nein ist es nicht, es muss zumindest in deutschalnd ein direkt dadurch entstandener schaden nachgewisen werden und das wird für die provider schon nicht einfach da sie schon allein bei der menge der nachrichten stolpern würden, da solche daten nicht aufgehoben werden dürfen.boarder-winterman schrieb:Es ist rechtlich möglich nachzufordern. Wenn ihnen die Whatssappnutzung auffällt, kann es schnell ins Geld gehen.
Das mit den nachforderungen ist reine panikmache