@Leon
jo, bin gewaltig ins Fettnäppfchen getreten... *zugebenmuss*
Mein Wissensstand war folgender
http://www.bundespruefstelle.de/Texte/m3_Ac_txt.htm
mit der Annahme, dass eine Kopie des Personalausweises auch bei "eigenhändigem" Postversand nicht als ausreichender Schutzmechanismus gelten würde.
Stand vor ner Weile auch auf okaysoft.de denk ich, dass das nicht sicher sei wie's wird... (hab schon länger kein Spiel mehr gekauft und erst recht kein indiziertes; wenn dann vor der Indizierung *s*... auch weil ich viel weniger am PC sitz als früher...)
In dem Punkt hätte der Herr Nuhr bei mir Recht gehabt.
Hm, du bemängelst hier fehlende fundierte Argumente. Und was bringst du ausser "Geschmacklosigkeit?". Ob was geschmacklos ist oder nicht ist auch nur ein sehr subjektiver Eindruck. Die Indizierung soll doch dem Schutz der Jugend dienen... aber vor was dann? Vor Geschmacklosigkeit? Was passiert wenn ein Jugendlicher ein geschmackloses Spiel spielt? Findet er dann den Irak-Krieg auf einmal auch toll? Deswegen wohl eher nicht...
"Das ist Software für Erwachsene...ende!"
Und das definierst du? Und ab 18 ist dann also "erwachsen" im Falle von C&C?
Es gibt sicher Spiele die findest du nicht geschmacklos aber die BPJM... da sagst du ja dann wohl auch "hätt ja nicht sein müssen die Indizierung"...
Is auch net schlecht dass du den Flugschein machst und dich um andere Sachen kümmerst als um Spiele, aber musst du deswegen so tun als würdest du einer der letzten sein, der noch was anderes macht ausser am Compi zu sitzen?
Und wenn sich jemand gegen ne Indizierung ausspricht, heisst das sofort, man hat ja sonst nix besseres zu tun? (nur weil es sonst keiner so betont wie du dass er ein erfülltes Leben hat) Warum schreibst du hier denn auch soviel?
Jo, und is scheisse dass die ganze Gesellschaft verblödet... das Gefühl hatte Sokrates auch schon...
Gute Nacht,
S. =;-]