Dienstwagenprivileg

Erkekjetter schrieb:
Nein ist es nicht. Arbeitslohn ist beispielsweise eine Berechnungsvariable....
Wie sich die Summen zusammensetzen ist völlig latte.
500€ monatliche Gesamtinvestition für höhereres Gehalt oder 500€ monateliche Gesamtinvestition für ein Auto sind am Ende des Tages (bzw. des Monats) 500€ gleichwertige Kosten.

Nehmen wir eine fiktive all-in Leasingrate von 500€, 200€ Energie, 50€ Versicherung und 10€ Steuer.
Sind 760€ Kosten.
Wenn ich jetzt ausrechne, wieviel mehr brutto ich bezahlen kann, dass ich bei einer Arbeitgeberbelastung von 760€ pro Monat lande, dann ist das für den AG egal ob er diese 760€ als Aufwendung für das Gehalt eines AN ohne Reisetätigkeit oder für das Auto ausgibt.
 
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h00bi schrieb:
500€ monatliche Gesamtinvestition für höhereres Gehalt oder 500€ monateliche Gesamtinvestition für ein Auto sind am Ende des Tages (bzw. des Monats) 500€ gleichwertige Kosten.
Ich habe doch klar aufgezeigt, dass die 500€ Lohn weitere Folgekosten für den AG nach sich ziehen, was nicht der Fall ist, wenn er stattdessen 500€ für den Dienstwagen zahlt. In Summe hat der AG umhin höere Kosten in einem Fall. Und du sagst trotzdem, es seien gleichwertige Kosten? Oo
h00bi schrieb:
dann ist das für den AG egal ob er diese 760€ als Aufwendung für das Gehalt eines AN ohne Reisetätigkeit oder für das Auto ausgibt.
Nein, den in einem Fall steigt (unter anderem) sein Beitrag zu Berufsgenossenschaft. In Summe hat er unterm Strich in diesem Fall eine höhere Ausgabenbelastung als in dem anderen Fall. Es ist also nachweislich nicht egal.....
 
Du musst den BG Beitrag einfach nur in den 760€ berücksichtigen. Ist ja jetzt nicht so schwer die Arbeitgeberbelastung für xxx€ mehr brutto auszurechnen. Gibt ja einige Rechner dafür, nutze ich regelmäßig vor Gehaltsverhandlungen.
 
Auch die Pri
Erkekjetter schrieb:
Ich habe doch klar aufgezeigt, dass die 500€ Lohn weitere Folgekosten für den AG nach sich ziehen, was nicht der Fall ist, wenn er stattdessen 500€ für den Dienstwagen zahlt. In Summe hat der AG umhin höere Kosten in einem Fall. Und du sagst trotzdem, es seien gleichwertige Kosten? Oo

und diese Behauptung ist falsch.

Der geldwerte Vorteil, der daraus entsteht ist Sozialversicherungspflichtig und wird auch beim Arbeitsentgeld mit dazu gerechnet, was somit den Beitrag zur BG erhöht.
 
Dann hast du aber nicht mehr die selbe Ausgangslage. Der eine AN bekommt dann mehr als der andere. Natürlich kannst du das hinbiegen, dass Ausgabenseitig das selbe rauskommt, dann sind die Fälle aber Arbeitnehmerseitig nicht identisch beim Lohn....
Ergänzung ()

Dragonball schrieb:
und diese Behauptung ist falsch.
Istz sie nicht. Du kannst das gerne bei der Genossenschaft nachfragen, ich habe es schriftlich schwarz auf weiß vor mir, dass Firmenwagen, die pauschal abgerechnet werden, nicht in die Berechnung des BG Beitrages reinfallen.
chrome-extension://efaidnbmnnnibpcajpcglclefindmkaj/https://www.bgetem.de/redaktion/mitgliedschaft-beitrag/dokumente-und-dateien/beitrags-und-nachweispflichtiges-entgelt-in-der-gesetzlichen-unfallversicherung

Seite 21/56. Bitte. Danke.
 
Was Erkekjetter meint, ist der Fahrtkostenzuschuss.
Der hat aber nichts mit dem Dienstwagenprivileg zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
h00bi schrieb:
Du musst den BG Beitrag einfach nur in den 760€ berücksichtigen.
Als Praxisbeispiel BGHM

Gefahrenklasse 2,27 / Beitragsfuß 4,88 (Lohnsumme x GF x BF : 1000 = Beitrag)

Bei einer Lohnsumme von 29.000,- € landen wir bei einem Beitrag von 321,36 €
700 Erhöhung, egal von was ergibt einen Beitrag von 329,11 €

Leute, den Teilbereich kann man wirklich weglassen. Selbst 20x der gleiche Fall ist weniger als eine "private" Tankrechnung betrieblich zu buchen.

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@Erkekjetter akzeptiere es einfach, dass deine strickte Ablehnung für viele als Neid angesehen wird. Denn deine Argumente und seien sie für dich noch so schlüssig bei der Gegenseite so nicht ankommen, bzw. anderweitig auseinandergenommen werden. Ich akzeptiere z.b. das h00bi Argumente vorbringt die ich für schlicht falsch halte. Das ist in Ordnung kann er gerne machen. Gleichzeitig hat er meine Meinung zu akzeptieren wenn ich seine Argumente für eine Lüge halte und entsprechende Beweise liefere.
Das bedeutet nicht das ich erwarte das die Gegenseite alles stehen und liegen lässt und meine Sichtweise annimmt. Es geht vielmehr darum die Gegenseite zu akzeptieren, ihre Sichtweise zu verstehen und selbst (also h00bi) neue Wege der Argumentation zu finden. Andernfalls wirkt es nur wie eine Trotzhaltung und die Versteifung das man neidisch ob einer Situation ist, derer man nicht Teil ist.
 
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P4ge schrieb:
Leute, den Teilbereich kann man wirklich weglassen. Selbst 20x der gleiche Fall ist weniger als eine "private" Tankrechnung betrieblich zu buchen.

Der Teilbereich hat einfach nichts mit dem Dienstwagenprivileg zu tun, weil der nur die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte betrifft, aber nicht die private Nutzung vom PKW.

BG Beiträge werden nur dann nicht fällig, wenn der Arbeitgeber zusätzlich zum Dienstwagen auch noch die pauschale Versteuerung für den geldwerten Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte übernimmt.

Da der Arbeitgeber auch jeden anderen Arbeitnehmer einen Fahrtkostenzuschuss bezahlen kann und dessen Besteuerung übernehmen kann, handelt es sich hier nicht um einen Vorteil, den es nur für Dienstwagennutzer geben kann.

Es handelt sich hierbei um den sogenannten Fahrtkostenzuschuss, denn der Arbeitgeber einfach jedem Pendler bezahlen kann und zusätzlich dessen Besteuerung übernehmen kann.
 
P4ge schrieb:
akzeptiere es einfach, dass deine strickte Ablehnung für viele als Neid angesehen wird.
akzeptiere es einfach, dass das Humbug ist. Scheint mir nicht so zu sein, dass du das akzeptieren willst. Grundsätzlich muss ich auch überhaupt nichts akzeptieren, was ich für völligen Quatsch halte und es mit faktenbasierten Argumenten widerlegen kann.

In Bezug auf deine Berechnung ist das auf den Einzelnen runtergebrochen natürlich wenig. Auch bei 20 Mann ist das sicher wenig und nicht der Rede wert. Bei internationalen Großunternehmen mit tausenden Angestellten in DE reden wir aber über ganz andere Summen. Darüber hinaus, kann man ja dann diskutieren, wie relevant diese Bevorzugung ist, nur ändert es eben nichts daran, dass sie faktisch existiert. Und eben auch nur das EINE Beispiel ist, mit dem ich widerlegt habe, dass die Aussage, es spiele keine Rolle ob ich 500€ Lohn zahle oder 500€ für den Firmenwagen.

Und das ist son Ding, dass solltest du und deine "Mitstreiter" vll mal akzeptieren für den Anfang.
Dragonball schrieb:
Der Teilbereich hat einfach nichts mit dem Dienstwagenprivileg zu tun, weil der nur die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte betrifft, aber nicht die private Nutzung vom PKW.
Das ist falsch, wie meiner Quelle zu entnehmen. Dort steht klar, dass auch Familienfahrten etc betroffen sind, sofern diese einzeln und km genau abgerechnet werden. Wird der Firmenwagen jedoch pauschal versteuert, fließt es nicht in die Berechnung der UV ein. Eine Einschränkungen, dass dies nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelten soll, ist dort nirgends zu finden, wird sogar im dem Fall der km genauen Abrechnung sogar explizit widersprochen. In Spalte 1 steht zudem klar ersichtlich, dass es um private Nutzung des Firmenwagens geht, ohne eine Einschränkung. Da dort die Entgeltart klar benannt wird, müsste dort zwingend dann jene entsprechende Einschränkung stehen bzw. explizit jene Entgeltart aufgelistet sein. Ansonsten macht der Aufbau der Datei gar keinen Sinn. Die Entgeltart "Fahrten zwischen Wohnung und regelm. Arbeitsstätte" ist umhin auch explizit so benannt und taucht auf Seite 20/56 entsprechend auf. Das ist ein komplett separater, für sich stehender Punkt und genau die Zeile 1 aus diesem Punkt ist, was du meinst! Mein Punkt ist davon völlig losgelöst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erkekjetter schrieb:
Dort steht klar, dass auch Familienfahrten etc betroffen sind

Oh mann...
Familienheimfahrt. Nicht Familienfahrt! 🤦‍♂️
Eine Familienheimfahrt ist nicht der private Ausflug mit der Familie am Wochenende! 😂

Aber bitte schau dir doch deine Quelle nochmal genau an.
Es steht doch sogar der Paragraph aus dem EStG mit dabei.
§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG

2025-06-17_170817.png

Was steht in § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG?

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit folgenden Pauschsteuersätzen erheben:
1.mit einem Pauschsteuersatz von 15 Prozent für die nicht nach § 3 Nummer 15 steuerfreien
a)Sachbezüge in Form einer unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 oder
b)Zuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden,
 
Zuletzt bearbeitet:
Erkekjetter schrieb:
akzeptiere es einfach, dass das Humbug ist. Scheint mir nicht so zu sein, dass du das akzeptieren willst.
Da du diesen Schritt nunmal nicht gehen möchtest, ist die Kausalität, dass du mit Widerstand rechnen musst der dir stichhaltige Argumente gibt und die dir dann deine Aussage in den Neidbereich verfrachten.

Beispiel:
Erkekjetter schrieb:
In Bezug auf deine Berechnung ist das auf den Einzelnen runtergebrochen natürlich wenig. Auch bei 20 Mann ist das sicher wenig und nicht der Rede wert.
Hier akzeptierst du die Tatsache, das meine Berechnung richtig sind. Ferner das die angesprochene Summe auch nicht wirklich hoch ausfällt. Der Unterschied ist nun, du subsummierst daraus, dass die Dienstwagenbesteuerung für ALLE ein Problem darstellt. Dein Beleg dafür:
Erkekjetter schrieb:
Bei internationalen Großunternehmen mit tausenden Angestellten in DE reden wir aber über ganz andere Summen. Darüber hinaus, kann man ja dann diskutieren, wie relevant diese Bevorzugung ist, nur ändert es eben nichts daran, dass sie faktisch existiert.
Das Problem was daraus resultiert ist doch folgendes. Weil ein paar Nutzer dieser Besteuerung in (möglicherweise) gehobnenen Positionen dieses Gesetz negativ für die Bevölkerung ausnutzen, bedeutet ist nicht, dass ALLE Nutzer es gleichtun. Gleichwohl muss man festhalten, dass Grußunternehmen über ganz andere Summen diskutieren, selbst dort macht der angesprochene BG Anteil nur minimale unterschiede aus. JA total gesehen sind es größere Euro Beträge, aber in der gesamen Bilanz fallen diese fast gar nicht ins gewicht.
Erkekjetter schrieb:
Und das ist son Ding, dass solltest du und deine "Mitstreiter" vll mal akzeptieren für den Anfang.
WIR akzeptieren zumindest die Tatsache, dass das Gesetz nicht der schuldige ist, sondern die Menschen die es auslegen. WIR akzeptieren es, dass die Gegenseite (mutmaßlich deine) nach jedem Strohhalm greift um nicht das "Neidargument" an den Kopf geworfen zu bekommen. Denn dieses kann schlecht widerlegt werden, es ist schließlich ein Gefühl.
Erkekjetter schrieb:
Das ist falsch, wie meiner Quelle zu entnehmen. Dort steht klar, dass auch Familienfahrten...
Diese Rückführung deiner Argumentationsgrundlage zeigt doch die Sturrsinnigkeit.

h00bi ging es im Kern darum das bei Dienstwagen zusammen mit Tankkarten zusammen mit ein zwei "sonderfällen" es zu einem Privileg kommt das die restlichen Steuerzahler bezahlen und das nur wenige nutzen können !!!. (@h00bi korrigiere mich bitte wenn ich es zu allgemein formuliert habe)

Dein Argument von der BG egal wie richtig oder falsch es ist ist de facto für dieses Gesetz nicht ausschlaggebend. Daraus ableitend wäre es genauso wirr darüber zu streiten, ob die Abschaffung von diesem Gesetz nicht zu einer Belastung der KV und PV führt weil weniger Beiträge gezahlt werden.
Oder wird weniger getankt und fallen somit dort weniger Steuer für den Staat an etc pp.
JA das sind Teilbereiche die tatsächlich in der Gesamtbetrachtung auch Aspekte sind. Aber als Diskussionspunkte mmn viel zu gering ausfallen das die diskutabel sind.
 
Erkekjetter schrieb:
das auf den Einzelnen runtergebrochen natürlich wenig. Auch bei 20 Mann ist das sicher wenig und nicht der Rede wert. Bei internationalen Großunternehmen mit tausenden Angestellten in DE reden wir aber über ganz andere Summen.
Die paar Euro BG Beitrag sind fix.
Autos bringen und das liegt in der Natur der Sache unerwartete kosten mit. Gerade bei einer großen Flotte ist die mögliche Ersparnis schnell aus dem Fenster.

Wieso das gerne gemacht wird liegt auf der Hand die Autos sind oft sowieso schon da und die private Nutzung ist für den AN oft kein schlechter Deal und bringt zudem noch einen gewissen Status mit sich. Das macht die stellen einfach attraktiver.
 
Zuletzt bearbeitet:
BOBderBAGGER schrieb:
Wieso das gerne gemacht wird liegt auf der Hand die Autos sind oft sowieso schon da und die private Nutzung ist für den AN oft kein schlechter Deal.
Das Thema hatten wir in den ersten Seiten. Natürlich ist es naheliegend bei der Wahl 300 Brutto mehr oder ein PKW, dass die Wahl auf den PKW fällt. Und das schon bei 1%. bei 0,5 oder 0,25% steig ich aus, wenn das jemand ablehnt.

Also die Grundlage des Gesetztes spricht klar für das Auto. Natürlich die Auto Lobby hat da "gut" mitgearbeitet beim Gesetzt. Genauso habe ich auch aufgezeigt, warum im Niedriglohnsektor schlicht diese Form der Bezahlung nicht vorkommt. Es ist einfach schlecht vermittelbar in der Firmenstrucktur, warum vom kleinen ausgelernten Mitarbeiter bis zum Chef alle ein PKW bekommen. Da fängt man erst ab X Euro Gehalt an.
Wohingegen manche Berufe (Pflege) quasi nicht umhin kommen, dass das jedem angeboten wird. Atraktiver kann man den Beruf gar nicht mehr machen. Unser hiesiger Pflegedienst wartet nur auf die 75% AfA um alle Verbrenner gegen BEV´s zu tauschen. Laden im Betrieb ist das Gratis und nicht Arbeitnehmer wurden schon gefragt wer Wallboxen bzw. Elektriker braucht.
 
P4ge schrieb:
Natürlich die Auto Lobby hat da "gut" mitgearbeitet beim Gesetzt.

Warum sollte das so sein?
Jemand der als Dienstwagen ein Oberklassefahrzeug bekommt, der würde ohne nicht mit der Bahn in die Arbeit fahren, sondern sich einfach privat ein Oberklassefahrzeug kaufen.

Mein Freund ist z.B. Handelsvertreter.
Der hat einen 3er BMW, den er auch privat nutzen darf.
Dadurch fällt sogar 1 Auto weg, denn seine Familie braucht jetzt nur noch 1 privates Auto, statt vorher 2.

Ich bin also eher der Meinung, dass durch das Dienstwagenprivileg eher weniger Autos verkauft werden, als ohne.

P4ge schrieb:
bei 0,5 oder 0,25% steig ich aus, wenn das jemand ablehnt.

Warum steigst du da aus und nicht umgekehrt?
Gerade die 0,5% oder 0,25% machen das Dienstwagenprivileg ja noch viel attraktiver.
 
P4ge schrieb:
Denn dieses kann schlecht widerlegt werden, es ist schließlich ein Gefühl.
Und hat damit in einer sachlichen Diskussion nichts zu suchen. Punkt.
Ergänzung ()

Dragonball schrieb:
Jemand der als Dienstwagen ein Oberklassefahrzeug bekommt, der würde ohne nicht mit der Bahn in die Arbeit fahren, sondern sich einfach privat ein Oberklassefahrzeug kaufen.
Und genau das ist eben nicht der Fall. Erdrückend überwiegend wird privat ein (deutlich) günstigeres Fahrzeug genommen. Was allein schon aufzeigt, was für ein Vorteil das ist.
 
Dragonball schrieb:
Warum steigst du da aus und nicht umgekehrt?
Das war schon so gemeint. Ich kenne Leute die den Firmenwagen bei 1% ablehnen das rechnet sich je nachdem was man bekommt nicht immer.
Bei 0,5 oder 0,25 ist das immer ein guter Deal diese Option hat nur nicht jeder.
 
Erkekjetter schrieb:
Und genau das ist eben nicht der Fall. Erdrückend überwiegend wird privat ein (deutlich) günstigeres Fahrzeug genommen. Was allein schon aufzeigt, was für ein Vorteil das ist.

1. Welchen Beweis kannst du bringen, dass "erdrückend überwiegend" ein (deutlich) günstigeres Fahrzeug genommen wird?
Wäre mir neu, dass es dazu eine Statistik gibt.

2. Belege doch bitte auch den Vorteil Anhand einer Vergleichsrechnung.
 
Dragonball schrieb:
Welchen Beweis kannst du bringen, dass "erdrückend überwiegend" ein (deutlich) günstigeres Fahrzeug genommen wird?
Och bitte... wie viele private Fahrzeuge der Oberklasse fahren rum? Und wie viele als Firmenfahrzeug? Und wieso ist die Firmenflotte nicht nur deutlich höherwertig im Schnitt sondern auch noch massiv jünger? Warum nur warum nur. Und warum entscheidet sich die überwiegende Mehrheit, die die Möglichkeit hat, nur für einen Firmenwagen, wenn das doch gar keine handfesten Vorteile bietet.

Dragonball schrieb:
2. Belege doch bitte auch den Vorteil Anhand einer Vergleichsrechnung.
Diese existiert hier im Thread, per Google und wurde tausendfach erbracht. nur weil du das bewusst ignorierst, sind die nicht plötzlich existent.

Aber ich will nicht so sein:

Rahmenbedingungen:​

  • Fahrzeugpreis brutto (inkl. 19 % USt): 80.000 €
  • Nutzung über: 5 Jahre
  • Privatperson zahlt das Fahrzeug bar (keine Finanzierung)
  • Firmenwagen wird dem Arbeitnehmer überlassen, Versteuerung nach der 1 %-Regelung + 0,03 % pro km einfacher Arbeitsweg
  • Entfernung Arbeitsweg: 20 km
  • Bruttogehalt des Arbeitnehmers: 80.000 € jährlich
  • Steuersatz (Grenzsteuersatz): ca. 42 % (für Vereinfachung inkl. Soli, ohne Kirchensteuer)
  • Unternehmen ist vorsteuerabzugsberechtigt
  • Keine Leasingkosten, nur Kaufannahme
  • Laufende Kosten wie Versicherung, Wartung etc. werden der Einfachheit halber nicht differenziert (könnten aber ergänzt werden)

1. Privatkauf durch Arbeitnehmer (netto)

Anschaffungskosten:​

  • Brutto: 80.000 €
  • Privatkäufer zahlt den vollen Preis (inkl. USt)
  • Kein Vorsteuerabzug möglich

Steuerlicher Effekt:​

  • Keine steuerliche Absetzbarkeit
  • Kein geldwerter Vorteil
Gesamtkosten über 5 Jahre:
👉 80.000 €

🏢 2. Firmenwagen mit 1 %-Regelung (Geldwerter Vorteil)

Steuerliche Bewertung:​

  • 1 % von 80.000 € = 800 € / Monat
  • 0,03 % pro km Arbeitsweg (20 km):
    0,03 % × 80.000 € × 20 km = 480 € / Monat
  • Gesamter geldwerter Vorteil pro Monat:
    800 € + 480 € = 1.280 €
  • Jährlich: 1.280 € × 12 = 15.360 €

Steuerbelastung (angenommener Grenzsteuersatz: 42 %)​

  • Zusätzliche Steuerlast pro Jahr:
    15.360 € × 42 % ≈ 6.451 €
  • Über 5 Jahre:
    6.451 € × 5 = 32.255 €

Fahrzeugkosten für das Unternehmen:​

  • Nettopreis: 80.000 € / 1,19 ≈ 67.226 €
  • Vorsteuerabzug: 12.773 €
  • Das Unternehmen trägt die Kosten, kann aber ggf. auch die Betriebsausgaben absetzen (nicht berücksichtigt hier)

📊 Vergleich – Gesamtkosten über 5 Jahre

VarianteGesamtkosten (privat oder Steuerlast)
Privatkauf80.000 €
Firmenwagen (1 %-Regel)ca. 32.255 € (zusätzliche Steuerlast)
Der Arbeitnehmer spart hier über 47.000 € durch die Nutzung eines Firmenwagens mit pauschaler Versteuerung, sofern das Unternehmen die Anschaffung übernimmt.

Weißt du, sowas heute zu machen, erfordert kaum Aufwand, damit schreckst du mich nicht ab. Und wenn die KI kleine Fehler gemacht haben sollte, kannst du das gern aufzeigen und eine Rechnung aufmachen, die deiner Meinung nach korrekter ist und zu einem anderen Schluss kommt.

PS: Die Berechnung stellt auch dar, warum so gut wie niemand einen gleich teuren Dienstwagen durch einen privaten der gleichen Art tauschen würde. Man bekommt schlicht kein Fahrzeug in gleicher Art und Güte für den Preis, den der AN als tatsächliche Kosten für seinen Dienstwagen hätte. Nicht mal im Ansatz. Kein Händler der Welt verkauft die ein Fahrzeug für 80k Liste inkl. Steuer für auch nur 50k....

PPS: Das Ergebnis, wenn beide leasen würden:
👉 Der Arbeitnehmer spart rund 34.000 €, wenn er den Wagen über den Arbeitgeber bezieht – selbst bei identischem Fahrzeug und Leasingrate. Die Leasingraten sind natürlich Durchschnittswerte für ein Fahrzeug dieser Preisklasse.

Für den Fall, AN least, Firma kauft, ist das Ergebnis noch freundlicher für den AN. Der Firmenwagen beduetet 50% Ersparnis im vergleich zu dem Privatleasing.
 
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Dragonball schrieb:
Gerade die 0,5% oder 0,25% machen das Dienstwagenprivileg ja noch viel attraktiver.
genau das schreibt er doch.
Er steigt da aus (er versteht es nicht) wenn das jemand ablehnt, weil es so attraktiv ist.

P4ge schrieb:
h00bi ging es im Kern darum das bei Dienstwagen zusammen mit Tankkarten zusammen mit ein zwei "sonderfällen" es zu einem Privileg kommt das die restlichen Steuerzahler bezahlen und das nur wenige nutzen können !!!. (@h00bi korrigiere mich bitte wenn ich es zu allgemein formuliert habe)
Was du als ein oder zwei Sonderfälle beschreibst ist in meinem Dunstkreis nunmal der defacto Standard.
Keiner in meinem Dunstkreis hat nennenswerte Einschränkungen für Privatfahrten im Inland und deren Kostenübernahme durch den AG.
Selbst im Ausland werden in den meisten mir bekannten Fällen die Kraftstoffkosten anstandslos übernommen, solange es nicht mehrere Belege vom gleichen Kalendertag sind.
Das kann natürlich in der breiten Masse anders sein. Sehe ich halt nicht und in den verlinkten Presseberichten wird es oftmals auch als "Flatrate-Fahren" dargestellt.

P4ge schrieb:
Natürlich ist es naheliegend bei der Wahl 300 Brutto mehr oder ein PKW, dass die Wahl auf den PKW fällt. Und das schon bei 1%. bei 0,5 oder 0,25% steig ich aus, wenn das jemand ablehnt.
Bei 300€ brutto gegen Auto + einem geldwerten Vorteil von 150€ geht das auf.

Hier mal mein Rechenbeispiel für ein 0,25% BEV:
Mind. die erlaubte Leasingrate* als Brutto mehr (500€ brutto Gehaltserhöhung) gegen 260€ geldwerter Vorteil, macht am Ende 391€ netto weniger aus.
On top würde ich noch meinen pauschalversteuerten Fahrtkostenzuschuss verlieren, also ~500€ netto weniger durch die Privatnutzung des Dienstwagens.
Durch den pauschalversteuerten Fahrtkostenzuschuss habe ich natürlich auch Nachteile bei der Einkommensteuererklärung, lassen wir das mal 600€ sein, also 50€ pro Monat. Dann sinds 450€, die ich monatlich weniger hätte.

Mit meinem privaten Verbrenner habe ich selbst mit einem sehr hoch angesetzten Wertverlust Kosten von max. 350€ pro Monat.
Nachteile Firmenwagen:
jeden Monat 100€ teurer als mein privater.
Ich kann zuhause nicht laden, bin auf die Ladestation beim AG oder öffentlich angewiesen.
Vorteile Firmenwagen:
Ich könnte mehr fahren. Will ich aber nicht.
Alle 3 Jahre individuell konfigurierter Neuwagen. Stört mich aber nicht einen gebrauchten zu fahren.

==> Momentan lehne ich den Firmenwagen weiterhin ab, was aber primär daran liegt, dass die für mich interessanten BEV um die 70.000€ kosten und dass mein Gehalt frei verhandelbar ist.

*und ich glaube wir sind uns alle einig, dass die Kosten für den Arbeitgeber deutlich höher sind als die Leasingrate.

Dragonball schrieb:
2. Belege doch bitte auch den Vorteil Anhand einer Vergleichsrechnung.
Sorry, aber da gibts nix zu belegen. Es ist kein Geheimnis, dass ein Neuwagen in den üblichen 3 Jahren Dienstwagenleasing rund 50% an Wert verliert. Alleine das ist schon mehr, als die Aufwendungen für die Versteuerung. Und dann bist du noch keinen Zentimeter gefahren.
 
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