News Einstweilige Verfügung gegen Samsung bleibt bestehen

Hat Apple es nötig? Offenbar ist ja am Galaxy Tab seitens Samsung was an ihrem ja so präzise beschriebenem Geschmacksmuster verändert worden was dem Kunden mehr zusagt! Ich finde es lächerlich so einer Klage statt zugeben, vlt. für die Apple Verteidiger ein etwas ähnlicherer Vergleich für Notebooks: 2 miteinander verbundene Teile, eines mit zentriertem Display, das andere mit einer Tastatur darauf. Sollten nach diesem Patent keien anderen Notebooks mehr gefertigt werden? Ich glaube nein! Man sollte sich Seitens beider Parteien wieder auf das wesentliche konzentrieren...
 
Es wird halt mit allen Mitteln versucht die Marktanteile zu sichern. Wen nicht mit Innovationen, dann mit Klagen. Apple wirft anderen Unternehmen vor zu kopieren. Das macht Apple aber auch. Alle 9 von 10 neuen Features sind Ideenklau aus anderen Betriebssystemen und werden als Innovationen seitens von Apple gefeiert und die Leute glauben es. Man sollte meinen, das es hier zu Lande fair in einem Gerichtssaal zu geht, aber das ist leider nicht der Fall. Reuters und andere Fachleute haben sich klar zu diesen Prozessverlauf geäußert. An diesem Tag muss man sich schämen als Deutscher, dass so was hier noch möglich ist.

(http://www.telekom-presse.at/Apple_...erbot_bleibt_bis_Urteil_am_9-9-_.id.16784.htm)

Ja Patente sind wichtig und dienen dem Schutz, aber man kann diese auch dazu benutzen um sich unfair Vorteile zu verschaffen.

Es herrscht Krieg da draußen auf dem Markt und Apple nutzt halt alle Mittel, auch die schmutzigen.

Sind halt ein US Unternehmen, den jedes Mittel recht ist.
 
Es wird sich ja zeigen, wie in Alicante über die Gültigkeit von Apples Geschmacksmuster entschieden wird - nur Frage ich mich, warum nicht von Samsung oder jemand anderen zuvor bereits ein Antrag auf Nichtigkeit gestellt wurde.

Zwar wird jetzt darauf hingewiesen, dass es das Design schon seit vielen Jahrzehnten gibt, aber solange niemand einen Antag stellt, wird dem auch nicht nachgegangen.
 
F!o schrieb:
Design/Form entspricht 4 Räder, 2 vorne, 2 hinten an jeder Ecke eines, Motor vorne!

Also ist eine Standard BMW Felge die gleiche wie bei Mercedes, VW, Audi oder oder oder... Motor Vorne ist bei auch bei überall gleich so wie bei Porsche ohh die haben ja Mittel Motoren oder Heck :rolleyes:

Wie ich schon sagte einige verstehen es einfach nicht... Insane.J hat vollkommen recht es kommt auf viele punkte an. Wenn ein oder 2 punkte gleich sind ist das so egal. Beste bsp dafür sind Rasierer haben alle die gleiche Funktion sehen alle FAST gleich aus und alles ist ok.

Edit:

@Milchwagen

Sollte Samsung vor Gericht eine Niederlage haben kann und wird man gegen andere hersteller auch vorgehen. Allerdings sollte man immer nur ein unternehmen verklagen und da die volle energie reinstecken.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Rechteckig, mit abgerundeten Ecken, zentriertes Display unter einer transparenten Oberfläche mit Rahmen drumrum, dünnes Profil und nach dem Einschalten sieht man farbige Icons"

Bitte verratet Keinem das ich einen digitalen Bilderrahmen hab. Sonst kommt der angebissene Apfel und dann gibts Saures ;-)

btt: ähm diese nette umschreibung des designs is ja schon mehr als lächerlich. trifft ja in dieser form auf so ziemlich jeden technik schnick-schnack mit display zu.

EDIT: @Cool Master Porsche hat ein anderes Geschmacksmuster ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
sohei schrieb:
Weiß ich nicht ob man das so genau sagen kann

oder denkst du der zoll freut sich zb über die ganzen china Nachbau Sachen von deutschen (die anderen internationalen unternehmen interessieren mich hier jetzt erst einmal nicht) oder die firmen selbst?

wie oben schon jemand sagte, andere bauen auch Tablets, und die sehen nicht verdammt ähnlich nachgebaut aus wie ipads oder iphones. DAZU noch den dock connector 1:1 nachgebaut, nur mit umgedrehten verankerungschlitzen.... eigentlich muss man dazu ja nichts mehr sagen ;)

Du wirfst jetzt hier zwei sachen durcheinander, einerseits eine 1:1 kopie wie es gerne die Chinesen machen und ein Gerät was dem anderen ÄHNLICH sieht.

Ähnlich sehen tuen sich auch viele Autos, z.B. Ford Galaxy und VW Sharan, allerdings ist der Galaxy keine 1:1 Kopie des Sharan, denn dazu müsste alles mitkopiert worden sein.

Und wie festgestellt wurde, hat Apple bewusst beschi$$en beim Größenvergleich und das nun ein Apple Jünger angehüpft kommt und sagt "Ja, da haben sie 1:1 kopiert von Apple, Samsung ist also Doof" war sowieso klar.

Würde mich nicht wundern, wenn Apple jeden Apfelesser nach dem ersten Bissen verklagt, weil es dem Apple Logo verdammt ähnlich sieht.

Außerdem: JEDER klaut in gewisser weise von jedem, war, ist und wird immer so bleiben.
 
@Futscher

solange vom Team nie jmd was macht muss man wohl mit leben :(
 
Cool Master schrieb:
@Futscher

solange vom Team nie jmd was macht muss man wohl mit leben :(


Is ja nicht verboten ist ja fast alles.on topic. Aber wie tratschweiber oder pensionistische ehepaare die sich alle paar tage die selbe leiher von vorne neu erzählen :D
 
Da kann man nur hoffen,das Apple nach dem Abgang von Jobs nicht die Ideen ausgehen.Ob-
wohl ich von 1:1 Kopien auch nichts halte,auch wenn das Orginal noch verbessert wurde-einfach keine Kreativität - was zum Beispiel auch die Chinesen auszeichnet.
 
@ Sanders

Danke für die beiden sehr informativen Links, damit ist für mich jetzt einiges klarer, vor allem, warum die Gültigkeit des Geschmacksmusters von diesem Gericht nicht infrage gestellt wurde.
 
Hört doch auf mit dem Reifenvergleich der ist doch lächerlich

hier ein Auszug zum Geschmacksmuster:

http://www.aufrecht.de/index.php?id=4518

"Doch die Erfahrung zeigt, dass alles, was sich erfolgreich am Markt behaupten kann, in kürzester Zeit kopiert wird. Um Nachahmungen von Produkten zu verhindern oder zumindest zu ahnden, kann man sog. Geschmacksmuster registrieren lassen, mit dem zwar nicht das Produkt selbst, aber dessen Erscheinungsform geschützt wird."

"Nach dem GeschmMG ist ein Geschmacksmuster die zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon. Die Erscheinungsform kann sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierungen ergeben."

"Voraussetzung für eine Eintragung in das Geschmacksmusterregister ist zunächst die Neuheit des Geschmackmusters, wobei es eine Neuheitsschonfrist von zwölf Monaten gibt. Muster gelten dann als identisch, wenn sich ihre Merkmale nur in unwesentlichen Einzelheiten unterscheiden."

"Darüber hinaus muss das Geschmacksmuster eine gewisse Eigenart besitzen. Der Gesamteindruck, den das Muster auf den informierten Benutzer macht, muss sich von dem Gesamteindruck unterscheiden, den ein anderes Muster bei diesem Benutzer hervorruft. Das Geschmacksmuster schützt somit nicht nur vor identischer Übernahme des Designs, sondern auch vor jedem jüngeren Muster, das beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck erweckt als das registrierte Geschmacksmuster. Bei der Beurteilung der Eigenart wird jedoch der Grad der Gestaltungsfreiheit bei der Entwicklung des Musters berücksichtigt. Schließlich muss das Geschmacksmuster gewerblich genutzt werden."
 
sohei schrieb:
verletzt ist verletzt

samsung ist nicht heilig, oder handelt so. die wollen auch nur cash, euern cash.

Ein Geschmacksmuster zu haben bedeutet aber nicht, dass dieses zu recht erteilt wurde.
Wie man belegen kann ist das "Geschmacksmuster" von apple schon in 2001: Odyssee im Weltraum zu sehen gewesen ist.
 
Erstmal um das Autothema abzuhaken.. der Galaxy ist nich vom Sharan geklaut, weil VW, Seat und Ford das Auto gemeinsam entwickelt haben.. zumindest den jeweils ersten Sharan, Alhambra und Galaxy...

Zum Geschmacksmuster... klar sehen Samsunggeräte den Applegeräten ähnlich, was echt nicht sein muss, allerdings sehe auch ich irgendwie nicht wie das angehen kann, dass sowas stattgegeben wird. Die alten Palm PDAs waren stellenweise auch Rechteckig, mit abgerundeten Ecken, zentralem Display und nach dem einschalten gabs da Icons auf dem Display. Dass man ein Logo oder ein richtiges Design (beispielsweise Wellenmusterkerbe auf der Rückseite oder sowas in der Art) schützen kann sehe ich ein, vielleicht auch, dass man seine Geräte immer in einem typischen Blümchenmuster bunt ansprüht und das schützen kann... ja das auch... aber irgendwo hört es dann auch auf. Und ich denke auch nicht, dass dieses Geschmacksmuster bestehen bleiben kann, da es einfach zu simpel beschrieben ist.

Dennoch wünsche ich mir von Samsung mal eigenständigere Designs wie sie SE oder HTC haben...
 
@flappes

ist doch egal, ob es ähnliche Geräte schon vorher gegeben hatte... Solange es (in Deutschland) nicht als Geschmackmuster registriert wurde... Apple aber es wohl tat... Dann ist es Apples gutes Recht, sein Geschmackmuster zu schützen, ggfs. vor Gericht durchzusetzen...

Jetzt müsste man nur wissen, ob Samsung auch so ein Geschmackmuster gesichert hat... Und vor allem, ob's vor Apples Registrierung war...
 
Lars_SHG schrieb:
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/applesamsung108.html
So eindeutig läuft das bei den Niederländer auch nicht, siehe Samsung-Smartphones...

Nur das dies nichts mit Samsung sondern mit Android zu tun hat! Hier müsste man im Grunde alle Android-Smartphones mit einer bestimmten Android-Version verbieten. Zudem wird das Verkaufsverbot nicht lange bestehen bleiben, da die Änderungen an der Galerie schnell duchzuführen sind...

Aber das sollte eigentlich hinreichend bekannt sein...
 
Auch wenn das Thema langsam wirklich nervt...
Es geht hier ja um das Geschmacksmuster und das ist wie jeder nachlesen kann einfach viel zu allgemein gehalten und ist auf zig Geraete anwendbar...

(i) ein rechteckiges Produkt mit vier gleichmäßig abgerundeten Ecken;
(ii) eine flache, klare Oberfläche, welche die Vorderseite des Produkts bedeckt;
(iii) eine sichtbare Metalleinfassung um die flache, klare Oberfläche;
(iv) ein Display, das unter der klaren Oberfläche zentriert ist;
(v) unter der klaren Oberfläche deutliche, neutral gehaltene Begrenzungen auf allen
Seiten des Displays und
(vi) wenn das Produkt eingeschaltet ist, farbige Icons innerhalb des Displays.
Quelle: http://docs.dpaq.de/35-apple_ev-antrag_05_08_2011.doc.pdf

Es ist einfach total minimalistisch, dass sollte jeder erkennen. (Die Vergleiche mit Autos passen natuerlich nicht 1:1, aber kommen dem ganzen schon nah)

mMn fallen mindestens auch folgende Produkte(in 3min bei Google gesucht, gibt sicher noch mehr) unter das Geschmacksmuster:
htc-puccini.jpg

MotorolaXoom.jpg

45809d1312985913-apple-stoppt-verkauf-des-samsung-galaxy-tab-10-1-europa-hp_touchpad.jpg

HP-Slate-Tablet-PC-00.jpg

RTEmagicC_Samsung_Galaxy_Tab_10.1_468x300_txdam2592_bc1722.jpg.jpg


Falls einen Moderator die groeße der Bilder stoert, koennen sie gern als direkte Links abgeaendert werden.

Edit:
wp7 schrieb:
ist doch egal, ob es ähnliche Geräte schon vorher gegeben hatte... Solange es (in Deutschland) nicht als Geschmackmuster registriert wurde... Apple aber es wohl tat... Dann ist es Apples gutes Recht, sein Geschmackmuster zu schützen, ggfs. vor Gericht durchzusetzen.

genau das ist eben nicht egal.. du kannst dir doch kein Geschmacksmuster sichern auf etwas, was es schon seit Jahren oder gar Jahrzehnten gibt. Wäre mehr als Sinnbefreit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lilz schrieb:
genau das ist eben nicht egal.. du kannst dir doch kein Geschmacksmuster sichern auf etwas, was es schon seit Jahren oder gar Jahrzehnten gibt. Wäre mehr als Sinnbefreit.

Dann muss ich mal direkt schauen, ob es ein Geschmacksmuster auf eine Leiter oder Schubkarre gibt...man...das wird Kohle bringen...

Ich will nicht wissen auf wieviele alltägliche, Jahrhundertalte Dinge es noch keine "Geschmacksmuster" gibt...
 
Furchensumpf schrieb:
Dann muss ich mal direkt schauen, ob es ein Geschmacksmuster auf eine Leiter oder Schubkarre gibt...man...das wird Kohle bringen...

Ich will nicht wissen auf wieviele alltägliche, Jahrhundertalte Dinge es noch keine "Geschmacksmuster" gibt...

bitte, das nächste mal richtig lesen.
genau das wäre sinnbefreit wenn das ginge, wie Lilz schon schrieb...
 
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