Fake?

So wie´s ausschaut nicht ... aber: Nur 3 Stück lagernd, und die sind garantiert in diesem moment schon alle Weg! :D
 
Ja aber sooo billig für ne 8800 Ultra. Sind wohl noch 3 Stk. aufn Lager?
 
Ich halte es für ein Lockmittel, wenn man sich dann die AGB´s durch liest, steht sicher irgendwo das Schreibfehler nicht mit einer Lieferung zu diesem Preis verpflichtend sind.
Kennen wir doch doch schon von anderen Shop´s.
 
Leider, aber probieren kann mans ja mal.
 
Ich habe mal eine geordert. Mal schauen ob sie ankommt.
 
Habe gerade eine per Nachnahme bestellt und die Bestätigungsmail bekommen:D:D:D
Genau wie bestellt ne Ultra!! Mals sehen ich kann warten wenn nicht lieferbar und ne gute Rechtsschutz habe ich auch! Da ist es mir wert!! Ein Freund der Anwalt ist meint wenn es ein Fehler ist dann darf die Bestätigungsmail nicht auch diesen gleichen Fehler haben! Ansonsten geht man nen Kaufvertrag über die Ware ein genau so als Käufer !! Ich Berichte!!:D:D
 
Für den Preis kann man das mal ausprobieren ;) Hab auch eine bestellt ;)

€: die Bestätigung mit den über 200€ hab ich auch bekommen. Hab per Nachnahme bestellt.
 
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chross-fader hat eine bestellt und LostDJ. Wenn man den Link ansieht, ist noch eine da. Mal sehen, wie das ausgeht.
Ohhh, Bert64 vergessen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bert64 doch auch...
 
Na ich denke mal das ist sicher ein Fehler! allerdings handelt es sich nicht um irgendeinen e-bucht shop sondern um nen online shop! Diese unterliegen genau dem gleichen Recht wie normale Geschäfte. Die Tour mit falscher Preis gillt nur wenn gravierende Unterschiede sind wie z.b. 53,50€ statt 535,00 etc.
 
Naja, die Frage ist wann ist das ein gravierender Fehler... 200 zu ca. 600 sind auch nicht wenig ;) Aber ich kann aus den AGB's bei denen sowas nicht raus lesen... Also hab nix gefunden.
 
@Nachtlampe

Aber auch nur wenn sonst keiner eine bestellt hat, der nicht zufällig hier im Forum ist ;)
Wäre aber sehr froh wenn das klappt ;)

€ Sorry für Doppelpost
 
chross-fader schrieb:
Ein Freund der Anwalt ist meint wenn es ein Fehler ist dann darf die Bestätigungsmail nicht auch diesen gleichen Fehler haben! Ansonsten geht man nen Kaufvertrag über die Ware ein genau so als Käufer

1.3
Durch das Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die Net Markt 24 Internet AG wird den Zugang der Bestellung eines Verbrauchers unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.

1.4
Die Annahme des Angebots (Erstellung) erfolgt durch Zusendung der Ware. Der Vertrag kommt somit mit Zusendung der bestellten Ware zustande.

1.6
Für die Bestellung gelten die der konkreten Bestellung zugrunde liegenden Preise. Eine Bestellung kommt nicht zustande, wenn ein Preis bereits dem ersten Anschein nach als falsch erkennbar ist oder die Net Markt 24 Internet AG im Hinblick auf eine Falschangabe ein Anfechtungsrecht zustünde.


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blablubb

dein anwalt.. der kann mit seiner ganzen kanzlei antreten.

aber wahrscheinlich arbeitet er solo. :lol:
 
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Nimm uns doch nicht alle Illusionen :D
 
@ Fritz

Es geht doch nicht darum was in den AGBs steht! Die kann jeder so gestalten wie er will sondern darum was Gesetz ist ! Da ist die Rechtssprechung klar auf der Seite der Konsumenten. Die meisten geben halst irgendwann klein bei! Aber das ich die Graka jetzt sofort für das Geld kriege glaube ich eh nie aber ich werde es darauf ankommen lassen!

Mein Anwalt ist übrigens seit 50 Jahren im Geschäft und seine Partner spezialisiert auf Internet Recht! Mann kann und darf doch nicht immer sagen "das war ein Fehler" Oder"Lockangebot"

Hallo wo kommen wir dahin!
 
Es sind aber immer noch 3 vorhanden^^ lol
 
Ja, die müssen ja verbucht werden. Glaube kaum das jetzt noch jemand in der Firma sitzt und tippt ;)
 
chross-fader schrieb:
Es geht doch nicht darum was in den AGBs steht! Die kann jeder so gestalten wie er will sondern darum was Gesetz ist ! Da ist die Rechtssprechung klar auf der Seite der Konsumenten. Die meisten geben halst irgendwann klein bei! Aber das ich die Graka jetzt sofort für das Geld kriege glaube ich eh nie aber ich werde es darauf ankommen lassen!

Mein Anwalt ist übrigens seit 50 Jahren im Geschäft und seine Partner spezialisiert auf Internet Recht! Mann kann und darf doch nicht immer sagen "das war ein Fehler" Oder"Lockangebot"

erstens hast du den agbs zugestimmt, wenn du sie dir vor deiner bestellung "zwangsweise" angucken musst.

ob dein anwalt zweitens seit 50 jahren im geschäft ist spielt keine rolle. das war ein fehler und für richtigkeit jedweder angaben (dazu gehören auch preise) wird keine gewähr übernommen. der vertrag kommt bei lieferung zustande. ende.

selbst wenn ein laden öfter wegen so etwas auffällt und z.b. die verbraucherzentrale schon bescheid weiss, wird kein gericht den laden zur lieferung verdonnern können.

du hast gelesen was auf der seite steht und wenn nicht ist das dein problem. solange in den agb nicht etwas gesetzwidriges steht sind sie gültig.

und wegen der antwort o. bestätigungsmail die ja - laut deinem freund - bindend wäre.

das ganze bestellsystem ist automatisiert. wenn da tagsüber ein fehler passiert und das system den fehler kaum selbsständig beheben kann, ist das auch nicht das problem des shops. niemand kann verlangen daß da nachts leute sitzen und die mails von hand tippen oder daß da jemand korrektur liest.
 
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