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Völliger Quatsch. Da die Beschädigung absichtlich erfolgte, zahlt das keine Haftpflichtversicherung. Die tritt bekanntlich nur bei fahrlässiger Beschädigung ein, bei grober Fahrlässigkeit wird´s schon schwierig, und bei Vorsatz ist´s Essig mit dem Schadensersatz.
Also, das der Haftpflichtversicherung unterjubeln zu wollen ist ebenso wie die anderen zweifelhaften Tips durchaus eine Anleitung zum Versicherungsbetrug.
@ Phili: Schön, dass Du das Geld bekommen hast. Mit der Freundschaft wird sich das wahrscheinlich eh erledigt haben, aber wenigstens kommst Du so finanziell halbwegs sauber aus der Geschichte raus.