Betrugsmasche ?

Helge01 schrieb:
Hätte @groover eine richtige Rechnung, dann wäre er sie bestimmt schon lange los, vernünftige Preisvorstellung vorausgesetzt.
Vielleicht .. es ist etwas Pech das gerade jetzt dei Karte zum UVP lieferbar ist ;) Und noch möchte ich keine 20% Verlust machen .. hab die Karte ordentlich importiert aus San Jose und verzollt - weil Nvidia kein tax reimbursement Beleg ausstellt also auch Sales Tax + EuSt.
 
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@groover Gut dadurch, dass sie importiert hast, hat man keine Ansprüche aus Mangelhaftung gegen einen deutschen Händler wie Galaxus, man ist lediglich auf das Garantieversprechen angewiesen, was aber im Rahmen der Vertragsfreiheit ausgestaltet werden kann, wie man möchte, und da hat Nvidia das wohl ggü Zweiterwerbern ausgeschlossen. Da würde ich bei einer 5090 auch weitersuchen, weil es mir zu heiß wäre, eine Karte ohne echte Ansprüche zu kaufen :-/
 
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@Helge01 : Wenn ein Kunde eine Komponente bei mir kauft und nicht ausdrücklich nach einer personifizierten Rechnung fragt, bekommt er einen Beleg (tatsächlich nicht offiziell eine Rechnung) ohne Namen, dennoch interessiert es mich nicht, wessen Name auf diesem Beleg steht, also ist zumindest meine Einstellung dazu nicht unsinnig, sondern meiner Meinung nach dem Kunden gegenüber fair! Selbst bei einer Rechnung mit Namen würde ich einem Dritten gegenüber die Gewährleistung nicht verweigern, warum auch, ich habe ja ebenso meine Ansprüche gegenüber meinem Distributor, solange ich aus seriösen Quellen kaufe.
 
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@Questionmark Darum ging es nicht.

wenn ich als Händler eine Grafikkarte verkaufe steht ja der Name meines Kunden nicht auf der Rechnung
Das war der Punkt, wenn es sich um eine Rechnung handelt muss unter anderem der Name des Käufers auf der Rechnung stehen (§ 14 UStG).

Pflichtangaben Rechnung:
  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
  • Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
  • Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung
  • Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt
  • Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts
  • Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiung

Ein Kassenbon ist keine Rechnung, außer er beinhaltet alle Pflichtangaben nach § 14 UStG.

Mich wundert es das du den Unterschied Rechnung/Kassenbon und die Pflichtangaben einer Rechnung als Händler? nicht kennst. Deswegen gehe ich davon aus das du keiner bist.
 
Es ging hier allgemein um den Kaufbeleg, ob nun eine offizielle Rechnung mit ausgewiesenem Rechnungsempfänger (eine "Rechnung" darf ich nur mit Namen ausstellen) oder nur um einen "Bon", egal, ich verweigere niemandem die entsprechende Gewährleistung, auch wenn ich es rechtlich könnte, mehr nicht!
 
Das ist ja eine andere Baustelle, als Händler darfst du so großzügig sein wie du es dir finanziell leisten kannst.

Ich würde keine Grafikkarte ohne Rechnung verkaufen, da der Kunde u.U. Probleme bei der Herstellergarantie bekommt. Die meisten Hersteller verlangen eine Rechnung um zu sehen ob es sich um den Erstkäufer handelt.

Auch ist man als Händler angeschmiert wenn der Kunde eine bei Ebay gekaufte baugleiche aber defekte Grafikkarte innerhalb der Widerrufsfrist zurückschickt und sein Geld wieder haben möchte. Auf einer Rechnung steht nämlich auch die Seriennummer des Gerätes.

Darum ging es mir aber auch gar nicht, sondern um deine Aussage das der Name des Kunden nicht auf einer Rechnung stehen muss denn das ist falsch.
 
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Zum Einen vermerken wir natürlich die Seriennummer jedes Artikels auf dem Beleg, auch alle anderen Angaben sind auf unseren Belegen nachzuvollziehen, daher ist ein solches Vorgehen wie beschrieben so bei uns nicht möglich, lediglich den Namen des Kunden tragen wir nur auf Wunsch ein, wenn dieser im Ladenlokal kauft. Was den Begriff "Rechnung" angeht, so habe ich mich diesbezüglich ja schon korrigiert!

Was die Herstellergarantie angeht, so unterstützen wir unsere Kunden sogar dabei, diese nach Ablauf der offiziellen Gewährleistung einzufordern. So sind wir z.B. als MSI Partner sogar in der Lage (im Gegensatz zum Endkunden) auch nach 2 Jahren noch Boards oder Grafikkarten zur Reparatur/Tausch zu MSI zu senden, der Kunde trägt dann bei uns lediglich das Porto!
 
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die Karte ging heute in kürzester Zeit über ebay weg ... kurios ... Kleinanzeigen nur Gangster unterwegs und ebay null Probleme mit meinem Wunschpreis
 
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