Ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber:Doc Foster schrieb:Da würde mich jetzt mal die Anspruchsgrundlage interessieren.
Der Käufer ist jetzt der Besitzer der Karten, ergo ist es sein Geld.
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Ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber:Doc Foster schrieb:Da würde mich jetzt mal die Anspruchsgrundlage interessieren.
Doc Foster schrieb:Da würde mich jetzt mal die Anspruchsgrundlage interessieren.
heiner.hemken schrieb:Das wird daran liegen, daß nur zwischen dem Händler und dem Erstkäufer ein Vertrag besteht auf dessen Grundlage "Gewährleistungsansprüche" gegen den Händler geltend gemacht werden können.
Cybertronic schrieb:Vom logischen her, ist der Käufer der Inhaber (EIGENTÜMER) der 4xx Euro. Sie stellen quasi den Ersatz seiner ersteigerten Ware dar. Für das Geld kann er nun einen Ersatz für die Grakas kaufen. Sein Geld von 2xx Euro hast du ja auch behalten.
Geh mal davon aus, das Unternehmen hätte ihm das Geld gegeben...dann wäre es nie zur Kenntnis gekommen.
limit199 schrieb:@Tignanello
genau, dass ist hier das problem jetzt. ich habe ihm ja das verkauft, mit ovp' s und orginalrechnung. also habe ich ihm ja auch die gewährleistung an ihm weitergegeben. so müsste es doch zwischen dem händler und dem käufer der beiden grafikkarten abgewickelt werden. jetzt muss ich paypal gebühren zahlen, dann das geld ans konto überweisen und dann auf sein konto. hin und her das ganze.
Ergänzung ()
@Robin.
ich habe nichts überwiesen bekommen. heute hat er geschrieben, dass hardwareversand an mich das geld schon gutgeschrieben hat.
Doc Foster schrieb:Eigentum wird grds. durch Einigung und Übergabe übertragen, wo haben diese zwischen Händler und Zweitkäufer bzgl. des Geldes denn stattgefunden, du Pappnase?