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In den Schreiben steht eine IPv4-Adresse, die mit 217.234. beginnt, ist das auch CGNAT?
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Es geht um eine mögliche Urheberrechtsverletzung aus 2025 - nicht um die letzten Tage!Zock schrieb:Ich würde auch gleich mal im Router nachschauen wer so die letzten Tage damit verbunden war
@Metalveteran ....MadDog schrieb:schau mal hier !!!!!
Sagt nichts aus, das ist bei dynamischen Adressen normal.Metalveteran schrieb:Offenbar befinde ich mich aktuell in Nienburg/Saale (Spoiler: tu ich nicht).
Wenn Deine Abmahnung von einer Profi Kanzlei wie Nimrod ist, dann werden die schon professioneller gearbeitet haben. Auch bei CGNAT weiß der Provider über das portmapping welcher Anschlussinhaber zu einem bestimmten Zeitpunkt die Quelle der Verbindung war.Metalveteran schrieb:Ich vermute langsam, dass einfach jeder mit dieser IPv4-Adresse diese Post bekommen hat, irgendwer wird es schon getan haben.
Du musst mal die ganze IPv4 z.B bei https://www.iplocation.net/ip-lookup eingeben, und schauen wer der Inhaber dieser Adresse ist. Mit der Teiladresse kann man leider nichts anfangen (dafür bräuchte man mindestens die ersten drei Tripel).Metalveteran schrieb:In den Schreiben steht eine IPv4-Adresse, die mit 217.234. beginnt, ist das auch CGNAT
Das Zugangsnetz ist bei 1und1 fast immer Telekom, die Frage ist, wie es dahinter weitergeht. Da gibt es bei 1und1 das eigene Netz (Versatel), meistens mit DSLite (ohne eigene IPv4) oder Telekom (mit eigener IPv4).Metalveteran schrieb:1&1, die nutzen hier aber das Telekom-Netz.
Wir kennen jetzt das Schreiben des Anwalts nicht, wenn Du selbst etwas unternehmen willst, dann schreibe den Anwalt an, erstens, verlange den Namen seines Mandaten mit Ladbarer Adresse, zweitens, verlange einen Beweis dafür dass über deinen Zugang der Download gemacht wurde.Metalveteran schrieb:ich habe gestern Post von einem Anwalt bekommen, ich hätte den "Autobahn Police Simulator 3" runtergeladen.
In dem Fall schon, ist ein /11. Also Telekom WIA.TomH22 schrieb:Mit der Teiladresse kann man leider nichts anfangen
„Einspruch einlegen“ gibt es im Zivilrecht nicht, und eine „Unschuldsvermutung“ gibt es im Zivilrecht auch nicht. Im Zivilrecht gehr es in der Regel um Haftung, und die ist oft unabhängig von „Schuld“.Chesterfield schrieb:Das Erste ist , Einspruch einlegen SCHRIFTLICH ( auch ohne Anwalt), dann gilt erstmal die Unschuldvermutung, also ganz entspannt sein, nervös werden bringt gar nichts erstmal.
Hatte mich beim eintippen der 217.134 vertippt und versehentlich 217.34 eingeben, da kam ein unplausibles AS heraus, dadurch dachte ich es ist ein längerer Prefix als /16.DLMttH schrieb:In dem Fall schon, ist ein /11
Der Fehler war auf die fehlende Versicherung bezogen. Rechtsschutz und Privathaftpflicht sind vermutlich mit die wichtigsten, die man haben kann. (Letztere hast du hoffentlichMetalveteran schrieb:Wieso "aus Fehlern lernt man"? Ich habe ja nichts verbrochen und halte mich von allen Filesharing-Geschichten fern...
Zitat:MadDog schrieb:schau mal hier !!!!!
Schon klar, ich würde das trotzdem mal checken um auf Nummer sicher zu gehen nicht das noch mehr auf ihn zukommt weil da ständig einer am saugen ist, auch wenn er das Passwort nie rausgegeben hat.areiland schrieb:Es geht um eine mögliche Urheberrechtsverletzung aus 2025 - nicht um die letzten Tage!
Wenn sich der TE dazu entschlossen hat den Fall einem Anwalt zu übergeben dann soll er selbstverständlich keinen Kontakt zu dem Anwalt der ihm das vorwirft aufnehmen.KnolleJupp schrieb:Ich würde der gegnerischen Anwaltskanzlei auch keine Briefe schicken usw.
Kann bzw. soll alles der eigene Anwalt machen, der sich auskennt mit juristischen Feinheiten.