Ehrenamtliche Arbeit

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K

Kekschen1991

Gast
Hi Leute,
ein Bekannter und ich sind momentan in einer Ausbildung (Fachinformatiker für Systemintegration) tätig.

Wir zwei möchhten Ehrenamtlich für Vereine, Fahrschulen o.ä. Homepages erstellen um diese "Bekannter" zu machen.

Nun stellen sich mir/uns folgende Fragen:

1. Wenn ich ein Schreiben aufsetze und der Kunde dies unterschreibt, ist dies dann gültig?
Beispiel: Ich setze ein schreiben auf, worin steht, dass wir den ersten monatlichen Betrag für das Webhosting vorstrecken. Er unterschreibt dieses und will nicht zahlen, wer wäre im Recht bzw. bleibe ich auf den Kosten sitzen?

2. Muss ich meinen jetzigen Arbeitgeber über meine Ehrenamtliche Tätigkeit informieren?
PS.: Wir beide wären keine Konkurrenz für die Firma, da diese keine Homepages erstellen

3. Wenn ich spenden von den jeweiligen Fahrschulen erhalte, darf ich diese annehmen bzw. muss ich diese "Absetzen" oder sowas?


so das war es erstmal,
bedanke mich recht herzlich schonmal für die Antworten

Gruß Keks
 
Ehrenamtlich Homepages zusammenbasteln? Ihr macht das quasi ohne weitere kosten,wenn man euch den Webspace stellen würde?
 
zu 1. du solltest diesen vertrag schon ausführlich gestalten. versuche etwas um die ecke zu denken, ob es schlupflöscher gibt, die schließt du mit einer genauen tätigkeits- und verantwortungsbeschreibung sicherlich aus.

zu 2. nein musst du nicht anmelden. pass aber auf, dass deine leistung im eigentlichen betrieb nicht nachlässt
 
@diggens, besten dank für die info
@CarstenJoe: Ja, also es wird jetzt keine aufwändige Homepage, sondern einfach nur ein kleiner Internetauftritt mit Google Anfahrt und Co


aber wie schaut es denn mit Punkt 3 aus?
Gibt es sonst noch etwas wichtiges, was man beachten sollte?
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum so kompliziert? - In Zeiten wo man einen "Homepagebaukasten" ja quasi nachgeworfen bekommt, sollte es "Mittel und Wege" geben, das zu managen.

Ich würde an eurer Stelle einfach nicht im Impressum auftauchen, sondern nur den "Inhaber" der jeweiligen Rechte, also z.B. die Fahrschule nennen.

Das kannst Du natürlich nur machen, wenn Du Du einen "" Zeiler" hast, der Dir das für Dich privat bestätigt.

Und was Du in Deiner Freizeit machst, dass muss Deinem Arbeitgeber ein Stückweit auch egal sein. - Ich erzähle meinem ja auch nicht, dass ich gerade auf der Heimfahrt im ICE im CB Forum lese und schreibe.... :-)
 
@alex_k: so mail ist an deinem AG raus, dass du bei CB surfst :P

Das kannst Du natürlich nur machen, wenn Du Du einen "" Zeiler" hast, der Dir das für Dich privat bestätigt.

das verstehe ich irgendwie nicht^^ was ist ein Zeiler und was meinst du mit den """



EDIT:

habe es glaube doch verstanden, du meinst einen Zeiler (im "Vertrag") der aussagt, dass ich das Privat und Ehrenamtlich mache.
z.b. sowas hier:

Spende
Neben der ehrenamtlichen Mitarbeit können Sie unsere Arbeit natürlich
auch unterstützen, indem Sie Geld spenden.
Eine Spendenbescheinigung erhalten Sie gerne auf Anfrage.

(C) Caritas Verband Duisburg
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein paar Anmerkungen von mir:

1) Ich dachte wenn man ehrenamtlich Arbeitet, dann bekommt man nix dafür.
2) Soweit ich weiß muss man, wenn man Geld für Arbeit bekommt seinen eigentlichen Arbeitgeber davon Informieren. Der kann es dir aber erstmal nicht verbieten.
3) Eine Spendenquittung darfst du nicht ausstellen. Wenn du regelmäßig Geld für sowas nimmst nennt sich das Schwarzarbeit, oder?
 
Definiere bitte mal aus Deiner Sicht den Begriff 'ehrenamtliche Tätigkeit' ...

Ich kenne diesen Begriff lediglich aus dem Vereinsleben (z.B. Sportverein)
Das bedeutet, man übernimmt in einer anerkannt gemeinnützigen Organisation (im allgemeinen bekannt als e.V.) ein entsprechendes Amt innerhalb dieses Vereines (Schatzmeister, Betreuer, Trainer etc.) und wird für die Ausübung dieses Amtes natülich NICHT entlohnt.
Deswegen Ehrenamt - zum Wohle der Allgemeinheit.

Als Privatperson kannst Du keine Spendenbescheinigungen ausstellen. Das kann nur der Verein.

Du kannst von dem Verein, für den Du das Ehrenamt ausübst, eine Aufwandentschädigung bekommen (Reisekosten, Porto etc.)
Zahlt Dir der Verein allerdings eine Pauschale, die den tatsächlichen Aufwand übersteigt (die Grenze liegt irgendwo bei 200-300 EUR im Monat, glaube ich), dann gilt das Ganze als Arbeitsverhältnis und muss entsprechend versteuert werden.
 
Hi,

das hört sich für mich weniger nach einem Ehrenamt an.
Eine Fahrschule ist ein ganz normales Unternehmen, da kannst du eigentlich kein Ehrenamt haben.
Eine Spende wäre daher auch der falsche Begriff. Wenn du Geld für die Erstellung oder das Betreiben der Homepage bekommst, dann ist das eine Einnahme.

Ich bin z.B. in einer Freiwilligen Feuerwehr und betreue dort den Internetauftriff. Wenn man da mal eine Spende bekommt, dann geht diese an die Feuerwehr und nicht an mich als Betreuer der Homepage.

Für mich hört sich das wie gesagt nicht ehrenamtlich an.

Gruß
 
so Servus,
naja ich erstelle Homepages für Leute aus just for fun, weil diese keine Zeit haben oder ähnliches.
Also mach ich das Privat und engagieren mich ehrenamtlich. (so würde ich das jetzt sehen)

wenn ich die fertig hab und einer sagt komm mein junge hier hast du mal 10 euro ist dies ja eine spende von ihm (habe ja keine rechnung oder ähnliches ausgestellt, lediglich nur für die kosten die ich vorstrecke)
 
Also laut Wiki ist dies kein Ehrenamt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ehrenamt
Ehrenamt dient i. d. R. dem Allgemeinwohl.

Machst du eine Website für ein Alterheim oder Sportverein, dann wäre es ein Ehrenamt.
Machst du eine Website für eine Fahrschule oder deinem Nachbarn, dann ist das nur ganz normale Nachbarschaftshilfe.

Ich denke man kann das auch mit sSozialstunden verbinden, wenn man wegen einer Straftat verurteilt wurde.
Man kann diese Sozialstunden auch nicht einfach bei deiner Mutter (.Z.B. Unkraut zupfen) oder in einer Fahrschule ableisten.
 
Das was du da machst nennt man auf Deutsch Schwarzarbeit und nix anderes. Du erbringst eine Leistung und überläßt die Entscheidung über die Entlohnung dieser Leistung dem Leistungsempfänger. Gibt dir jemand was, sind das steuerpflichtige Einnahmen, gibt er dir nix Pech gehabt.

Spenden sind freiwillige Zahlungen ohne Gegenleistung.
 
@Marvin_X

naja Schwarzarbeit ist doch nur, wenn ich eine Tätigkeit ausführe und Geld für bekomme..
Ich aber nehme kein Entgeld sondern nur wenn der Kunde es will, nehme ich seine Spende oder Gutscheine an. Gibt der Kunde nix, gibt es auch nix^^
 
Du solltest wissen, dass der Übergang von Spende zur Bezahlung nicht abgekrenzt werden kann.

Ich könnte ja auch einen tschechische Bautrupp bitten meine Hofeinfart zu pflastern. Bezahlen tu ich ihnen natürlich nigs. Aber wenn sie die arbeit gut machen, dann Spende ich ihnen natürlich was.
 
1. Kannst Du gar keine Spende bekommen.
2. Ist es kein Ehrenamt.

Das einzige, was Du machen kannst, ist unentgeltlich (ja, das Wort Entgelt hat nix mit Ende oder Geld zu tun) für die Fahrschule zu arbeiten. Quasi als Hobby oder als Vergnügen oder so. Auslagen kann Dir die Fahrschule natürlich erstatten - da Du diese dann selber in Steuererklärung geltend machst und es mit dem, was die Fahrschule gegeben hast, verrechnest, ist das dann ein Nullsummenspiel. Dafür solltest Du dann aber auch ein Gewerbe anmelden. Alles, was darüber hinaus geht, ist steuerpflichtig. Willkommen im Land der Bürokratie :).
 
Das kannst du hindrehen wie du es willst, dass ist kein Ehrenamt und Spenden sind das auch nicht.

Selbst wenn die dir was freiwillig geben, dann sind das für dich Einnahmen aus selbständiger Arbeit die du bei der Steuererklärung angeben musst.
Ansonsten ist das Schwarzarbeit.

Wir können ja auch nicht sagen, dass wir ehrenamtlich zur Arbeit gehen und uns der Arbeitgeber monatlich Geld spendet ;)
Entweder du gibst es als Einnahme bei der Steuererklärung an, oder du darfst dafür kein Geld annehmen.
Auch nicht gespendet, geschenkt oder sonst was. So sieht es zumindest steuertechnisch aus.
Der Alltag sieht bei vielen wohl anders aus.

Gruß
Fr4g3r
 
Zuletzt bearbeitet:
Kekschen1991 schrieb:
@Marvin_X

naja Schwarzarbeit ist doch nur, wenn ich eine Tätigkeit ausführe und Geld für bekomme..
Ich aber nehme kein Entgeld sondern nur wenn der Kunde es will, nehme ich seine Spende oder Gutscheine an. Gibt der Kunde nix, gibt es auch nix^^

Nochmal.

Ehrenamt ist per Definition eine Tätigkeit, die für eine gemeinnützige Institution ausgeübt wird und nix anderes (meinetwegen die EDV für einen Sportverein zu machen)

Spenden kann man nur AN eine gemeinnützige Organisation vergeben.

Was eine gemeinnützige Organisation oder wer auch immer DIR wiederum gibt, ist keine Spende, sondern entweder eine reine Aufwandentschädigung, die Deinen selber getätigten Ausgaben (Material, Fahrtkosten .... NICHT jedoch Zeit) entspricht oder eben eine ganz normale Bezahlung für geleistete Arbeit.
Und die hast Du dann zu versteuern.

Übrigens solltest Du Dir ebenfalls Gedanken über die vertragliche Ausgestaltung Deiner Tätigkeit machen, denn ggf. bist Du auch haftbar bzw. wartungspflichtig für das, was Du da fabrizierst.
Allein deshalb sollte man auf jeden Fall eine gewerbliche Tätigkeit anmelden und diese Geschäftstätigkeit (nichts anderes ist es ja) von den eigenen privaten Einkünften trennen.
Ansonsten passiert Dir eventuell mal ein dickerer Fehler (und jede Software hat Fehler und Lücken) und Du haftest mit Deinem Privatvermögen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du sagst, "dann geben sie mir was oder eben nicht" dann brauchste auch keinen Vertrag zu machen.
 
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