DSL Umzug kein Hausanschluss

Wilhelm14 schrieb:
Natürlich möchte man nichts zahlen, was man nicht in Anspruch nimmt.

Das erklär mal der GEZ :-D
 
Wilhelm14 schrieb:
Genau, Techniker abwarten, der wird hoffentlich alles aufklären.

Ich glaube kaum, dass ein Techniker raus kommt... Die Telekom sieht schon in ihrer Datenbank, dass es keine TAL zum Gebäude gibt.
(wenn das Haus wirklich nicht angeschlossen ist)
 
Laut Themenersteller scheint der Telekom-Check Verfügbarkeit zu signalisieren. Der Techniker kann natürlich feststellen, dass die Datenbank schlicht falsch ist und veranlassen, die Datenbank zu korrigieren. Dann dürfte o2 die Sonderkündigung zulassen.
 
Mal als kleiner Telekom Händler eingeworfen...
Es gibt durchaus Neubaugebiete die nicht mehr von der Telekom versorgt werden.
Dort übernimmt dann ein anderer Anbieter die sog. Erstversorgung.
Habe ich bei mir am Ort mit einem Neubaugebiet, dort geht nur Kabel Deutschland bzw. vodafone.
Da liegt nicht eine Telekom oder Telefon Leitung in der Erde...
 
Richtig, den Telekomanschluss muss man über den Bauherrenantrag einleiten, s.o. Ist das nicht gemacht, gibt es eben keine TAL in das Gebäude. Wäre jedenfalls seltsam, wenn der Verfügbarkeitscheck dennoch positiv ausfällt. Allerdings weiß ich nicht, wie die Datenbanken der Telekom funktionieren. :)
 
Wenn du jetzt bei O2 einen Umzug des Anschlusses beauftragt hast, schicken die normal auch einen Techniker zu Dir, der das dann prüft falls es doch nicht funktioniert. Danach wird der selbst feststellen dass es nicht funktioniert und dann greift auch dein Sonderkündigungsrecht. Es gibt Häuser, die nicht mit einem Telefonanschluss versehen sind bzw die Eigentümer darauf keinen Wert gelegt haben. Die Telekom legt nicht automatisch und kostenlos einen Telefonanschluss, das muss der Eigentümer bezahlen und veranlassen. Es kann möglich sein, dass der Anschluss bis zum Haus gelegt worden ist, aber von den Eigentümer dann nicht mit dem Haus vernetzt würde. DSL und Telefon wäre zwar möglich, aber es ist nicht bis ins Haus vernetzt mit einer Telefonanlage. Somit wärst du dann mit Kabel Deutschland besser dran, denn mit Telekom kommen dann Kosten auf euch zu.
 
Der Online-Verfügbarkeitscheck ist soweit ich weis nur ein grober Anhaltspunkt. Ich weiß garnicht, ob da "echte" Leitungsdaten hinterlegt sind oder nur approximierte Daten á la: "Ja, Gebiet ist grundsätzlich ausgebaut".

Die konkrete Verfügbarkeit und Bandbreite wird erst bei Bestellung bzw. Beauftragung durch O2 verbindlich überprüft.

So hab ich das jedenfalls in Erinnerung.

LG Bam
 
Sooo, erstmal eine große Entschuldigung an einige hier :D

1) Das Haus hat einen Telefonanschluss. Für den Aufzug...
2) Aber die Wohnungen sind nicht angeschlossen. Der Techniker hat das so vermerkt. Dann hat O2 nochmal geschrieben und gemeint dass sie nicht kündigen können, aber wir eine Erlaubnis der Vermieterin einholen sollen, damit die das Kabel zur Wohnung verlegen können. Also schreiben wir jetzt noch eine Kündigung, da die Vermieterin keine baulichen Maßnahmen zulässt...
3) Das mit der komischen Kündigungszeit... Meine Freundin hatte die Sonderkündigung geschrieben, aber die Antwort mit der Ablehnung kam erst, als die reguläre Kündigungsfrist abgelaufen war. Also weil sie nicht 2 Monate extra zahlen wollte, zahlt sie jetzt 6 Monate extra und wir haben den ganzen Ärger...bzw. wir hoffen noch auf etwas Kulanz von O2.
 
"Den" Anschluß gibt es laut Eingangsposting bereits, in Form von Kabeldeutschlands Kabel-Internet und Kabel-Telefonie. Mehr als einen Anbieter muß der/die Vermieter[in] afair nicht zulassen.
 
@Schimmer:

Den Anschluss kann die Vermieterin sehr wohl verweigern. Das kann mehrere Gründe haben:

a) Nicht im Verhältnis zum Nutzen stehende Maßnahmen
b) Nicht zumutbare Belastung
c) Der Aufzug wird gar nicht von Ihr selber betrieben, sondern von einer Firma ala Kone, etc. - die haben da dann Hoheitsgewalt und, so wie ich die Leute kenne (Bekannter arbeitet für die im Bereich Versorgung mit Notfallkontaktstellen im Gefahrenfall) lassen die sich da sicher nicht noch eine TAE dran legen.
d) Es existiert vergleichbarer Ersatz - was hier im Falle durch den Kabelanschluss und der konsequenten Umstellung auf All-IP in allen Netzen so angesehen werden kann und auch juristisch so interpretiert werden wird.
 
Bzgl Punkt 3, also ich würde nicht 2 oder gar 6 Monate weiter zahlen.
Ihr habt ein gesetzlich zugesichertes Kündigungsrecht. Eure erste Kündigung zählt.
 
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