Auszug aus Mietswohnung, Sonderkündigungsrecht?

T

tehhack

Gast
Hallo,

hat man ein Sonderkündigsrecht beim Auszug aus der Mietswohnung bei dem Strom, Gas und Telefon-Festnetz Verträgen ?
Musste mich selbst um die Verträge kümmern und diese abschließen (Strom und Gas).
Alle haben eigentlich eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.

Muss aber definitiv in ca. 3 Monaten ausziehen und will nicht alles weiterzahlen ...
 
Sicher ? Meistens werden die Strom und Gasverträge ja über den Vermieter gemacht... ist aber nicht immer so. Ich weiß noch nicht wie es in der neuen Wohnung aussieht
 
Einfach mal in die jeweiligen Verträge schauen, sollte helfen.
 
Bei Internet ganz sicher nicht, dort habe ich beim neuen Anschluss dann für 50€ Gebühr oder Vertragsverlängerung das selbe Internet bekommen. Strom und co selbstverständlich, ein neuer Wohnort hat ja andere Stromanbieter, das war bei mir automatisch beendet mit dem Umzug und ich musste bei den Stadtwerken mich neu anmelden.
 
Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber sofern die Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern können, hast du ziemlich sicher ein Sonderkündigungsrecht.

Es steht im Normalfall in deinem Vertrag, alternativ kannst du bei deinen Versorgern nachfragen (was ich jedenfalls machen würde).

Beispiel Strom: http://www.verivox.de/umzug-stromanbieter/

Können die Anbieter auch am neuen Wohnort den Vertrag erfüllen, kann es sein, dass der weiterläuft.
 
Normalerweise teilst Du den Unternehmen mit, dass Du umziehst und die Verträge laufen dann - am neuen Wohnort - entsprechend weiter.

Schwieriger wird es dann, wenn Du mit jemandem zusammen ziehst, da Du dann (der Anbieter könnte in der neuen Wohnung ja liefern) ordentlich kündigen musst und kein Sonderkündigungsrecht hast.
Vor dem Problem stehe ich nächstes Jahr (Strom, Internet - falls ich meinen DSL Anschluss nicht mitnehme - sie hat Kabel, usw.), wenn ich mit meiner Lebensgefährtin zusammen ziehe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Strom und Gas ist die Zähler Nummer Teil des Vertrages, deswegen hat man da immer ein Sonderkündigungsrecht und muss immer einen neuen Vertrag abschließen. DSL kann idR geliefert werden da der Router mitgenommen wird, deswegen gibt es hier nur ein Sonderkündigungsrecht wenn der Anbieter nicht liefern kann.
 
Das hängt vom Vertrag ab. Bei DSL Verträgen hat man in der Regel kein Sonderkündigungsrecht selbst, wenn nicht mehr geliefert werden kann an den neuen Wohnort. Der Anbieter kann nichts dafür, dass du umziehst.
 
Unfug, bei einem Umzug nach TKG hat man ein Sonderkündigigungsrecht mit 3Monatsfrist wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht den identischen Anschluss liefern kann.
 
Strom, Wasser, Gas, all diese Verträge können beim Umzug gekündigt werden. Logisch, denn all diese Verträge sind standortgebunden, und man zahlt für eine bestimmte Wohnung/Haus mit bestimmten Zählern.

Telefonie/DSL ist wie heronimo geschrieben hat. Kann der alte Anbieter am neuen Wohnort nicht das Gleiche liefern, steht dir ein Kündigungsrecht mit 3 Monaten Frist zu. Kann er liefern, kannst du auch nicht kündigen.
 
uincom schrieb:
Das hängt vom Vertrag ab. Bei DSL Verträgen hat man in der Regel kein Sonderkündigungsrecht selbst, wenn nicht mehr geliefert werden kann an den neuen Wohnort. Der Anbieter kann nichts dafür, dass du umziehst.

ok, seit 2012 gilt das wohl nicht mehr dank des TKG. :o
 
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