Dienstwagenprivileg

Ja ernsthaft wenn es danach geht was ich abschreiben kann dann kann ich auch gleich sagen das Gehalt das ich meinen Arbeitnehmern zahle ist steuerlich mitfinanziert.

Erkekjetter schrieb:
die so einfach und dadurch so gern privat genutzt werden.
Handys, Laptops ,Tablets, Arbeitskleidung je nach betrieb alle Hand von Maschinen.
 
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Erkekjetter schrieb:
Ernsthaft? Nach 104 Seiten wird gefragt, um welches Privileg es hierbei auf AG Seite geht? Oo Nenn mir eine andere derart steuerlich mitfinanzierte AN Bindungsmaßnahme...

Lohn

Ich glaub du verstehst nicht, dass die private Nutzung vom Dienstwagen kein Geschenk vom Arbeitgeber ist, sondern dass der Arbeitnehmer für dieses Recht mit seiner Arbeitsleistung für die Firma bezahlen muss.

Die private Nutzung vom Firmenwagen ist also nichts anderes, als Lohn in Form von Nutzungsrecht für seine Arbeit.
 
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Erkekjetter schrieb:
Wieviele Firmenwagen gäbe es wohl, wenn die private Nutzung nicht derart gefördert wäre? Also ich kenne keine anderen Betriebsmittel, die so einfach und dadurch so gern privat genutzt werden.

Die Diskussion gab es doch schon - der Aufschrei kam dann direkt bspw. bei den Pflegekräften. Der Arbeitgeberverband der Pflegekräfte hat direkt mitgeteilt, dass von einer Verschlechterung der Dienstwagenregelung knapp 400.000 Pflegekräfte betroffen wären. (Quelle)

Da, bei Dienstwagen denkt man direkt an den Manager im dicken Benz - in der Realität sind es doch die Pflegekräfte, Handwerker & Co. die die breite Masse stellen.

Und ja - du kannst es natürlich komplett abschaffen, mit dem Ergebnis, dass dann Privat ebenfalls als Ersatz wieder ein eigenes KfZ angeschafft wird. Somit noch mehr Fahrzeuge die Parkraum brauchen. Aber somit unterstützt du auch den Verkauf von Autos ...
 
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Seit wann ist Lohn ein Betriebsmittel? ....

BOBderBAGGER schrieb:
Handys, Laptops ,Tablets, Arbeitskleidung
Ich kenne sprichwörtlich keinen Arbeitgeber, der die private Nutzung von derartigen Geräten so zu lässt, dass sie wie ein privates Gerät genutzt werden. In aller Regel gibt es in der privaten Nutzung massive Einschränkungen. fängt beim Handy damit an, dass zwingend eine strikte Trennung zwischen Privat und Geschäftlich vorliegen muss (Ergibt sich unter anderem aus der DSGVO), was die Nuztung von diversen Programmen verhindert. Das man Firmenlaptops und Handys wie ein privates GErät nutzt, man also darauf zockt, Banking/Depot betreibt, dort alles tut, was man privat auch macht. würde ich wirklich gern mal sehen. Aus sicherheitsaspekten sind ja meisten schon Installationen eingeschränkt und Inhaltsfilter vorhanden. Wenn nicht sogar, wie meist üblich, per Arbeitsvertrag das private Surfen im Netz über die Arbeitsgeräte iuntersagt ist. Das ist nicht im geringsten mit der privaten Nutzung des Firmenwagens vergleichbar. Das ist ist einfahc an den Haaren herbeigezogen. Das man MAL auf dem Arbeitslaptop surft oder mal nebenher was shopt, ist doch keine Nutzung wie privat....

Und Abreitskleidung. NAtürlich. Wer kennt sie nicht, die An, die privat in der vom AG gestellt Arbeitskleidung am Wochenende rumlaufen.... -.-
 
Erkekjetter schrieb:
Ich kenne sprichwörtlich keinen Arbeitnehmer, der die private Nutzung von derartigen Geräten so zu lässt,
Jetzt kennst du zumindest einen, mich.

Auch beim Firmenwagen gibt es Modelle von bis

Erkekjetter schrieb:
Wer kennt sie nicht, die An, die privat in der vom AG gestellt Arbeitskleidung am Wochenende rumlaufen.... -.-
Siehst du hier auf dem Land überall.
 
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BOBderBAGGER schrieb:
Jetzt kennst du zumindest einen, mich.
Das da ein Tippfehler vorliegt, und es Arbeitgeber heißen muss, ist dem Satz eigentlich deutlich zu entnehmen. Solltest du einer sein, dann sicher nicht in relevanter Größe und, sollten deine AN entsprechend keine strikte Trennung auf ihren Geräten haben, definitiv einer, der offen gegen die DSGVO verstößt. Was jetzt nicht wirklich was neues wäre...
BOBderBAGGER schrieb:
Siehst du hier auf dem Land überall.
Ich wohne auf dem Land. Ich habe noch nie einen der Handwerker im Firmenblaumann privat irgendwo unterwegs gesehen. AUßER vll mal direkt unter der Woche in der Mittagspause oder direkt nach Feierabend. Auch hier: Daraus eine private Nutzung zu strikten, wie es beim Dienstwagen der Fall wäre, ist hanebüchen.

PS: Und ich rede auch nicht vom Firmenmerchendise, was manche AGs hin und wieder an ihre Mitarbeiter verteilen. Das ist KEINE Arbeitskleidung!
 
Erkekjetter schrieb:
Nenn mir eine andere derart steuerlich mitfinanzierte AN Bindungsmaßnahme...

Du hast nach einer Bindungsmaßnahme gefragt.
Die größte Bindungsmaßnahme ist nun mal der Lohn 😉

Aus steuerlicher Sicht vom Arbeitgeber ist es vollkommen egal, ob er dem Arbeitnehmer 200,- € mehr Lohn bezahlt, oder ob er ihm das Firmenauto privat im Wert von 200,- € pro Monat mitbenutzen lässt.

Beides ist eine Betriebsausgabe, die nicht zu besteuern ist.
 
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Erkekjetter schrieb:
Das da ein Tippfehler vorliegt, und es Arbeitgeber heißen muss
Ja habe ich so verstanden. Kennst du jetzt auch einen.
Wurde bei mir früher als AN so gehandhabt und als AG handhabe ich das genauso.
 
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Erkekjetter schrieb:
Also tu jetzt bitte nicht so, als wäre es dir mit dem Vorwurf der Neiddebatte um nichts anderes gegangen, als die Diskussion von deiner Seite aus im Keim zu ersticken und den Status Quo zu zementieren.
Du wirfst mir Unterstellungen vor und unter argumentierst selbst mit Unterstellungen? Interessant.
Erkekjetter schrieb:
Nur weil Firmenwagen sinnvoll und/oder absolut notwendig sind, müssen sie noch lange nicht gefördert werden, insbesondere auf AG und AN Seite. Es ist nicht anderes, als ein Betriebsmittel wie jedes andere auch.
Büroausstattung, Maschinen, Hardware, Software usw. dürfen nicht von der Steuer abgesetzt werden?
War mir neu. Im Übrigen darf ich Arbeitsmittel, welche ich privat kaufe, ebenfalls von der Steuer absetzen, oder mir den Betrag steuerfrei vom AG erstatten lassen (wenn er es zulässt), der es dann wiederum bei der Steuer geltend macht.

BOBderBAGGER schrieb:
Jetzt kennst du zumindest einen, mich.
Zwei! Ich habe auf meinem Betriebsnotebook Adminrechte, ich könnte und dürfte das iPhone privat nutzen, ohne Einschränkung. Es liegt an mir.
BOBderBAGGER schrieb:
Auch beim Firmenwagen gibt es Modelle von bis
Richtig, versteht er aber nicht, auch nicht, dass es oft nicht mit 1 % des BLP getan ist, oder es Grenzen und Lenkungsmittel gibt.
BOBderBAGGER schrieb:
Siehst du hier auf dem Land überall.
Das stimmt, auch wenn ich selbst keine spezielle Arbeitskleidung benötige. Ich kaufe meine T-Shirts und Hosen privat, in normalen Läden wie C&A oder Mister & Lady und reiche den Kassenzettel, die Rechnung bei der Steuer ein. Jeans und T-Shirts gelten in meinem Beruf als berufstypische Arbeitskleidung, die kann ich auch privat tragen. Das kann jeder machen und es liegt an jedem selbst, ob er etwas verschenkt oder nicht. Daraus eine strukturelle Unfairness zu machen, ist schon weit hergeholt. Jeder kann eine Steuerklärung machen, jeder hat freie Berufs und Arbeitgeberwahl.
Es liegt an jedem selbst, welchen Bildungsweg er einschlägt, für welchen Beruf und Arbeitgeber man sich entscheidet. Die einen überlassen ein Kfz, andere bezuschussen eine Wohnung, andere geben Mobilitätszulagen, über deren Nutzung man frei entscheiden kann -> Autofinanzierung, Leasingrate, Fahrrad, Bahnkarte oder Sparen. Wieder andere geben nichts oder bieten gänzlich andere Vorteile.

Erkekjetter schrieb:
Das ist nicht im geringsten mit der privaten Nutzung des Firmenwagens vergleichbar. Das ist ist einfahc an den Haaren herbeigezogen.
Dann fahr mal mit einem Firmenwagen auf eine Rennstrecke, ganz egal welche. Lass dir eine AHK anbauen, das Auto tiefer legen, andere Felgen, Softwareoptimierung. Ja selbst eine Fahrt ins Ausland. An den Haaren herbeigezogen ist, dass man einen Firmenwagen 100 %ig wie einen Privat-PKW nutzen darf.
Bestimmte Nutzungsszenarien und Fahrten in bestimmte Länder sind einfach untersagt. Du bist nicht frei in der Wahl der Marke, Farbe, es gibt Einschränkungen hinsichtlich Motorisierung, Preis, Austattungslinien. Aber wie immer, auch das ist von AG zu AG verschieden und nicht pauschal.
 
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Dragonball schrieb:
Ich glaub du verstehst nicht, dass die private Nutzung vom Dienstwagen kein Geschenk vom Arbeitgeber ist, sondern dass der Arbeitnehmer für dieses Recht mit seiner Arbeitsleistung für die Firma bezahlen muss.
Arbeitsentgelt ist ja auch kein Geschenk vom AG, sondern dafür muss man eine Gegenleistung (Arbeitsleistung) erbringen, also dafür "bezahlen".

Für den Lohn bezahlt man Lohnsteuer und Sozialabgaben.
Für den Dienstwagen wird ein geldwerter Vorteil abhängig vom Neuwert des Fahrzeugs angenommen, auf den man dann Lohnsteuer und Sozialabgaben zahlt.

Kern der Debatte ist nun, dass diese "Vereinfachung" (so hat es Christian Lindner bezeichnet) ungerecht ist und falsche Anreize setzt.

Dragonball schrieb:
Aus steuerlicher Sicht vom Arbeitgeber ist es vollkommen egal, ob er dem Arbeitnehmer 200,- € mehr Lohn bezahlt, oder ob er ihm das Firmenauto privat im Wert von 200,- € pro Monat fahren lässt.
Der Punkt ist, dass der AN dabei Steuern gegenüber "Dienstwagen derselben Klasse privat anschaffen und unterhalten" spart, wenn er statt des Dienstwagens die 200€ als zusätzlichen Bruttolohn bekäme.

Der geldwerte Vorteil für den AN liegt also deutlich höher als die Besteuerungsregel.
Dass das so ist, ist wohl kaum von der Hand zu weisen, sonst wäre diese "Vereinfachung" wohl nicht so beliebt.

Grundsätzlich ist es meiner Meinung nach schon sinnvoll, dass es Anreize dafür gibt, in Summe weniger Autos anzuschaffen und die vorhandenen, notwendigen(!) KFZ besser auszulasten. Wir werden uns sicherlich alle einig sein, dass die Pflegedienstmitarbeitenden ihren Dienstkleinwagen auch gerne zu guten Konditionen privat nutzen dürfen. Wenn das die Anschaffung eines weiteren privaten KFZ überflüssig macht, dann haben alle etwas davon.
Dass sich ein Arbeitnehmer zusätzlich zur Gehaltserhöhung als Bonus einen Oberklassewagen aussuchen darf, der dann als Dienstwagen angeschafft wird, obwohl es gar keinen betrieblichen Grund für ein Dienstfahrzeug gibt, ist hingegen eindeutig nicht im Sinne der Gesellschaft.
 
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Dragonball schrieb:
Du hast nach einer Bindungsmaßnahme gefragt.
Diese Frage war explizit in Bezug auf Betriebsmittel und steuerliche Begünstigung gestellt. Spätestens mit den Stuern, selbst wenn man den Kontext Betriebsmittel weglässt, wird das Argument "Lohn" doch etwas merkwürdig. Lohn steuerlich begünstigt. soso.
Dragonball schrieb:
Aus steuerlicher Sicht vom Arbeitgeber ist es vollkommen egal, ob er dem Arbeitnehmer 200,- € mehr Lohn bezahlt, oder ob er ihm das Firmenauto privat im Wert von 200,- € pro Monat mitbenutzen lässt.
Sorry, da Rollen sich mir die Fußnägel hoch. Das ist so falsch. während das mit dem Fahrzeug wirklich eine direkte Ausgabe ist, ist das beim Lohn so nicht der Fall. Damit beim AN 200€ Lohn ankommen fallen auf AG Seite diverse weitere Dinge an, die in Summe weit mehr sind, als 200€ wie beim Firmenfahrzeug.
BOBderBAGGER schrieb:
Kennst du jetzt auch einen.
Klasse. Ein Kleingewerbe , das sich, wie es klingt, nicht legal konform in Bezug auf die DSGVO verhält. Ja, dass ist sicher eine exzellente Argumentationsgrundlage. Wie viele Angestellte haste denn, die ihre Betriebsmittel Laptop, Handy und Tablet exakt wie ein privates ohne Einschränkungen nutzen können?
Dr. MaRV schrieb:
Interessant ist, wie du weiterhin den tatsächlichen Ablauf umdichtest. Du unterstellst eine Neiddebatte, das war und ist der Anfang diesbezüglich gewesen.
Dr. MaRV schrieb:
Büroausstattung, Maschinen, Hardware, Software usw. dürfen nicht von der Steuer abgesetzt werden?
Doch natürlich. Wo habe ich etwas anderes ausgesagt? ABER! was davon verwendet der AN privat? UNd Firmenwagen ersetzt in aller Regel einen Teil des Gehaltes, auf welches dann auch keine AG seitigen Abgaben mehr kommen. Das ist eine Förderung, die du so auf anderen Betriebsmitteln schlicht nicht hast.
Dr. MaRV schrieb:
Ich habe auf meinem Betriebsnotebook Adminrechte, ich könnte und dürfte das iPhone privat nutzen, ohne Einschränkung
Der nächste Betrieb, wo ganz offen die DSGVO nicht legal konform umgesetzt wird.
 
Erkekjetter schrieb:
Ernsthaft? Nach 104 Seiten wird gefragt, um welches Privileg es hierbei auf AG Seite geht?

Du redest von einem Privileg auf der Arbeitgeberseite.
Ich sehe da keines.
Erklärs mir doch bitte.

Erkekjetter schrieb:
UNd Firmenwagen ersetzt in aller Regel einen Teil des Gehaltes, auf welches dann auch keine AG seitigen Abgaben mehr kommen. Das ist eine Förderung, die du so auf anderen Betriebsmitteln schlicht nicht hast.

Es ist genau umgekehrt.
Beim Firmenwagen fallen auch Sozialabgaben beim Arbeitgeber an.
Bei anderen Betriebsmitteln aber nicht.
 
Erkekjetter schrieb:
Lohn steuerlich begünstigt. soso.
Ist genauso wie ein Auto "Betriebskosten" ob ich 500€ für ein Auto oder Gehalt abschreibe ist peng.
Erkekjetter schrieb:
Klasse. Ein Kleingewerbe , das sich, wie es klingt, nicht legal konform in Bezug auf die DSGVO verhält.
Nein, und es wird sich an Gesetzte gehalten.
Ist aber auch garnicht Thema dieses therds.
 
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Erkekjetter schrieb:
Der nächste Betrieb, wo ganz offen die DSGVO nicht legal konform umgesetzt wird.
Du wirst es wissen. Die DSGVO schließt die Nutzung eines Diensttelefons mit gleichzeitiger privater Nutzung nicht aus. Hat mit dem Kernthema aber nichts zu tun.
 
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_killy_ schrieb:
Die Diskussion gab es doch schon - der Aufschrei kam dann direkt bspw. bei den Pflegekräften. Der Arbeitgeberverband der Pflegekräfte hat direkt mitgeteilt, dass von einer Verschlechterung der Dienstwagenregelung knapp 400.000 Pflegekräfte betroffen wären. (Quelle)
Hmmm, lesen wir doch mal was da steht:
Zwar könnten viele ambulante Pflegekräfte das Auto des Pflegedienstes nutzen, um nach dem letzten Hausbesuch mit diesem nach Hause zu fahren, doch die gelegentliche Nutzung für den Weg von der Klientin oder dem Patienten nach Hause stelle noch keine Privatnutzung im Sinne der Finanzbehörden dar. Es handle sich dann meist um Firmenwagen, nicht um Dienstwagen, dessen private Nutzung als berechneter geldwerter Vorteil pauschal vom Lohn abgezogen wird. Ein privat frei nutzbarer, individueller Dienstwagen mit Pauschalbesteuerung sei bei den Hunderttausenden Angestellten der Wohlfahrtsverbände insgesamt kaum verbreitet.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/s...ivileg-a-a3cea042-6656-46d7-9a88-0362a5736f10
 
@Dragonball

Ich würde z.B. jeden privat gefahrenen Kilometer als geldwerten Vorteil berechnen. Ich kenne genug die mehrfach im Jahr mit ihren Firmenwagen in den Urlaub fahren. Die 1% Regel wird nicht ohne Grund kritisiert seit sie 1996 eingeführt wurde.

Genauso finde ich es ein Unding das AG sich eigene Parkplätze sparen und mit ihren Firmenbussen die Straßen vollstopfen. Alleine bei mir in der Straße stehen 3 - 4 Firmenbusse die Mitarbeiter voll privat nutzen. Hier werden Stellflächen von Anwohnern belegt.

Es gibt eine ganze Reihe von Ungerechtigkeiten beim Thema Firmenwagen.
 
Kassenwart schrieb:
Genauso finde ich es ein Unding das AG sich eigene Parkplätze sparen und mit ihren Firmenbussen die Straßen vollstopfen. Alleine bei mir in der Straße stehen 3 - 4 Firmenbusse die Mitarbeiter voll privat nutzen. Hier werden Stellflächen von Anwohnern belegt.
Warum sollten Parkplätze für diejenigen die in der Nähe wohnen privilegiert werden?
 
foofoobar schrieb:
Hmmm, lesen wir doch mal was da steht:
Mh normalerweise ist der Arbeitsweg private Nutzung und zumindest meine schwägerin führt dafür ein Fahrtenbuch und zahlt auch geldwerten Vorteil.

Die Aussage im Artikel Klingt für mich nach wortklauberei um sich von den Leuten abzugrenzen die pauschal mit 1% versteuern.
 
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Dr. MaRV schrieb:
eines Diensttelefons mit gleichzeitiger privater Nutzung nicht aus.
Korrekt. Was aber mit einschränkungen verbunden ist, die man mit rein privaten handy nicht hat. So die strikte trennung von Telefonbuch privat/dienstlich, was auch für alle apps gilt.
Das habt ihr angeblich nicht. Also entweder wird die DSGVO nicht sauber umgesetzt oder die Geräte sind eben doch nur mit Einschränkungen nutzbar.

Kann ich ja nichts für, wenn ihr euch jetzt in Widersprüchen verstrickt. Aber klar, schnell drauf verweisen, dass das nicht thema ist, sonst merkt man wieder die kosntruierten Argumente.
Ergänzung ()

BOBderBAGGER schrieb:
Ist genauso wie ein Auto "Betriebskosten" ob ich 500€ für ein Auto oder Gehalt abschreibe ist peng.
Nein ist es nicht. Arbeitslohn ist beispielsweise eine Berechnungsvariable für den Beitrag bei der Berufsgenossenschaft. Bei Pauschalversteuerung fällt das aber nicht an. Umhin hat der AG jedes mal weniger für die Berufsgenossenschaft abzudrücken und spart kosten, wenn er einen AN einen Firmenwagen stellt statt Lohn (anteilig dafür) zu zahlen und dies nach der Pauschalversteuerung geht.

Umhin ist es eben nicht egal, ob ich 500€ Lohn zahle oder stattdessen einen Firmenwagen abrechne.
 
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