hey leute!
ich hab mir vorhin mal ein paar alte themen über ebay betrug durchgelesen und da ist immer wieder vom käuferschutz die rede. was ich nicht verstehe ist, dass hier viel schreiben, man würde sein geld zurückbekommen falls etwas nicht klappt ... aber das stimmt doch gar nicht oder? das wird doch so gestaffelt aufgebaut ...
das heißt ab einem Warenwert von 500 € bekommt man 175 € zurück oder versteh ich das falsch? ( ich würde 175 € durchn käuferschutz zurückbekommen?)
denn mich hats auch erwischt .. hab mir am 1.Juli einen PC für 1083 € bei ebay ersteigert ..
das ist ja schonmal dumm .. aber aus fehlern lernt man ...
wie dem auch sei, hab ich nie einen PC erhalten und der Verkäufer hat eine Falsche Adresse angegeben und somit konnte ich ihn auch nicht erreichen.
vor 2 monaten hab ich dann meinen Anwalt eingeschaltet und ANzeige erstattet.
Jetzt stell ich mir die frage ob ich trotzdem den käuferschutz beantragen soll oder warten soll?
mfg sirmoc
ich hab mir vorhin mal ein paar alte themen über ebay betrug durchgelesen und da ist immer wieder vom käuferschutz die rede. was ich nicht verstehe ist, dass hier viel schreiben, man würde sein geld zurückbekommen falls etwas nicht klappt ... aber das stimmt doch gar nicht oder? das wird doch so gestaffelt aufgebaut ...
das heißt ab einem Warenwert von 500 € bekommt man 175 € zurück oder versteh ich das falsch? ( ich würde 175 € durchn käuferschutz zurückbekommen?)
denn mich hats auch erwischt .. hab mir am 1.Juli einen PC für 1083 € bei ebay ersteigert ..
das ist ja schonmal dumm .. aber aus fehlern lernt man ...
wie dem auch sei, hab ich nie einen PC erhalten und der Verkäufer hat eine Falsche Adresse angegeben und somit konnte ich ihn auch nicht erreichen.
vor 2 monaten hab ich dann meinen Anwalt eingeschaltet und ANzeige erstattet.
Jetzt stell ich mir die frage ob ich trotzdem den käuferschutz beantragen soll oder warten soll?
mfg sirmoc