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bundle waren die nicht. ich habe die beiden karten als 2 stück bestellt gehapt.
ja die beide karten funktionierten bei mir, als ich sie verkauft habe. ich weiss es nicht warum einer davon bei ihm nicht ging, oder defekt war, wahrscheinlich bei lieferung. der hatte die beide karten erhalten, mit ovp und der orginalrechnung, dass ich beilegt hatte, und kurz darauf schrieb er mir das einer der karten nicht geht. es gäbe pieep töne. ich habe ihn darauf hin angeschrieben, er solle doch dann die karte ans hardwareversand versenden, er hat ja die rechnung davon.
es war ja bei der auktion drin gestand, Rücknahmen: Keine Rücknahme. Dies ist ein Privatverkauf.
warum er die beiden karten zurückgeschickt hat, kann ich leider auch nichts dazusagen.
mich wundert ja wie gesagt sowieso das er a) beide karten zurück schickt und b)auch noch für beide karten eine Gutschrift über den Neuwert bekommt anstatt naturalersatz usw.
Na gut, dann meine sehr persönliche Einschätzung, die keinerlei Leitcharakter hat und für die ich keinerlei Gewähr übernehme, ein Vertrauen hierauf wäre fatal. Insbesondere unterstelle ich einen allgemeinen Sachverhalt, der nicht mit dem geschilderten übereinstimmen muss (Ich gehe insbesondere davon aus, dass ein Sachmangel bei Gefahrübergang vorliegt, was im hier geschilderten Fall noch nicht thematisiert ist):
Die Gewährleistung ist hier von deiner Seite aus nicht ausgeschlossen worden. In der Beilage der Rechnung möchte ich daher erst Recht auch keine Abtretung der Gewährleistungsrechte gegenüber Hardwareversand sehen. Durch Ansprache des Defektes hat er dir gegenüber die Gewährleistung geltend gemacht, du hast an Hardwareversand verwiesen, die insofern "deine" Gewährleistung abwickeln. Gegenüber Hardwareversand hat der Käufer zugleich deine Gewährleistung geltend gemacht.
Der Rückabwicklung mit Hardwareversand, also Karten gegen Geld, müsstest du erstmal noch zustimmen (eigentlich) (btw: Wie alt waren die Karten denn nun? Schon merkwürdig, dass Hardwareversand auch nicht gebundlete Karten zusammen zurücknimmt).
Was die Rückabwicklung angeht:
Die Rückabwicklung erfolgt grundsätzlich in den Verhältnissen, also Hardwareversand - Verkäufer und Käufer - Verkäufer. Damit bekommt der ebay-Käufer im Grundsatz auch nur seinen Kaufbetrag erstattet. Eine Anwendbarkeit von §§ 285, 816 I 1 oder Geschäftsführung ohne Auftrag sehe ich hier nicht. In Betracht käme dabei ernsthaft sowieso nur § 285.
ja, so ein ähnlichen fall hatte ich schonmal. hatte ein ssd ersteigert bei ebay, und der käufer wollte die ssd wieder zurück schicken an den händler. HOH rief mich dann an und fragte ob ich der vorbesitzer bin, weil der jetzige besitzer die ssd zurück schicken wolle, ich sagte ja, ich habe sie bei ebay verkauft. der mann am telefon antwortete darauf, wir haben sie deswegen angerufen um sicherzugehen das sie der tatsächlicher vorbesitzer waren.
Ergänzung ()
die beiden karten warenb erst 15 tage alt, als ich sie verkauft hatte.
Ergänzung ()
@JurChris
ja aber, wenn er die rechnung auch von mir bekommen hat, zwecks der garantie, weil ja viele rechnung auch verlangen wegem garantie, dann übertrage ich doch damit auch die gewährleistung und garantie an dem jetzigen besitzer?
Nein, ein Abtretungsvertrag kann auch konkludent, also durch schlüssiges Verhalten, abgeschlossen werden. Wenn der Verkäufer dem Käufer die Rechnung mitliefert und sinngemäß sagt, "wende dich an den Händler und nimm meine Gewährleistungsrechte in Anspruch" kann man das schon als abtretungsvertragliche Erklärung deuten.
Dann funktioniert aber §398 i.V.m. §410 BGB nicht und der Händler kann nichts von einer Abtretung dieser Ansprüche, soweit das überhaupt möglich ist, erkennen.
Somit hätte in diesem Fall also der Händler dem TS gegenüber eine Nachbesserung erbracht, die dieser aber tatsächlich nicht verlangt hat.
ja aber der käufer hat nicht nach einem schriftverzug gefragt oder verlangt, ich dachte das ich ihm die rechnung mit geliefert habe, so habe ich die gewährleistung mit an ihm übertragen.
@all zur Abtretung
Die Abtretung ist formfrei möglich, also auch schlüssig aus den Umständen (=konkludent). Soweit heiner auf die Publizität abstellt: Auf eine Publizität wie bei der Eigentumsübertragung (Übergabe oder Übergabesurrogat bzw. Eintragung ins Grundbuch oder Surrogat) wird bei der Abtretung als Verfügung gerade verzichtet. Das Publizitätsargument hilft also kaum weiter. Das Argument aus § 410 BGB greift auch zu kurz, denn wäre eine Form notwendig, bedürfte es § 410 BGB in der Form nicht, wofür auch der Wortlaut ("einer" und nicht "der") spricht. Im Übrigen sollte man den Akt einer Urkundenübergabe als konkludente Verfügung nicht mit der urkundlichen Erklärung der Verfügung als solchen verwechseln.
Entscheidend ist also eine Auslegung anhand der Interessenrichtung der Parteien. Würde in der Beilage der Rechnung eine Abtretung liegen, wäre der Verkäufer ja beinahe "schutzlos" gestellt. Der Käufer könnte aus der abgetretenen Gewährleistung gegen den Händler vorgehen und aus "eigener" Gewährleistung gegen den Verkäufer. Der Verkäufer könnte sich aber nicht im Rückgriff an seinen Händler halten, da er diese Gewährleistung abgetreten hätte. Das ist wohl kaum interessengerecht. Eine Rechnung erfüllt ja im Verkehr auch zumeist den Nachweis über einen "unbehelligten Erwerb" und ist insofern von anderer Bedeutung.
Edit:
Tja, wenn das der Käufer jetzt auch glaubt und sich dies in einem Gerichtsverfahren so darstellen würde, wäre in der Tat abgetretenen worden. Die "objektiv vernünftige" Auslegung nach dem beteiligten Personenkreis ist nachranging nach der subjektiven Auslegung, also danach, was die Parteien wirklich wollten.
@heiner und thomas
Schon richtig, dass der Händler die Nacherfüllung gegenüber dem Käufer möglicherweise hätte verweigern können. Man darf aber nicht vergessen, dass es hier nicht um das Verhältnis zwischen Händler und Käufer, sondern um das zwischen Käufer und Verkäufer geht. Und wenn der Verkäufer dem Käufer die Gewährleistungsansprüche (konkludent) abtritt ("wende dich an meinen Händler") und dann aber auf Grund dieser Ansprüche vom Händler (warum auch immer) eine Rückzahlung erhält, sollte er diese an den Käufer herausgeben müssen.
@motzfrosch
Was mir dazu gerade noch einfällt, ist der Vergleich mit dem Verweis des Händlers an einen Dritten:
Dabei handelt es sich nach ganz herrschender Meinung nicht um eine Abtretung etwaiger Rechte, sondern lediglich um eine Einschaltung dieser in die Abwicklung im Rahmen der eigenen dem Kunden gegenüber bestehenden Verpflichtung. Das halte ich als Gedanken für übertragbar, wobei das natürlich - wie fast alles im Recht - nicht zwingend ist (mir persönlich würde sonst beispielsweise § 278 BGB zu schnell umgangen werden können).
und was soll ich jetzt tuhen, der käufer hat sich heute gemeldet und meinte, dass er bei hardwareversand angerufen hat, die sagten zu ihm, dass sie das geld auf meinem paypal-konto gutgeschrieben haben am 14.07.
ich habe alles durchgecheckt, paypalkonto und mein bankkonto, aber habe keine gutschrift von hardwareversand erhalten.
Seltsam paypal wird ja sofort gutgeschrieben - sollte also am 14. eingegangen sein.
Hast du die Karten eventuell mit einem anderen Paypal Konto bezahlt als mit deinem?
ich habe mit hardware versand telefoniert
und sie sagten mir das dass geld
schon lange auf dem paypal konto gutgeschrieben bzw überwiesen würde
und zwar am 14.07
bitte schicken sie mir das geld
- kellermensch
Von: kayalar25
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Sendedatum: 18.07.11 12:03:39 MESZ
Hallo kellermensch,
laut info von hardwarerversand erfolgt eine gutschrift.
- kayalar25
Von: kellermensch
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Sendedatum: 18.07.11 11:56:54 MESZ
Hallo kayalar25,
gibt es was neues?
- kellermensch
Von: kayalar25
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Sendedatum: 09.07.11 11:34:25 MESZ
Hallo kellermensch,
danke für die info. und sorry wegen denn umständen.
mfg
ferdi kaya
- kayalar25
Von: kellermensch
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Sendedatum: 09.07.11 00:29:48 MESZ
Hallo kayalar25,
hi..
ich wollte dir nur sagen
das ich die garantie im anspruch nehme
ich hab denen beschrieben was der defekt ist
und nochmal hingewiesen das sie die neue addresse(meine) sowie meine kontaktdaten berücksichtigen sollen
sollte es einem unfähigen mitarbeiten an die hände kommen
^^dan werden sie sich bei dir melden
^^ nur zu info
danke schonma
- kellermensch
Von: kayalar25
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Sendedatum: 04.07.11 14:57:18 MESZ
Hallo kellermensch,
ok, danke für denn hinwei. dürfte aber kein problem wein zwecks umtausch, weil da ja garantie drauf ist.
- kayalar25
Von: kellermensch
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Sendedatum: 04.07.11 14:06:53 MESZ
Hallo kayalar25,
^^wegen support keine sorge nur so gemacht für alle fälle
aber echt cool von dir das du erreichbar bist
die haben gemeint ich soll die graka's schicken
und dan schauen wir weiter
- kellermensch
Von: kayalar25
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Sendedatum: 04.07.11 13:26:22 MESZ
Hallo kellermensch,
ok machen sie das.
- kayalar25
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Sendedatum: 04.07.11 13:20:33 MESZ
Hallo kayalar25,
ok heute kam mein neuer mainboard
und die grafikkarte ist leider defekt
ich werd jetzt bei hrdwareversand anrufen
- kellermensch
Von: kayalar25
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Hallo kellermensch,
hallo,
wollte mal fragen, ob sie die karten einzel getestet haben. und ob die eine noch nicht geht.
mfg
- kayalar25
Ergänzung ()
@sunset_rider
hatte ich shon am freitag angerufen, und gefragt, wieso die gutschrift noch nicht kam. die sagten mir, dass sie das überprüfen würden.
Aber wenn du die Karten am 6.6.2011 gekauft hast, warum stellst du sie 8 Tage später bei Ebay rein?
Wo sie am 21.6.2011 verkauft wurden? Das heisst ja nach 15 Tagen?
Warum hast du nicht einfach von deinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht?
Alleine schon wegen dem ganzen Geld von 4xx €!