eine eigene (wenn auch dynamische) öffentliche IPv4 Adresse hat.

Ich vermute eher umgekehrt, dass sich Kanzleien wie Nimrod einfach auf die immer noch große Anzahl Kunden mit direkt zugeordneter IPv4 beschränken (also alles was Telekom Netz ist, dazu o2, und auch etliche kleinere Provider wie easybell).

Syntax_41 schrieb:
Meine Frau (Anwältin) sagt: nichts machen, bis nichts Offizielles kommt von einem Gericht, sprich aussitzen.
Das ist ohne genaue inahltliche Kenntnis des Abmahnschreibens ein mutiger Tipp.
Ergänzung ()

Scirca schrieb:
ISP hat 1 öffentliche IPv4 Adresse, dahinter sind 10.000 Kunden jetzt lädt 1er versehntlich etwas herunter, alle werden abgemahnt.
Was sollte den ISP den veranlassen, die Adressen von 10.000 Kunden pauschal herauszugeben? Das wäre ein schwere Verstoß gegen die DSGVO, und ich bezweifele auch, genau aus diesem Grund, dass ein Richter einen derart breiten Beschluss herausgeben würde.
 
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@TomH22 Danke für die Erläuterung.

Aber was ist nun genau "eine gewisse Zeit speichern"? Wie bereits im Ursprungspost geschrieben kenn ich mich mit sowas nicht aus. War da nicht mal was von 3 Monaten im Gespräch/in den Medien? 23.10.25 ist ja nun schon länger her.... ?!
 
Metalveteran schrieb:
ich habe gestern Post von einem Anwalt bekommen, ich hätte den "Autobahn Police Simulator 3" runtergeladen.
Das bezweifle ich. Dir wird nicht das Runterladen vorgeworfen sondern das Hochladen. Das Runterladen liegt im Schadensbereich des Kaufpreises. Dafür steht kein Anwalt auf.

Das Hochladen hingegen wird als unerlaubte Verbreitung von lizenzierten Inhalten betrachtet. D.h. nach Anwaltsargumentation hast du das Spiel anderen zur Verfügung gestellt, ohne eine Vertriebslizenz dafür zu besitzen. Technisch geschieht das durch das Hochladen, auch von einzelnen Blöcken, per P2P (E-Mule, Torrent), per öffentlich zugänglichem Fileserver oder anderen Möglichkeiten (Cloudlaufwerk?).

Da die "Straftat" im Internet stattfand, kann sich der Kläger den Gerichtsstand raussuchen. Im Allgemeinen wählen Abmahnanwälte dafür abmahnfreundliche Gerichte: Amtsgericht Hamburg, Amtsgericht München.

Metalveteran schrieb:
Ich kenne mich mit sowas zuwenig aus, aber ich dachte immer, IPv4-Adressen sind "aufgebraucht" und User in einem bestimmten Gebiet(?) bekommen alle dieselbe(?) IP-Adresse (IP Pool)?
Ja, die IPv4-Adressen sind aufgebraucht. Wenn du als Provider einen neuen IPv4-Adresspool beantragst, wirst du vermutlich Probleme bekommen. Ich hatte früher bei 1&1 einen DSL-Anschluss. Ich hatte eine native IPv4. Mittlerweile hab ich meinen Vertrag bei der Deutschen Glasfaser. Da hab ich nur eine CGNAT-IPv4. Das ist aber alles irrelevant bei Dir. Die Tools der Abmahnkanzleien sollten Deine IP schon korrekt rausbekommen. Die Info bekommen sie von Deinem Provider.

Metalveteran schrieb:
Und ein Tip, wie ich in der Sache verfahren soll wäre auch nett.
Ich hatte Ende 2010 eine Abmahnung von Waldorff-Frommer bekommen, da ich damals 2 Sharika-Alben über Torrent gezogen hatte. Die hier verlinkte Abmahn-Dreipage war damals auch mein Anlaufpunkt. Das 30-seitige Vorwurfsschreiben kam 10 Tage zurückdatiert mit einer 14-tägigen Antwortfrist bei mir an. Ich hab damals 2 Tage Panik geschoben und mich über die Abmahn-Dreipage zum Pseudo-Anwalt in Sachen Uhrheber- und Lizenzrecht weitergebildet.

1. Möglichkeit: Aussitzen
Ich hab damals eine modifzierte (wichtig!) Unterlassungserklärung hingeschickt, dass ich ohne Schuldeingeständnis trotzdem davon absehen werde, jemals wieder von Shakira die beiden Alben zu verbreiten.

Das war auch meine einzige Kommunikation mit der Anwaltskanzlei. Die Verjährungsfrist betrug damals 3 Jahre bis zum Jahresende. 2016 gab's ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht, dass Verstöße gegen das Lizenzrecht 10 Jahre verfolgbar sind. Also hat mich die Anwaltskanzlei dann noch bis Ende 2020 terrorisiert.

2. Möglichkeit: Zahlen
Schick eine modifizierte Unterlassungserklärung hin, zahl das Kopfgeld, und du hast Ruhe.

3. Möglichkeit: Geh zum Anwalt
Ist die Abwägung, womit du billiger kommst. Ein Anwalt verdient daran.

Was du definitiv nicht machen solltest
Fleißig mit der Abmahnkanzlei schreiben. Jeder Widerspruch, jedes Teileingeständnis hemmt die Verjährungsfrist.

Was du definitiv machen solltest
Sofern du die 1. Methode "Aussitzen" wählst, solltest du die Briefe der Anwaltskanzlei hübsch abheften. Definitiv reagieren musst du, wenn ein Brief vom Gericht kommt. Reagierst du nicht auf einen Pfändungsbeschluss oder ähnliches vom Gericht, wird die Schuld abstrakt, d.h. losgelöst vom eigentlichen Tatbestand/-vorwurf. Dann haben die 30 Jahre lang Zeit zu pfänden, ohne dass du was dagegen machen kannst.

Wovon ich keine Ahnung hab
Wie du Deine Unschuld beweisen kannst bzw. wie du die Anwälte dazu zwingen kannst, dass Dir Deine Schuld tatsächlich korrekt nachweisen.

SaxnPaule schrieb:
HaftPflicht und Privatrechtsschutz schließen Urheberrecht meist aus. Ist zumindest bei meinen beiden der Fall.
Versicherungen schließen fast immer die Sachen aus, für die man eigentlich die Versicherung abgeschlossen hat. Zumindest ist das meine Erfahrung der letzten 30 Jahre.
 
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@Metalveteran: Die genauen Zeiträume kenne ich leider auch nicht. Aber die Anwaltskanzelei kann ja auch eine gewisse Bearbeitungszeit haben.

Vermutlich arbeiten sie wie folgt:
Die beauftragen zunächst einen IT Experten damit, die Verstösse zu dokumentieren (indem er z.B. in einem Filesharing Netzwerk Downloads des Autobahn Simulators anstösst und die Source IP Adressen loggt). Das macht er z.B. 1-2 Tage lang.
Dann sortieren sie die ganzen IPs nach Provider und stellen einen Eilantrag bei Gericht für die Herausgebe der Anschlussinhaber. Das muss natürlich zeitnah und schnell geschehen. Das Gericht genehmigt den Beschluss und damit gehen sie zu den Providern. In diesem Moment dürfen die Provider die betroffenen IP Zuordnungen "einfrieren" und dauerhaft speichern, auch für den Fall dass das Gericht noch Zeit für einen endgültigen Beschluss braucht.

Erst danach kommen die Anwälte ins Spiel und erstellen die Abmahnungen.
 
@Metalveteran Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass du das Spiel nicht heruntergeladen hast, ja?
Und damit meine ich auch sowohl den Download via Filehoster, als auch den (das eigentlich kritische) Upload via Torrent.
Hast du sonst irgendetwas zu der genannten Zeit heruntergeladen/verbreitet?

Mein Gedanke: Das Spiel ist praktisch unbedeutend! Es hat 355 Bewertungen in Steam (die dazu auch noch recht schlecht sind) und das spielen pro Tag maximal 20 Leute gleichzeitig.
Die von dem verlinkten Anwalt genannte Abmahnwelle erscheint mir einfach arg unplausibel. Nicht unmöglich, aber einfach unwahrscheinlich.

Ich möchte da an die Urmann-Abmahnaffäre erinnern, da hat eine Firma trickreich den Download von Pornos fingiert (!) und daraufhin Abmahnungen verschickt.
Die haben sich (Kurzfassung) die Rechte an einem unbedeutenden Pornofilmchen gekauft und anschließend Werbebanner auf Pornofilmseiten geschaltet, diese haben dann auf irgendeinen anderen Film (nicht der an dem sie die Rechte hatten) verlinkt, dazwischen war jedoch noch eine Seite mit der Adresse Retdube.net (von denen registriert) geschaltet, auf der die IP-Adressen der Nutzer gespeichert wurden und die dann eben zu irgendeinem anderen Video weitergeleitet hat.
Nun haben sie die IPs alle bei einem Kölner Gericht (und den Providern) in echte Nutzerdaten umwandeln lassen und kurz vor Weihnachten - passend zum Weihnachtsgeld und echt unpassend für Familiendramen - abgemahnt.
Die Nutzer haben zu der angegebenen Zeit wirklich Pornokram im Internet geguckt, aber hatten niemals Kontakt zu dem Video welches sie angeblich geschaut hatten. Obendrein war es auch reines Videostreaming, was gar nicht abmahnbar ist - die Kanzlei hatte da das Gericht getäuscht.

Entweder fand da wirklich wie schon jemand nannte eine Verwechslung mit der IP statt, die zu der Zeit gar nicht dir zugeteilt war - oder vielleicht haben wir da ne neue Abmahnaffäre ;) Kann ich mir bei Aerosoft aber eigentlich nicht wirklich vorstellen...
 
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iSight2TheBlind schrieb:
Mein Gedanke: Das Spiel ist praktisch unbedeutend! Es hat 355 Bewertungen in Steam (die dazu auch noch recht schlecht sind) und das spielen pro Tag maximal 20 Leute gleichzeitig.
Das ist gerade das seltsame, daß meistens unbedeutende Fickfilme oder Spiele immer die meisten Abmahnungen bekommen.
 
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Es ist schon Wahnsinn das man sich davor nicht schützen kann und alleine schon die 850€ sind verdammt viel Geld. Für mich sind das Mafia zustände und die kleinen Leute die sich nicht wehren können werden damit abgezogen.
 
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Ich habe wirklich noch nie von einem Spiel "Autobahn Police Simulator 3" gehört! Aerosoft (als Rechteinhaber) les ich auch zum ersten mal^^ Hier steht ein Hashwert, kann der auch falsch sein? Dateiname angeblich "Autobahn Police Simulator 3", ohne .iso oder .rar oder sowas. 🤷‍♂️ :confused_alt:

Und laut diesem Link scheint es ja durchaus eine "Welle" an Abmahnungen bezogen auf dieses Spiel zu geben.

[Aluhut]
Der Rechteinhaber Aerosoft ist unzufrieden mit den Verkäufen und versucht auf diesem Weg, wenigstens ein paar € zu bekommen für diese vermutliche Gurke... 🤡
[/Aluhut]

Naja, mal sehen was WBS morgen sagt.
 
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