Ebay Falschangabe

Seine Reaktion wirst du uns ja sicher mitteilen? :evillol: Ich persönlich würde hier auch keinen Teil der Reperaturkosten mehr übernehmen. So nicht. Der Käufer verhält sich völlig falsch.
 
Das Angebot würde ich aufrechterhalten. Nur weil der Käufer sich falsch verhalten hat, ist man ja nicht fein raus.
 
@Heen: jo so seh ich das auch.

Am besten sachlich bleiben. Ihm ne Teilrückzahlung weiterhin anbieten und damit hat es sich.

Sich aufregen und beleidigen und auch vorwurfsvoller Unterton bringt absolut nix da. Auch lassen sich die Leute da ungerne belehren

Kurz die Ansichten schildern und gut ist
 
Zuletzt bearbeitet:
Bin auch seit es Probleme damit gibt sachlich und fair geblieben.
Ich werd euch auf dem laufenden halten und hier alles posten was weiterhin passiert.
Für heute bin ich aber raus, nächste Nachricht gibts hier wenn sich der Käufer zurückgemeldet hat.
 
Am Anfang hätte ich noch gesagt, sei kulant und nimm das Ding zurück. Aber was der Käufer jetzt abzieht spricht Bände. Ich würde jetzt von meiner Seite das Thema als abgehakt ansehen. Rechtlich hat er sowieso keine Chance weil du reingeschrieben hast, das etwas defekt ist. Es liegt an ihm VOR dem Bieten abzuklären was genau, wenn er unsicher ist.

Du hast alles richtig gemacht.
 
Ich würde ihm jetzt gar nichts mehr unterbreiten. Wenn er sich den vermeindlichen Schaden hat reparieren lassen glaube ich nicht, dass du zu irgendetwas zur Verantwortung gezogen werden kannst. Und hier würde ich es dann auch drauf ankommen lassen.

Der scheint sowieso jemand zu sein, der gerne alles auf eigene Faust regelt. Das hat er jetzt ohne Absprache mit dir gemacht. Also ich eine Rücknahme der Ware ja generell ausgeschlossen. Da du das Notebook auch nicht auf andere Fehler seinerseits begutachten kannst ist das für mich nur ein weiteres Zeichen dafür, dass er dir noch was Geld aus der Tasche ziehen wollte. Ich würde da einfach gar nichts mehr machen, bei einer schriftlichen Mahnung nen Anwalt einschalten. Vor der negativen Bewertung bist du so oder so nicht sicher. Da könntest du dem das Ding auch schenken der würd dir eine drücken weil du zu langsam überwiesen hast...
 
Ich würde ihm jetzt gar nichts mehr unterbreiten

Würd ich nicht. Würde das Angebot stehen lassen, kann er ja ablehnen. Immerhin kann man dir dann nicht fehlendes Entgegenkommen vorwerfen, da du ihm ja ein Angebot gemacht hast. Ob ihn das schmeckt oder nicht ist ja seine Sache.

Aber man muss ihm das Geld auch nicht auffdrängen. Er will 130 oder was er will, sagst halt dass du bereit bist maximal 60 oder 70euro zu zahlen WENN das Thema dann für ihn erledigt ist und keine weiteren Forderungen kommen.
Wenn er nicht will, seine Sache kann ER ja das Angebot ablehnen. Aber immerhin gabs dann entgegenkommen und man kann dem Verkäufer nicht vorwerfen dass er sich stur verhalten hat und an einer Lösung nicht interesiert war.

Sollte der Käufer anfangen zu beleidigen in den Mails würde ich den Kontakt wirklich komplett abbrechen. Dass muss man sich nicht gefallen lassen. Natürlich alles gut aufheben was es an Schriftverkehr gab falls da noch was kommen sollte


Vor der negativen Bewertung bist du so oder so nicht sicher

Biste bei ebay so oder so nie. Mich hat auch mal einer zu einem Abbruch der Transaktion gedrängt. Habe ihn angeboten den Artikel nochmal zu verkaufen, falls der Erlös aber niedriger ausfällt er dann diese Differenz an mich zahlt. War er auch nicht mit einverstanden.
Er hat nen Fehler gemacht und für ihn gabs nur "Entweder brech ich die Auktion ab, ohne nehme ne rote in Kauf"

Oft biste auch der Dumme am Ende selbst wenn du nichts falsch gemacht hast. Auch negative Bewertungen lassen sich nur sehr schwer entfernen. Selbst viele Gerichte sehen das als "freie Meinung" an gegen die du nur schwer was machen kannst.
Leider ist der Platz bei den Bewertungen auch oftmals viel zu kurz für Begründungen und es reicht einfach nur um sich gegenseitig Sachen an den Kopf zu werfen aber nicht zu erklären wie etwas im detail abgelaufen ist
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt meint der Käufer er wäre gnädig und will 75€ von den Reperaturkosten haben.
Er meinte die Tastatur (weil Taste Q ja nicht funktionierte) und irgend einen anderen kleinen Mängel auf den er nicht weiter eingegangen ist hat er auch reparieren lassen und muss dies gesondert bezahlen.
Ich nehme an, die 130€ bezogen sich auf die kompletten Kosten für eine Rundumerneuerung, welche versucht wurde auf mich ab zu welzen.

Jetzt ist er mit einmal wieder sehr höflich, vorher wurden mir Vorwürfe gemacht ich wollte Tatsachen vertuschen etc.
anscheinend merkt er nun das seine Masche nicht gezogen hat und versucht auf die höfliche Art etwas raus zu leiern.
 
Ist doch gut. Muss auch kein Zufall sein, wenn man die Artikel-Nr googelt ;)

Du musst wissen, was du tust. Ich würde in Anbetracht anderer vergleichbarer Auktionen vielleicht bis 50EUR mittragen.
 
Ich hab mir jetzt die 5 Seiten durchgelesen, und persönlich würde ich ihm keinen Cent geben. Es ist doch alles klar in der Artikelbeschreibung gelistet. Taste defekt, Abnutzungsspuren und selbst der Satz „Der interne Netzteilstecker im Laptop ist defekt“ ist für mich klar verständlich. Wenn der Käufer zu dumm ist den Satz zu verstehen, soll er einfach vor dem Gebot noch einmal nachfragen. Dem TE ist maximal vorzuhalten das er im Feld „Zustand“ den Begriff Defekt anführen hätte können. Aber da in der Angebotsbeschreibung deutlich steht „Netzteilstecker im Laptop ist defekt“ ist auch hier für mich der Sachverhalt klar dargestellt.

Aber wie oben geschrieben: Musst selber wissen was du tust ;)
 
Smash32 schrieb:
Da die Buchse nicht über das Gerät hinausragt sondern sich im Gehäuse befindet ist er Intern, ja, meiner Auffassung nach sind alle Anschlüsse am Laptop intern.
Nur ist "deine Aufassung" nicht das Maß aller Dinge... schonmal daran gedacht?

Machs wie du gesagt hast: Komm für dein irreführendes Angebot bzw. für den Schaden auf und die Sache ist geritzt. Nächstes Mal achtest du dann drauf, in welche Kategorie und unter welchem Zustand du was verkaufst und du hast Ruhe.

Zu seinen Fehlern sollte man stehen...
 
Heretic Novalis schrieb:
Nur ist "deine Aufassung" nicht das Maß aller Dinge... schonmal daran gedacht?

Das trifft jetzt Ideal auf meine o.g. Aussage zu:
Wenn der Käufer zu dumm ist den Satz zu verstehen, soll er einfach vor dem Gebot noch einmal nachfragen

Haut hier jeder von euch 250 Euro raus ohne die Artikelbeschreibung GENAU durchzulesen und bei etwaigen Fragen oder Ungereimtheiten beim Verkäufer nachzufragen??
 
Haut hier jeder von euch 250 Euro raus ohne die Artikelbeschreibung GENAU durchzulesen und bei etwaigen Fragen oder Ungereimtheiten beim Verkäufer nachzufragen??
Darum geht es doch nicht. Dann kann ich auch Schäden in Schritgröße 4 hinklatschen und bin fein raus oder wie? Man hätte ja lesen können.

Klar muss der Kunde nachfragen wenn was unklar ist. Aber der Verkäufer muss seine Beschreibung auch so formulieren dass keine Unklarheiten entstehen.

Im Zweifelsfall ist das nämlich Täuschung.

Hatte auch auf den letzten Seiten schon genug geschrieben. Noch eine Sache die ich mich frage: Wieso wurden keine Bilder von den Defekten gemacht?

Wenn du aber willst dass die Leute Sachen eben überlesen, also in der Beschreibung dazu beiträgst bist du ebenso schuldig.

Man hätte die Beschreibung wirklich besser verfassen können
 
Ich finde an meiner beschreibung liegt es keinen Fall!
Nur "interner Netzteilstecker" ist umschrieben worden, da ich nicht wusste, dass dieses Bauteil Netzteilbuchse heißt, sonst werfe ich mir nichts vor.
Es steht deutlich und extra aufgeführt drinne, es gibt keinen langen Text, nichts ist versteckt, nichts kleiner geschrieben, da habe ich mir nichts vor zu werfen.
Warum es davon keine Bilder gibt? Weil man die Defekte nicht sieht.
An der Netzteilbuchse hat man rein garnichts gesehen und den Defekt der Taste Q konnte man auch nicht sehen, sie hat einfach nicht funktioniert.
Die Abnutzungspuren müssen ja nicht alle einzelnd fotografiert werden, jede kleine Macke etc.

Und das die Beschreibung hätte besser sein können steht ganz ausser frage, aber das sie kurz gehalten, korrekt und übersichtlich ist steht auch ausser Frage.
Besser gehts immer.
 
Rach78 schrieb:
Dann kann ich auch Schäden in Schritgröße 4 hinklatschen und bin fein raus oder wie? Man hätte ja lesen können.

Ja, denn auch das zählt zur Artikelbeschreibung. Oder liest du auch das Kleingedruckte in einem Vertrag nicht?

Rach78 schrieb:
Aber der Verkäufer muss seine Beschreibung auch so formulieren dass keine Unklarheiten entstehen..

Wie erwähnt, für mich ist der Sachverhalt klar. Was ist an „Netzteilstecker im Laptop“ nicht zu verstehen?

Rach78 schrieb:
Im Zweifelsfall ist das nämlich Täuschung.

Das entscheidet letzendlich der Richter. Und der Fehler wurde IMHO klar beschrieben. Und da selbst die ganzen „OVP-Verpackungsverkäufer-Betrüger“ auf eBay ohne Einschränkung verkaufen dürfen, kann ich mir nicht vorstellen dass der Käufer vor Gericht große Chancen hätte.

Rach78 schrieb:
Wieso wurden keine Bilder von den Defekten gemacht?

Ein Foto eines „Wackelkontakts“ zu erstellen dürfte nicht sooooo einfach sein… ;)

Rach78 schrieb:
Man hätte die Beschreibung wirklich besser verfassen können

Korrekt. Dennoch sehe ich hier keine arglistige Täuschung.
 
Ja, denn auch das zählt zur Artikelbeschreibung. Oder liest du auch das Kleingedruckte in einem Vertrag nicht?

Dann erklär im Zweifelsfall dem Richter mal wieso der Defekt so klein geschrieben wurde.

Ist dir der Platz ausgegangen oder was?

Darüber brauch man nicht reden. Es ist Täuschung in dem Fall, da du beabsichtigst dass ein Käufer es überliest. Das ist der Grund wieso du es machst und das ist nicht legal.

Und der Fehler wurde IMHO klar beschrieben.

In meinen Augen nicht. So und nun? Hab auf den voherigen Seiten auch detailiert geschriebn was genau und wieso.
 
Er meinte die Tastatur (weil Taste Q ja nicht funktionierte) und irgend einen anderen kleinen Mängel auf den er nicht weiter eingegangen ist hat er auch reparieren lassen und muss dies gesondert bezahlen.
Ich nehme an, die 130€ bezogen sich auf die kompletten Kosten für eine Rundumerneuerung, welche versucht wurde auf mich ab zu welzen.

Sofern nicht erkennbar, was die Reparatur deines Netzteilsteckers, um den es ja vorwiegend geht, gekostet hat, würde ich eben gar nichts bezahlen. Auch nicht die 70 oder 50€. Vielleicht hat der Vorgang nur 15 Minuten gedauert und "und irgend einen anderen kleinen Mängel auf den er nicht weiter eingegangen ist " der hat den Rest der Zeit verballert. Ggf. ist dem das Ding ja aus der Hand gefallen. Kann man aber alles jetzt nicht mehr sehen. Deswegen wollte er dir das Ding vielleicht auch nimmer zurück senden.
 
Deshalb wiederhole ich gern: allles, was der Käufer belegen will oder kann, spielt keine Rolle. Der Verkäufer hat sich bereit erklärt, die Reparaturkosten mitzutragen, dieses Zugeständnis (nicht der Mitschuld, sondern der Kulanz) bleibt auch nach dem Reparatur-Schnellschuß des Käufers bestehen.
Es hätte bei dem Angebot vielleicht eindeutiger darauf hingewiesen werden müssen, dass man nicht jeden Rechnungsbetrag zahlt, sondern als Verkäufer selbst ein vergleichbares Angebot prüfen möchte.
Dafür ist es aber noch nicht zu spät.

Also Angebot einholen, zusenden und entsprechenden Teilbetrag überweisen. Alles andere wäre inskonsequent.

Die Frage, wie die Artikelbeschreibung zu bewerten ist, war nach dem Zugeständnis übrigens vom Tisch, unabhängig davon, wer tatsächlich die Mitschuld trägt.
 
Hab mir eben die Aktion angeschaut. Betrug brauchst du dir nicht vorwerfen zu lassen, allerdings ist die Beschreibung nicht ganz eindeutig. Aber der Käufer hätte nachfragen müssen und schon gar nicht den Laptop auf eigene Kosten reparieren lassen dürfen, wer weiß ob das wirklich stimmt.
Ich würde dir empfehlen lass dir das Notebook zurückschicken und er bekommt sein Geld wieder Porto bezahlst du auch damit muss er einverstanden, Paypal wird dir dann wohl auch kein Stress machen sofern du noch n Versandbeleg hast.
Bei gewerblichen Verkäufern auch bei Neuware muss dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden und die hattest du ja nicht.
 
Zurückschicken geht doch gar nicht. Wer soll denn die Reparatur zahlen? Der Verkäufer wird sie wohl nicht übernehmen da er sie auch nicht gewünscht hat, sie ihm womöglich eh viel zu teuer ist und der Käufer wird dem Verkäufer ja wohl kaum nen auf seine Kosten repariertes Gerät schenken wollen.

allerdings ist die Beschreibung nicht ganz eindeutig
"nicht ganz eindeutig" finde ich bisschen schön geredet. Nen gravierender Mängel wird nur beiläufig erwähnt!
Was willst du mit nem Notebook welches du nicht aufladen kannst?
Wenn ich den Zustand eines Gerätes beschreibe dann ist so ein Defekt auch genau da aufzuzählen und zu erwähnen.

Das positive an den Anfang zu stellen und das schlechte nach ganz hinten war mehr als unglücklich gemacht.

Der Kolege ist auch nicht erst seit gestern bei ebay und hat auch schon mehrere Dinge verkauft, da sollte er eigentlich wissen wie ne Beschreibung auszusehen hat.

Aber der Käufer hätte nachfragen müssen und schon gar nicht den Laptop auf eigene Kosten reparieren lassen dürfen, wer weiß ob das wirklich stimmt.
Da haben beide wohl nen Fehler gemacht.
Letztendlich kann man aber nicht sagen ob das mit der Reparatur alles so stimmt und ob der Verkäufer seine Beschreibung aus Unachtsamkeit oder absichtlicht um mehr Gewinn zu erzielen so gewählt hat.
Das mit der Unachtsamkeit fällt mir Aufgrund der Erfahrung irgendwie etwas schwer zu glauben.
Und normalerweise bin ich da ich selber viel verkaufe sogar eher auf Verkäuferseite

Aber ist auch egal denn wie Heen bereits schrieb:

Die Frage, wie die Artikelbeschreibung zu bewerten ist, war nach dem Zugeständnis übrigens vom Tisch, unabhängig davon, wer tatsächlich die Mitschuld trägt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben