Elterngeld abschaffen?

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@DerOlf

Wir sollten uns aber uns dann doch auf Deutschland fokussieren und zum eigentlichen Thema "Abschaffung Elterngeld" fokussieren. Und hier gebe ich dir recht - wir haben eine absolute Neid-Debatte. Das Elterngeld wurde primär eingeführt, dass qualifizierte Arbeitnehmer eine Unterstützung bekommen, für die Zeit, wo das Arbeitseinkommen wegfällt. Gerade, wenn man ein gut verdient - ist der Wegfall eines Einkommens sehr schmerzlich. Da ist die Entscheidung für ein Kind auf einmal ein auch eine finanzielle Entscheidung. Nach einem Studium kann man schon gute Einstiegsgehälter verdienen - jedoch hat man nur ein höheres Einkommen - jedoch noch keine Rücklagen um 12 Monate ohne Einkommen zu überbrücken.

Mein Vote deshalb - 60% des Bruttos sollten für 12 Monate gezahlt werden - ohne Grenze "nach Oben" - nur die Einkommensgrenze von afaik 175k Jahresbrutto.
 
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_killy_ schrieb:
Mein Vote deshalb - 60% des Bruttos sollten für 12 Monate gezahlt werden - ohne Grenze "nach Oben" - nur die Einkommensgrenze von afaik 175k Jahresbrutto.
Ich finde die Grenze nach oben grundsätzlich nicht so dramatisch. Man könnte lediglich mal die Grenze an die aktuellen Bedingungen anpassen. Aktuell liegt sie ja noch bei 1800€. Könnte man sicherlich mal auf 2000€ erhöhen.
Ansonsten ist eine Einkommensgrenze schon richtig. Jemand, der vorher 5000 Netto hatte, dem helfen bei seinem Lebensstandard 1800€ auch nur bedingt weiter.
Nur weil man sich vorher an einen gewissen Lebensstil gewohnt hat muss eine staatliche Subvention diesen Stil ja nicht noch weiter unterstützen.

Für mich wäre eher die Dauer ein Punkt zur Verbesserung. 12 Monate sind halt einfach auch zu wenig. Bei uns in der nähe nimmt grundsätzlich keine Krippe Kinder unter 1 Jahr an. Tendenziell eher erst mit 14 oder 15 Monaten. Mit Teilung kommt man aber auf maximal 14 Monate, wobei auch viele (in meinem Umfeld alle) auch gemeinsame Monate machen.
Klar, man könnte nun EG+ nehmen, aber das verschiebt das finanzielle Problem ja nur.
Ich würde mir pers. 18 Monate wünschen, wobei man das, angelehnt an das aktuelle Modell, in ein 14+4-Modell anpassen könnte, in dem man maximal 2 Monate zusammen EZ machen kann.
Das würde zum einen den Druck reduzieren, die Kinder möglichst schnell in die Kita abzuschieben (die bei uns eh alle übervoll sind) um wieder zur Arbeit zu kommen und nochmal die Einbindung der Väter verbessern, mehr in der Kindversorgung zu machen.

Den aktuell einen Gemeinschaftsmonat finde ich recht schwach. Vor allem, wenn es ggf. dann auch um Folgekinder geht.
Viele nehmen direkt zur Geburt beide EZ, womit dann der gemeinsame Monat weg ist, man da aber eher schaut, dass man sich erstmal drauf einstellt und v.a. die Frau unterstützt (je nach Geburtsverlauf).
 
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@Khaotik

Dann die 60% an eine sinnvolle Grenze bspw. Beitragsbemessungsgrenze der RV verknüpfen. Die Erhöhung von 1800 auf 2000 spiegelt noch nicht mal die Inflation seit 2007 wider.

Und hey - wer viel verdient hat vor der Elternzeit - der hat auch entsprechend viel in das Sozialsystem sowie Steuern eingezahlt. Am Ende der Elternzeit wird ja dann auch wieder der Job aufgenommen - meist in Teilzeit - und dann zahlen die Personen weiterhin in das Sozialsystem & Steuern ein.

Das Elterngeld wird ja für 12 Monate gezahlt - aktuell max 12x1800 Euro. Man kann es auch auf 18 oder 24 Monate aufteilen ... dann sind es halt 24x900 Euro. Die Zahlungen werden nur gestreckt.
 
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_killy_ schrieb:
. Die Erhöhung von 1800 auf 2000 spiegelt noch nicht mal die Inflation seit 2007 wider.
Ja gut, ich wollte jetzt nicht gleich mit 600€ Erhöhung um die Ecke kommen ;)

_killy_ schrieb:
Das Elterngeld wird ja für 12 Monate gezahlt - aktuell max 12x1800 Euro. Man kann es auch auf 18 oder 24 Monate aufteilen ... dann sind es halt 24x900 Euro. Die Zahlungen werden nur gestreckt.
Ja eben das meine ich ja - du kannst das schon strecken, finanziell macht es aber keinen Unterschied. Kann aus anderen Gründen sinnvoll sein, das auf 24 Monate wie beim EG+ zu strecken, die Gesamtsumme ändert sich ja nicht.
Daher eben dann 18x1800€ oder 1350€*24Monate. Da könnte man dafür auch etwaige Erhöhungen streichen.

Elternzeit muss man sich heutzutage nunmal wirklich leisten können. Entweder man verdient so gut, dass ein Partner alleine alles stemmen kann ohne krass am Lebensstandard abbauen zu müssen - oder man verdient so wenig, dass der Standard so gering ist, das man mit Bürgergeld genauso auskommt. Wer rausfällt in der Rechnung sind alle dazwischen, die dann schauen müssen, wie das funktionieren soll und sich dann womöglich gegen ein weiteres Kind entscheiden. (Oder erst garkeins bekommen wollen).
 
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@Khaotik

Mit dem aktuellen Satz verfehlt das Elterngeld jedoch den eigentlichen Sinn, weshalb es mal eingeführt worden ist: "Förderung des Kinderwunsches von qualifizierten Arbeitnehmern".

Mit der Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze auf RV Niveau, würden wir aktuell das Elterngeld mehr als verdoppeln. Für mich völlig in Ordnung. Je höher die Einkommen, umso deutlicher werden diese belastet durch SV Abgaben sowie progressive Einkommenssteuer. Warum sollen diese Menschen nicht auch mal vom SV System profitieren dürfen - wenn sie für den Großteil dessen Finanzierung verantwortlich sind? Es ist ja zeitlich limitiert.
 
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Ich fürchte, dass ein Teil des Problems ist, dass Kinder für die jeweilige Regierungspartei nur Kosten und Mindereinnahmen bedeuten und gleichzeitig keine starke Lobby haben.
Je eher Eltern wieder arbeiten müssen, desto eher zahlen sie wieder SV Beiträge und Steuern.

@Khaotik Auch bei 5000€ netto spürt man die 1800€. Das ist dann häufig die Miete / Tilgung, die dann schon einmal gedeckt ist.
Eine Anhebung auf die Beitragsbemessungsgrenze wäre (vor allem für Alleinerziehende) durchaus sinnvoll. Das entspräche grob 2800€ Elterngeld und würde damit vielen erlauben Kinder zu kriegen ohne große Rücklagen aufgebaut zu haben.

Ganz abgesehen davon, dass man es auch gut schafft einen guten Teil des Elterngelds direkt in das Kind zu stecken. Bspw. liegt alleine der ADAC Testsieger der Babyschale für das Auto bei grob 570€ und zu raten an der Sicherheit zu sparen und etwas billigeres zu nehmen ist schon etwas makaber.
 
@Lost_Byte

Die Beitragsbemessungsgrenze muss generell angehoben werden - egal ob allein-erziehend oder nicht. Es wird so schön immer die Gleichberechtigung für die Frauen gefordert - aber an der Stelle fallen wir wieder in die Patriarchischen-Strukturen zurück.
-> Frauen mit hohen Einkommen bekommen keine Kinder, da sie in der Elternzeit deutlichen Einkommensverlust erleiden
-> Frauen mit geringen oder gar kein Einkommen, bekommen Kinder, weil kaum Einkommensverlust während der Elternzeit auftritt
=> sprich, es werden die Frauen bestraft, die sich angestrengt haben, ne Karriere aufgebaut haben, ein Studium abgeschlossen haben ...

Für mich ist es unverständlich, wie das Elterngeld nicht an eine SV Beitragsbemessungsgrenze verknüpft ist - damit würde man wenigstens eine sinnvolle Relation abbilden und wenn der Staat diese Bemessungsgrenzen anhebt - dann steigt wenigstens gleich auch die Leistung für die Menschen, die das SV System finanzieren.

Und ja, ich gebe dir Recht - Kinder haben in Deutschland keine Lobby. Nur immer pünktlich zur Wahl, wollen die Politiker dann doch immer die Schulen sanieren. Aber halt auch nur vor der Wahl - nicht danach.
 
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Lost_Byte schrieb:
Das entspräche grob 2800€ Elterngeld und würde damit vielen erlauben Kinder zu kriegen ohne große Rücklagen aufgebaut zu haben.
Auch wenn ich da sogar von profitieren würde/könnte, erscheint mir der Betrag letztlich doch sehr hoch zu sein.
Jemand, der 5000€ Netto hat, sollte mehr als genug Rücklagen für einen gewissen Gehaltsausfall haben. Man muss bei der Familienplanung nunmal immer mit einkalkulieren, dass einer oder beide Partner dabei Gehaltseinbußen haben werden. Und das ja nicht nur für das eine Jahr, in dem man in EZ ist.
Die Teilzeitquote unter Eltern ist da ja recht eindeutig.
Insofern muss man sein Leben schon vorher so planen, dass das auch klappt. Ist ja nunmal kein Geheimnis bevor man Kinder bekommt.
Es kann und soll mMn nicht sinn zu zweck sein, damit einen gehobenen Lebensstandard zu finanzieren.
Dann lieber wieder wie gewohnt eine Deckelung bei ~2000€ behalten, dafür aber den Prozentsatz vom letzten Jahresnetto nach oben ziehen. Kommt dann auch wieder eher den mittleren Einkommen zu gute. Aktuell sind es 67%, warum nicht auf 80 oder 85% gehen? Ja, das bringt den Gutverdienern meistens nichts weil sie ohnehin über der Kappungsgrenze liegen. Aber gerade denen, die vll jetzt ein zweites bekommen und aktuell in Teilzeit sind, bringt das sehr viel mehr als die Anhebung der Bemessungsgrenze, an die sie sowieso nicht heran kommen. In Teilzeit schon gleich 2x nicht.

_killy_ schrieb:
=> sprich, es werden die Frauen bestraft, die sich angestrengt haben, ne Karriere aufgebaut haben, ein Studium abgeschlossen haben ...
Und dann wird man als Frau in der Realität noch schief angeschaut, weil man als Mutter sein 1,5 jähriges Kind in die Kita gibt und gleichzeitig wieder arbeiten geht.
Wie oft meine Frau schon dumme Sprüche in der Kita kassiert hat, weil sie ja nie Zeit hat zum Quatschen. Da sind genug Mütter dabei, die geben ihr Kind/Kinder in die Kita OHNE weiter Arbeiten zu gehen.

_killy_ schrieb:
Elterngeld nicht an eine SV Beitragsbemessungsgrenze verknüpft ist - damit würde man wenigstens eine sinnvolle Relation abbilden und wenn der Staat diese Bemessungsgrenzen anhebt - dann steigt wenigstens gleich auch die Leistung für die Menschen, die das SV System finanzieren.
Ja, würde ich durchaus zustimmen. Renten werden immer wieder erhöht, Bürgergeld wurde die letzten Jahre massiv erhöht, aber solche Sachen wie Elterngeld leider nicht.
 
@Khaotik

Jemand der 5.000 Euro Netto im Monat verdient - der wohnt leider nicht irgendwo weit weg von der Zivilisation, sondern doch eher in den Ballungsgebieten. Da geht für die Miete im Monat zwischen 1.500 und 2.000 Euro drauf ... und auch muss man dieses Gehalt ja nicht schon die letzten 20 Jahre bekommen haben. Als Akademiker mit ein paar Jahren Berufserfahrung kannst du dich "schnell" auf diese Summe steigern, ohne dass du in der Zeit auch wirklich große Rücklagen bilden konntest.

Und EIGENTLICH sollte es scheiß egal sein, ob da Rücklagen vorhanden sind oder nicht. Wenn die Menschen, die primär das Sozialsystem finanzieren, davon nicht auch mal zeitlich limitiert davon unterstützt werden können, dann schwindet deren Lust, sich hierfür ihren Arsch aufzureißen. Soziale Gerechtigkeit!

Das Bürgergeld und vorher Harz IV wurden seit 2007 massiv erhöht. Warum sprichst du also bei einer potenziellen Erhöhung des Elterngelds gleich von der Finanzierung des gehobenen Lebenstandards? Und was wäre so falsch daran? Gegebenfalls wohnt die neue Familie ja auch im frisch erworbenen Eigenheim und will nicht wegen der Elternzeit dieses gleich wieder verkaufen müssen?

Mutter die ihre Kinder in der Kita abgeben, ohne arbeiten zu müssen sind:
a) gerade wieder in Elternzeit
b) gar nicht Teil der arbeitenden Bevölkerung gewesen

Wir haben 3 Kinder und nur diese Szenarien sind mir bekannt. Das wirklich der Mann so viel verdient, dass die Frau aus der Arbeit nach Schwangerschaft dann komplett als Hausfrau zuhause bleibt - ein solches Beispiel kenne ich weder aus unserer Kita - noch aus dem Verwandten und Bekannten-Kreis. Wir wohnen im Einzugsgebiet zu Hamburg - deshalb gibts hier gute Gehälter - es ist aber auch alles so teuer - dass es das Modell Hausfrau nicht mehr gibt.
 
Solche Debatten bräuchten wir nicht zu führen, wenn man endlich ernsthaft gegen Steuerhinterziehung vorgehen würde. Die Steuerhinterzieher richten mittlerweile einen jährlichen, finanziellen Schaden von über 120 Milliarden Euro an.
Außerdem würde es auch nicht schaden, die Vermögenssteuer wieder einzuführen.

Bei uns finden die politischen Diskussionen stattdessen auf etwas solchem Niveau statt: «Ein Banker, ein Hartz-IV-Empfänger und ein Asylbewerber sitzen an einem Tisch. Auf dem Tisch liegen zwölf Kekse. Der Banker nimmt sich elf Kekse und sagt zum Hartz-IV-Empfänger: ‹Pass auf, der Asylant will deinen Keks.›» Quelle. https://www.rosalux.de/publikation/id/9169/pass-auf-der-will-deinen-keks

Zum Thema: Natürlich muss das Elterngeld bleiben - für alle!
 
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@Discovery_1

Bei der Steuerhinterziehung gebe ich dir absolut Recht. Wir haben brutale viele Auflagen für Unternehmen für irgend ein scheiß Nonsens. Aber zu prüfen, ob eine Umsatzsteuernummer überhaupt die Umsatzsteuer abgeführt hat in der Menge, wie andere Vorsteuer für diese Ust-Id deklarieren - daran scheitert der Staat. (Stichwort Vorsteuer-Betrug)
Auf der anderen Stelle, gibt der Staat aber auch viel Geld für Bullshit aus.

Für dich zur Info: wir haben schon längst eine Vermögenssteuer in Deutschland. Die Vermögenssteuer zahlen wir beide sogar.
Ich als Eigentümer einer Immobilie - wenn du Eigentümer bist ebenfalls, bist du Mieter - dann zahlst du diese Vermögenssteuer über die Nebenkostenabrechnung. (Stichwort Grundsteuer) Du zahlst nur keine Vermögenssteuer, wenn die Miete durch den Staat übernommen wird.

PS Eine von dir angesprochene Diskussion führen wir hier gerade nicht ... das Elterngeld betrifft nur den Banker. :D
 
_killy_ schrieb:
Als Akademiker mit ein paar Jahren Berufserfahrung kannst du dich "schnell" auf diese Summe steigern, ohne dass du in der Zeit auch wirklich große Rücklagen bilden konntest.
Sorry, aber wer mit Gehältern im 6-stelligen Bereich nicht fähig ist, Rücklagen zu bilden, der hat einfach keine Ahnung von Geld-management. Auch wenn ich irgendwo wohne, wo sogar 2000€ für Miete drauf gehen bleiben mir bei deinen angesprochenen 5000€ immernoch 3000€ für alles weitere übrig.
Das man da es nicht mal schaffen will, 1000€ davon wegzulegen, ist dann schon starke Verschwendung.
Ich wüsste nicht, wie ich 3000€ im Monat verleben sollte außer mit unnötigem Konsum und Bequemlichkeit.

_killy_ schrieb:
Wenn die Menschen, die primär das Sozialsystem finanzieren, davon nicht auch mal zeitlich limitiert davon unterstützt werden können
Werden sie doch? Aber das muss nicht heißen, dass man alles in unbegrenzter Höhe bekommt.

_killy_ schrieb:
Gegebenfalls wohnt die neue Familie ja auch im frisch erworbenen Eigenheim und will nicht wegen der Elternzeit dieses gleich wieder verkaufen müssen?
Na und? Genau sowas liegt in meiner Verantwortung, dass für mein Leben mit einzuplanen. Den Hausbau und Kredit so zu planen, dass mich ein Jahr nicht hart ins Risiko bringt, die Bude wieder verkaufen zu müssen.
Was machst du denn, wenn plötzlich einer arbeitsunfähig wird? Kurzarbeit oder gar den Job verliert? Dann ist die Bude doch auch schneller weg als du "Hilfe" rufen kannst.
Dann sollte man sich womöglich nicht eine Villa für 600k€+ mit Anfang zwanzig hinstellen, die man sich gerade so mit zwei Gehältern leisten kann.

Mal ganz davon abgesehen: Die 12 Monate Elterngeld, die man bekommt, machen in solchen Szenarien doch nicht den großen Unterschied. Den Verlust, den man in den Jahren möglicher Teilzeit als Lohnverlust hat, ist vermutlich bei vielen weit mehr als dieses eine Jahr Elterngeld.

_killy_ schrieb:
Mutter die ihre Kinder in der Kita abgeben, ohne arbeiten zu müssen sind:
a) gerade wieder in Elternzeit
Wozu brauche ich noch Elternzeit, wenn mein Kind ohnehin von 8-15 Uhr in der Kita ist? Und ja, bei denen weiß ich, dass sie nur dieses eine Kind haben und wie lange es in der Kita ist.
Unser Kind kam in die Kita als die EZ meiner Frau zu Ende war und sie direkt wieder 20h arbeiten gegangen ist. Wir waren uns da schnell einig, dass wir keine Kita brauchen wenn einer von uns sowieso mit Elternzeit zuhause ist. Da kann man sich die 300€ Gebühren für die Kita auch sparen.
Wie diese Familien das finanziell machen - keine Ahnung. Ich verstehe es nicht.

Discovery_1 schrieb:
Solche Debatten bräuchten wir nicht zu führen, wenn man endlich ernsthaft gegen Steuerhinterziehung vorgehen würde. Die Steuerhinterzieher richten mittlerweile einen jährlichen, finanziellen Schaden von über 120 Milliarden Euro an.
Außerdem würde es auch nicht schaden, die Vermögenssteuer wieder einzuführen.
Ich würde noch einen Punkt hinzufügen: Steuerverschwendung.

https://www.tagesschau.de/wirtschaf...unen verschwenden,75 Milliarden Euro pro Jahr.
 
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_killy_ schrieb:
Ich als Eigentümer einer Immobilie - wenn du Eigentümer bist ebenfalls, bist du Mieter - dann zahlst du diese Vermögenssteuer über die Nebenkostenabrechnung. (Stichwort Grundsteuer) Du zahlst nur keine Vermögenssteuer, wenn die Miete durch den Staat übernommen wird.
Das ist aber sehr weit hergeholt. Grundsteuer zahlt jeder, der Grund besitzt, unabhängig seines Vermögens. Und als Mieter zahlst du sogar Grundsteuer, ohne das du Grund besitzt und wahrscheinlich auch kein weiteres Vermögen.

Aber ja, wir haben eine Grundsteuer per Gesetz. Diese ist aktuell aber ausgesetzt und wird nicht erhoben, weil der Staat aktuell zu viel Geld hat?
Link - Zitat:"entschied sich die damalige Bundesregierung, die Vermögensteuer (...) nicht mehr zu erheben. Das Vermögensteuergesetz ist aber bisher nicht aufgehoben."
 
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Samurai76 schrieb:
Das ist aber sehr weit hergeholt. Grundsteuer zahlt jeder, der Grund besitzt, unabhängig seines Vermögens.

Die Grundsteuer bemisst sich anhand des Wertes der Immobilie - sprich, des Vermögens. Als Eigentümer dieser Immobilie zahlst du auf dein Vermögen somit Steuern. Hast du die Immobilie vermietet, dann kannst du die Grundsteuer halt auf die Mieter umlegen.

Das macht die Grundsteuer nicht weniger zu einer Vermögenssteuer, nur weil diese nicht Vermögenssteuer heißt.

Samurai76 schrieb:
Und als Mieter zahlst du sogar Grundsteuer, ohne das du Grund besitzt und wahrscheinlich auch kein weiteres Vermögen.

Sind halt die Taschenspieler-Tricks der Politiker.

Samurai76 schrieb:
Aber ja, wir haben eine Grundsteuer per Gesetz. Diese ist aktuell aber ausgesetzt und wird nicht erhoben, weil der Staat aktuell zu viel Geld hat?
Link - Zitat:"entschied sich die damalige Bundesregierung, die Vermögensteuer (...) nicht mehr zu erheben. Das Vermögensteuergesetz ist aber bisher nicht aufgehoben."

Das Verfassungsgericht hat die Vermögenssteuer in der damaligen Form als Verfassungswidrig erklärt. Man muss sich als Gesetzgeber auch selbst an Gesetze halten.

@Erkekjetter

Andere Formen von Vermögen werden ebenfalls besteuert - in Form der Kapitalertragssteuer beispielsweise. @Samurai76 war ja schon so lieb und hat den Wiki Eintrag verlinkt. Die Vermögenssteuer in der damaligen Form war Verfassungswidrig. Die Richter wiesen aber darauf hin, dass der Ertrag aus dem Vermögen durchaus besteuert werden darf. (deshalb haben wir Kapitalertragssteuer, Besteuerung aus Land- und Forstwirtschaft ...)

@Khaotik

Du willst einfach nicht verstehen, dass man sich nicht so schnell, so viele Rücklagen aufbauen kann, oder? Und lass es nur 3.500 Euro Netto sein ... 60% davon wären immer noch mehr als die aktuellen 1.800 Euro. Und wer 5.000 Euro Netto verdient - der halt mal scheiß viel Geld in die SV gesteckt und zahlt auch bei der Einkommenssteuer den Spitzensteuersatz.
Bitte lass somit den Sozialneid.
 
Gering- und Normalverdiener zahlen prozentual mehr in die SV ein, als Besserverdienende oder gar Reiche.
 
@Discovery_1

Die obersten 10% zahlen über 50% der Einkommenssteuer und?

Meine Forderung ist, dass das Elterngeld an eine sinnvolle Beitragsbemessungsgrenze einer SV Versicherung verknüpft wird, bspw. 60% der Bemessungsgrenze für die Rentenversicherung.

Auch bin ich dafür, dass jenseits der 175k Jahresbrutto ebenfalls kein Elterngeld mehr gezahlt werden muss.

Nirgends will ich Elterngeld für Reiche. Ok?
 
_killy_ schrieb:
Andere Formen von Vermögen werden ebenfalls besteuert
Das ist einfach falsch. Der GEwinn wird versteuert, also Geld was hinzukommt. Das ist eine EINKOMMENSSTEUER. Das Geld was dort liegt, dein VERMÖGEN, wird nicht versteuert.
_killy_ schrieb:
Die Vermögenssteuer in der damaligen Form war Verfassungswidrig.
Jo, weil Immobilien besser gestellt wurden als restliches Vermögen und damit der Gleichheitsgrundsatz verletzt wurde. Statt das zu beheben, sprich die besser Stellung der Immobilien abzuschaffen, wurde sie dank der Kohlregierung in einem Akt der Klientelpolitik ausgesetzt. Die Vermögenssteuer als solche ist rechtlich völlig legitim, siehe Grundgesetz §106.
_killy_ schrieb:
Die Richter wiesen aber darauf hin, dass der Ertrag aus dem Vermögen durchaus besteuert werden darf. (deshalb haben wir Kapitalertragssteuer, Besteuerung aus Land- und Forstwirtschaft ...)
Das hast du eindeutig falsch verstand, siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Subst...g_von_materieller_vs._formaler_Substanzsteuer
Da durch die Kombination mit zum Beispiel der Kapitalertragssteuer keine Vermögenssubstanz verletzt werden darf ergibt sich aus der Logik, dass entgegen deiner Aussage die Kapitalertragssteuer KEINE Vermögenssteuer sein kann. Das wird auch klar, wenn man sich den Eintrag zur Kapitalertragssteuer durchliest und dort schnell feststellt, dass diese unzweifelhaft eine Einkommenssteuer ist.

Der Witz daran: Die heutige Kapitalertragssteuer stellt Einkommen aus Kapitalerträgen auch besser, als alle anderen Einkommen. Das verletzt komischerweise nicht den Gleichheitsgrundsatz...
 
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@Erkekjetter

Bitte! Vermögenssteuer für Immobilien. Kapitalertragssteuer für liquides Vermögen. Genau dies hat das Verfassungsgericht angeregt, dass die Erträge aus dem Vermögen durchaus besteuert werden können. Der Gesetzgeber hat somit genau das umgesetzt, was Verfassungskonform ist. Immobilien werden also direkt besteuert - anderes Vermögen indirekt. Steuerfrei bleibt nix.

Und ansonsten darfst du gerne wieder zum eigentlichen Thema zurück kommen. Oder mach ein eigenen Thread für Steuerthemen auf.
 
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