Erkekjetter
Rear Admiral
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- Sep. 2021
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Diese Darstellung ist einfach falsch. ^^ Und das ist im Kontext durchaus erheblich relevant, weil du auch zum Thema Elterngeld permanent argumentierst, ohne die Grundlage zu kennen oder zu verstehen. Zudem wird das auch dann relevant, wenn man eben Rücklagen, umhin Vermögen, bildet, um beispielsweise Einkommensverluste durch Kinder zu kompensieren.
Eine Einkommenssteuer hat als Grundlage dein Einkommen. Was Kapitalerträge sein können. Eine Vermögenssteuer nimmt als Bemessungsgrundlage dein vorhandenes Vermögen. Beides kann gleichzeitig getan werden. Die Aussage des Gerichts bedeutet lediglich, dass das Steueraufkommen auch zusammen nicht höher sein darf als der zu erwartende Ertrag aus dem Vermögen, da es ansonsten zu einem Vermögensverlust käme. Genau das beduetet diese Zitat aus Wikipedia: " D.h. die Steuersätze müssen so bemessen sein, dass sie aus den üblicherweise zu erwartenden möglichen Erträgen (Sollerträge) bezahlt werden können." Sprich in Summe dürfen Kapitalertragssteuer UND Vermögenssteuer nicht mehr als 100% des Ertrags aus dem Vermögen betragen.
Da die Kapitalertragssteuer lediglich etwas über 27% in der maximalen Ausprägung (inkl Soli und Kirchensteuer) beträgt, kann es jederzeit eine Vermögenssteuer auf das Vermögen, welches diese Erträge erbringt, erhoben werden, und zwar soweit, dass in Summe der gesamte Ertrag, also alle Zinsgewinne oder Dividenden etc dadurch an den Staat fließen.
Eine Einkommenssteuer hat als Grundlage dein Einkommen. Was Kapitalerträge sein können. Eine Vermögenssteuer nimmt als Bemessungsgrundlage dein vorhandenes Vermögen. Beides kann gleichzeitig getan werden. Die Aussage des Gerichts bedeutet lediglich, dass das Steueraufkommen auch zusammen nicht höher sein darf als der zu erwartende Ertrag aus dem Vermögen, da es ansonsten zu einem Vermögensverlust käme. Genau das beduetet diese Zitat aus Wikipedia: " D.h. die Steuersätze müssen so bemessen sein, dass sie aus den üblicherweise zu erwartenden möglichen Erträgen (Sollerträge) bezahlt werden können." Sprich in Summe dürfen Kapitalertragssteuer UND Vermögenssteuer nicht mehr als 100% des Ertrags aus dem Vermögen betragen.
Da die Kapitalertragssteuer lediglich etwas über 27% in der maximalen Ausprägung (inkl Soli und Kirchensteuer) beträgt, kann es jederzeit eine Vermögenssteuer auf das Vermögen, welches diese Erträge erbringt, erhoben werden, und zwar soweit, dass in Summe der gesamte Ertrag, also alle Zinsgewinne oder Dividenden etc dadurch an den Staat fließen.