nutrix schrieb:
Fakt ist, in dem Moment, wo Du NEUE und UNGEBRAUCHTE Ware einfach 1:1 weiterverkaufst, handelst Du nach der aktuellen Gesetzeslage gewerblich, und dann bist Du haftbar und sogar Umsatzsteuer- wie gewinnpflichtig gegenüber
dem Finanzamt, und erst recht, wenn im Verkauf die Absicht einer Gewinnerzielung beinhaltet, was bei einer 5090, die teuerer verkauft wird, definitiv gegeben ist.
Was soll bitte eine "Gewinnpflicht gegenüber dem Finanzamt" sein? Gegenüber dem Finanzamt hast Du ggf. eine Pflicht Einkünfte zu erklären (sprich in einer Steuererklärung anzugeben), daraufhin kann das Finanzamt Steuern darauf festsetzen.
"Gewerbliches Handeln", "Gewerbe" und "Gewinnerzielungsabsicht" sind sehr unterschiedlich Dinge, die auch nicht unbedingt zusammen auftreten müssen. "Gewerbliches Handeln" ist eine juristische Einordnung einer Handlung, die unabhängig davon gegeben sein kann ob es ein offizielles Gewerbe gibt und ob man eine Gewinnerzielungsabsicht hat, vermutlich willst Du darauf hinaus.
Beispiel:
Jemand kauft regelmäßig Produkte um sie auf Testberichte auf einem YouTube Kanal zu verfassen und verkauft sie kurze Zeit später wieder unter seinem EK.
Selbst wenn es ein Hobby-YouTube Kanal ist und die Anzahl Follower nicht für eine Monetarisierung reicht, könnte diese Handeln im juristischen Streitfall als gewerbliches Handeln gewertet werden.
Was in jedem Fall falsch ist, ist dass eine Umsatzsteuerpflicht beim Verkauf außerhalb eines vorsteuerabzugsbrerechtigten Gewerbes besteht. Im Gegenteil, es wäre sogar illegal wenn eine Umsatzsteuer ausgewiesen würde.
Das Finanzamt ist übrigens aus gutem Grund nicht sehr freigiebig mit der Erteilung eine Vorsteuerabugsbrechtigung bei neu gegründeten Kleingewerben, da eben die Pflicht zur Umsatzsteuer eben auch das Recht zur Erstattung der Vorsteuern (= ausgewiesene Mehrwertsteuer auf eingekaufte Produkte und Dienstleistungen) beinhaltet.
Aber das ist jetzt alles weit weg von der ursprünglichen Frage des TE.
@groover:
Leider ist Kleinanzeigen überlaufen von Leuten die versuchen einen zu betrügen, und wenn man hochwertige und gefragte Produkte wie z.B. Grafikkarten anbietet, dann erst recht.
Aber selbst als ich vorletztes Jahr eine alte RX570 angeboten habe, hatte ich nach 2 Minuten den ersten Fake-Sofortkauf (also Chat Nachrichten die einen Kauf über die direkt bezahlen Funktion von Kleinanzeigen vortäuschen wollen). Kürzllich ging es mir ähnlich beim Verkauf einer Wellensteyn-Jacke.
Ich glaube auf den Verkauf eine 5090 über kleinanzeigen hätte ich echt keine Lust.
Ich verkaufe zum Glück in der Regel nur Dinge mit überschaubarem Restwert, aber da mache ich mittlweile nur noch Versand mit Direktkauf über die OPP-Platform. Auch Abholung versuche ich zu vermeiden, da gebe ich zu viel Privatsphäre preis, außer natürlich bei sperrigen Produkten wie Haushaltsgeräten.