kachiri
Fleet Admiral
- Registriert
- Apr. 2011
- Beiträge
- 22.624
Du solltest noch einmal die Garantie Bedingungen bei NV lesen.groover schrieb:Und das ist falsch, der Hersteller gibt die Garantie auch bei Eigentümerwechsel .. warum sollte die Herstellergarantie damit erlischen.
https://www.nvidia.com/de-de/support/warranty/
NV schreibt ständig Gewährleistung. Gemeint ist hier natürlich die Herstellergarantie.EINSCHRÄNKUNGEN DER GEWÄHRLEISTUNG
Diese Gewährleistung gilt nur für Erstkäufer eines Gewährleistungsprodukts bei einem von NVIDIA autorisierten Dritten oder auf der NVIDIA-Website . Diese Gewährleistung gilt nicht für Personen, die das Gewährleistungsprodukt gebraucht kaufen.
Ansonsten: Wenn du seit 2 Wochen versuchst, die Karte zu verkaufen, würde ich behaupten, dass du zu hohe Preisvorstellungen hast.
Die Karte ist aktuell ja offiziell über den NV Shop zur UVP erhältlich
In Bezug auf die Gewährleistung gegenüber den Händler: Die ist rechtlich nicht veräußerbar und gilt rechtlich nur zwischen Erstkäufer und Händler. Nur die beiden gehen ja einen Vertrag ein, in dessen Rahmen der Händler dann gesetzlich für Mängel bei Gefahrenübergang haftet.
Viele Händler sind bei entsprechenden Kaufnachweis allerdings schon kulant. Müssen sie aber nicht zwingend. Für den Händler ist diese Kulanz aber eigentlich kein großer finanzieller Aufwand.
Zuletzt bearbeitet: