Angebliche Urheberrechtsverletzung, wie verfahren?

In den Schreiben steht eine IPv4-Adresse, die mit 217.234. beginnt, ist das auch CGNAT?
 
Das Erste ist , Einspruch einlegen SCHRIFTLICH ( auch ohne Anwalt), dann gilt erstmal die Unschuldvermutung, also ganz entspannt sein, nervös werden bringt gar nichts erstmal. je nach verdienst kannst du auch einen Anwalt bekommen der übers Gericht bezahlt wird ( erkundige dich da mal, die Grenzen sind höher als man vielleicht denkt, nennt sich glaube ich Beratungsschein).

Technisch kann man dir nichts unterstellen was du nicht begannen hast, also klingt das schon nach" Abzocke" und ein halbwegs gutes Antwortschreiben von dir wird dampf aus dem Kessel nehmen.
 
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Zock schrieb:
Ich würde auch gleich mal im Router nachschauen wer so die letzten Tage damit verbunden war
Es geht um eine mögliche Urheberrechtsverletzung aus 2025 - nicht um die letzten Tage!
 
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Klingt nach Telekom. Soweit mir bekannt, nutzt die Telekom weder CGNAT noch DSLite (die haben genug IPv4 Adressen :|).
 
@qiller 1&1, die nutzen hier aber das Telekom-Netz.

@MadDog Danke, wurde bereits gepostet. Bin noch am lesen.

edit Habe gerade einen 1&1 Techiker am Ohr gehabt. So wirklich gut erklären konnte er es mir nicht. Ich hätte eine IPv6 Adresse, aber die IPv4 Adresse ist "übergelagert"? Er hat mir zwar gerade bestätigt, dass man mich anhand dieser v4-Adresse nicht identifizieren kann, aber so wirklich "fit" schien er mir nicht zu sein... :/ Was bedeutet dieses "übergelagert"?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hör auf selbst aktiv zu werden und nimm Hilfe von einem Anwalt in Anspruch.

Du scheinst von der Materie wenig Ahnung zu haben und sich da in Panik zu versetzen bringt dich keinen Schritt weiter.

Es gibt nicht umsonst Leute die sowas gelernt haben und die sich täglich damit beschäftigen.
 
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Metalveteran schrieb:
Offenbar befinde ich mich aktuell in Nienburg/Saale (Spoiler: tu ich nicht).
Sagt nichts aus, das ist bei dynamischen Adressen normal.
Metalveteran schrieb:
Ich vermute langsam, dass einfach jeder mit dieser IPv4-Adresse diese Post bekommen hat, irgendwer wird es schon getan haben.
Wenn Deine Abmahnung von einer Profi Kanzlei wie Nimrod ist, dann werden die schon professioneller gearbeitet haben. Auch bei CGNAT weiß der Provider über das portmapping welcher Anschlussinhaber zu einem bestimmten Zeitpunkt die Quelle der Verbindung war.
Metalveteran schrieb:
In den Schreiben steht eine IPv4-Adresse, die mit 217.234. beginnt, ist das auch CGNAT
Du musst mal die ganze IPv4 z.B bei https://www.iplocation.net/ip-lookup eingeben, und schauen wer der Inhaber dieser Adresse ist. Mit der Teiladresse kann man leider nichts anfangen (dafür bräuchte man mindestens die ersten drei Tripel).

Metalveteran schrieb:
1&1, die nutzen hier aber das Telekom-Netz.
Das Zugangsnetz ist bei 1und1 fast immer Telekom, die Frage ist, wie es dahinter weitergeht. Da gibt es bei 1und1 das eigene Netz (Versatel), meistens mit DSLite (ohne eigene IPv4) oder Telekom (mit eigener IPv4).
 
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wie @Ruwinho schon schrieb, hol dir professionelle Hilfe (Anwalt, Verbraucherschutzzentrale etc).
 
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Metalveteran schrieb:
ich habe gestern Post von einem Anwalt bekommen, ich hätte den "Autobahn Police Simulator 3" runtergeladen.
Wir kennen jetzt das Schreiben des Anwalts nicht, wenn Du selbst etwas unternehmen willst, dann schreibe den Anwalt an, erstens, verlange den Namen seines Mandaten mit Ladbarer Adresse, zweitens, verlange einen Beweis dafür dass über deinen Zugang der Download gemacht wurde.
Wichtig, dem Anwalt eine Frist setzten um zu Antworten, mindestens 10 Tage.
Vermutlich hat dir der Anwalt eine Frist gesetzt, z.B. 14 Arbeitstage um zu reagieren, um sicher zu gehen dass der Anwalt eine Reaktion von dir erhalten hat am besten per Brief Einwurfeinschreiben um einen Nachweis dafür zu haben dass der Brief zugestellt wurde.
Dann abwarten wie der Anwalt regiert.
 
Chesterfield schrieb:
Das Erste ist , Einspruch einlegen SCHRIFTLICH ( auch ohne Anwalt), dann gilt erstmal die Unschuldvermutung, also ganz entspannt sein, nervös werden bringt gar nichts erstmal.
„Einspruch einlegen“ gibt es im Zivilrecht nicht, und eine „Unschuldsvermutung“ gibt es im Zivilrecht auch nicht. Im Zivilrecht gehr es in der Regel um Haftung, und die ist oft unabhängig von „Schuld“.
 
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Ich würde da gar nichts selber machen und mich erstmal anwaltlich beraten lassen.
Im schlimmsten Fall kostet das sonst nur unnötiges Geld.

Ich würde der gegnerischen Anwaltskanzlei auch keine Briefe schicken usw.
Kann bzw. soll alles der eigene Anwalt machen, der sich auskennt mit juristischen Feinheiten.

Weil, egal ob du irgendwas gemacht hast oder nicht,
die Anschuldigung steht jetzt nunmal im Raum und die geht nicht weg, nur weil du meinst "ich war das nicht".

@TomH22
Genau. Deshalb soll er ja vermutlich eine Unterlassungserklärung unterschreiben, was quasi einem Schuldeingeständnis gleich kommt.
 
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DLMttH schrieb:
In dem Fall schon, ist ein /11
Hatte mich beim eintippen der 217.134 vertippt und versehentlich 217.34 eingeben, da kam ein unplausibles AS heraus, dadurch dachte ich es ist ein längerer Prefix als /16.

@Metalveteran: Das bedeutet, Du hast eine eigene IPv4, d.h. Du musst damit rechnen, dass der Nachweis von einem Gericht anerkannt wird.
 
Metalveteran schrieb:
Wieso "aus Fehlern lernt man"? Ich habe ja nichts verbrochen und halte mich von allen Filesharing-Geschichten fern...
Der Fehler war auf die fehlende Versicherung bezogen. Rechtsschutz und Privathaftpflicht sind vermutlich mit die wichtigsten, die man haben kann. (Letztere hast du hoffentlich :) )
 
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MadDog schrieb:
Zitat:
Die Abmahnungen fordern 850,00 Euro Schadensersatz plus Anwaltskosten sowie eine Unterlassungserklärung.

Bei 850 Euro habe ich aufgehört zu lesen! Würde ich in echt auch so tun und direkt zum Anwalt, fehlende Rechtsschutzversicherung hin oder her!
 
@TomH22 Daher die Frage, wie ich das "die IPv4 ist der IPv6 überlagert"-Aussage des 1&1 Technikers zu verstehen habe, denn laut ihm kann man mich anhand meiner IPv4 nicht identifizieren. Rechtsberatung schieben wir mal beiseite, ist hier ja auch nicht das richtige Forum für.
 
areiland schrieb:
Es geht um eine mögliche Urheberrechtsverletzung aus 2025 - nicht um die letzten Tage!
Schon klar, ich würde das trotzdem mal checken um auf Nummer sicher zu gehen nicht das noch mehr auf ihn zukommt weil da ständig einer am saugen ist, auch wenn er das Passwort nie rausgegeben hat.
 
Egal ob IPv4 oder IPv6, egal ob CGNAT oder nicht, spätestens der eigene Provider kann dich bzw. deinen Anschluss zweifelsfrei identifizieren,
denn dieser weiß natürlich wann welche privaten IP-Adressen und Ports welchem Kunden bzw. welcher öffentlichen IP-Adresse zugeordnet waren.

Wenn du es selber nicht warst, würde ich als erstes alle Passwörter ändern, also mindestens Zugangspasswort zum Router, und WLAN-Passwort.

Um die eigentliche Abmahnung soll sich ein Anwalt kümmern.
Ja, der kostet natürlich auch Geld, aber im Zweifel sind die Kosten dann insgesamt trotzdem günstiger
oder du musst am Ende vielleicht gar nichts zahlen außer deinen eigenen Anwalt.
 
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KnolleJupp schrieb:
Ich würde der gegnerischen Anwaltskanzlei auch keine Briefe schicken usw.
Kann bzw. soll alles der eigene Anwalt machen, der sich auskennt mit juristischen Feinheiten.
Wenn sich der TE dazu entschlossen hat den Fall einem Anwalt zu übergeben dann soll er selbstverständlich keinen Kontakt zu dem Anwalt der ihm das vorwirft aufnehmen.
Wichtig nur er muss sich schnell darum kümmern, den wenn Fristen verstreichen dann kann es teuer werden, meist werden dann Inkasso Unternehmen beauftragt.
 
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