Apple Garantie - bei Amazon 2 Jahre?

k4li schrieb:
Hi,
mich würde mal interessieren, ob man wenn man ein Apple Gerät bei Amazon kauft, dann von Amazon die
vollen 2 Jahre Garantie bekommt,

Wie wäre es, wenn du das dem Amazon Service mailst? Dann hast du wenigstens eine korrekte Antwort.

Hier bekommst du doch nur ausschließlich wilde Spekulationen.

@fuenf
grundsätzlich ist Amazon extremst kulant, vollkommen unabhängig vom Hersteller ;-)
Wenn man 1 Tag vor Ablauf der 2-jährigen Garantie oder was auch immer ein fehlerhaftes Produkt zurückschickt, bekommt man entweder Neuware oder den Kaufpreis zurück.

Und es bringt doch nichts, jedesmal irgendwelche kuriosen Gesetzestexte aus dem Internet zu kopieren, die Handhabung in der Praxis schaut halt doch anders aus. Ich habe es noch nie erlebt, dass ein Händler oder Hersteller nach Ablauf der 6 Monate einen Garantiefall nicht mehr (kostenlos) behoben hat.
 
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Ferdi_Binger schrieb:
Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung muss doch jetzt nicht zum 1000xxxx. Male diskutiert werden oder?

doch, ich bitte drum, denn der letzte depp hat es leider immernoch nicht kapiert.. manche werden es wohl auch nie kapieren und immernoch dumm fragen: wie, apple gibt nur 12 monate garantie?!

fragt euch mal lieber, wer mehr als 12 monate garantie auf seine produkte gibt und nicht nur 6 monate und gar nur gewährleistung von 12 oder 24 monaten.. :rolleyes:
Ergänzung ()

fuenf schrieb:
Was hier wieder alles durcheinander geworfen wird :freak:


Gesetzliche Gewährleistung = jeder Händler muss 24 Monate Gewährleistung (auch bekannt als Mängelhaftung) einräumen. Hier wird der Kunde gegen Mängel abgesichert, die zum Zeitpunk des Verkaufs vorhanden waren, auch für solche Mängel, die erst später bemerkbar werden. Details hierzu siehe Wikipedia, insbesondere der Punkt Beweislast.

Garantie = gesetzlich nicht vorgeschrieben oder definiert. Eine rein freiwillige Verpflichtung des Herstellers. Wie lange die Garantie gilt und was genau sie abdeckt ist gesetzlich nicht geregelt und unterscheidet sich je nach Hersteller und Produkt. Bekannte Beispiele wären Apple mit ihrer frewillige 12 Monatsgarantie oder die lebenslange Garantie auf bestimmte RAM-Module bei Kingston.

Garantie und Gewährleistung sind also zwei sehr verschiedene Dinge und haben nichts miteinander zu tun. Die Gewährleistung besteht immer 24 Monate, egal wie lange die Garantie gilt.

Darüber hinaus gilt bei Fernabsatzgeschäften (sprich Onlinehandel) ein 14-tätiges Widerrufsrecht gegenüber dem Händler (auch bekannt als Rückgaberecht).

ja und vergess nicht zu erwähnen, das auf b-ware und gebraucht ware nur 12 monate gewährleistung gegeben werden muss.

ansonsten danke für die zusammenfassung. CB könnte das auch mal erklären und irgendwo groß anpinnen
 
Tuetensuppe schrieb:
Wie wäre es, wenn du das dem Amazon Service mailst? Dann hast du wenigstens eine korrekte Antwort.

Hier bekommst du doch nur ausschließlich wilde Spekulationen.

@fuenf
grundsätzlich ist Amazon extremst kulant, vollkommen unabhängig vom Hersteller ;-)
Wenn man 1 Tag vor Ablauf der 2-jährigen Garantie oder was auch immer ein fehlerhaftes Produkt zurückschickt, bekommt man entweder Neuware oder den Kaufpreis zurück.

Und es bringt doch nichts, jedesmal irgendwelche kuriosen Gesetzestexte aus dem Internet zu kopieren, die Handhabung in der Praxis schaut halt doch anders aus. Ich habe es noch nie erlebt, dass ein Händler oder Hersteller nach Ablauf der 6 Monate einen Garantiefall nicht mehr (kostenlos) behoben hat.

Ich denke, dass fuenf eine sehr gute Zusammenfassung geliefert hat. Insbesondere finde ich die Beschreibung des BGB als "kurioser Gesetzestext" interessant.
Das, was fuenf beschrieben hat, ist bezogen auf die Gewährleistung die gesetzliche Basis, an die sich jeder Händler zu halten hat. Wenn das in der Praxis anders gehandhabt wird, dann im Einzelfall und zugunsten des Kunden. Bei einer Abweichung zulasten des Kunden hilft der Rechtsweg. Zusammengefasst: Man kann sich auf das verlassen, was fuenf dort beschreibt, manche Händler sind jedoch zusätzlich kulant.
Bezogen auf die Garantie (durch den Hersteller) hat fuenf gar keinen Gesetzestext zitiert, sondern schlicht die Realität beschrieben.

Und um nochmal die Frage des TE einzubringen: "Kann ich durch Kauf bei Amazon die Garantie bei Apple auf zwei Jahre verlängern, weil Amazon zwei Jahre gibt?"
Versuch die Frage mal ohne eine Erklärung von "Gewährleistung ungleich Garantie" zu beantworten.

Nachtrag:
Habe ganz überlesen, dass auch du Garantie und Gewährleistung durcheinander bringst, Tuetensuppe. Insofern doppelt gut, dass das hier nochmal erklärt wurde.
 
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Doc Foster schrieb:
Falsch, siehe § 438 BGB.
Was ist daran falsch? Generell gilt hier § 438 (1) Nr. 3 BGB und das sind zwei Jahre (Verjährung). Da es sich hier um einen Verbrauchsgüterkauf handelt (Neuware) kann die Verjährung nicht gekürzt, in Einzelfällen aber verlängert werden.

Aber was ist nun falsch an der Aussage, dass die Gewährleistung ab Kaufdatum beginnt und mit der Garantie parallel läuft?
 
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Jokeboy schrieb:
Bei Amazon kannst du innerhalb von 3(?) Monaten so oder so alles zurückschicken ohne das sie große Fragen stellen (wenn überhaupt welche gestellt werden). Ansonst ist wie immer 2 Jahre GEWÄHRLEISTUNG.

Garantie = freiwillig vom Händler
Gewährleistung = Pflicht

Bitte nicht verwechseln.

Fast richtig, Garantie ist freiwillig aber nicht vom Händler, sondern vom Hersteller. ;)

Fassen wir zusammen, Garantie ist eine freiwillige Leistung des Hersteller. Entschließt er sich für die Garantie dann ist er dazu auch verpflichtet.
Gewährleistung betrifft ausschließlich den Händler und ist in DE gesetzlich auf 2 Jahre festgeschrieben.

Der Pferdefuß, nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft. Das bedeutet, der Käufer muss beweisen das der Fehler schon beim Kauf bestand! Das ist aber oft unmöglich!

@t-6 Freiwillige Verpflichtungen kann jeder Handhaben wie er will, dazu gibt es keinen gesetzlichen Zwang. Wenn ein Händler eine Garantie gibt, dann ist das sein Problem.
 
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@Augustus: Wieso muss sich der Hersteller an die Gewährleistung halten? Der hat da nichts mit zu tun, du vertauscht es auch!

Erschreckend hier.
 
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Fast richtig, Garantie ist freiwillig aber nicht vom Händler, sondern vom Hersteller.
Jein. Üblicherweise ist die Garantie vom Hersteller - es können aber auch Händler eine Garantie anbieten. Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung.
 
Haha, wie amüsant wie sich der Thread hier verselbstständigt hat.
Lang lebe das Forum!

Ergo: 2 Jahre extrem kulante Gewährleistung von Amazon auch auf Äpfel ;)
 
Ja, da ist mir beim Schreiben genau das passiert, was hier die große Gefahr ist. ^^ Es muss natürlich "an die sich jeder Händler zu halten hat".
Danke für den Hinweis, wird gleich korrigiert.
 
AvenDexx schrieb:
Was ist daran falsch? Generell gilt hier § 438 (1) Nr. 3 BGB und das sind zwei Jahre (Verjährung). Da es sich hier um einen Verbrauchsgüterkauf handelt (Neuware) kann die Verjährung nicht gekürzt, in Einzelfällen aber verlängert werden.

Aber was ist nun falsch an der Aussage, dass die Gewährleistung ab Kaufdatum beginnt und mit der Garantie parallel läuft?

Die Frist zur Geltendmachung der Ansprüche beginnt mit Ablieferung der Sache.

Die Ablieferung kann mit dem Vertragsschluss zusammenfallen, muss es aber nicht, da wir im deutschen Recht zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft trennen.

Beim Fernabsatzkauf ist das durchaus relevant, da hier Vertragsschluss und Ablieferung der Sache häufig auseinander fallen können.
 
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Kasmopaya schrieb:
2 Jahre Gewährleistung sind in Deutschland Pflicht, gerade bei Amazon. Im Apple Shop kannst du das vergessen, grad die Läden zb. Apple Store(Regensburg) haben den schlechtesten Service den ich jemals gesehen habe.

Also Apple gibt 1 Jahr Garantie und ganz normal 2 Jahre Gewährleistung. Die tauschen innerhalb dieser 2 Jahre ohne Murren beispielsweise ein iPhone mit Homebutton- oder Akkuproblem.

Bezüglich deines Displayschadens, muss Apple dir doch erstmal nachweisen dass du diesen selber verursacht hast, nicht andersrum.
 
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Doc Foster schrieb:
Die Frist zur Geltendmachung der Ansprüche beginnt mit Ablieferung der Sache.

Die Ablieferung kann mit dem Vertragsschluss zusammenfallen, muss es aber nicht, da wir im deutschen Recht zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft trennen.

Beim Fernabsatzkauf ist das durchaus relevant, da hier Vertragsschluss und Ablieferung der Sache häufig auseinander fallen können.

Jaaaaa, ok. Da hast du natürlich Recht. Da habe ich es mir einfach gemacht und nur Pauschal "ab Kauf" geschrieben, ohne noch extra auf diesen Aspekt einzugehen, weil es sich in der Regel ja maximal um 1-2 Tage handelt, bis die Ware eingetroffen ist. Das habe ich dann einfach unter den Tisch fallen lassen, da es mir überwiegend darum ging, dass Garantie und Gewährleistung parallel zueinander laufen und nicht das Eine durch das Andere abgelöst oder sonst irgendwie ersetzt wird.
 
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Bezüglich deines Displayschadens, muss Apple dir doch erstmal nachweisen dass du diesen selber verursacht hast, nicht andersrum.
Da gab es nichts nachzuweisen, es war klar ersichtlich das es ein Gerätefehler war das alle Geräte betroffen hat. (konnte mit jedem Gerät im Laden nachgestellt werden und wurde auch nachgestellt, darum kam auch kein Ersatzgerät in Frage) Darum war auch von vornherein klar das eine Reparatur nix bringt. Es wurde aber trotzdem 3 mal versucht, das sich ca. 6 Monate hin zog. Am Ende stellte man fest das man nix reparieren kann und es auch kein Geld zurück gibt, oder sonstiges. Das beste war ja noch als ich den Hersteller(Apple) selbst in der Leitung hatte und ich gefragt wurde ob ich noch andere Apple Geräte habe, als ich das verneint habe war der Fall klar für Apple. Nix gibts, Designfehler ist plötzlich normal und muss hingenommen werden. Wie gesagt, der nächste Schritt wäre das Gericht gewesen.

Als dann die Leute mit IPhone 4 mit Antennen Problem inkl. Verbindungsabbrüche aufgrund eines Designfehlers angewiesen wurde das Telefon richtig zu halten, verwunderte mich das nicht im geringsten.
 
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