Das meiste wurde ja schon gesagt. Grundsätzlich brauchst du in vielen Erstinstanzen keinen Anwalt, also z.b. am Amtsgericht, es kommt aber immer grundsätzlich darauf an, vor welchem Gericht du Klage erhebst und dann ist das genau geregelt, ob du dir dort einen Anwalt nehmen musst oder kannst. Nimmst du dir einen Anwalt, dann können die Kosten wirklich sehr unterschiedlich sein, dass kann niemand jetzt hier pauschal abschätzen. Anwälte müssen sich aber an für sie geltende Gebührenordnungen halten, wie Ärzte, in denen dann gewisse Sätze geregelt sind, die sie abrechnen dürfen, aber auch hier kann dir keiner eine Kostenprognose machen. Und selbst wenn du den Prozess gewinnen solltest, wie bereits erwähnt, ist es wohl wahrscheinlich dass du die Kosten nicht tragen musst, aber auch nicht garantiert.
Edit: Also grundsätzlich kannst du auch selbst Widerspruch einlegen, dafür bräuchtest du nicht extra einen Anwalt, aber wenn du dir einen nehmen solltest, dann macht der das sicherlich für dich. Die Möglichkeit der Prozesskotenhilfe gibt es, aber dazu kenne ich mich leider nicht genug in der Materie aus, ich weiß nur, dass sie nicht einfach so jedem gewährt wird, der sie halt mal beantragt, würde ja sonst jeder machen und ein strenger Maßstab angelegt wird, aber ein Versuch wäre das bestimmt allemal wert, mehr wie abgelehnt werden kann es ja dann nicht.