Congstar Erfahrungen WhatsApp und IM

boarder-winterman schrieb:
Es ist rechtlich möglich nachzufordern. Wenn ihnen die Whatssappnutzung auffällt, kann es schnell ins Geld gehen.
nein ist es nicht, es muss zumindest in deutschalnd ein direkt dadurch entstandener schaden nachgewisen werden und das wird für die provider schon nicht einfach da sie schon allein bei der menge der nachrichten stolpern würden, da solche daten nicht aufgehoben werden dürfen.

Das mit den nachforderungen ist reine panikmache
 
Jein, bei WhatsApp glaub ich nicht an Nachforderung aber bei Vodafone bezüglich Nutzung von Smartphone Tarifen mittels Laptop und P2P kann es dir passieren... ein Bekannter musste vor ca 4Monaten Geld nachzahlen!
Es handelte sich dabei um eine 1GB flat, ich hatte mich auch mit verschiedenen Vodafone Mitarbeitern unterhalten, einige meinten auch JA es kann zu Nachforderungen kommen ... bei Fyve wo es erlaubt ist, glaub ich weniger daran :)
Bei Congstar hoffe ich mal auf das Beste!

@Kandira
mir gehts nur darum das wir Congstar Erfahrungen austauschen und nicht alles in Richtung Vodafone schieben, das mit einem eigenen Erfahrungsthread für Vodafone ist eine Gute Idee so behalten wir die Übersicht, vorallem für andere :)
 
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Wieso Schaden?
Die rechnen dann einfach nach MB ab, da Whatsapp nicht in der Flat enthalten ist.
Das ist auch rechtlich vollkommen in Ordnung.
 
boarder-winterman schrieb:
Die rechnen dann einfach nach MB ab, da Whatsapp nicht in der Flat enthalten ist.

Und schreiben Sie ja auch in den AGB des Vertrages: Da die "Nutzung nicht Gegenstand des Vertrages" ist, wird das Volumen auch nicht durch die Traffic-Flatrate abgedeckt. Somit können Congstar, Vodafone und Co. jeden MB Traffic davon über die normalen Gebühren eines MB ohne Trafficflatrate nachberechnen und das wird sehr sehr teuer.
Mit Verboten hat dieser Passus nichts zu tun, nur dass dies nicht in der Flatrate enthalten ist und somit extra berechnet werden darf, wenn es auffällt.

Jesterfox schrieb:
Aber evtl. ist es so das IM erlaubt ist und VoIP nicht und deren Erleuterung von IM falsch in der Hinsicht das sie Telefonieren über Skype einschließt.
Instant Messenger wie Whatsapp sind kein P2P ;) P2P wäre z.B. BitTorrent über das Smartphone, was man verhindern möchte. Aber Skype-Telefonie fällt unter VoiP und ist bei Fyve verboten.
 
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Kennt wer einen anderen Anbieter, bei dem sowohl Whatsapp und Skype erlaubt sind (und welcher das D1-Netz benutzt)??
 
Jupp. Telekom. Mit entsprechendem Tarif ist das kein Problem.
Über Händlerabschluss gar nicht mal so unattraktiv.
 
Vertragsabschluss über einen Händler aus dem Telefon Treff Forum.
Da gibt es teilweise echt nette Auszahlungen.
 
boarder-winterman schrieb:
Wieso Schaden?
Die rechnen dann einfach nach MB ab, da Whatsapp nicht in der Flat enthalten ist.
Das ist auch rechtlich vollkommen in Ordnung.

Das EU Gericht hat vor einem Monat entschieden, dass das Internet nicht eingeschränkt werden darf. Die dürfen nur drosseln und sonst gar nichts. Google ruhig mal.

Nehmen wir an, das Congstar dir für die IM Nutzung das Internet neben deiner Internetflatrate noch einmal berechnet.
a) Wie sinnvoll hört sich das für dich an?
b) wäre das legal nach EU Recht?
c) wieso blockt die Telekom nicht die Ports?
d) glaubst du echt, die würden sich das trauen?

Nehmen wir mal an, jemand bekommt wegen der Whatsapp Nutzung eine extra Rechnung. Was wären die Folgen daraus?
Da ist nichts passiert und da wird nichts passieren.
 
Die Antwort von Fyve ist auch mal richtig klasse... ich muss glaub ich nochmal nachhaken ob das wirklich deren Ernst ist...

Die Nutzung von Instant Messengern ist möglich, jedoch im Rahmen der
Voice over IP- sowie peer-to-peer-Bestimmungen untersagt.


PS: verlagern wir das mal in den anderen Thread
 
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Nein, es hat sich noch immer nichts geändert. Und was ein Support-Mitarbeiter sagt ist irrelevant, in den AGB steht es schwarz und weiß.
 
Ich bin mir nicht ganz sicher: Aber waren diese Anmerkungen nicht nur(!) auf der Preisliste? Vielleicht haben Sie es inzwischen in die AGB übernommen. Weiß nicht.
 
Hab mir vor ein Paar Wochen auch Congstar Prepaid mit der Surfflat 500 zugelegt, ich schreibe nicht viele Whatsapp aber bisher hat es ohne probleme geklappt und meine Prepaidkonto wurde auch nicht belastet.
 
boarder-winterman schrieb:
Wieso Schaden?
Die rechnen dann einfach nach MB ab, da Whatsapp nicht in der Flat enthalten ist.
So seh ich das halt auch^^ Ich nutze zurzeit keine Surf Flat Option bei Congstar (bin schon nen Jahr Kunde bei denen) und zahle deswegen ein paar Cent am Tag für Whatsapp (hab mal den Kontostand für ein paar Tage im Blick gehabt). Also so teuer kann dann eine Nachzahlung nicht sein.
 
Instant Messaging ist NICHT von Congstar verboten und ausdrücklich erlaubt!

BearbeiterTobias: Hallo Stefan, herzlich willkommen bei congstar! Mein Name ist Tobias, gern unterstütze ich Sie bei Ihrer Bestellung. Wie kann ich Ihnen helfen?

KundeStefan: Hallo Tobias, ich hätte da nur 2 simple fragen bevor ich mich für den full-flat tarif entscheide

KundeStefan: Ist das Instant Messaging wirklich verboten? z.B Whatsapp?

KundeStefan: ich zitiere mal eine fussnote: VoIP, BlackBerry-Nutzung, Peer-to-Peer, Instant Messaging sind nicht Gegenstand des Vertrages.

BearbeiterTobias: Schön, dass Sie sich für unsere Produkte interessieren.

BearbeiterTobias: Instant Messaging wie z.B Whatsapp ist erlaubt.

KundeStefan: das ist super... darf man dann fragen wieso so eine passage in der fussnote vorhanden ist?

BearbeiterTobias: Eventuelle Gebühren von Instant messaging diensten werden nicht von Congstar übernommen bzw über Congstar bezahlt.

BearbeiterTobias: Ist einfach zum Schutz.
 
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Das gleiche wurde doch schon geschrieben! Whatsapp und Co sind nicht verboten, aber werden nicht von der Datenflat abgedeckt. Damit kann Congstar, wenn sie wollen, den Whatsapp-Traffic mit den üblichen Datenpreisen abrechnen: mehrere Euro für ein einzelnes MB.
 
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