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toomanyhumans
Gast
Seine Reaktion wirst du uns ja sicher mitteilen?
Ich persönlich würde hier auch keinen Teil der Reperaturkosten mehr übernehmen. So nicht. Der Käufer verhält sich völlig falsch.
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Ich würde ihm jetzt gar nichts mehr unterbreiten
Vor der negativen Bewertung bist du so oder so nicht sicher
Nur ist "deine Aufassung" nicht das Maß aller Dinge... schonmal daran gedacht?Smash32 schrieb:Da die Buchse nicht über das Gerät hinausragt sondern sich im Gehäuse befindet ist er Intern, ja, meiner Auffassung nach sind alle Anschlüsse am Laptop intern.
Heretic Novalis schrieb:Nur ist "deine Aufassung" nicht das Maß aller Dinge... schonmal daran gedacht?
Wenn der Käufer zu dumm ist den Satz zu verstehen, soll er einfach vor dem Gebot noch einmal nachfragen
Darum geht es doch nicht. Dann kann ich auch Schäden in Schritgröße 4 hinklatschen und bin fein raus oder wie? Man hätte ja lesen können.Haut hier jeder von euch 250 Euro raus ohne die Artikelbeschreibung GENAU durchzulesen und bei etwaigen Fragen oder Ungereimtheiten beim Verkäufer nachzufragen??
Rach78 schrieb:Dann kann ich auch Schäden in Schritgröße 4 hinklatschen und bin fein raus oder wie? Man hätte ja lesen können.
Rach78 schrieb:Aber der Verkäufer muss seine Beschreibung auch so formulieren dass keine Unklarheiten entstehen..
Rach78 schrieb:Im Zweifelsfall ist das nämlich Täuschung.
Rach78 schrieb:Wieso wurden keine Bilder von den Defekten gemacht?
Rach78 schrieb:Man hätte die Beschreibung wirklich besser verfassen können
Ja, denn auch das zählt zur Artikelbeschreibung. Oder liest du auch das Kleingedruckte in einem Vertrag nicht?
Und der Fehler wurde IMHO klar beschrieben.
Er meinte die Tastatur (weil Taste Q ja nicht funktionierte) und irgend einen anderen kleinen Mängel auf den er nicht weiter eingegangen ist hat er auch reparieren lassen und muss dies gesondert bezahlen.
Ich nehme an, die 130€ bezogen sich auf die kompletten Kosten für eine Rundumerneuerung, welche versucht wurde auf mich ab zu welzen.
"nicht ganz eindeutig" finde ich bisschen schön geredet. Nen gravierender Mängel wird nur beiläufig erwähnt!allerdings ist die Beschreibung nicht ganz eindeutig
Da haben beide wohl nen Fehler gemacht.Aber der Käufer hätte nachfragen müssen und schon gar nicht den Laptop auf eigene Kosten reparieren lassen dürfen, wer weiß ob das wirklich stimmt.
Die Frage, wie die Artikelbeschreibung zu bewerten ist, war nach dem Zugeständnis übrigens vom Tisch, unabhängig davon, wer tatsächlich die Mitschuld trägt.