Bußgeld wegen Falschverhalten verhindern?

Nanotic

Lieutenant
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Sep. 2010
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Hallo liebe Community,

Folgendes Problem:
Bin mitte August mit meinem Auto auf der Autobahn gefahren und kam am Ende eines Staus an. Da ich morgens etwas falsches gegessen habe, hatte ich extreme Bauchschmerzen. Der Stau kam einer Aisfahrt näher und ich stand ca. 5-10m hinter dieser. Da mein Bauch kurz vorm Platzen war und ich Schmerzen hatte ohne Ende, bin ich auf den Seitenstreifen und zur Aisfahrt gefahren. Habe eine Tankstelle aufgesucht usw ...
Bekam dann vor ein zwei Wochen einen Brief mit einer "Anklage", dass mich dabei jemand gesehen hat. Ist eine Privatperson falls das von Belang ist.
Musste dann meine Tat zugeben oder ablehnen. Habe sie ehrlicherweise zugebenen und den Grund von oben angegeben.
Dann kam diese Woche wieder ein Brief mit ablehnung des Grundes und Bußgeld von 100€ was ich nicht einsehe zu bezahlen, da ich ja einen triftigen Grund hatte (meiner Meinung nach).
Ich könnte Einspruch einlegen und es würde zu weiteren schritten führen. Welche wären das?
Lohnt es sich dagegen zu gehen?
Würden weitere Kosten auf mich zukommen, wenn ich dagegen gehe?

Danke im Voraus!
 
Musste dann meine Tat zugeben oder ablehnen. Habe sie ehrlicherweise zugebenen und den Grund von oben angegeben.

Manchmal ist Ehrlichkeit nicht die cleverste Lösung.
Ich hätte es einfach abgestritten, mit der Begründung, dass du dich nicht erinnern kannst. Dann hätten sie erstmal einen Beweis liefern müssen.

Alles andere solltest du mit deinem Anwalt klären, keiner wird dir hier eine fundierte Rechtsberatung bieten können.
Ich würde aber fast wetten, dass es für dich nur teurer werden kann, wenn du nicht bezahlst.
Selbst mit einer Rechtsschutzversicherung kostet der Anwalt schon meistens 150€ SB..
Aber vielleicht hast du ja einen Bekannten, der sich mit sowas auskennt..

Gruß,
lurid
 
Genau - da kann ja sonst jeder irgendwas behaupten. Mein "Vergehen" hätte ich mir zunächst mal belegen lassen.
Ging mir mal ähnlich, es wurde sogar ein Foto aufgenommen. Leider war es ein anderes Fahrzeug, der Zeuge damals war sich aber sowas von sicher.
Ich habe dann davon abgesehen gegen ihn vorzugehen.
 
Na toll. Also lieber die 100€ bezahlen.. Dann will man mal ehrlich sein und dann sowas.
Könnte einen Bekannten fragen, vielleicht weiß er ja mehr dazu.
 
Nanotic schrieb:
Könnte einen Bekannten fragen, vielleicht weiß er ja mehr dazu.

Auf jeden Fall probieren. Also geh mal davon aus, dass es dich mindestens 100€ kostet.
 
Also die Story ist schon arg wuschelig. Du fährst mit Bauchschmerzen, ok. Du fährst auf einen Stau zu, ok. Du fährst mit Schmerzen ohne Ende im Stau mit typischen Stautempo an der Ausfahrt vorbei, häh? ("und ich stand ca. 5-10m hinter dieser") Und dann bist Du rückwärts auf dem Seitenstreifen wieder zurück und hast dann die Ausfahrt genommen? Klingt doch irgendwie ziemlich strange und für rückwärts auf dem Seitenstreifen hättest Du die 100 auch verdient.

Das bei einem Stau kurz vor der Ausfahrt auf einen Rastplatz Leute den Seitenstreifen nutzen ist nichts ungewöhnliches und hätte sicherlich auch nicht zu einer Anzeige geführt.
 
Ich stand vor der Ausfahrt! Sorry für den Verständnisfehler.
Es war eine Privatperson die mich angekreidet hat. Da hatte wohl jemand zu viel Langeweile und ist mit seinem Leben nicht zufrieden.
 
Also vor der Ausfahrt kurz den Standstreifen nehmen sehe ich recht häufig, da war wohl wirklich jemand langweilig.
 
Burner87 schrieb:
Hier wird eigentlich alles gesagt: http://www.presseportal.de/pm/114171/2976477
Btw. Die Wahrheit zu sagen ist so gut wie nie die beste Lösung (würde zumindest ein Anwalt jetzt sagen).

nee, da wird eigentlich gar nichts gesagt, da es in dem angegeben Artikel um eine Übertretung der Höchstgeschwindigkeitgeht und nicht um das befahren des Seitenstreifens.

Der Unterschied ist, dass der Standstreifen für Notfälle vorbehalten ist, Rettungsgasse, Pannenhilfe etc.
 
Na ja, ist nur so das wenn Du vorher kontrollierst ob von hinten ein Fahrzeug kommt und es auch nur wenige Meter zur Ausfahrt sind, dann ist es reine Korinthenka**erei. Klar ists verboten, aber in Staugeplagten Regionen echt Usus.
 
Das Problem ist 1:1 übertragbar. Es geht hier grundsätzlich darum, in welchen Fällen man wie handeln soll/muss.
 
Burner87 schrieb:
Hier wird eigentlich alles gesagt: http://www.presseportal.de/pm/114171/2976477
Btw. Die Wahrheit zu sagen ist so gut wie nie die beste Lösung (würde zumindest ein Anwalt jetzt sagen).
Die Situation des TE ist mit dieser dort angeführten Situation vergleichbar:
Bekommen Autofahrer auf der Autobahn plötzlich Durchfall, sollten sie zügig die nächste Ausfahrt oder den nächsten Rastplatz ansteuern. Auf dieser Strecke dürfen sie das Tempolimit dennoch nicht so stark überschreiten, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet wird. Wenn die Autobahn einen Seitenstreifen besitzt, müssen Autofahrer zudem dort anhalten, um ihre Notdurft direkt hinter ihrem Fahrzeug zu verrichten.
Der TE hätte also mit dem Auto auf den Seitenstreifen fahren können, jedoch statt über diesen weiter zur Ausfahrt zu fahren dort anhalten, aussteigen und die erforderlichen Aktionen durchführen können.
 
missbrauch des Seitenstreifens kostet eben 100€...also passt doch alles.
das nächste mal 2x überlegen...

ja, den Seitenstreifen nutzen viele, hier und da hab ich den auch schon (miss)braucht, wenn man erwischt wird, ists halt blöd. vor allem wenn man direkt einknickt. Deine Story Interessiert da gelinde gesagt niemanden.
 
Solltest Du Dich entscheiden Deinen Fehler weiter nicht anzuerkennen, möchte ich mal ein Bild malen, was auch noch passieren kann!
Man könnte Dir nämlich auch das führen eines PKWs bei Fahruntüchtigkeit ankreiden!
Wenn man merkt, dass man gesundheitliche Probleme hat oder bekommt, ist man verpflichtet sofort anzuhalten! Das hast Du nicht gemacht und daraus könnten noch ganz andere Konsequenzen folgern - in einem anderen Fall wurde der Führerschein entzogen und der Fahrzeuglenker in den "Idiotentest" geschickt!

Mit anderen Worten, Glück gehabt und schnell bezahlen!

Ach ja, hier ein nettes Urteil:
Ein allzu heftiges menschliches Bedürfnis rechtfertigt noch keine Tempoüberschreitung. Notfalls muß der Autofahrer seine Notdurft am Straßenrand verrichten. Nach einem vorinstanzlichen Urteil hätte der Beschuldigte sogar in die Hose machen müssen, wenn sich keine Gelegenheit zum Anhalten geboten hätte.
OLG Zweibrücken 1996-09-161 Ss 291/96
kann man bei Dir gut anwenden - geht zwar nicht um Geschwindigkeitsüberschreitung, aber um einen ebenfalls sicherheitsrelevanten Eingriff in den Straßenverkehr!
 
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