Betrugsmasche ?

groover schrieb:
Und das ist falsch, der Hersteller gibt die Garantie auch bei Eigentümerwechsel .. warum sollte die Herstellergarantie damit erlischen.
Du solltest noch einmal die Garantie Bedingungen bei NV lesen.
https://www.nvidia.com/de-de/support/warranty/

EINSCHRÄNKUNGEN DER GEWÄHRLEISTUNG
Diese Gewährleistung gilt nur für Erstkäufer eines Gewährleistungsprodukts bei einem von NVIDIA autorisierten Dritten oder auf der NVIDIA-Website . Diese Gewährleistung gilt nicht für Personen, die das Gewährleistungsprodukt gebraucht kaufen.
NV schreibt ständig Gewährleistung. Gemeint ist hier natürlich die Herstellergarantie.

Ansonsten: Wenn du seit 2 Wochen versuchst, die Karte zu verkaufen, würde ich behaupten, dass du zu hohe Preisvorstellungen hast.
Die Karte ist aktuell ja offiziell über den NV Shop zur UVP erhältlich ;)


In Bezug auf die Gewährleistung gegenüber den Händler: Die ist rechtlich nicht veräußerbar und gilt rechtlich nur zwischen Erstkäufer und Händler. Nur die beiden gehen ja einen Vertrag ein, in dessen Rahmen der Händler dann gesetzlich für Mängel bei Gefahrenübergang haftet.
Viele Händler sind bei entsprechenden Kaufnachweis allerdings schon kulant. Müssen sie aber nicht zwingend. Für den Händler ist diese Kulanz aber eigentlich kein großer finanzieller Aufwand.
 
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@DFFVB
Uuuuh, ich habe einen Tippfehler gemacht, dann ist natürlich alles dahin. :D Die Kanzlei, die deiner(!) Meinung nach falsche Rechtsbegriffe nutzt, ist für dich aber dennoch top. :freak:

Junge, Junge, kaum gehen einem die Argumente aus, sagt man der Gegenüber hat Unrecht, weil er nen Tippfehler hab, ich glaub tiefer gehts nicht mehr.

P.S.: Du hast übrigens einmal Mangelhaftung geschrieben, juristisch korrekt wäre Mängelhaftung. Jemand der solche schwerwiegenden Fehler macht, sollte nicht an solchen Diskussionen teilnehmen! :freak:
Die anderen Rechtschreib- und Grammatikfehler ignorieren wir einfach mal. Ich find das nicht schlimm, aber du scheinst ja gerne andere anzukreiden ohne dir an die eigene Nase zu fassen.


An alle anderen, die glauben, dass die Gewährleistung einfach an jeden übergeht, der das Produkt privat kauft: §433, 434, 437 BGB.
 
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TomH22 schrieb:
"Gewerbliches Handeln", "Gewerbe" und "Gewinnerzielungsabsicht" sind sehr unterschiedlich Dinge, die auch nicht unbedingt zusammen auftreten müssen. "Gewerbliches Handeln" ist eine juristische Einordnung einer Handlung, die unabhängig davon gegeben sein kann ob es ein offizielles Gewerbe gibt und ob man eine Gewinnerzielungsabsicht hat, vermutlich willst Du darauf hinaus.
In dem Moment, wo Du Dinge kaufst, nur um sie mit Gewinn wieder zu verkaufen, handelst Du gewerblich, damit wollte ich hinaus. Und Du mußt diesen Gewissheit dann beim Finanzamt als Gewinn versteuern.
 
nutrix schrieb:
In dem Moment, wo Du Dinge kaufst, nur um sie mit Gewinn wieder zu verkaufen, handelst Du gewerblich, damit wollte ich hinaus.
Genau. Dann muss aber diese Absicht aber von vornherein haben.
Meine Frau hat früher gelegentlich Kinderspielzeug beim klassichen eBay versteigert, und 1-2 mal ist es vorgekommen, dass übereifrige Omas den Verkaufspreis über den Neupreis getrieben haben. Das war aber die Ausnahme und in Summe über alle Artikel war aber der Erlös unter der Summe der Kaufpreise.
Daraus kann man kein gewerbliches Handeln ableiten.

Unabhängig davon müssen Gewinne, sofern die jährliche Freigrenze von 600 EUR überschritten wird, versteuert werden, auch wenn sie "ohne Absicht" entstanden sind. Die 600 EUR sind aber kein "Freibetrag", d.h wenn man 601 EUR erzielt hat, muss man 601 EUR versteuern, nicht 1 EUR. Das ist anders als der Freibetrag bei der Kapitalertragssteuer. Die Frage ist nur, in welchem Umfang man die Erlöse mit Verlusten verrechnen kann, das würde ich im Ernstfall einen Steuerberater fragen.

Für bestimme Gegenstände kann es Ausnahmen geben, z.B. sind privat genutzte Immobilien die länger als 10 Jahre in Besitz waren steuerfrei veräußerbar, obwohl die heute in aller Regel sehr viel mehr wert sind als beim Kauf.
 
Bravo, knapp 3 Seiten OT.
..hab schon für weniger Punkte bekommen oO

So wirklich am TEs Thema seid ihr nicht mit der Diskussion über Gewährleistung/Garantie.

Das Thema ist ein völlig anderes...
 
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groover schrieb:
der Hersteller gibt die Garantie auch bei Eigentümerwechsel
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und nur er legt die Bedingungen fest. Daher gilt die Garantie in der Regel nur für den Erstkäufer, es gibt aber ein paar wenige Hersteller die da eine Ausnahme machen. Das kann man in den Garantiebedingungen des jeweiligen Hersteller nachlesen.

Die 24 Monate Gewährleistung vom Händler sind gesetzlich vorgeschrieben (nach 12 Monaten Beweislastumkehr) und betrifft grundsätzlich auch nur den Erstkäufer. Es gibt aber Händler die eine Abtretungserklärung anbieten. Mit diesen Vertrag kann man dann die Gewährleistung an den nächsten Käufer abtreten. Manche Händler machen das auch ohne Abtretungserklärung, das nennt sich dann Kulanz. ;) Bei solch hochpreisigen Geräten würde ich als Käufer immer auf eine Abtretungserklärung bestehen.
 
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@Skudrinka:
Da hast Du völlig recht, ich mag aber auch ungern falsche Aussagen (wie etwa dass private Verkäufe Umsatzsteuerpflichtig sein sollen), da habe ich schon manchmal den Drang das richtig zu stellen. Habe auch schon gelegentlich im solchen Fällen meine eigenen Beiträge an die Moderation gemeldet, mit der Bitte den ganzen off-topic Krempel ins Aquarium zu entsorgen.
 
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Questionmark schrieb:
Ähm, wenn ich als Händler eine Grafikkarte verkaufe steht ja der Name meines Kunden nicht auf der Rechnung, genau so wenig wie bei Feinkost Albrecht beim Kauf eines Joghurts!
Komisch. Bei meinen Käufen steht immer mein Name und die Adresse auf den Rechnungen. Auch bei allen anderen wo ich mal Rechnungen sehe ist dem so. Keine Ahnung warum Ihr da keine Namen auf eine Rechnung schreibt!
 
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Warum auf meiner Rechnung keine Daten sind .. auf der GTC gab es eine Kasse, da bezahlte man und hat einen Kassenbon bekommen, fertig aus.
 
Ein Kassenbon ist nur die Bestätigung das du bezahlt hast, dieser ist aber keine Rechnung. Viele Händler machen das bei Kleinstbeträgen, ab einen höheren Wert stellen die zusätzlich eine Rechnung aus.

Bei so einer teuren Grafikkarte würde ich mich als Gebrauchtkäufer nicht mit einem Kassenbon zufriedengeben. Gerade wenn man nachweisen muss das man der Käufer ist (Garantiefall beim Hersteller) wird einem der Kassenbon nicht weiter helfen. Der Hersteller will ja wissen wer der Erstkäufer ist und das steht nicht auf dem Kassenbon. Es kann passieren das er dann die Garantie ablehnt.

Vermutlich ist das auch der Grund warum bei dir keiner "anbeißt".
 
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Nachdem der Kassenzettel von Nvidia austellt wurde, auf der Nvidia Conference, wird Nvidia diesen auch als Rechnung akzeptieren .... wer diesen hat wird auch die Garantie einlösen können, der Kassenzettel ist nicht an die Eintrittskarte gekoppelt
 
Darauf würde ich mich nicht verlassen. Entweder ist Nvidia super kulant, oder sie verweisen bei einen Garantiefall auf ihre Garantiebedingungen. Da wird man mit einem Kassenbon nicht weit kommen.
 
Du meinst sie verweigern alle NVIDIA Conference Teilnehmern die Garantie weil sie dort keine Rechnung ausstellen können ? Echt wilde Vorstellungen hier
 
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groover schrieb:
Du meinst sie verweigern alle NVIDIA Conference Teilnehmern die Garantie
Nö, sie werden Kulant sein und bei den Teilnehmern von ihren eigenen Garantiebedingungen abweichen.
Da steht ja drin das nur der Erstkäufer Garantieanspruch hat und das kann man mit einem Kassenbon nicht nachweisen.
 
Helge01 schrieb:
Ein Kassenbon ist nur die Bestätigung das du bezahlt hast, dieser ist aber keine Rechnung.
Wenn das auch das Produkt und der Preis aufgelistet ist, ist es eine Barverkaufsrechnung („Bar“ heißt in diesem Fall nicht, das wirklich Bargeld geflossen ist, sondern nur das unmittelbar Ware gegen Geld getauscht wurde).

Selbstverständlich sind solche Kassenbons richtige Rechnungsbelege, wenn sie aber keinen Kundennamen enthalten, kann das steuerliche Nachteile für den Käufer haben. Das Finanzamt verlangt in der Regel bei Beträgen > 100 EUR eine namentlich ausgestellte Rechnung.
 
@TomH22 Ist mir bekannt. Es gibt wie immer Ausnahmen, wenn der Kassenbon z.B. alle Pflichtangaben nach § 14 UStG enthält.

Das Finanzamt verlangt in der Regel bei Beträgen > 100 EUR eine namentlich ausgestellte Rechnung.
So handhaben es auch die meisten Händler, ab 100€ stellen die meist zusätzlich eine Rechnung aus.
Da steht dann der Erstkäufer und vor allem die Seriennummer drauf, damit der Käufer keinen Unfug macht. ;)
 
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groover schrieb:
Du meinst sie verweigern alle NVIDIA Conference Teilnehmern die Garantie weil sie dort keine Rechnung ausstellen können ?
Wie gesagt, der Kassenbon ist eine Rechnung. Keine Rechnung sind hingegen die „Pos Belege“, die die mobilen Zahlungsterminals für die bargeldlose Zahlung ausdrucken, die sind ja oft nicht mal mit der Kasse/Warenwirtschaft verbunden.
 
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Ich könnte mir aber vorstellen das der Kassenbon die meisten Käufer abschreckt. Bei der Summe möchte keiner ein Risiko eingehen.

Hätte @groover eine richtige Rechnung, dann wäre er sie bestimmt schon lange los, vernünftige Preisvorstellung vorausgesetzt.
 
gaym0r schrieb:
An alle anderen, die glauben, dass die Gewährleistung einfach an jeden übergeht, der das Produkt privat kauft: §433, 434, 437 BGB.

Wo genau steht da dass Du es nicht übertragen kannst? Zeig mal bitte den Teil. Dir ist schon klar, dass ich geschrieben habe, dass die Ansprüche abgetreten werden müssen. Und abgesehen davon hast Du auc nichts vorgetragen, was a) die IT_Rechtskanzleiaussage erschüttert oder b) bist Du auch nicht auf das Argument eingegangen, dass es AGB unzulässig ist Abtretungen zu verbieten, es e contrario also zulässig ist. Freue mich auf Deine Argumente.
 
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