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Ebay Falschangabe
- Ersteller Smash32
- Erstellt am
DU hattest das Notebock auch als das anbieten können was es ist: DEFEKT
Jetzt auch noch so zu tuen, wie wenn der Käufer selbst schuld ist, ist die hohe!
"Er hätte ja nachfragen können ob es Defekt ist" (sinngemäß)
Wegen Verkäufer wie dir gerät Ebay in Verruf.
Ich Hoffe der Käufer lässt dich entsprechend Bluten!
Jetzt auch noch so zu tuen, wie wenn der Käufer selbst schuld ist, ist die hohe!
"Er hätte ja nachfragen können ob es Defekt ist" (sinngemäß)
Wegen Verkäufer wie dir gerät Ebay in Verruf.
Ich Hoffe der Käufer lässt dich entsprechend Bluten!
R
Ribery88
Gast
Ich muss nachdem ich deine Artikelbeschreibung gelesen, leider den anderen User Recht geben und du musst das Gerät zurücknehmen, du hast geschrieben es ist funktionstüchtig.
Von daher nimm das Gerät zurück.
Garnicht Thomas.....oder so gut wie nicht:-)
Von daher nimm das Gerät zurück.
Ergänzung ()
ThomasK_7 schrieb:Wie lässt sich den der Laptop nun betreiben? Erbitte eine Antwort!
Garnicht Thomas.....oder so gut wie nicht:-)
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
motzfrosch
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Dez. 2010
- Beiträge
- 388
Na überhaupt nicht! Deswegen beschreibt er den Allgemeinzustand des Laptops doch auch "mit dem Alter entsprechend gut". Ist doch klar. I lol'd.ThomasK_7 schrieb:Wie lässt sich den der Laptop nun betreiben? Erbitte eine Antwort!
Yiasmat
Vice Admiral
- Registriert
- Juni 2009
- Beiträge
- 6.625
Ja weil Du auch nur von Dir ausgehst und nur zu Deinem Vorteil handelst. Hast ja auch schließlich die Artikelbeschreibung nach Deinem Ermessen als Laie geschrieben. Der Artikel ist Defekt und anhand deines letztes Posts kann man rauslesen das Du gar kein Interesse zeigst den Artikel zurück zunehmen und von anfang an auch nicht vor hattest es zurück zu nehmen und den Defekt (wie hier schon oft beschrieben) verschleiert hast indem Du es mit falschen Namen umschrieben hast und auch erst am Schluß genannt hast. Was bringt einem das Notebook wenn man es nicht mehr laden kann? Genau. Rein gar nichts.
Der eBayer hätte mal mit PayPal bezahlen sollen. Denn wärst Du dein Geld schon längst wieder los. War leider sein Fehler das er es nicht gemacht hat. Jetzt kann er Dich nur noch negativ bewerten und ggf. vor Gericht ziehen und auf Betrug/ Schadenerstaz klagen.
Deshalb tue ihm und Dir ein Gefallen und nehme es anstandslos zurück und mache es beim nächsten mal besser indem Du alles genau und mit den richtigen Bezeichnungen beschreibst und beim Artikelzustand auch als Defekt anbietest und das beim nächsten mal auch als 1. erwähnt und ggf. auch mit Fett und Rot makierst.
MfG
Yiasmat
Der eBayer hätte mal mit PayPal bezahlen sollen. Denn wärst Du dein Geld schon längst wieder los. War leider sein Fehler das er es nicht gemacht hat. Jetzt kann er Dich nur noch negativ bewerten und ggf. vor Gericht ziehen und auf Betrug/ Schadenerstaz klagen.
Deshalb tue ihm und Dir ein Gefallen und nehme es anstandslos zurück und mache es beim nächsten mal besser indem Du alles genau und mit den richtigen Bezeichnungen beschreibst und beim Artikelzustand auch als Defekt anbietest und das beim nächsten mal auch als 1. erwähnt und ggf. auch mit Fett und Rot makierst.
MfG
Yiasmat
S
SpookyFBI
Gast
Der interne Netzteilsteckers des Laptops ist defekt... hat er korrekt beschrieben...
das eigentlich verwerfliche ist, dass in anderen Sätzen suggeriert wird, dass das Laptop funktionstüchtig sein könnte... wer also nicht richtig liest...
das eigentlich verwerfliche ist, dass in anderen Sätzen suggeriert wird, dass das Laptop funktionstüchtig sein könnte... wer also nicht richtig liest...
- Registriert
- Jan. 2008
- Beiträge
- 1.854
Ich habe alle Schäden extra aufgeführt, da ist nichts irgendwo versteckt oder ähnliches.
Die 100% positive Bewerungen bei über 300 Bewertungen kommen aus gutem Grund zustande.
Wo irgendwo von mir betrogen worden sein soll, kann ich daraus nicht lesen.
Da das Gerät nicht mir gehört und für jemand anderes verkauft wurde, handel ich mit Sicherheit auch nicht zu meinem Vorteil, da ich rein garnichts vom Erlös abbekommen habe.
Bei Ebay bekommt man auch Laptops mit Kaputtem Bildschirm als Gebraucht angeboten, nur das der Bildschirm als defekt beschrieben ist.
Defekt ist für mich ein weitreichender Begriff und da man das Gerät noch nutzen kann auch nicht dafür angebracht.
Die 100% positive Bewerungen bei über 300 Bewertungen kommen aus gutem Grund zustande.
Wo irgendwo von mir betrogen worden sein soll, kann ich daraus nicht lesen.
Da das Gerät nicht mir gehört und für jemand anderes verkauft wurde, handel ich mit Sicherheit auch nicht zu meinem Vorteil, da ich rein garnichts vom Erlös abbekommen habe.
Bei Ebay bekommt man auch Laptops mit Kaputtem Bildschirm als Gebraucht angeboten, nur das der Bildschirm als defekt beschrieben ist.
Defekt ist für mich ein weitreichender Begriff und da man das Gerät noch nutzen kann auch nicht dafür angebracht.
_Systemfehler_
Commander
- Registriert
- Sep. 2009
- Beiträge
- 2.958
Meines Erachtens hättest du das Gerät als funktionsuntüchtig (defekt) beschreiben müssen. Für den Käufer hätte anhand der Angebotsbeschreibung klar erkenntlich sein müssen, dass das Gerät ohne Reperatur funktionsunfähig ist, das hast du versäumt.
Du hättest explizit darauf hinweisen müssen, dass die Netzteilbuchse defekt ist und das das Gerät so nicht funktioniert.
Der Käufer ist somit im Recht, da er laut deiner Angebotsbeschreibung ein funktionsfähiges Gerät erwarten konnte, welches er nicht erhielt. Ihm wurde suggeriert, dass er lediglich ein nicht funktionierendes unwichtiges Bauteil (da nicht korrekt beschrieben), eine funktionsunfähige Taste und ein paar Gebrauchsspuren zu erwarten hat, kein gänzlich unbrauchbares Gerät. Argumentiert er bei einem eventuellen Streitfall damit, hat er meiner Ansicht nach Aussicht auf Erfolg.
Hätte er mit PayPal gezahlt und hätte er den Käuferschutz beantragt, hätte Ebay mit ziemlicher Sicherheit zu seinen Gunsten entschieden.
Deine Angebotsbeschreibung war nicht korrekt, das Gerät nicht als defekt deklariert, also bist du meines Erachtens zur Rücknahme verpflichtet, wenn er sich nicht auf eine Teilerstattung des Kaufpreises einlässt.
Das ist lediglich meine persönliche Sicht der Dinge, keine rechtsverbindliche Aussage.
Du hättest explizit darauf hinweisen müssen, dass die Netzteilbuchse defekt ist und das das Gerät so nicht funktioniert.
Der Käufer ist somit im Recht, da er laut deiner Angebotsbeschreibung ein funktionsfähiges Gerät erwarten konnte, welches er nicht erhielt. Ihm wurde suggeriert, dass er lediglich ein nicht funktionierendes unwichtiges Bauteil (da nicht korrekt beschrieben), eine funktionsunfähige Taste und ein paar Gebrauchsspuren zu erwarten hat, kein gänzlich unbrauchbares Gerät. Argumentiert er bei einem eventuellen Streitfall damit, hat er meiner Ansicht nach Aussicht auf Erfolg.
Hätte er mit PayPal gezahlt und hätte er den Käuferschutz beantragt, hätte Ebay mit ziemlicher Sicherheit zu seinen Gunsten entschieden.
Deine Angebotsbeschreibung war nicht korrekt, das Gerät nicht als defekt deklariert, also bist du meines Erachtens zur Rücknahme verpflichtet, wenn er sich nicht auf eine Teilerstattung des Kaufpreises einlässt.
Das ist lediglich meine persönliche Sicht der Dinge, keine rechtsverbindliche Aussage.
- Registriert
- Jan. 2008
- Beiträge
- 1.854
Im übrigen habe ich nicht danach gefragt was von der Artikelbeschreibung gehalten wird oder ähnliches, sondern einfach wie andere in meinem Fall handeln würde.
Ich finde die Rücknahme bei einem Privatkauf nicht selbstverständlich, im übrigen meinte der Käufer das es sich bei dem internen Netzteilstecker um die Netzteilbuchse handelt, daher muss er das ja irgendwie in Verbindung gebracht haben.
Irgendwas muss sich der Käufer bei dem Defekt ja auch denken / gedacht haben.
Ich habe wie schon mehrmals gesagt KEINEN Defekt verschwiegen!
Da ist rein garnichts versteckt oder irgendwie ganz zum Schluss ganz klein geschrieben, das steht extra gesondert in ganz normaler Schriftgröße in der Auktion, so das es niemand übersehen kann.
Von in super Zustand und läuft alles Problemlos wie einige hier behaupten kann ich in der Auktion auch nichts lesen.
Ich finde die Rücknahme bei einem Privatkauf nicht selbstverständlich, im übrigen meinte der Käufer das es sich bei dem internen Netzteilstecker um die Netzteilbuchse handelt, daher muss er das ja irgendwie in Verbindung gebracht haben.
Irgendwas muss sich der Käufer bei dem Defekt ja auch denken / gedacht haben.
Ich habe wie schon mehrmals gesagt KEINEN Defekt verschwiegen!
Folgende Mängel sind am Gerät vorhanden:
-Die Taste Q funktioniert nicht
-Der interne Netzteilstecker im Laptop ist defekt
-Das Gerät weist Abnutzungsspuren auf ( Tasten, besonders an N,M,S,C sowie am Gehäuse)
Der Allgemeinzustand ist jedoch dem Alter entsprechend gut einzuschätzen.
Da ist rein garnichts versteckt oder irgendwie ganz zum Schluss ganz klein geschrieben, das steht extra gesondert in ganz normaler Schriftgröße in der Auktion, so das es niemand übersehen kann.
Von in super Zustand und läuft alles Problemlos wie einige hier behaupten kann ich in der Auktion auch nichts lesen.
Zuletzt bearbeitet:
Da kann man Dir auch schon fast gewerblichen Handel unterstellen, dann ist es auch kein Privatverkauf mehr und Du kannst Dich nicht so schnell rausreden?Die 100% positive Bewerungen bei über 300 Bewertungen kommen aus gutem Grund zustande.
Und dann auch noch im Auftrag handeln? Das lasse mal den Anwalt der Gegner nicht hören.Da das Gerät nicht mir gehört und für jemand anderes verkauft wurde, handel ich mit Sicherheit auch nicht zu meinem Vorteil, da ich rein garnichts vom Erlös abbekommen habe.
- Registriert
- Jan. 2008
- Beiträge
- 1.854
Die 300 Bewerungen kommen in mehreren Jahren Ebaymitgliedschaft zusammen, darin enthalten sind Bewertungen über Käufe und Verkäufe, da sollte sich wohl mal jemand informieren was gewerblicher Handel ist.
Den Laptop der Schwester meiner Freundin welche 16 Jahre alt ist und deswegen kein Ebaykonto nutzen kann als "im Auftrag handeln" zu bezeichnen finde ich auch sehr fragwürdig.
Ich habe dem Käufer jetzt einfach angeboten die Reperaturkosten in vollem Umfang inkl. einer Entschädigung zurück zu erstatten.
Zitier mir bitte die stelle mit dem VOLLKOMMEN FUNKTIONSFÄHIG
Sollte es zu keiner Lösung kommen die für mich zufriedenstellend ist, werde ich den Laptop warscheinlich zurück nehmen, jedoch nicht da ich mir einer Schuld bewusst bin oder finde ich hätte etwas falsch beschrieben, sondern einfach da ich sehr kulant bin, was man an den Ebaybewertungen sehen dürfte.
Hat sich noch nie jemand beschwert.
Den Laptop der Schwester meiner Freundin welche 16 Jahre alt ist und deswegen kein Ebaykonto nutzen kann als "im Auftrag handeln" zu bezeichnen finde ich auch sehr fragwürdig.
Ich habe dem Käufer jetzt einfach angeboten die Reperaturkosten in vollem Umfang inkl. einer Entschädigung zurück zu erstatten.
Zitier mir bitte die stelle mit dem VOLLKOMMEN FUNKTIONSFÄHIG
Sollte es zu keiner Lösung kommen die für mich zufriedenstellend ist, werde ich den Laptop warscheinlich zurück nehmen, jedoch nicht da ich mir einer Schuld bewusst bin oder finde ich hätte etwas falsch beschrieben, sondern einfach da ich sehr kulant bin, was man an den Ebaybewertungen sehen dürfte.
Hat sich noch nie jemand beschwert.
YesWeedCan
Banned
- Registriert
- Okt. 2004
- Beiträge
- 2.920
werkam schrieb:Da kann man Dir auch schon fast gewerblichen Handel unterstellen, dann ist es auch kein Privatverkauf mehr und Du kannst Dich nicht so schnell rausreden?
was schreibst du da?der verkäufer ist seit 2004 angemeldet,macht pro jahr 42 und im monat ca.3 verkäufe wenn seine 345 bewertungen alle aus verkaufstätigkeiten stammen.
manchmal sollte man mal das hirn einschalten bevor man postet.
zu der sache:
ich finde der defekt ist klar umschrieben.
den defekt groß in roter schrift beschreiben wäre auch besser gewesen (so mach ich das immer).
trotzdem finde ich wenn man diese auktion vom ts ansieht jetzt nicht unbedingt den vorsatz des betruges.ich jedenfalls würde gar nichts zurücknehmen.
das ist usus wenn der laptop läuft und nur teildefekt dieser als gebraucht funktionierend verkauft wird.
bestes beispiel sind die auktionen mit notebooks und defektem akku.die werden auch nicht in der kategorie defekt eingestellt,obwohl nicht mobil nutzbar (der akkudefekt taucht aber in der auktion auf und wird beschrieben).
von daher selbst paypal wird da nichts machen,nach prüfung der auktion werden die dir recht geben,da der defekt eindeutig beschrieben wurde
Ergänzung ()
Enemy89 schrieb:Du hast vieleicht den defekt beschrieben aber du hast den Laptop auch als VOLLKOMMEN FUNKTIONSFÄHIG beschrieben verstehst du die bedeutung von VOLLKOMMEN FUNKTIONSFÄHIG?
Also kann man schon meinen das es ein wenig irreführend ist.
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Artikel, der an den Verkäufer nach Gebrauch zurückgegeben wurde. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers.
das steht in der kategorie,oben im text wird zwar vollkommen funktionsfähig erwähnt,aber weiter unten steht ja "Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers."
dies hat der verkäufer gemacht von daher würde er bei mir nichts bekommen,oder niente bzw.nulla wie man bei uns sagen würde
Zuletzt bearbeitet:
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