DSL (viel) zu langsam - Minderung

sudfaisl

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Guten Tag!

mein DSL ist seit geraumer Zeit zu langsam (und zwar um 48 %). Das hat mir im Juni 2022 sogar ein Techniker vor Ort bestätigt. Danach hat die Telekom von selbst nichts unternommen, weswegen ich dann ein Messprotokoll nach den Regeln der Bundesnetzagentur erstellt und ein Schreiben hierzu aufgesetzt habe (wegen Minderung), dessen Empfang mir die Telekom vor 4 Wochen bestätigt hat. Eine Störungsnummer liegt vor.

Das ist jetzt bald einen Monat her. Seitdem habe ich bereits Kontakt mit Telekom hilft aufgenommen (über Twitter). Leider kannte die Mitarbeiterin das Telekommunikationsgesetz nicht. Geschenkt, ihr seid ja für schnelle Hilfe da und nicht für rechtliche Analysen. Daraufhin sollte ich an einen Mitarbeiter aus dem Beschwerdemanagement weitergeleitet werden, der sich auskennt. Danach wurde ich wieder angerufen -- von einem Mitarbeiter, der offensichtlich ebenfalls noch nie was vom TKG gehört hat (11 Monate nach dessen Novellierung ist das schon ein starkes Stück).

TKG §57:

Im Falle von erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit [...] ist der Verbraucher unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe berechtigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Bei der Minderung ist das vertraglich vereinbarte Entgelt in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht.

Soweit so klar. Das hat der Mitarbeiter dann auch gegoogelt, konnte es aber nicht nachvollziehen. Die Rechtsabteilung würde sich bei mir melden, sagte er. Seitdem: Schweigen der Telekom. Das Geld wird aber fleißig abgebucht. Aussage: "Da steht aber nichts von 25 € drin". Ja, logisch steht da kein Betrag drin...

Nun meine Frage: Wie erreicht man bei der Telekom einen Mitarbeiter, der schon einmal was von dem Gesetz gehört hat, das die Firma reguliert und daher selbstverständlich befolgt werden muss, z. B. die Rechtsabteilung? Muss ich den Lastschrifteinzug erst widerrufen oder passiert da vorher schon mal was?

Vielen Dank im Voraus!

P. S. Schon super, dass immer noch 100er Verträge an meiner Adresse verkauft werden, nachdem von der Telekom telefonisch bestätigt wurde, dass überhaupt nur 50 existieren. (-:
 
Zuletzt bearbeitet:
Gleiches Problem bei mir. Wir haben 250 MBit/s gebucht und haben seit Beginn real um die 183 MBit/s anliegen - mittlerweile zum Glück keine täglichen Disconnects mehr.

Die 183 MBit/s wurden ebenfalls mittels Messprotokoll ermittelt, das war am 14.06.2022. Wir haben bei der Telekom ein Ticket eröffnet, das Protokoll angehangen und als erste Antwort bekommen, dass die Messung nicht zulässig wäre, und wir doch bitte nochmal an zwei aufeinanderfolgenden Tagen messen sollen. Nach erneutem Hinweis darauf, dass im TKG explizit geregelt ist, dass zwischen zwei Messtagen mindestens 24h liegen müssen[1] (anders kann man auch gar nicht messen), wurde das Ticket weitergeleitet. Kurze Zeit später bekamen wir einen Anruf, dass die Telekom da nichts machen könne, wir sollen bitte bei allen unseren Nachbarn klingeln und sie bitten, eventuell verwendete dLAN/PowerLine Adapter zu deaktivieren. Das Ticket wurde daraufhin geschlossen und wir waren dementsprechend genervt.

Lustigerweise bekamen wir einen Monat später noch Besuch von einem Telekom-Vertreter, der uns überzeugen wollte auf 250 MBit/s VDSL zu wechseln :D

Aber danke für die Erinnerung, wir eröffnen nochmal ein weiteres Ticket.


[1]: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Internetgeschwindigkeit/start.html
"Bitte messen Sie an 3 unterschiedlichen Kalendertagen, wobei zwischen den einzelnen Messtagen jeweils ein zeitlicher Abstand von mindestens einem Kalendertag liegen muss."
 
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sudfaisl schrieb:
Guten Tag!

mein DSL ist seit geraumer Zeit zu langsam (und zwar um 48 %). Das hat mir im Juni 2022 sogar ein Techniker vor Ort bestätigt. Danach hat die Telekom von selbst nichts unternommen, weswegen ich dann ein Messprotokoll nach den Regeln der Bundesnetzagentur erstellt und ein Schreiben hierzu aufgesetzt habe (wegen Minderung), dessen Empfang mir die Telekom vor 4 Wochen bestätigt hat. Eine Störungsnummer liegt vor.

Das ist jetzt bald einen Monat her. Seitdem habe ich bereits Kontakt mit Telekom hilft aufgenommen (über Twitter). Leider kannte die Mitarbeiterin das Telekommunikationsgesetz nicht. Geschenkt, ihr seid ja für schnelle Hilfe da und nicht für rechtliche Analysen. Daraufhin sollte ich an einen Mitarbeiter aus dem Beschwerdemanagement weitergeleitet werden, der sich auskennt. Danach wurde ich wieder angerufen -- von einem Mitarbeiter, der offensichtlich ebenfalls noch nie was vom TKG gehört hat (11 Monate nach dessen Novellierung ist das schon ein starkes Stück).

TKG §57:



Soweit so klar. Das hat der Mitarbeiter dann auch gegoogelt, konnte es aber nicht nachvollziehen. Die Rechtsabteilung würde sich bei mir melden, sagte er. Seitdem: Schweigen der Telekom. Das Geld wird aber fleißig abgebucht. Aussage: "Da steht aber nichts von 25 € drin". Ja, logisch steht da kein Betrag drin...

Nun meine Frage: Wie erreicht man bei der Telekom einen Mitarbeiter, der schon einmal was von dem Gesetz gehört hat, das die Firma reguliert und daher selbstverständlich befolgt werden muss, z. B. die Rechtsabteilung? Muss ich den Lastschrifteinzug erst widerrufen oder passiert da vorher schon mal was?

Vielen Dank im Voraus!

P. S. Schon super, dass immer noch 100er Verträge an meiner Adresse verkauft werden, nachdem von der Telekom telefonisch bestätigt wurde, dass überhaupt nur 50 existieren. (-:
Moin Moin,

tut mir echt leid, dass wir dir auf Twitter nicht weiterhelfen konnten. Wundert mich etwas, aber gut. Ich helfe dir gerne weiter.

Es gibt nun 3 Optionen, die ich gerne mit dir telefonisch besprechen werde.

Option 1: Wir geben dir einen dauerhaften Rabatt. Wenn du z. B. einen Magenta Zuhause L (100MBit) Anschluss hast, aber es nur 52MBit (also quasi der Magenta Zuhause M) ankommen, zahlst du den Preis für den Magenta Zuhause M.
Option 2: Wir machen ein Downgrade auf den Tarif, der deine Bandbreite entspricht.
Option 3: Du hast ein Sonderkündigungsrecht.

Solltest du Option 1 oder 2 annehmen, verfällt das Sonderkündigungsrecht.

Lass mir doch gerne mal deine Daten über unser Formular zu kommen. Dann werde ich dich kontaktieren.
Ich freue mich auf deine Nachricht.

Liebe Grüße
Sven W.
Ergänzung ()

DrToxic schrieb:
Gleiches Problem bei mir. Wir haben 250 MBit/s gebucht und haben seit Beginn real um die 183 MBit/s anliegen - mittlerweile zum Glück keine täglichen Disconnects mehr.

Die 183 MBit/s wurden ebenfalls mittels Messprotokoll ermittelt, das war am 14.06.2022. Wir haben bei der Telekom ein Ticket eröffnet, das Protokoll angehangen und als erste Antwort bekommen, dass die Messung nicht zulässig wäre, und wir doch bitte nochmal an zwei aufeinanderfolgenden Tagen messen sollen. Nach erneutem Hinweis darauf, dass im TKG explizit geregelt ist, dass zwischen zwei Messtagen mindestens 24h liegen müssen[1] (anders kann man auch gar nicht messen), wurde das Ticket weitergeleitet. Kurze Zeit später bekamen wir einen Anruf, dass die Telekom da nichts machen könne, wir sollen bitte bei allen unseren Nachbarn klingeln und sie bitten, eventuell verwendete dLAN/PowerLine Adapter zu deaktivieren. Das Ticket wurde daraufhin geschlossen und wir waren dementsprechend genervt.

Lustigerweise bekamen wir einen Monat später noch Besuch von einem Telekom-Vertreter, der uns überzeugen wollte auf 250 MBit/s VDSL zu wechseln :D

Aber danke für die Erinnerung, wir eröffnen nochmal ein weiteres Ticket.


[1]: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Internetgeschwindigkeit/start.html
"Bitte messen Sie an 3 unterschiedlichen Kalendertagen, wobei zwischen den einzelnen Messtagen jeweils ein zeitlicher Abstand von mindestens einem Kalendertag liegen muss."
Hallo,


leider können die DLAN/Powerline Adapter die Leitung Störung. In der Regel kann der Techniker dies aber an die Bundesnetzagentur weitergeben, falls der Nachbar die nicht herausnehmen möchte.

Wenn du möchtest, schaue ich mir dein Anliegen auch gerne nochmal an. Lass uns sprechen. :-)
Sende mir deine Daten über unser Formular zu.

Liebe Grüße
Sven W.
 
Option 1 und Option 2 bringen mir eine Rückerstattung von 10 €. Das Gesetz bringt mir eine Rückerstattung von 52/100 * 44,95 € = ca. 23,50 €. Das wurde mir über Twitter auch vorgeschlagen. Missachtet aber § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG. Edit zur Klarstellung: Nicht die 23,50 wurden mir über Twitter vorgeschlagen, sondern die Option 1 & 2 von dir.

Ich will nicht kündigen, ich will meinen Tarif nicht herabstufen lassen, ich will nicht den von euch festgelegten Differenzbetrag zwischen Magenta L und M (10 €), sondern was das, was rechtlich halt von euch gefordert wird. :confused_alt:
 
Zuletzt bearbeitet:
Telekom hilft schrieb:
Hallo,


leider können die DLAN/Powerline Adapter die Leitung Störung. In der Regel kann der Techniker dies aber an die Bundesnetzagentur weitergeben, falls der Nachbar die nicht herausnehmen möchte.

Hallo und danke für die Antwort.

Dass ein DLAN/Powerline Adapter die Leitung stört, war eine reine Mutmaßung von deiner Kollegin am Telefon, es war kein Techniker vor Ort, um das zu überprüfen - wurde uns auch nicht angeboten.
Ich werde jetzt aber nicht auf bloßen Verdacht sämtliche Haushalte in meinem Haus abklappern, um nachzufragen, ob eventuell jemand eine Hardware-Konfiguration verwendet, die eure Leitungen stören könnte. Der letzte Abschlusspunkt ist die Telefondose in meiner Wohnung, alles andere davor ist euer Netz und eure Verantwortung - sorry.

Telekom hilft schrieb:
Wenn du möchtest, schaue ich mir dein Anliegen auch gerne nochmal an. Lass uns sprechen. :-)
Sende mir deine Daten über unser Formular zu.
Der Sachverhalt hat sich ja nicht geändert. Ich kann dir gern nochmal den gleichen Text wie im Ticket vom Juni schicken, kein Problem :)

edit:
Der Upload ist mit 20,1 MBit/s zudem fast 50% langsamer als gebucht.
 
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DrToxic schrieb:
Hallo und danke für die Antwort.

Dass ein DLAN/Powerline Adapter die Leitung stört, war eine reine Mutmaßung von deiner Kollegin am Telefon, es war kein Techniker vor Ort, um das zu überprüfen - wurde uns auch nicht angeboten.
Ich werde jetzt aber nicht auf bloßen Verdacht sämtliche Haushalte in meinem Haus abklappern, um nachzufragen, ob eventuell jemand eine Hardware-Konfiguration verwendet, der eure Leitungen stören könnte. Der letzte Abschlusspunkt ist die Telefondose in meiner Wohnung, alles andere davor ist euer Netz und eure Verantwortung - sorry.


Der Sachverhalt hat sich ja nicht geändert. Ich kann dir gern nochmal den gleichen Text wie im Ticket vom Juni schicken, kein Problem :)

Das wusste ich nicht, ich dachte, dass ein Service-Techniker da gewesen wäre. Das hab ich wohl falsch verstanden.

War es denn ein Kollege von Telekom hilft?
Sende mir gerne mal deine Daten, ich werde dich kontaktieren und mich kümmern.

Liebe Grüße Sven W.
Ergänzung ()

sudfaisl schrieb:
Option 1 und Option 2 bringen mir eine Rückerstattung von 10 €. Das Gesetz bringt mir eine Rückerstattung von 52/100 * 44,95 € = ca. 23,50 €. Das wurde mir über Twitter auch vorgeschlagen. Missachtet aber § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG.

Ich will nicht kündigen, ich will meinen Tarif nicht herabstufen lassen, ich will nicht den von euch festgelegten Differenzbetrag zwischen Magenta L und M (10 €), sondern was das, was rechtlich halt von euch gefordert wird. :confused_alt:

Bevor ich hier nun falsche Aussage treffe, warte bitte etwas. Ich habe unsere Rechtsabteilung angemailt.
Diese werden helfen, sobald eine Antwort vorliegt, melde ich mich bei dir.

LG
Sven W.
 
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Super, vielen Dank! (-:
 
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sudfaisl schrieb:
Das Gesetz bringt mir eine Rückerstattung von 52/100 * 44,95 € = ca. 23,50 €.

Mir lässt das ja auch keine ruhe, auf welches Gesetz beziehst du dich denn da? Ich wollte mir das auch mal anschauen, vielleicht hast du ja einen Link für mich.

Danke dir.

Schönen Abend.

LG
Sven W.
 
DrToxic schrieb:
Erledigt, danke 👍
Hab deine Daten erhalten und auch schon reagiert.

Wie misst du den wert denn? Ich habe hier einen Upload von knapp 42MBit.

LG
Sven W.
Ergänzung ()

redjack1000 schrieb:
Danke dir @redjack1000

Wir warten mal, was die Rechtsabteilung antwortet.

Für mein Verständnis gibt es die 3 Optionen, welche ich genannt habe.

Ich melde mich, sobald eine Antwort vorliegt.

LG
Sven W.
Ergänzung ()

Hallo @sudfaisl

ich habe eine Rückmeldung.

Vielleicht wird es so etwas einleuchtender, da wir zugegebenermaßen gerätselt haben, wie du zu deinem Ergebnis gekommen bist:

Die 48 % weniger Leistung in deinem Tarif ist nicht gleichzusetzen mit 48 % Preisminderung, da geprüft wird, ob wir die Bandbreite des nächstkleineren Tarifs erfüllen. In deinem Beispiel als Magenta Zuhause L vs. Magenta Zuhause M. Für diesen sind die Bandbreiten voll erfüllt. Aus diesem Grund erhältst du die Grundpreisreduzierung um den entsprechenden Betrag.

Sind wir wieder bei meinen 3 Optionen. Mehr kann ich dir nicht anbieten.

LG
Sven W.
 
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Das soll mir die Rechtsabteilung Mal schwarz auf weiß zukommen lassen. Hab das Mal über den Kundenaccount angefordert.

Danke für die Bemühungen jedenfalls. (-:

Termin für die Verbraucherzentrale ist bald, Schreiben mit genauer rechtlicher Begründung usw ist eh schon fertig. Interessiert mich jetzt wer Recht hat, auch aus akademischen Interesse.

Ich kann eure Argumentation nachvollziehen, teile sie aber nicht zwangsläufig.
 
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Meine laienhafte Meinung dazu:
Wenn die Telekom deinen Vertrag nicht erfüllen kann, hat Sie ein ein Sonderkündigungsrecht genau wie du.
D.h. ggf. wird man dir dann eher kündigen als deine Forderung erfüllen.

Wie siehts denn eigentlich mit entstören aus?
Das ist normalerweise ja auch von Seiten der Telekom als Erstes vorgesehen.
 
Die erste Aussage der Telekom war direkt dass es kein DSL 100 bei mir gibt, nur 50. Da hat man einfach eine nie vorhandene Dienstleistung verkauft. Daraus kann sich ja kein Sonderkündigungsrecht der Telekom ergeben.

Edit:

Guten Tag Herr, wir konnten am %Datum% feststellen, dass die DSL-Signalqualität an Ihrer Adresse leider nicht ausreichend ist. Sie liegt außerhalb der Ihnen im Telekommunikationsgesetz (§57 Abs. 4 TKG) zugesicherten Mindestbandbreite Ihres gebuchten Produktes.

Ich mein, das hat mir die Telekom schon am 9.6. einfach so Mal per Mail geschickt. Und keine Anstalten zur Behebung, immer schön Zuhause L abgebucht.
 
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Nimm doch mal Kontakt zu den lokalen Verbraucherschuetzern und/oder der c't Redaktion auf. In Sachen Minderung braucht es klar ein paar oeffentlich durchgefuehrte Auseinandersetzungen, damit die Regeln (bzw. die Interpretation des TKG §57 vor Gericht) klar
blastinMot schrieb:
Meine laienhafte Meinung dazu:
Wenn die Telekom deinen Vertrag nicht erfüllen kann, hat Sie ein ein Sonderkündigungsrecht genau wie du.
D.h. ggf. wird man dir dann eher kündigen als deine Forderung erfüllen.
Das glaube ich nicht. Die Telekom ist genau wie der Kunde an die MVLZ gebunden, und kann eben nicht einseitig sonderkuendigen, das TKG ist da relativ klar. Was die Telekom machen kann ist die ABG (und oder Preise) ändern und dem Kunden einraeumen selber zu kuendigen (die AGB zaehlt einige Gruende fuer Aenderungen auf). Aber ob damit das explizite Minderungs-Recht nach TKG umgangen werden kann ist IMHO unklar bis der Sachverhalt ein paar mal vor Gericht geklaert wurde. Ebenso unklar ist wie denn das Ausmass der Minderleistung und damit der Minderung genau aus den 6 Messwerten einer Breitbandmessung.de Kampagne abgeleitet werden soll. Die BNetzA haelt sich in diesen Fragen bedeckt und bittet Kunden mit auffaelligen Kampagne-Resultaten ihren ISP zu kontaktieren.

ABER: wenn ich die Position der Telekom richtig verstehe, bieten die dauerhaft den Preis des Tarifs an der tatsaechlich erfuellt an dabei aber den Traffic-Shaper des aktuell nicht-erfuellbaren Tarifes zu verwenden. Das spart zwar nur ~5EUR/Monat (immerhin 60EUR im Jahr) und ist keine direkte Umsetzung dessen was der TKG 57 vorschlaegt, aber ist halt dauerhaft (d.h. solange Du den Vertrag nicht kuendigst, ob die den selben Link noch mal mit dem nicht-erfuellbaren Tarif schalten ist eine andere Frage).
Das ist IMHO jetzt kein ganz schlechtes Angebot.

Unabhaengig davon waere es interessant wenn solch ein Fall vor Gericht landen wuerde... eben weil die Situation so unklar ist und weil da eine Luecke klafft zwischen dem TKG-Text und dem was ISPs tatsaechlich anbieten.
 
Eine Breitbandmesskampagne besteht aus 30 Messungen, nicht 6 (von den 30 war jede exakt identisch, über 2 Kampagnen in 3 Monaten hinweg). Aber leider ist es tatsächlich so, dass die Bundesnetzagentur da wirklich unhilfreich ist und nur verschiedene Optionen zur Minderung vorschlägt. U. a. mit wirklich wahnwitzigen Vorschlägen wie: "Wenn Sie einen Tarif mit Festnetztelefon und Internetanschluss haben, ist der monatliche Beitrag hälftig auf den Internetanschluss anzurechnen". D. h. von meinen 44,93 € im Monat, sind 22,47 € für den Festnetzanschluss (nach diesem Modell), was völlig an den Haaren herbeigezogen ist. Dabei macht die Telekom nur Werbung mit 100 Mbit und erwähnt den Festnetzanschluss irgendwo im Vertrag, aber was zählt ist das Internet. Die Verbraucherzentralen -- und darauf weist die BuNetzA auch hin -- sehen das aber anders und verlangen die Minderung nach TKG §57 (4).

Das Angebot (in meinem Fall 10,- im Monat) ist nicht per se schlecht. Es ist aber einfach eine wirkliche Frechheit, hier dauerhaft Verträge mit 100 Mbit zu verkaufen, obwohl technisch nur 50 existieren und dann darf ich das auch noch beweisen und meinem Geld hinterherrennen. Und es ist ja nicht so als würde die Telekom nicht Vertreter an die Haustür schicken oder anrufen oder mir Mails schicken, dass ich doch unbedingt auf 100 Mbit umsteigen solle (obwohl ich das schon habe ...). Und wenn ich dann sage, dass Werbeanrufe zu unterlassen sind, soll ich dem auch noch hinterrennen mit x Daten und Angaben und Telefonaten usw.

Die Verbraucherzentralen streben allerdings außergerichtliche Einigungen an + verlangen hierfür 40,- für den ersten Schriftsatz + 15 € für jeden weiteren. Ist jetzt ggüber einem Anwalt nicht viel, aber wahrscheinlich mehr als ich sparen würde und ich muss nicht das Versuchskaninchen sein, dass das TKG vor Gericht prüfen lässt. :(

Am Ende komme ich wahrscheinlich am billigsten weg, jetzt mein Sonderkündigungsrecht zu nutzen, 3 Monate lang mit Freenet-Funk für 30 €/Monat unlimited LTE mit 225 Mbit zu nutzen und dann wieder Telekom-Neukunde mit (aktuell) 560,- Bonus zu werden. Das kommt die Telekom bestimmt am billigsten in dieser Situation...

Edit: Was ich noch erwähnen wollte: Die Verbraucherzentralen machen eine Umfrage mit Beratung für eben jene Probleme mit womöglich mangelnder Kooperation der TK-Unternehmen (https://www.verbraucherzentrale.de/internet-zu-langsam-69860). Daraus erwächst sich dann vielleicht eine öffentliche Debatte/Klärung.
 
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sudfaisl schrieb:
Ich mein, das hat mir die Telekom schon am 9.6. einfach so Mal per Mail geschickt. Und keine Anstalten zur Behebung, immer schön Zuhause L abgebucht.
Wie oft hast Du das denn erneut bei der Telekom reklamiert? Ich will da jetzt nichts falsches sagen, aber wo Menschen arbeiten, passieren auch Fehler. Auch wenn sowas normalerweise nicht passieren sollte, möglicherweise ist dieses Ticket unter den Tisch gefallen. Ich kenne nun den genauen Hergang nicht, aber für mich liest sich das alles so, als hättest Du das im Juni gemeldet und dann ist halt nix mehr passiert, Du hast aber da auch nicht irgendwie nachgefragt, bis eben jetzt. Daher hätte ich zumindest erwartet, dass man da nach einem oder zwei Monaten einmal nochmal nachfragt, wenn es einem nicht recht ist, dass hier mehr Geld abgebucht wird, als man Leistung erhält.

Ansonsten: Wie das rechtlich nun genau aussieht, da bin ich sowieso überfragt. Mich würde eher die technische Seite interessieren. Normalerweise sollte das nicht passieren, dass man VDSL100 bucht und nur VDSL50 erhält. Meistens ist es tatsächlich dann so, dass irgendwas am Anschluss gestört ist. Aber ja, es gibt auch Fälle wo die Leute einen Anschluss erhalten haben, den sie nicht kriegen durften. Das ist aber eher selten.

Außerdem gebe ich nicht viel auf die Aussage eines Technikers. Wie mir scheint, waren ja nie mehr Leute bei Dir. Die meisten Leute, die für die Telekom draußen unterwegs sind, machen einen echt super Job. Aber gerade beim Thema DSL täuscht man sich immer schnell, gerade wenn ein Fehler nicht offensichtlich ist. Vielleicht sollte man sich doch nochmal den Anschluss anschauen, ob nicht doch irgendwas faul ist? Dürften wir vielleicht mal die DSL-Informationen aus dem Router (falls Fritzbox -> bitte inkl. Spektrum) sehen?
 
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Kurzer Abriss der Timeline, weil du fragst:

a) Juni: Komplettausfall des Anschluss für 2 Wochen, stundenlanger Techniker-Einsatz zur Behebung (Störungsmeldung: Internet weg und davor schlecht)
b) Techniker bekommt das Internet wieder zum Laufen, jedoch mit geringer Geschwindigkeit (exakt diesselbe wie immer noch anliegt) und gibt das zur Klärung an einen Spezialtechniker (?) zur Telekom weiter.
c) Juni: Telekom bescheinigt mir schriftlich (per Mail) dass zu wenig Speed anliegt.
d) Durchführung einer Messkampagne und abwarten ob was passiert
e) August/September Durchführung einer 2. Messkampagne, ob was passiert ist
f) 19.9. schriftliche Übermittlung der Messkampagne + Forderungsschreiben an die Telekom + Störungsmeldung, man würde sich melden
g) Telekom meldet sich nicht, ich wende mich an Telekom hilft per Twitter, die melden sich sehr schnell (danke) und sagen mir, dass technisch überhaupt keine 100 existieren und weisen mich weiter, der nächste Mitarbeiter weit mich weiter, niemand meldet sich mehr.
h) Dieser Thread.

Die Aussage, dass keine 100 ankommen habe ich also von einem Techniker, von der Telekom selbst und Telekom hilft.

Ich sag ja nicht dass keine Fehler passieren. Hab ich ja kein Problem damit. Ich will nur Geld sehen und irgendwann soll die Telekom sich mal zu einer schriftlichen Stellungsnahme von der Rechtsabteilung o. ä. hinreißen lassen. Oder die Rechtabteilung soll mal anrufen, wie vor 3 Wochen versprochen.

Edit: Folgende sind die Meldungen, die erste vom Techniker, die 2. von der Telekom:

Kunde über TV informiert - Kunde bestätigt die Verschiebung Fehler auf VZK. VZK mehrmals umgeschaltet bis vorerst keine Fehler. Vermutlich VZK defekt. In Beobachtung stellen.

wir konnten am %Datum% feststellen, dass die DSL-Signalqualität an Ihrer Adresse leider nicht ausreichend ist. Sie liegt
außerhalb der Ihnen im Telekommunikationsgesetz (§57 Abs. 4 TKG) zugesicherten Mindestbandbreite Ihres gebuchten
Produktes.

Der Techniker hat die Minderleistung ja direkt mit seinem Gerät gemessen (mehrfach) und das ohne Router o. ä. Zumindest an meiner Technik liegt es also nicht.
 
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sudfaisl schrieb:
Die Aussage, dass keine 100 ankommen habe ich also von einem Techniker, von der Telekom selbst und Telekom hilft.
Nun gut, alle Leute die von der Ferne auf den Anschluss messen, sehen zwar dass zu wenig anliegt, aber nicht warum (oder zumindest des öfteren nicht warum). Das ist eigentlich die viel wichtigere Frage. Also wenn ich die Timeline richtig lese, dann lag irgendwann schon einmal an Deinem Anschluss die volle oder annähernd die volle Geschwindigkeit an? Dann wäre ich der Meinung, dass man weder den Vertrag ändern, noch die Anschlussgebühren heruntersetzen sollte, sondern vielmehr den Anschluss entstören müsste. Für mich liest sich das auf den ersten Blick wie ein ganz klassischer Kabelfehler, wie ein einadriger Anschluss. Deswegen wären die DSL-Infos interessant, auch wenn man nicht zwingend daraus einen Fehler ableiten kann.
 
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Dann wäre ich der Meinung, dass man weder den Vertrag ändern, noch die Anschlussgebühren heruntersetzen sollte, sondern vielmehr den Anschluss entstören müsste.

Bitte? Das ist für mich doch völlig irrelevant was die Telekom mit ihren Kabeln hat oder ob sie den Anschluss entstört. Ich hab alles getan was das Gesetz von mir verlangt zur Minderung und die Telekom tut nichts. Soll sie doch entstören. Soll sie einen Techniker vorbeischicken. Mir doch egal was da hakt. Es ist jedenfalls vor meiner Einflusssphäre. Selbst wenn sie eine einadrige Kupfer-Bimmellitze haben, ist mir völlig egal. Ich kaufe, sie sollten liefern, sie liefern nicht.

Ob irgendwann mal 100 anlagen, keine Ahnung. Nie wenn ich gemessen habe jedenfalls. DSL Spektrum o. ä. zur Fehlerermittlung ist auch egal, das soll der Dienstleister machen, den ich für einen zuverlässigen Anschluss bezahle.

Ergänzung: Die Telekom tut natürlich nicht nichts. Sie hat mir ja 10 € angeboten. Das nehme ich erstmal so entgegen und kläre jetzt, ob das rechtmäßig ist. Sven hat sich ja noch mal rückversichert hierfür. :daumen:
 
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