Betrugsmasche ?

Du hast Recht, ich habs geändert. Und nochmals, wir reden von unbenutzer Neuware, da ist das eben nicht mal so einfach mehr privat. Und sorry, seien wir doch mal ehrlich, die meisten Scalper, welche das Zeugs von den regulären Nutzern weggeiern, machen das rein aus Absicht von Gewinn, ohne die Haftung, was so eindeutig nicht richtig ist. Das hat schon ausufernde und fast kriminelle Ausmaße angenommen.

Nicht umsonst werden bei Ebay und Co. Privatverkäufe über 2000 € gemeldet.
https://pages.ebay.de/dac7/
 
Ähm, wenn ich als Händler eine Grafikkarte verkaufe steht ja der Name meines Kunden nicht auf der Rechnung, genau so wenig wie bei Feinkost Albrecht beim Kauf eines Joghurts! Hier geht es um Gewährleistung/Mängelhaftung und die gewähre ich jedem, der mit dem Kauf in unserem Ladenlokal vorweisen kann, warum sollte ich einen "Nachkäufer" davon ausschließen?

Ich bin übrigens Händler...
 

10. Gewährleistung auch beim Weiterverkauf durch Verbraucher?​

Verkauft ein Verbraucher die Sache weiter an einen Dritten, kann dieser gegenüber dem Händler grundsätzlich keine Gewährleistungsrechte geltend machen.

Denn der Dritte und der ursprüngliche Verkäufer haben keinen Kaufvertrag geschlossen. Ist die Kaufsache nach dem zweiten Verkauf an den Dritten zum Zeitpunkt der Übergabe dann mangelhaft, so ist das somit grundsätzlich allein ein Problem zwischen diesen beiden Vertragsparteien.

Jedoch kann dafür gesorgt werden, dass der Zweitkäufer letztlich doch in den Genuss der Gewährleistung kommt.

Entweder kann der Erstkäufer die Rechte im Namen des Dritten gegenüber dem Erstverkäufer geltend machen. Oder der Zweitverkäufer und der Dritte vereinbaren in ihrem Kaufvertrag, dass die Gewährleistungsrechte, die dem Zweitverkäufer gegenüber dem Erstverkäufer (ggf.) zustehen, abgetreten werden.

Durch eine solche Abtretung wird der Dritte zur Geltendmachung gegenüber dem Erstverkäufer bemächtigt.

Eine solche spätere Abtretung der Gewährleistungsrechte an Dritte kann der Erstverkäufer auch nicht dadurch verhindern, dass er dies in seinen AGB dem Erstkäufer verbietet. Eine solche AGB-Klausel wird von der Rechtsprechung als unwirksam angesehen.

Wenn Du eine Rechnung nabietest kannst Du von einer impliziten Abtretung ausgehen, wenn das noch nicht explizit war. https://www.it-recht-kanzlei.de/allgemeine-fragen-gewaehrleistung-maengelhaftung.html
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Grestorn, CyrionX und Shio
nutrix schrieb:
das Finanzamt ganz anders.
Privat wirst du ab 2000€ Umsatz oder 30 Artikel im Jahr von Ebay oder Kleinazeigen an das Finanzamt gemeldet. Die Bewerten das dann, pauschal gibt es nicht. Wenn du da eine 5090 verkaufst und sogar mit Verlust wirst du gar nichts an Steuern bezahlen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: CyrionX, JuanBoccas, Shio und 2 andere
Soweit mir bekannt gilt die Gewährleistung des Händlers nur für den (Erst)Käufer.
Manche Shops bitte Formulare an, um die Gewährleistung an eine andere Person abzutreten.

So zumindest ist mein Wissensstand.

Siehe Tante Google.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Helge01
Übrigens, auch wenn das Recht es nicht so vorsieht, ein seriöser Händler dürfte immer am Kundenwohl interessiert sein und dem Kunden diesbezüglich entgegenkommen, trotz personifizierter Rechnung. Für wen ich z.B. eine defekte Grafikkarte zur RMA einsende ist doch für mich einerlei.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: using_e
Slayn schrieb:
Privat wirst du ab 2000€ Umsatz oder 30 Artikel im Jahr von Ebay oder Kleinazeigen an das Finanzamt gemeldet.

Bei Kleinanzeigen aber auch nur wenn man deren Bezahlsystem nutzt. Sonst nicht. Der TE könnte Mir also via Chat Kommunikation über Kleinanzeigen seine 5090 für 2,5k verkaufen und gibt mir die Bankdaten oder E-Mail Adresse für PayPal F&F und danach wird nichts gemeldet.
 
DFFVB schrieb:
Wenn Du eine Rechnung nabietest kannst Du von einer impliziten Abtretung ausgehen, wenn das noch nicht explizit war. https://www.it-recht-kanzlei.de/allgemeine-fragen-gewaehrleistung-maengelhaftung.html
Nur mal so, was da steht, heißt noch lange nicht, daß Du das 1:1 auch so gelten vor Gericht geltend machen kannst. Das will ich mal praktisch sehen, wie Du Deine überteuert gekaufte GPU dann beim Händler erfolgreich einklagen willst. Ich behaupte mal, daß Du bei einer NEUEN und UNGEBRAUCHTEN GPU Du da verlieren willst, und Du Dich an den Erstkäufer halten mußt. Recht haben und Recht dann auch tatsächlich bekommen, sind 2 verschiedene Dinge.
 
Würde ich nicht vorab verschicken. Auch wegen der Kundenumer etc. Gewährleistung ausschließen und höchstens dabei schreiben, Kopie der Rechnung vom xxxx wird auf Wunsch mitgeschickt, dann aber bei Versand die Kundennummer unleserlich machen.
 
Questionmark schrieb:
Ähm, wenn ich als Händler eine Grafikkarte verkaufe steht ja der Name meines Kunden nicht auf der Rechnung,
Dann spielt alles weitere keine Rolle mehr, weil nicht mehr nachweisbar, wer nicht Erstkäufer ist.
Questionmark schrieb:
Hier geht es um Gewährleistung/Mängelhaftung und die gewähre ich jedem, der mit dem Kauf in unserem Ladenlokal vorweisen kann, warum sollte ich einen "Nachkäufer" davon ausschließen?
Weil es faktisch einige eben so machen.
Questionmark schrieb:
Ich bin übrigens Händler...
Schön, aber Du bist nicht repräsentativ (nicht böse gemeint). Und es gibt bzw. gab sehr wohl Fälle, wo Händler wie Hersteller Gewährleistung/Mängelhaftung bei Zweitkäufern ablehnen.

Bevor das hier ausartet, ich wollte lediglich darauf hinweisen, daß es rechtlich eine Grauzone ist, und eben nicht so eindeutig, wie es manche hier hinstellen wollen. Je nach Gerichtslage und Laune des Richters und weiteren Faktoren kann es mal so oder anders ausgehen. Und es kann auch sehr wohl so ausgehen, daß der private Verkäufer haftet (auch wenn er es brav vorher ausgeschlossen hatte) oder der Käufer im Zweifel auf dem Schaden sitzen bleibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
DFFVB schrieb:
"Entweder kann der Erstkäufer die Rechte im Namen des Dritten gegenüber dem Erstverkäufer geltend machen. Oder der Zweitverkäufer und der Dritte vereinbaren in ihrem Kaufvertrag, dass die Gewährleistungsrechte, die dem Zweitverkäufer gegenüber dem Erstverkäufer (ggf.) zustehen, abgetreten werden."

Wenn Du eine Rechnung nabietest kannst Du von einer impliziten Abtretung ausgehen, wenn das noch nicht explizit war.
https://www.it-recht-kanzlei.de/allgemeine-fragen-gewaehrleistung-maengelhaftung.html
Also hier schreibst bzw. zitierst du über die Gewährleistung. Vor einer halben Stunde hast du noch getönt, dass du dich gut auskennst und sogar weißt, dass es gar keine Gewährleistung mehr gibt. Na was denn nun?

Ich bin ziemlich gut informiert. UA darüber, dass es gar keine Gewährleistung mehr gibt. Schon seit 2001 nicht mehr.

Ich sehe das im großen und ganzen wie @nutrix
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: nutrix
@nutrix Bro wovon redest Du da? Es ist Dir sogar verboten die Abtretung in den AGB auszuschließen, bzw ist es unwirksam. Das heißt, dass es im default sehr wohl geht. Warum sollte ich das nicht durchbekommen? Klar kann der Händler anfangen, dass die Abtretung nicht wirksam war, ist ein Risiko als Käufer, daher biete ich bei hochpreisigen Dingen dies direkt dem Käufer als Service an, dass ich den neuen Käufer als neuen Eigentümer registriere, war auch absolut kein Problem das zu tun (Dell). Die hätten sich doch sonst auch dagegen gewehrt...

@gaym0r Was genau willst Du mir sagen? Wenn Du es genau nimmst gibt es keien Gewährleistung mehr seit 2002. Es ist aber weitverbreiteter Irrtum, genauso wie Schadensersatz, wo es korrekt Schadenersatz heißen müsste... wenn die IT Rechts Kanzlei sich dazu entscheidet den falschen Terminus zu benutzen ändert es nichts an dem bestehenden Recht, oder wo lag ich falsch? Klär mich gerne auf... Und kannst Du gerne mit nutrix sehen, ist halt nur falsch.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Grestorn, CyrionX und Shio
DoNG schrieb:
Ich denke du hast den wichtigen Punkt in #2 überlesen:

D.h. irgendjemand kann eine "5090" verkaufen als Beweis hat er ja deine Rechnung. Der Käufer zahlt und bekommt einen Ziegelstein. Der Verkäufer reagiert natürlich auf keine Käuferanfragen mehr, aber über die Rechnung kann man schon eine Person finden, die der vermeintliche Verkäufer ist. Und wenn ich bei über €2000 beschissen werde, dann setze ich sicher alles in Bewegung um mein Geld wieder zurück zu bekommen^^
Und da seine Rechnung gar nichts beweist (Unschuldsvermutung sagt dir was?) und man bei so einer Masche schön blöd wäre die echte, eigene Rechnung zu nutzen werden die Bullen trotzdem einfach dem Geld folgen.
Ist das im Ausland, wars das natürlich, aber wegen dem Bild einer Rechnung muss keiner plötzlich für irgendwas aufkommen.
 
groover schrieb:
@nutrix verkaufe ich sie unter Kaufpreis .. ich habe also gar keinen Gewinn sondern Verlust -
Vielleicht ist die Differenz zwischen deinem Verkaufspreis und dem momentanen Neupreis einfach zu niedrig.

Dass die eventuellen Käufer die Rechnung sehen wollen ist verständlich, denn gerade weil viel "Fake" bei den Verkäufern dabei ist, will man sich so gut es geht absichern. Denn behaupten können Verkäufer viel ;-)
 
nutrix schrieb:
Das sieht aber das Finanzamt ganz anders. Und solange Du nichts belegst, sind das nur leere Worte.

Das Finanzamt sieht das anders wenn Du gewerblich am Markt teilnimmst. Dafür gibt es verschiedene Indikatoren. Die 2.000 EUR oder 30 Verkäufe sind lediglich Anhaltspunkte. Und nur weil es dem FA gemeldet wird, bist Du noch nicht steuerpflichtig. Und erklär mal bitte was der Unterschied zwischen unbenutzer Neuware di eich weiterverkaufe und etwas gebrauchtem ist aus FA Sicht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Grestorn und TomH22
Schinken42 schrieb:
Und da seine Rechnung gar nichts beweist (Unschuldsvermutung sagt dir was?) und man bei so einer Masche schön blöd wäre die echte, eigene Rechnung zu nutzen werden die Bullen trotzdem einfach dem Geld folgen.
Man hat ja bei der Rechnung noch extra den Namen geschwärzt. Es kann schon sein, dass die Polizei dann Mal fragt. Ist unter Umständen unnötiger Stress.
 
DFFVB schrieb:
@gaym0r Was genau willst Du mir sagen? Wenn Du es genau nimmst gibt es keien Gewährleistung mehr seit 2002.
Eben war es noch 2001.
DFFVB schrieb:
Es ist aber weitverbreiteter Irrtum, genauso wie Schadensersatz, wo es korrekt Schadenersatz heißen müsste...
Achso, also steht es im BGB falsch? (§280)
DFFVB schrieb:
wenn die IT Rechts Kanzlei sich dazu entscheidet den falschen Terminus zu benutzen ändert es nichts an dem bestehenden Recht
Also die Kanzelei, die deiner Meinung nach falsche rechtliche Termini benutzt ist aber dennoch gut genug um deine Aussagen zu unterstreichen? Spannend, hauptsache sie sagen das was du willst :D
 
gaym0r schrieb:
Sorry mit jemand der solche Rechtschreibfehler macht, diskutiere ich nicht. Inhaltlich hattest Du bisher noch nichts beizutragen, außer einer bestechenden Logik /s
 
nutrix schrieb:
Fakt ist, in dem Moment, wo Du NEUE und UNGEBRAUCHTE Ware einfach 1:1 weiterverkaufst, handelst Du nach der aktuellen Gesetzeslage gewerblich, und dann bist Du haftbar und sogar Umsatzsteuer- wie gewinnpflichtig gegenüber
dem Finanzamt, und erst recht, wenn im Verkauf die Absicht einer Gewinnerzielung beinhaltet, was bei einer 5090, die teuerer verkauft wird, definitiv gegeben ist.
Was soll bitte eine "Gewinnpflicht gegenüber dem Finanzamt" sein? Gegenüber dem Finanzamt hast Du ggf. eine Pflicht Einkünfte zu erklären (sprich in einer Steuererklärung anzugeben), daraufhin kann das Finanzamt Steuern darauf festsetzen.

"Gewerbliches Handeln", "Gewerbe" und "Gewinnerzielungsabsicht" sind sehr unterschiedlich Dinge, die auch nicht unbedingt zusammen auftreten müssen. "Gewerbliches Handeln" ist eine juristische Einordnung einer Handlung, die unabhängig davon gegeben sein kann ob es ein offizielles Gewerbe gibt und ob man eine Gewinnerzielungsabsicht hat, vermutlich willst Du darauf hinaus.

Beispiel:
Jemand kauft regelmäßig Produkte um sie auf Testberichte auf einem YouTube Kanal zu verfassen und verkauft sie kurze Zeit später wieder unter seinem EK.

Selbst wenn es ein Hobby-YouTube Kanal ist und die Anzahl Follower nicht für eine Monetarisierung reicht, könnte diese Handeln im juristischen Streitfall als gewerbliches Handeln gewertet werden.

Was in jedem Fall falsch ist, ist dass eine Umsatzsteuerpflicht beim Verkauf außerhalb eines vorsteuerabzugsbrerechtigten Gewerbes besteht. Im Gegenteil, es wäre sogar illegal wenn eine Umsatzsteuer ausgewiesen würde.

Das Finanzamt ist übrigens aus gutem Grund nicht sehr freigiebig mit der Erteilung eine Vorsteuerabugsbrechtigung bei neu gegründeten Kleingewerben, da eben die Pflicht zur Umsatzsteuer eben auch das Recht zur Erstattung der Vorsteuern (= ausgewiesene Mehrwertsteuer auf eingekaufte Produkte und Dienstleistungen) beinhaltet.

Aber das ist jetzt alles weit weg von der ursprünglichen Frage des TE.

@groover:
Leider ist Kleinanzeigen überlaufen von Leuten die versuchen einen zu betrügen, und wenn man hochwertige und gefragte Produkte wie z.B. Grafikkarten anbietet, dann erst recht.

Aber selbst als ich vorletztes Jahr eine alte RX570 angeboten habe, hatte ich nach 2 Minuten den ersten Fake-Sofortkauf (also Chat Nachrichten die einen Kauf über die direkt bezahlen Funktion von Kleinanzeigen vortäuschen wollen). Kürzllich ging es mir ähnlich beim Verkauf einer Wellensteyn-Jacke.

Ich glaube auf den Verkauf eine 5090 über kleinanzeigen hätte ich echt keine Lust.
Ich verkaufe zum Glück in der Regel nur Dinge mit überschaubarem Restwert, aber da mache ich mittlweile nur noch Versand mit Direktkauf über die OPP-Platform. Auch Abholung versuche ich zu vermeiden, da gebe ich zu viel Privatsphäre preis, außer natürlich bei sperrigen Produkten wie Haushaltsgeräten.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: nutrix, Schinken42 und DFFVB
DoNG schrieb:
Man hat ja bei der Rechnung noch extra den Namen geschwärzt. Es kann schon sein, dass die Polizei dann Mal fragt. Ist unter Umständen unnötiger Stress.
Na klar könnte sie mal nachsehen ob nicht doch einer so doof ist.
Aber Stress? Das sind drei Briefe und vielleicht noch ein Termin, da kommt keiner zu einem nach Hause.

Und naja, damit muss man bei allen Daten rechnen die man aus der Hand gibt.
Kleines Beispiel: Heutzutage kein grosses Ding mehr, aber tatsächlich noch relevant. Auf gedruckten Kontoauszügen und eigentlich jedem Zettel der aus nem Bankautomaten kommt steht die Kontonummer und der Name.
Das reicht um mit nem Überweisungsträger (die lustigen Zettel die mal in Banken auslagen mit denen alte Menschen ihre Überweisungen machten) ne Überweisung anzustoßen. Ausfüllen, ab in den Bankbriefkasten und fertig. Niemand hat je die Unterschrift geprüft.
Wie gesagt, ist es heute im Zeitalter von Onlinebanking recht irrelevant geworden, aber früher haben die Leute viele Kontoauszüge (oder vermeintlich leere) direkt in der Bank in den Mülleimer geworfen.
Das Geld wiederzukriegen war Stress!

Long Story Short: Stress im Sinne von Ermittlungen kann man eh nicht verhindern, irgendwer kann irgendwelche Daten von dir für irgendwas benutzen und egal wie wenig du damit zu tun hast, die Bullen klopfen bei dir.
Nur wissen die auch, dass die Adresse oder der Name der offen bei nem Betrug benutzt wurde eher nem Opfer als nem Täter gehört.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben