degito? Was geht ab bei den Preisen?!

Cupra666 schrieb:
Wie sieht das eigentlich rechtlich aus? [...]wann der Vertrag zustande kommt[...]
Selbst wenn der Vertrag zustandekommt, ist er immernoch leicht aufgrund eines Irrtums anfechtbar. So macht es beispielsweise Alternate. Die schicken dann per Mail die Formulierung "der Vertrag werde aufgrund des Paragraphs soundso angefechtet".
 
degito schrieb:
Sehr geehrte Kundin, Sehr geehrter Kunde,



Sie haben bei uns gestern Abend bei uns im Online-Shop degito eine Bestellung aufgegeben.

Wahrscheinlich ist es Ihnen auch aufgefallen, dass die Preise deutlich unter dem niedrigsten Marktniveau lagen.

Dies ist leider begründet in einem Fehler bei der Preiskalkulation in unserem Shop, die mit der Mehrwertsteuerberechnung zusammen hängt.

Für diesen Fehler möchten wir uns ausdrücklich entschuldigen.

Sie werden sicher verstehen, dass wir aufgrund dieses Fehlers keinen Vertrag mit Ihnen schließen können und wollen.



Wenn Sie per Paypal bezahlt haben, werden wir Ihnen heute noch den Gesamtbetrag auf Ihr Paypal-Konto zurück erstatten.

Haben Sie per Sofortüberweisung gezahlt, benötigen wir für die Rückerstattung bitte Ihre Bankverbindung, da Ihre Bankdaten uns aus Datenschutzgründen von Sofortüberweisung.de nicht mitgeteilt werden.

Wenn Sie Vorkasse gewählt haben und bereits an uns überwiesen haben, benötigen wir ebenfalls Ihre Bankverbindung für die Rückzahlung. Falls Sie noch nicht überwiesen haben, tun Sie das dann bitte jetzt nicht noch.

Nachnahmesendungen werden wir logischerweise nicht versenden.

Wir bedauern diesen Fehler sehr und hoffen, dass Sie Verständnis dafür haben, dass da wo Menschen arbeiten leider auch mal Fehler passieren.


Vielen Dank und viele Grüße


Absolut verständlich :)
Ich hätte aber noch ein neues Angebot hinzugefügt, anstatt nur zu Stornieren.
 
Najut, wenn eigentlich der Käufer das Angebot macht...
BWL ist schon ne Weile her :o

Also bei mindfactory steht in der automatischen Bestätigung ganz klar "Diese Empfangsbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist."
Ok, klarer Fall.


Bei degito steht sowas aber nicht.

Betreff: ihre Bestellung bei degito

Text:
"die nachfolgend aufgeführten Artikel haben Sie bei uns im degito Online-Shop bestellt
.
.
.
Vielen Dank für Ihre Bestellung.


Wir würden uns sehr freuen, wenn wir Sie demnächst erneut als Kunden in unserem Shop begrüßen dürfen. Nachfolgend finden Sie noch die Widerrufsbelehrung.
"

Ich finde das klingt doch sehr nach angenommen.
 
Durch eine automatische Betätigung wird der Vertrag nicht geschlossen. Es muss zuerst "händisch" kontrolliert werden.
 
Degito kann immer noch auf ein Erklärungsirrtum nach § 119 BGB zurückgreifen und die zuvor getätigte Willenserklärung (§ 130 BGB) zum Verkauf des Artikels widerrufen. Und das es sich bei den Preisen um ein Irrtum handelt, steht kompletter außer Frage, wenn jeder Artikel 20% günstiger als irgendwo anders verkauft wird.



@Himbeerdone: Der Vertrag kann auch durch eine autom. Bestellbestätigung rechtskräftig geschlossen werden, relevant sind dafür die Gesetze des digitalen Geschäftsverkehrs. Es kommt dabei auf den genauen Wortlaut in der Bestätigung an. Eine Bestätigung mit z.B. "ihr Artikel wird in kürze der Versandabteilung vergeben" ist ein rechtskräftig abgeschlossener Vertrag, dagegen eine Bestätigung nach dem Muster "ihre Bestellung wurde empfangen" noch nicht. Da hiermit nur der Onlineshop bestätigt, dass die Willenserklärung des Käufers beim Verkäufer eingegangen ist, der Verkäufer muss diese aber noch annehmen. Ein Online-Verkauf ist rechtlich erstmal ein "invitatio ad offerendum" der Shopbetreiber bietet dem Käufer unverbindlich den Artikel an (macht ein Angebot). Durch eine spätere Bestätigung des Vertragsabschlusses oder Versand des Artikels wird der Vertrag erst geschlossen, hier kommt es also u.U. auf den Wortlaut der Bestellbestätigung an.
Aber das spielt hier in dem Fall keine Rolle, da auch ein rechtskräftiger Vertrag nach § 119 BGB wieder auf Grund des Erklärungsirrtums widerrufen werden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also war alles für die Katz sozusagen?! :)
 
Habt ihr schon eine E-Mail erhalten, worüber ihr über die Stornierung informiert werdet bzw. bei PayPal euer Geld zurückerhalten?
Ich habe noch keine Mail erhalten, aber der Bestellstatus wurde auf storniert aktualisiert: storno.png
Geld habe ich auf PayPal auch noch nicht zurückerstattet bekommen.
 
Denke ich auch,
aber in der Widerrufsbelehrung, welche unter der Bestellbestätigung angefügt wurde, steht doch: "Vertragserklärung.....Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform"

also muss doch ein Vertrag zustande gekommen sein oder nicht ? Wie soll ich ihn sonst widerrufen ;)

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform

Edit:
@Akibo: Ja von Degito und Paypal das das geld wieder zurücküberwiesen wurde
 
Normalerweise geht dieser Satz mit "..., frühestens jedoch mit Erhalt der Ware.", oder ähnlich,weiter.
Aber wie auch immer: Nein, kein Vertrag. Du widerrufst ja deine Vertragserklärung und keinen Vertrag.
 
ERiiCH schrieb:
also muss doch ein Vertrag zustande gekommen sein oder nicht ? Wie soll ich ihn sonst widerrufen ;)

Wurde doch schon gesagt, selbst wenn, dann können sie sich auf einen Irrtum berufen.
 
florian. schrieb:
Wurde doch schon gesagt, selbst wenn, dann können sie sich auf einen Irrtum berufen.
:watt: Das streit ich doch garnicht ab,

@DunklerRabe: Danke für die Antwort, und ja der Satz geht so weiter.
 
ERiiCH schrieb:
Denke ich auch,
aber in der Widerrufsbelehrung, welche unter der Bestellbestätigung angefügt wurde, steht doch: "Vertragserklärung.....Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform"

Die Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt der Ware und nicht mit der Belehrung, aber das ist eine andere Sache. Trotzdem muss kein Vertrag zustande gekommen sein, die Widerrufsregelung muss dem Kunden VOR Vertragsbeginn mitgeteilt werden, eben damit dieser über seine rechtlichen Schritte informiert ist. Die Widerrufsbelehrung impliziert nicht das zustandekommen eines Vertrages. Es ist, wie ich es oben geschildert habe: Du unterbreitest degito das Angebot einen Artikel zu den Konditionen zu kaufen (invitatio ad offerendum) und degito muss dich bevor du dieses Angebot unterbreitest auch über deine Rechte des Widerrufs belehren, so will es das Gesetz.
So wie du beim Unterschreiben eines Vertrages auch diesen durchlesen kannst bzw. sollst bevor du deine Unterschrift darunter setzt, so ist das auch mit der Widerrufsbelehrung gedacht. Aber das in diesem Fall bei einem Kauf in einem Onlineshop erstmal nur du deinen Willen bekündest eine Ware zu kaufen (Willenserklärung des Käufers), der Verkäufer muss seine Willenserklärung aber auch abgeben, damit der Vertrag rechtskräftig ist (2 sich deckende Willenserklärungen). Und das passiert eben erst mit einer expliziten Bestätigung per Mail oder wenn der Bestätigungstext doof geschrieben wurde, aber das habe ich ja bereits beschrieben.
Und nur wenn es die beiden sich deckenden Willenserklärungen gibt, entsteht ein Vertrag.
 
@ice-breaker: dankend kappiert


btw
Zitat von degito
Sehr geehrte Kundin, Sehr geehrter Kunde,



Sie haben bei uns gestern Abend bei uns im Online-Shop degito eine Bestellung aufgegeben.

Vielleicht klappt es ja beim nächsten mal ;)
 
Die werden alle so abfertigen und mit dem "Image" Schaden leben. Vll wirds viele garnet jucken. Mich schon.
HW-Versand hat die 800 Euro gemacht mit mir, die nicht. Fertig.
Account lass ich löschen ;)
 
Das entbehrt irgendwie jeglicher Logik was du da sagst. Die hätten mit dir Umsatz gemacht, aber keinen Gewinn und ggf. sogar Verlust. Das ist eine gewinnorientierte Firma, die auf ihre Zahlen achten und wirtschaftlich arbeiten muss und nicht die Wohlfahrt.
 
Das hast du vll falsch verstanden bzw. ich hab es falsch artikuliert.
Mir ist schon klar, dass sie solche Spannen nicht drauf haben können und dann wahrsch. nen Verlust noch einfahren.
Und das Umsatz nicht gleich Gewinn ist ist auch klar.

Aber es bleibt ja trotzdem der "Frust" des kunden im Raum stehen, und wie will man das aufwiegen?

Man hätte es "fressen" können (= Verlustgeschäft) oder aber einfach zu einem guten Preis "neu anbieten" können alljenen, die bestellt haben und dann mit nem "blauen Auge" davonkommen oder eben so wie es passierte.

Ich sag ja nix dass sie was dafür können. Fehler passieren nunmal und sie haben sich ja entschuldigt, aber manche werden deshalb vll sagen: "dort kauf ich nix mehr" und ein Kunde der geht nimmt manchmal vll sogar mehrere potentielle Kunden weg (Mundpropaganda).

Nur durch gute Erfahrungen von HW-Versand hab ich dort eingekauft. Mir hätte der Shop sonst garnix gesagt :)
 
anima322 schrieb:
Aber es bleibt ja trotzdem der "Frust" des kunden im Raum stehen, und wie will man das aufwiegen?

Joa, das seh ich etwas anders, weil den Kunden ja von Anfang an hätte klar sein müssen, dass es sich hier um einen Fehler handelt. Frust sollte da eigentlich garnicht aufkommen.
 
Hm das stimmt eigentlich auch denn das dachte ich mir ja wohl auch.
Es war ja von Anfang an klar, dass diese Preise fern der Realität sein MUSSTEN!

Somit kann man ihnen auch nicht unterstellen sie hätten wen gelockt oder nur um platz 1 in geizhals zu sein oder so.

Daher ist das was du sagst wirklich schlüssig und ich stimme dir voll und ganz zu! :) Danke!
 
Das muss dann wohl jeder abwägen, ob er seinen (Neu-)Kunden schreibt, er "kann und will nicht",
oder, ob er die Kundenzufriedenheit mitnimmt, eventuellen Verlust in Kauf nimmt und dafür neue Kunden hat,
oder als Mittelweg zumindest ein wohlwollendes neues Angebot anfügt.

Letzteres hätte ich gemacht, zumindest erwartet.

degito hat sich für den reinen Gewinn entschieden. Und ich mich daraufhin dafür, woanders zu bestellen.
 
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