Böller Klasse II

spiderweb

Lieutenant
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Okt. 2009
Beiträge
820
Hi Leute!
Also ich bin noch keine 18 und auf den Böllern steht Abgabe erst ab 18. Darf ich die denn auch mit Genehmigung meiner Eltern unter 18 benutzen?

MfG
 
Nein.
Böller bzw. Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur von Personen benutzt werden, die 18 Jahre oder älter sind. Sie dürfen ohne eine anders lautende Ausnahmegenehmigung nur Silvester und Neujahr (nach § 23 der 1. SprengV) genutzt werden. Sie dürfen nicht lauter als 120 dBA, gemessen in 8 m Entfernung, sein.
Es gibt sowas, das nennt sich Google.




http://de.wikipedia.org/wiki/Böller#Zul.C3.A4ssigkeit
 
und es wird dir zu Sylvester keiner auf finger hauen wenn du sie zündelst.

Aber kaufen sieht schon schwerer aus;) Siehe NIZ Post
 
genau auch wenn de noch keine 18 bist darfst du sie trotzdem nicht zünden da musste noch ein bisschen warten ;-)
aber wenn de mit eltern zündest dann ist es erlaubt ;-)
Grüße Jonas
 
JonasTheMaster schrieb:
aber wenn de mit eltern zündest dann ist es erlaubt ;-)
eben nicht ;)

du darfst auch mit 17 noch nicht wählen - egal ob deine eltern dabei sind oder nicht.

hast du die vorschrift, die niz gepostet hat, eigentlich gelesen oder war das zu schwierig formuliert?
 
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