Betrugsmasche ?

groover

Cadet 3rd Year
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Aug. 2005
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Hallo zusammen,

ich versuche seit ca. 2 Wochen eine original Nvidia 5090 FE bei Kleinanzeigen zu verkaufen - und es fragen kurios viele Leute nach der Rechnung und wenn ich dann das Bild der Rechnung schicke ist der Chat danach tot .. es gibt nie wieder eine Antwort. Das ganze ist nun so oft passiert das ich einfach mal die Frage stelle .. gibt es damit eine Betrugsmöglichkeit ? Warum passiert das ? Nicht das ich hier unabsichtlich dem ganzen Betrug noch Öl ins Feuer gieße. Vor allem sind die Fragen immer schon sehr deutlich und man bittet sogar um Schwärzung meines Namens & Adresse auf der Rechnung.
 
Naja dann haben sie eine Rechnung die sie vorzeigen können und mit einem random Bild aus dem Internet verkaufen die dann eine nicht vorhandene 5090. Und durch Rechnungsnummer etc. ist es dann trotzdem auf dich Rückverfolgbar.
 
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Erstens, wenn man etwas auf eBay verkauft, als Privatperson, gibt es keine Garantie oder Gewährleistung. Fertig, ich mache es immer so, eine Rechnung gibt es nicht. Das Recht hast du bei Privatverkauf.
 
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groover schrieb:
wenn ich dann das Bild der Rechnung schicke ist der Chat danach tot
Warum schickst du Dokumente durchs Internet?

Rechnung ist dabei --> "JA" --> Thema erledigt und wird beim Kauf beigelegt.

Mit einer Rechnung kann man sicher viel Blödsinn machen, gerade bei hochpreisigen und schlecht verfügbaren Hardwareteilen.
 
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Und das ist falsch, der Hersteller gibt die Garantie auch bei Eigentümerwechsel .. warum sollte die Herstellergarantie damit erlischen. Ja es gibt Produkte und Hersteller bei denen das so ist, aber nicht bei der Nvidia 5090.

Eine Rechnung kann sich jeder selber erstellen .. da reicht ja schon was zu kaufen in einem Onlineshop, die Rechnungen kommen innerhalb Minuten und dann ist ein Storno und Wideruf immer noch möglich. Also die Rechnung alleine hilft ja niemandem.
 
groover schrieb:
Und das ist falsch, der Hersteller gibt die Garantie auch bei Eigentümerwechsel .. warum sollte die Herstellergarantie damit erlischen. Ja es gibt Produkte und Hersteller bei denen das so ist, aber nicht bei der Nvidia 5090.
Hast Du dafür einen Beleg bitte?
 
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Ich denke du hast den wichtigen Punkt in #2 überlesen:
TheGhost31.08 schrieb:
Und durch Rechnungsnummer etc. ist es dann trotzdem auf dich Rückverfolgbar.
D.h. irgendjemand kann eine "5090" verkaufen als Beweis hat er ja deine Rechnung. Der Käufer zahlt und bekommt einen Ziegelstein. Der Verkäufer reagiert natürlich auf keine Käuferanfragen mehr, aber über die Rechnung kann man schon eine Person finden, die der vermeintliche Verkäufer ist. Und wenn ich bei über €2000 beschissen werde, dann setze ich sicher alles in Bewegung um mein Geld wieder zurück zu bekommen^^
 
Zuletzt bearbeitet: (Typo)
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groover schrieb:
der Hersteller gibt die Garantie auch bei Eigentümerwechsel
Garantie ist vollkommen willkürlich vom Hersteller zu definieren. Da gibt es keine Regel, außer das der Hersteller sich möglichst an seine Definition hält.
groover schrieb:
Eine Rechnung kann sich jeder selber erstellen
Ein Foto einer echten ist trotzdem besser.
 
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@Portal501 Hör mal bitte auf hier so einen Unsinn zu verbreiten. Natürlich kann ich meine Ansprüche gegen den Händler / Hersteller mit verkaufen. Das ist ein enorm wertsteigerndes Merkmal. Es mag Besonderheiten beim Thema Garantie geben, aber sich nicht bei der Mängelhaftung
 
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Im Zweifel kann man auch ein Wasserzeichen über das Dokument legen mit eindeutigen Hinweis.
Ich würde da aber auch nicht groß was zuschicken. Würde nur sagen das es ne Rechnung gibt.
Schon bei eBay probiert?

@VDC
Man kann natürlich auch ne Fake Rechnung drucken und dann abfotografieren. Wär sogar sinnvoll da sich die Fake Rechnung dann besser verschleiern lässt durch die Qualität des Fotos.
 
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TheGhost31.08 schrieb:
Naja dann haben sie eine Rechnung die sie vorzeigen können und mit einem random Bild aus dem Internet verkaufen die dann eine nicht vorhandene 5090. Und durch Rechnungsnummer etc. ist es dann trotzdem auf dich Rückverfolgbar.

Genau das. Deshalb ist das auch ziemlich sinnfrei, im Vorfeld nach der Rechnung zu fragen, denn die könntest du ja auch irgendwo aus dem Netz gefischt haben.
 
Najo, meine Rechnung hat weder Namen noch sonstwas rückverfolgbares drauf .. also mit der kann zumindest mir selber kein Schaden angekreidet werden. Eher wie der klassische alte Kassenzettel.
 
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DFFVB schrieb:
@Portal501 Hör mal bitte auf hier so einen Unsinn zu verbreiten. Natürlich kann ich meine Ansprüche gegen den Händler / Hersteller mit verkaufen. Das ist ein enorm wertsteigerndes Merkmal. Es mag Besonderheiten beim Thema Garantie geben, aber sich nicht bei der Mängelhaftung
Das ist aber ehrlich der Fall. Garantie oder Gewährleistung hat immer nur der erst Käufer. Informier dich mal. Du kannst dich mit deinem Händler in Verbindung setzen, und fragen ob das in Ordnung geht. Schriftlich. Gibt dir das keiner. Und wenn du mit Garantie oder Gewährleistung verkaufst und das nicht mit dem Händler abgesprochen hast machst du dich strafbar.
 
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DFFVB schrieb:
@Portal501 Hör mal bitte auf hier so einen Unsinn zu verbreiten. Natürlich kann ich meine Ansprüche gegen den Händler / Hersteller mit verkaufen.
Nein, privat eben nicht! Und schon gar nicht bei neuer unbenutzer Ware. Zeig mir bitte mal das, wo das so stehen soll. Fakt ist, in dem Moment, wo Du NEUE und UNGEBRAUCHTE Ware einfach 1:1 weiterverkaufst, handelst Du nach der aktuellen Gesetzeslage gewerblich, und dann bist Du haftbar und sogar Umsatzsteuer- wie gewinnpflichtig gegenüber dem Finanzamt, und erst recht, wenn im Verkauf die Absicht einer Gewinnerzielung beinhaltet, was bei einer 5090, die teuerer verkauft wird, definitiv gegeben ist.
Ergänzung ()

VDC schrieb:
Warum schickst du Dokumente durchs Internet?

Rechnung ist dabei --> "JA" --> Thema erledigt und wird beim Kauf beigelegt.

Mit einer Rechnung kann man sicher viel Blödsinn machen, gerade bei hochpreisigen und schlecht verfügbaren Hardwareteilen.
Richtig. Die Rechnung gibst nur bei Kauf, ansonsten gibt es nur die Bestätigung, wie Du sie vorschlägst.
 
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@nutrix Es gibt eine Freigrenze und 2. verkaufe ich sie unter Kaufpreis .. ich habe also gar keinen Gewinn sondern Verlust - ich habe einfach keinen Nutzen für die Karte. Es gibt also auch keine Absicht der Gewinnerzielung sondern nur Verlustminderung
 
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@Portal501 Ich bin ziemlich gut informiert. UA darüber, dass es gar keine Gewährleistung mehr gibt. Schon seit 2001 nicht mehr. Es gibt eine Mangelhaftung. Und natürlich kann ich einen Anspruch gegen einen Verkäufer weiterverkaufen. Warum sollte das nicht gehen?
Ergänzung ()

@nutrix Ich mach es kurz, das was Du schreibst ist gänzlich falsch.
 
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Fujiyama schrieb:
Man kann natürlich auch ne Fake Rechnung drucken und dann abfotografieren. Wär sogar sinnvoll da sich die Fake Rechnung dann besser verschleiern lässt durch die Qualität des Fotos.
Also bei der echten kann man die Authenzität beim Händler legitimieren, hat halt schon Charme.
 
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nutrix schrieb:
wo Du NEUE und UNGEBRAUCHTE Ware einfach 1:1 weiterverkaufst, handelst Du nach der aktuellen Gesetzeslage kommerziell,
Wirklich? Dazu gehört auch die Betrachtung von Frequenz, Umfang, etc. bevor etwas als nicht mehr privat betrachtet wird. Der Begriff lautet dann auch "Gewerblich" und nicht kommerziell. Das hat nichts mit neu und ungebraucht zu tun.
 
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