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Hi Leute!
Also ich bin noch keine 18 und auf den Böllern steht Abgabe erst ab 18. Darf ich die denn auch mit Genehmigung meiner Eltern unter 18 benutzen?
Böller bzw. Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur von Personen benutzt werden, die 18 Jahre oder älter sind. Sie dürfen ohne eine anders lautende Ausnahmegenehmigung nur Silvester und Neujahr (nach § 23 der 1. SprengV) genutzt werden. Sie dürfen nicht lauter als 120 dBA, gemessen in 8 m Entfernung, sein.
genau auch wenn de noch keine 18 bist darfst du sie trotzdem nicht zünden da musste noch ein bisschen warten ;-)
aber wenn de mit eltern zündest dann ist es erlaubt ;-)
Grüße Jonas